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     Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55029117 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT19-8519
     Hersteller                        Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                           Seite 1 von 6

     Auftraggeber                      Keskin Tuning Europa GmbH
                                       Carl-Benzstraße 22-24
                                       67227 Frankenthal
                                       QM-NR. 49020390809

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
     Modell                            KT19
     Typ                               KT19-8519
     Radgröße                          8,5Jx19H2
     Zentrierart                       Mittenzentrierung

     Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring  Lochzahl/             Einpress- Rad-    Abrollumfang
     führung                                       Lochkreis- (mm)/      tiefe     last    (mm)
                                                   Mittenloch-ø          (mm)      (kg)
                                                   (mm)
     W5           KT19-8519 W5 /N25 Ø72,6 x Ø 67,1 5/120/67,1            35         690    2100

     Kennzeichnungen
     KBA-Nummer                        51579
     Herstellerzeichen                 KESKIN
     Radtyp und Ausführung             KT19-8519
     Radgröße                          8,5Jx19H2
✏✎   Einpresstiefe                     ET (s.o.)
✌✍   Herstelldatum                     Monat und Jahr
✌
☞☞   Befestigungsmittel
➜
     Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
     S01       Mutter M14x1,5               Kegel 60°      150                 -

     Prüfungen

     Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
     den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
     Handlingsprüfungen durchgeführt.

     Verwendungsbereich

     Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                       Opel
                                       Saab

     Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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     Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55029117 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT19-8519
     Hersteller                        Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                            Seite 2 von 6


     Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
     Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
     ABE/EWG-Nr.
     Chevrolet Malibu        118, 123       225/40R19   T93                                   A12 A14 A16
     KL1G                    118, 123       225/45R19   T96                                   A18 A58 Lim
     e9*2007/46*0188*..      118, 123       235/40R19   T96                                   S01
                             118, 123       245/35R19   T93
                             118, 123       245/40R19
                             118, 123       255/35R19   A01 K1a K2b K4h T96
                             118, 123       255/40R19   A01 K1a K2b K4h
     Opel Insignia           81-191         225/40R19   R37 T89 T93                           A12 A14 A16
     0G-A                    81-191         235/40R19                                         A18 Flh J18
     e1*2001/116*0475*..;    81-191         245/35R19   A01 K2b T89 T93                       Lim V00 V19
     e1*2007/46*0374*..      81-191         245/40R19   A01 K2b                               S01
     - incl. Facelift 2013   81-191         255/35R19   A01 K1a K2b
                             81-191         255/40R19   A01 K1a K2b
     Opel Insignia           81-191         225/40R19   R37 T89 T93                           A12 A14 A16
     0G-A, -/V               81-191         235/40R19   T92 T96                               A18 Car J18
     e1*2001/116*0475*..;    81-191         245/35R19   A01 K2b T89 T93                       KOV V00 V19
     e1*2007/46*0374*..;     81-191         245/40R19   A01 K2b T94 T98                       S01
✏✎   e1*2007/46*0860*..      81-191         255/35R19   A01 K1a K2b T92 T96
✌✍   - Sports Tourer         81-191         255/40R19   A01 K1a K2b
✌    - Station Wagon
☞☞   - incl. Facelift 2013
➜    Opel Insignia Country   120-184        225/40R19   R74 T93                               A12 A14 A16
     Tourer                  120-184        225/45R19   T96                                   A18 A57 Car
     0G-A                    120-184        235/40R19   T96                                   J18 KMV S01
     e1*2007/46*0374*11-..   120-184        235/45R19
                             120-184        245/40R19
                             120-184        245/45R19   135
                             120-184        255/40R19   A01 K4h
     Saab 9-5                118-221        225/40R19   T93                                   A12 A14 A16
     YS3G                    118-221        235/40R19   T96                                   A18 J18 Lim
     e4*2007/46*0137*..      118-221        245/35R19   A01 K2b T93                           V00 V19 S01
                             118-221        245/40R19   A01 K2b
                             118-221        255/35R19   A01 K1a K2b K4h T96
                             118-221        255/40R19   A01 K1a K2b K4h

     Allgemeine Hinweise

     Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
     Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
     Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
     so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
     Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
     Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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     Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55029117 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT19-8519
     Hersteller                      Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                              Seite 3 von 6

     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
     Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
     Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
     Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
     die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
     aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
     Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
     Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
     Abrollumfang verwendet werden.

     Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
     Reifenfülldruck zu beachten ist.

     Spezielle Auflagen und Hinweise

     135      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer zul. Achslast von 1350 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
✏✎   zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
✌✍
✌    A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
☞☞   vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
➜    Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
     Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
     Änderungsabnahme vorzuführen.

     A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

     A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
     Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
     Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

     A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
     Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
     Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

     A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
     verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
     E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
     so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
     den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
     Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

     A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
     bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

     A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

     Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
     Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).



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     Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55029117 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT19-8519
     Hersteller                      Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                              Seite 4 von 6

     Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
     Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

     J18    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
     Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 355 mm oder größer an Achse1.

     K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
     zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

     KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
✏✎   zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
✌✍
✌    KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
☞☞   zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
➜
     Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

     R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
     größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
     Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

     R74    Diese Rad- / Reifenkombination ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen
     225/50R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
     Bedienungsanleitung).

     S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.

     T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

     T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

     T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

     T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

     T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51579 nach §22 StVZO
     Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55029117 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT19-8519
     Hersteller                      Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                              Seite 5 von 6

     T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

     V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
     Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

     V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
     Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

              Vorderachse    Hinterachse

     Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
     Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
     Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
     Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
     Nr. 5    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
     Nr. 6    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
     Nr. 7    235/45R19      255/40R19
     Nr. 8    235/50R19      255/45R19
     Nr. 9    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
     Nr. 10   245/30R19      305/25R19
     Nr. 11   245/35R19      275/30R19, 285/30R19
✏✎   Nr. 12   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
✌✍   Nr. 13   245/45R19      275/40R19
✌    Nr. 14   245/50R19      275/45R19
☞☞   Nr. 15   255/30R19      305/25R19
➜    Nr. 16   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
     Nr. 17   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
     Nr. 18   255/45R19      285/40R19
     Nr. 19   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
     Nr. 20   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
     Nr. 21   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
     Nr. 22   265/40R19      295/35R19
     Nr. 23   265/45R19      295/40R19
     Nr. 24   265/50R19      295/45R19
     Nr. 25   275/30R19      315/25R19

     Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
     Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
     des Fahrzeugs mitzuführen.

     Prüfort und Prüfdatum

     Die Verwendungsprüfung fand am 17. Juni 2017 in Lambsheim statt.




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51579 nach §22 StVZO
     Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55029117 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT19-8519
     Hersteller                     Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                           Seite 6 von 6

     Prüfergebnis

     Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
     unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

     Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
     heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
     entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
     eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

     Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2017.

     Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
     Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
     Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
     das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


     Lambsheim, 17. Juni 2017



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     Tufan                                                                00274080.DOC




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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