● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51579 nach §22 StVZO
Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55029117 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT19-8519
Hersteller Keskin Tuning Europa GmbH
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Auftraggeber Keskin Tuning Europa GmbH
Carl-Benzstraße 22-24
67227 Frankenthal
QM-NR. 49020390809
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell KT19
Typ KT19-8519
Radgröße 8,5Jx19H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
W5 KT19-8519 W5 /N25 Ø72,6 x Ø 67,1 5/120/67,1 35 690 2100
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 51579
Herstellerzeichen KESKIN
Radtyp und Ausführung KT19-8519
Radgröße 8,5Jx19H2
✏✎ Einpresstiefe ET (s.o.)
✌✍ Herstelldatum Monat und Jahr
✌
☞☞ Befestigungsmittel
➜
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Mutter M14x1,5 Kegel 60° 150 -
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
Opel
Saab
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51579 nach §22 StVZO
Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55029117 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT19-8519
Hersteller Keskin Tuning Europa GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Malibu 118, 123 225/40R19 T93 A12 A14 A16
KL1G 118, 123 225/45R19 T96 A18 A58 Lim
e9*2007/46*0188*.. 118, 123 235/40R19 T96 S01
118, 123 245/35R19 T93
118, 123 245/40R19
118, 123 255/35R19 A01 K1a K2b K4h T96
118, 123 255/40R19 A01 K1a K2b K4h
Opel Insignia 81-191 225/40R19 R37 T89 T93 A12 A14 A16
0G-A 81-191 235/40R19 A18 Flh J18
e1*2001/116*0475*..; 81-191 245/35R19 A01 K2b T89 T93 Lim V00 V19
e1*2007/46*0374*.. 81-191 245/40R19 A01 K2b S01
- incl. Facelift 2013 81-191 255/35R19 A01 K1a K2b
81-191 255/40R19 A01 K1a K2b
Opel Insignia 81-191 225/40R19 R37 T89 T93 A12 A14 A16
0G-A, -/V 81-191 235/40R19 T92 T96 A18 Car J18
e1*2001/116*0475*..; 81-191 245/35R19 A01 K2b T89 T93 KOV V00 V19
e1*2007/46*0374*..; 81-191 245/40R19 A01 K2b T94 T98 S01
✏✎ e1*2007/46*0860*.. 81-191 255/35R19 A01 K1a K2b T92 T96
✌✍ - Sports Tourer 81-191 255/40R19 A01 K1a K2b
✌ - Station Wagon
☞☞ - incl. Facelift 2013
➜ Opel Insignia Country 120-184 225/40R19 R74 T93 A12 A14 A16
Tourer 120-184 225/45R19 T96 A18 A57 Car
0G-A 120-184 235/40R19 T96 J18 KMV S01
e1*2007/46*0374*11-.. 120-184 235/45R19
120-184 245/40R19
120-184 245/45R19 135
120-184 255/40R19 A01 K4h
Saab 9-5 118-221 225/40R19 T93 A12 A14 A16
YS3G 118-221 235/40R19 T96 A18 J18 Lim
e4*2007/46*0137*.. 118-221 245/35R19 A01 K2b T93 V00 V19 S01
118-221 245/40R19 A01 K2b
118-221 255/35R19 A01 K1a K2b K4h T96
118-221 255/40R19 A01 K1a K2b K4h
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55029117 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT19-8519
Hersteller Keskin Tuning Europa GmbH
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Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
135 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1350 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
✏✎ zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
✌✍
✌ A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
☞☞ vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
➜ Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
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Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55029117 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT19-8519
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Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
J18 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 355 mm oder größer an Achse1.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
✏✎ zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
✌✍
✌ KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
☞☞ zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
➜
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
R74 Diese Rad- / Reifenkombination ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen
225/50R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51579 nach §22 StVZO
Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55029117 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT19-8519
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T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).
V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 215/35R19 245/30R19, 255/30R19
Nr. 2 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3 225/40R19 245/35R19, 255/35R19
Nr. 4 225/45R19 245/40R19, 255/40R19
Nr. 5 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 6 235/40R19 265/35R19, 275/35R19
Nr. 7 235/45R19 255/40R19
Nr. 8 235/50R19 255/45R19
Nr. 9 235/55R19 255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 10 245/30R19 305/25R19
Nr. 11 245/35R19 275/30R19, 285/30R19
✏✎ Nr. 12 245/40R19 275/35R19, 285/35R19
✌✍ Nr. 13 245/45R19 275/40R19
✌ Nr. 14 245/50R19 275/45R19
☞☞ Nr. 15 255/30R19 305/25R19
➜ Nr. 16 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 17 255/40R19 285/35R19, 295/35R19
Nr. 18 255/45R19 285/40R19
Nr. 19 255/50R19 285/45R19, 295/45R19
Nr. 20 265/30R19 305/25R19, 315/25R19
Nr. 21 265/35R19 295/30R19, 305/30R19
Nr. 22 265/40R19 295/35R19
Nr. 23 265/45R19 295/40R19
Nr. 24 265/50R19 295/45R19
Nr. 25 275/30R19 315/25R19
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 17. Juni 2017 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51579 nach §22 StVZO
Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55029117 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT19-8519
Hersteller Keskin Tuning Europa GmbH
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2017.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 17. Juni 2017
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➜
Tufan 00274080.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim