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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51740 nach §22 StVZO

             Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55005318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ TN20-8018
             Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 5

             Auftraggeber                      Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                               An der Walkmühle 2
                                               46356 Essen
                                               QM-Nr. 49 02 0280806

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            TN20
             Typ                               TN20-8018
             Radgröße                          8JX18H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
             5G           TN20-8018 5G / Ø72,6 - Ø67,1            5/120/67,1         38        720    2200

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        51740
             Herstellerzeichen                 TOMASON
             Radtyp und Ausführung             TN20-8018 (s.o.)
             Radgröße                          8JX18H2
§ 22 51740




             Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
             S02       Mutter M14x1,5               Kegel 60°      150                    -

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                               Opel
                                               Saab

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51740 nach §22 StVZO

             Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55005318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ TN20-8018
             Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 5

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Chevrolet Malibu        118, 123       225/45R18   A13 T95                               A14 A16 A19
             KL1G                    118, 123       225/50R18   A12                                   A58 Lim S02
             e9*2007/46*0188*..      118, 123       235/45R18   A12
                                     118, 123       245/40R18   A12
                                     118, 123       245/45R18   A12
             Opel Insignia-A         81-191         225/45R18   A13 R37 T91 T95                       A14 A16 A19
             0G-A                    81-191         225/50R18   A12 R37                               B03 Flh J18
             e1*2001/116*0475*..;    81-191         235/40R18   A13 T91 T93                           Lim V00 V18
             e1*2007/46*0374*..      81-191         235/45R18   A13                                   S02
             - incl. Facelift 2013   81-191         245/40R18   A12
                                     81-191         245/45R18   A12
             Opel Insignia-A         81-191         225/45R18   A13 R37 T91 T95                       A14 A16 A19
             0G-A, -/V               81-191         225/50R18   A12 R37 T95                           B03 Car J18
             e1*2001/116*0475*..;    81-191         235/40R18   A13 T91 T93 T95                       KOV V00 V18
             e1*2007/46*0374*..;     81-191         235/45R18   A13 T94 T98                           S02
             e1*2007/46*0860*..      81-191         245/40R18   A12 T93 T97
             - Sports Tourer         81-191         245/45R18   A12
             - Station Wagon
             - incl. Facelift 2013
§ 22 51740




             Opel Insignia-A         120-184        225/45R18   A13 R74 T95                           A14 A16 A19
             Country Tourer          120-184        225/50R18   A12                                   A57 Car J18
             0G-A                    120-184        225/55R18   A12                                   KMV S02
             e1*2007/46*0374*11-..   120-184        235/45R18   A91
                                     120-184        235/50R18   A12
                                     120-184        245/45R18   A12
                                     120-184        245/50R18   A12
                                     120-184        255/45R18   A12
             Saab 9-5                118-221        225/45R18   A91 T95                               A14 A16 A19
             YS3G                    118-221        225/50R18   A12                                   J18 Lim V00
             e4*2007/46*0137*..      118-221        235/45R18   A91                                   V18 S02
                                     118-221        245/40R18   A12
                                     118-221        245/45R18   A12

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51740 nach §22 StVZO

             Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55005318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ TN20-8018
             Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                Seite 3 von 5
             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
§ 22 51740




             A16
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             J18    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 355 mm oder größer an Achse1.


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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51740 nach §22 StVZO

             Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55005318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ TN20-8018
             Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 5

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             R74    Diese Rad- / Reifenkombination ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen
             225/50R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
§ 22 51740




             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
             Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51740 nach §22 StVZO

             Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55005318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ TN20-8018
             Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 5

             V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse   Hinterachse

             Nr. 1    205/40R18     225/35R18
             Nr. 2    205/45R18     225/40R18
             Nr. 3    215/40R18     245/35R18, 255/35R18
             Nr. 4    215/45R18     235/40R18, 245/40R18
             Nr. 5    225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
             Nr. 6    225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
             Nr. 7    225/50R18     245/45R18, 255/45R18
             Nr. 8    235/40R18     255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
             Nr. 9    235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
             Nr. 10   235/50R18     255/45R18, 285/40R18

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 12. Januar 2018 in Lambsheim statt.
§ 22 51740




             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 12. Januar 2018




             Tufan                                                                  00285683.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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