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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51523 nach §22 StVZO

                             Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55060717 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0J x 18 H2 Typ OX15 8018
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                       Seite 1 von 6

                             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                             56316 Raubach
                                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          OX15
                             Typ                             OX15 8018
                             Radgröße                        8.0J x 18 H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                (mm)
                             O4           OX15 8018 O4 / ohne Ring              5/120/67,1         42       750     2200

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      51523
§ 22 51523, Erweiterung 03




                             Herstellerzeichen               OX-T
                             Radtyp und Ausführung           OX15 8018 (s.o.)
                             Radgröße                        8.0J x 18 H2
                             Einpresstiefe                   ET ... (s.o.)
                             Herstelldatum                   Jahr und Monat

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der Befestigungsmittel Bund          Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                             S01   Mutter M14x1,5             Kegel 60°     150                     -                    RG.553F
                                   (Gesamthöhe: 40 mm)
                             S02   Mutter M14x1,5 (offen)     Kegel 60°     190                     -                    RG.502F

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                                             Opel
                                                             Saab

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51523 nach §22 StVZO

                             Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55060717 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.0J x 18 H2 Typ OX15 8018
                             Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                              Seite 2 von 6

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Chevrolet Malibu        118, 123       225/45R18   A33 T95                        A19 A58 A99
                             KL1G                    118, 123       225/50R18   A12                            Lim S01
                             e9*2007/46*0188*..      118, 123       235/45R18   A12
                                                     118, 123       245/40R18   A12
                                                     118, 123       245/45R18   A12
                             Opel Insignia-A         81-191         225/45R18   A13 R37 T91 T95                A19 A99 B03
                             0G-A                    81-191         225/50R18   A12 R37                        Flh Lim V00
                             e1*2001/116*0475*..;    81-191         235/40R18   A13 T91 T93                    V18 S01
                             e1*2007/46*0374*..      81-191         235/45R18   A13
                             - incl. Facelift 2013   81-191         245/40R18   A12
                                                     81-191         245/45R18   A12
                             Opel Insignia-A         81-191         225/45R18   A13 R37 T91 T95                A19 A99 B03
                             0G-A, -/V               81-191         225/50R18   A12 R37 T95                    Car KOV V00
                             e1*2001/116*0475*..;    81-191         235/40R18   A13 T91 T93 T95                V18 S01
                             e1*2007/46*0374*..;     81-191         235/45R18   A13 T94 T98
§ 22 51523, Erweiterung 03




                             e1*2007/46*0860*..      81-191         245/40R18   A12 T93 T97
                             - Sports Tourer         81-191         245/45R18   A12
                             - Station Wagon
                             - incl. Facelift 2013
                             Opel Insignia-A         120-184        225/45R18   A33 R74 T95                    A19 A57 A99
                             Country Tourer          120-184        225/50R18   A12                            Car KMV S01
                             0G-A                    120-184        225/55R18   A12
                             e1*2007/46*0374*11-..   120-184        235/45R18   A91
                                                     120-184        235/50R18   A12
                                                     120-184        245/45R18   A12
                                                     120-184        255/45R18   A12
                             Opel Insignia-A OPC     239            235/45R18   M+S                            A12 A19 A56
                             0G-A                    239            245/40R18   M+S                            A99 Flh Lim
                             e1*2001/116*0475*..;    239            245/45R18   M+S                            S01
                             e1*2007/46*0374*..
                             - incl. Facelift 2013
                             Opel Insignia-A OPC     239            235/45R18   M+S T94 T98                    A12 A19 A56
                             0G-A                    239            245/40R18   M+S T93 T97                    A99 Car KOV
                             e1*2001/116*0475*..;    239            245/45R18   M+S                            S01
                             e1*2007/46*0374*..
                             - Sports Tourer
                             - Station Wagon
                             - incl. Facelift 2013
                             Opel Insignia-B GSI     154, 191       235/45R18   A91 M+S                        A19 A56 A99
                             Z-B                     154, 191       245/40R18   A12 M+S                        Car Flh KOV
                             e8*2007/46*             154, 191       245/45R18   A12 M+S                        S02
                             0264*05-09              154, 191       255/45R18   A01 A12 K2b M+S
                             Saab 9-5                118-221        225/45R18   A91 T95                        A19 A99 Lim
                             YS3G                    118-221        225/50R18   A12                            V00 V18 S01
                             e4*2007/46*0137*..      118-221        235/45R18   A91
                                                     118-221        245/40R18   A12
                                                     118-221        245/45R18   A12




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51523 nach §22 StVZO

                             Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55060717 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0J x 18 H2 Typ OX15 8018
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 6

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
§ 22 51523, Erweiterung 03




                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51523 nach §22 StVZO

                             Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55060717 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0J x 18 H2 Typ OX15 8018
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 4 von 6
                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
§ 22 51523, Erweiterung 03




                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51523 nach §22 StVZO

                             Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55060717 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0J x 18 H2 Typ OX15 8018
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                      Seite 5 von 6
                             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             R74    Diese Rad- / Reifenkombination ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen
                             225/50R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.
§ 22 51523, Erweiterung 03




                             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
                             Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55060717 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0J x 18 H2 Typ OX15 8018
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 6 von 6
                             V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse   Hinterachse

                             Nr. 1    205/40R18     225/35R18
                             Nr. 2    205/45R18     225/40R18
                             Nr. 3    215/40R18     245/35R18, 255/35R18
                             Nr. 4    215/45R18     235/40R18, 245/40R18
                             Nr. 5    225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
                             Nr. 6    225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
                             Nr. 7    225/50R18     245/45R18, 255/45R18
                             Nr. 8    235/40R18     255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
                             Nr. 9    235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
                             Nr. 10   235/50R18     255/45R18, 285/40R18
                             Nr. 11   235/60R18     255/55R18, 285/50R18

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.
§ 22 51523, Erweiterung 03




                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 4. September 2020 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2017.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 4. September 2020




                             Laux                                                                   00350448.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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