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							Gutachten 16-00121-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 21                                                   Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 22.02.2021
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Fahrzeughersteller                         : GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
51203867                LK 120                 Ø72.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff     720      2200    11/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : DW4105


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MALIBU
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
KL1G         e9*2007/46*0188*.. 118 - 123 225/50R17 94              12I                       Stufenheck;
                                          225/55R17 97              12A                       Frontantrieb;
                                          235/50R17 96              12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/55R17 99              12A                       51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76S

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : DW4105


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
0G-A         e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 215/50R17 91W                                      nicht SUPERSPORT;
             e1*2007/46*0374*..            215/55R17 94                                       nicht CROSS
                                                                                              COUNTRY;
0G-A/V         e1*2007/46*0860*..                225/50R17 94                                 Kombi; Frontantrieb;
                                                 225/55R17 97                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 235/50R17 96                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                 235/55R17 99                                 729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              76S



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 21                                                   Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 22.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
0G-A         e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 215/50R17 95                                     nicht SUPERSPORT;
             e1*2007/46*0374*..             215/55R17 98                                     nicht CROSS
                                                                                             COUNTRY;
                                                 225/50R17 98                                Stufenheck;
                                                 225/55R17 97                                Schrägheck;
                                                 235/50R17 96                                Allradantrieb;
                                                 235/55R17 99                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             721; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76S
0G-A           e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 215/50R17 95                                   nicht SUPERSPORT;
               e1*2007/46*0374*..             215/55R17 98                                   nicht CROSS
                                                                                             COUNTRY;
                                                 225/50R17 98                                Kombi; Allradantrieb;
                                                 225/55R17 97                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 235/50R17 96                                12A; 51A; 573; 71K;
                                                 235/55R17 99                                721; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76S
0G-A           e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 215/50R17 91                                    nicht SUPERSPORT;
               e1*2007/46*0374*..            215/55R17 94                                    nicht CROSS
                                                                                             COUNTRY;
                                                 225/50R17 94                                Stufenheck;
                                                 225/55R17 97                                Schrägheck;
                                                 235/50R17 96                                Frontantrieb;
                                                 235/55R17 99                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             76S
0G-A           e1*2007/46*0374*..      120       215/50R17 95       51J                      Cross Country; Kombi;
                                                 215/55R17 98       51J                      Allradantrieb;
                                                 215/60R17 96       51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       120 - 184 225/50R17 98                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                 225/55R17 97                                729; 73C; 74A; 74P;
                                                 235/50R17 96                                76S
                                                 235/55R17 99

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SAAB
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : DW4105


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 21                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3G         e4*2007/46*0137*.. 140 - 221 225/50R17 98                                    Limousine;
                                          225/55R17 97                                    Allradantrieb;
                                          235/50R17 96                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 21                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 4
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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