TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 2020-IR-AT-AU-RR-EX-0-001215 AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien Räder- und Reifenprüfung Seite: 1 von 8 TEILEGUTACHTEN TGA-Art: 13.1 366-0299-09-WIRD-TG/N20 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH D-72141 Walddorfhäslach Art: Sonderrad 8 J X 18 H2 Typ: T960 8x18 Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau bestätigen zu lassen. Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 Weitere Hinweise Die LM-Sonderräder können auch mit T960 8J18H2 gekennzeichnet sein. Der Radtyp wird auch mit T960 in Verbindung mit der Radgröße 8x18 gekennzeichnet. Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp T960 9x18 zu verwenden. Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung: Sonderradausführung mit Distanzscheibe ergibt Einpresstiefe 8x18 5+5 100 27 571DS S22028-5mm 27 mm 8x18 5+5 110 35 651DS S10289-3mm 35 mm 8x18 5 112 40 666DS S22022-5mm 40 mm 8x18 5 112 40 571DS S22028-5mm 40 mm 8x18 4+4 108 08 651DS S13154-30mm 8 mm 8x18 4+4 108 13 651DS S13153-25mm 13 mm 8x18 4+4 100 33 566DS S608051-5mm 33 mm Das Basisrad der Radausführung 8x18 5+5 100 32 571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 32 gekennzeichnet. Das Basisrad der Radausführung 8x18 5+5 110 38 651 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 38 gekennzeichnet. Das Basisrad der Radausführung 8x18 5 112 45 571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 45 gekennzeichnet. Das Basisrad der Radausführung 8x18 5 112 45 666 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 45 gekennzeichnet. Das Basisrad der Radausführung 8x18 4+4 108 38 ML73,1 für die o.g. Sonderradausführungen mit Distanzscheibe ist mit ET 38 gekennzeichnet. Das Basisrad der Radausführung 8x18 4+4 100 38 566 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 38 gekennzeichnet. Die oben genannten Ausführungsvarianten 8x18 4+4 108 08 651DS und 8x18 4+4 108 13 651DS, dürfen nur mit der Distanzscheibe S13153-25mm und S13154-30mm und den beigepackten Schrauben verwendet werden. (Schrauben für Adapterscheibe S13153-25mm+Fahrzeug=M1225KE21, Schrauben für Adapterscheibe S13154-30mm+Fahrzeug=M1225KE24) Die Radausführung 8x18 5+5 100 32 561 wurde aktualisiert. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig kreis och preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Z-Ring / D-Scheibe -zahl (mm) (kg) (mm) Datum 8x18 4+4 100 38 T960 8x18 100/108 Ø73.1 Ø54.1 100/4 54,1 38 750 2150 07/09 541 8x18 4+4 100 38 T960 8x18 100/108 Ø73.1 Ø56.1 100/4 56,1 38 750 2150 07/09 561 8x18 4+4 100 33 T960 8x18 100/108 S608051-5mm 100/4 56,6 33 750 2150 07/09 566DS 8x18 4+4 100 38 T960 8x18 100/108 Ø73.1 Ø56.6 100/4 56,6 38 750 2150 07/09 566 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 8x18 4+4 100 38 T960 8x18 100/108 Ø73.1 Ø60.1 100/4 60,1 38 750 2150 07/09 601 8x18 4+4 108 38 T960 8x18 100/108 Ø73.1 Ø63.4 108/4 63,4 38 750 2150 07/09 634 8x18 4+4 108 08 T960 8x18 100/108 S13154-30mm 108/4 65,1 8 750 2150 07/09 651DS 8x18 4+4 108 13 T960 8x18 100/108 S13153-25mm 108/4 65,1 13 750 2150 07/09 651DS 8x18 5+5 100 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø54.1 100/5 54,1 32 750 2150 07/09 541 8x18 5+5 100 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø56.1 100/5 56,1 32 750 2150 07/09 561 8x18 5+5 100 27 T960 8x18 100/112 S22028-5mm 100/5 57,1 27 750 2150 07/09 571DS 8x18 5+5 100 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø57.1 100/5 57,1 32 750 2150 07/09 571 8x18 5 105 40 T960 8x18 PCD105 Ø73.1 Ø56.6 105/5 56,6 40 750 2150 07/09 566 8x18 5+5 108 40 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø60.1 108/5 60,1 40 750 2150 07/09 601 8x18 5+5 108 40 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 707 2291 07/09 634 8x18 5+5 108 40 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 710 2284 07/09 634 8x18 5+5 108 40 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 750 2150 07/09 634 8x18 5+5 108 40 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø65.1 108/5 65,1 40 750 2150 07/09 651 8x18 5+5 110 35 T960 8x18 110/120 Ø72.6Ø65.1S10289- 110/5 65,1 35 750 2150 07/09 651DS 3 8x18 5+5 110 38 T960 8x18 110/120 Ø72.6 Ø65.1 110/5 65,1 38 750 2150 07/09 651 8x18 5 112 40 T960 8x18 PCD112 S22028-5mm 112/5 57,1 40 750 2150 07/09 571DS 8x18 5 112 45 T960 8x18 PCD112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 45 750 2150 07/09 571 8x18 5+5 112 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 32 725 2217 07/09 571 8x18 5+5 112 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 32 750 2150 07/09 571 8x18 5 112 40 T960 8x18 PCD112 S22022-5mm 112/5 66,6 40 715 2254 07/09 666DS 8x18 5 112 40 T960 8x18 PCD112 S22022-5mm 112/5 66,6 40 750 2150 07/09 666DS 8x18 5 112 45 T960 8x18 PCD112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 735 2181 07/09 666 8x18 5 112 45 T960 8x18 PCD112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 750 2150 07/09 666 8x18 5+5 112 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 700 2291 07/09 666 8x18 5+5 112 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 715 2254 07/09 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 666 8x18 5+5 112 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 740 2175 07/09 666 8x18 5+5 112 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 740 2181 07/09 666 8x18 5+5 112 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 750 2150 07/09 666 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 725 2217 07/09 40 601 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 750 2150 07/09 40 601 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 725 2217 07/09 40 641 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 750 2150 07/09 40 641 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 695 2327 07/09 40 661 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 750 2150 07/09 40 661 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 715 2254 07/09 40 671 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 740 2181 07/09 40 671 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 750 2150 07/09 40 671 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 750 2150 07/09 40 671 8x18 5 115 40 T960 8x18 PCD115 Ø73.1 Ø70.1 115/5 70,1 40 740 2181 07/09 701 8x18 5 115 40 T960 8x18 PCD115 Ø73.1 Ø70.1 115/5 70,1 40 750 2150 07/09 701 8x18 5+5 120 38 T960 8x18 110/120 ohne 120/5 72,6 38 750 2150 07/09 726 I.1. Beschreibung der Sonderräder Hersteller : JMS-Fahrzeugteile GmbH : : D-72141 Walddorfhäslach Handelsmarke : BARRACUDA (Karizzma) Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Einbrennlack wahlweise Verchromung Masse des Rades : ca. 12,5 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 8x18 5 105 40 566: Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 : Außenseite : Innenseite Radtyp : -- : T960 8x18 Radausführung : -- : T960 8x18 100/112 Radgröße : -- : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe : -- : ET32 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr : z.B. 07.09 Gießereikennzeichnung : -- : BARRACUDA WHEELS Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Weitere Kennzeichnung : BARRA.-RACING WHEELS : -- Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV AUSTRIA mit Nr. 09-TAAP-1666/AB vom 07.07.2009 und mit Nr. 09-TAAP-1666/E1/AB_1K vom 05.04.2011 liegen vor. Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor: Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst Festigkeit Lab.ber.366-0690-98-MURD 17.03.2009 TÜV SÜD AUTOMOTIVE GMBH Distanzscheibe III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 01.2018 Anhang I). Bei den durchgeführten Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt. Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. - Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 8 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 1 FCA, 8x18 4+4 100 38 541 38 18.09.2020 liegt bei HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MAZDA, Suzuki, SUZUKI, TOYOTA 2 FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL 8x18 4+4 100 33 566DS 33 18.09.2020 liegt bei 3 BMW AG 8x18 4+4 100 38 561 38 18.09.2020 liegt bei 4 FIAT, GM DAEWOO (ROK), 8x18 4+4 100 38 566 38 18.09.2020 liegt bei GM Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK), OPEL / VAUXHALL 5 RENAULT 8x18 4+4 100 38 601 38 18.09.2020 liegt bei 6 FORD, Ford-Werke GmbH 8x18 4+4 108 38 634 38 18.09.2020 liegt bei 7 PEUGEOT 8x18 4+4 108 08 651DS 8 18.09.2020 liegt bei 8 PEUGEOT 8x18 4+4 108 13 651DS 13 18.09.2020 liegt bei 9 TOYOTA 8x18 5+5 100 32 541 32 18.09.2020 liegt bei 10 FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA 8x18 5+5 100 32 561 32 18.09.2020 liegt bei 11 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN 8x18 5+5 100 27 571DS 27 18.09.2020 liegt bei 12 AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, 8x18 5+5 100 32 571 32 18.09.2020 liegt bei VOLKSWAGEN 13 GM DAEWOO (ROK), OPEL / VAUXHALL 8x18 5 105 40 566 40 18.09.2020 liegt bei 14 RENAULT 8x18 5+5 108 40 601 40 18.09.2020 liegt bei Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 15 FORD, FORD MOTOR, JAGUAR, 8x18 5+5 108 40 634; 8x18 40 18.09.2020 liegt bei JAGUAR LAND ROVER 5+5 108 40 634; 8x18 5+5 LIMITED (GB), LAND ROVER (GB), 108 40 634 VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION 16 PEUGEOT, VOLVO 8x18 5+5 108 40 651 40 18.09.2020 liegt bei 17 OPEL / VAUXHALL 8x18 5+5 110 35 651DS 35 18.09.2020 liegt bei 18 FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, 8x18 5+5 110 38 651 38 18.09.2020 liegt bei SAAB 19 AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT, 8x18 5+5 112 32 571; 8x18 32 18.09.2020 liegt bei SEAT, S.A., SKODA, 5+5 112 32 571 VOLKSWAGEN 20 AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT, 8x18 5 112 40 571DS 40 18.09.2020 liegt bei SKODA, VOLKSWAGEN 21 AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT, 8x18 5 112 45 571 45 18.09.2020 liegt bei SKODA, VOLKSWAGEN 22 AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, 8x18 5+5 112 32 666; 8x18 32 18.09.2020 liegt bei BMW AG, CHRYSLER (USA), 5+5 112 32 666; 8x18 5+5 DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER 112 32 666; 8x18 5+5 112 BENZ AG, DAIMLER (D), DB, 32 666; 8x18 5+5 112 32 MERCEDES-BENZ, Nissan International 666 S. A., QUATTRO GmbH, SSANGYONG 23 AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, 8x18 5 112 40 666DS; 8x18 40 18.09.2020 liegt bei DAIMLER (D), 5 112 40 666DS MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ 24 AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, 8x18 5 112 45 666; 8x18 5 45 18.09.2020 liegt bei DAIMLER (D), 112 45 666 MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ 25 SUZUKI, TOYOTA 8x18 5+5 114,3 40 601; 40 18.09.2020 liegt bei 8x18 5+5 114,3 40 601 26 HONDA 8x18 5+5 114,3 40 641; 40 18.09.2020 liegt bei 8x18 5+5 114,3 40 641 27 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, 8x18 5+5 114,3 40 661; 40 18.09.2020 liegt bei NISSAN EUROPE (F), Nissan 8x18 5+5 114,3 40 661 International S. A., RENAULT 28 CHRYSLER (USA), CITROEN, FORD, 8x18 5+5 114,3 40 671; 40 18.09.2020 liegt bei HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR 8x18 5+5 114,3 40 671; (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, 8x18 5+5 114,3 40 671 MITSUBISHI, PEUGEOT 29 GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), 8x18 5 115 40 701; 8x18 5 40 18.09.2020 liegt bei OPEL, OPEL / VAUXHALL 115 40 701 30 BMW, BMW AG 8x18 5+5 120 38 726 38 18.09.2020 liegt bei 31 CHRYSLER (USA), CITROEN, FORD, 8x18 5+5 114,3 40 671 40 18.09.2020 liegt bei HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE, KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics Europe, MITSUBISHI, PEUGEOT Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise Fleischer Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 18.09.2020 HOT Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20 ANLAGE: 28 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 22 Fahrzeughersteller CHRYSLER (USA), CITROEN, FORD, HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, MITSUBISHI, PEUGEOT Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø67.1 67,1 Aluminium 715 2254 07/09 40 671 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø67.1 67,1 Aluminium 740 2181 07/09 40 671 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø67.1 67,1 Aluminium 750 2150 07/09 40 671 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER (USA) Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 135 Nm Verkaufsbezeichnung: CALIBER,COMPASS,PATRIOT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PK e11*2001/116*0142*.. 100 - 125 215/55R18 95 362; 56G Jeep Compass; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P PK e11*2001/116*0142*.. 100 - 125 215/55R18 95 56G Jeep Patriot; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 76O Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20 ANLAGE: 28 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 22 Verkaufsbezeichnung: CALIBER,COMPASS,PATRIOT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PK e11*2001/116*0142*.. 100 - 125 215/55R18 95 362; 56G Dodge Caliber; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: SEBRING, AVENGER, FLAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JS e11*2001/116*0143*.. 103 - 138 215/50R18 92 56G Cabrio; Limousine; 215/55R18 95 56G Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm Verkaufsbezeichnung: C-CROSSER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V***** e2*2001/116*0358*.. 115 - 125 225/55R18 98 erhöhtes Anzugsmoment 235/50R18 97 24J; 24M 145 Nm; Allradantrieb; 235/55R18 100 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20 ANLAGE: 28 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 22 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 133 Nm Verkaufsbezeichnung: FORD ESCAPE, MAVERICK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1N2 e13*2001/116*0093*.. 91 - 149 235/50R18 97 24J Mit 1N2R e13*2001/116*0091*.. 255/45R18 99 24J Radhausverbreiterung Serie; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : FD; FDH 107 Nm für Typ : ELH; FS; LM; VF; YN 110 Nm für Typ : GK; JC; JM; NF; SM; XG Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI COUPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GK e11*98/14*0186*.. 77 - 102 215/40R18 85 10B; 11G; 11H; 11K; 77 - 123 215/40R18 85W 12A; 51A; 71K; 723; 225/40R18 88 21P; 22I 729; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SANTA FE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SM e11*98/14*0162*.. 82 - 107 235/50R18 97 HAV; 24J 10B; 11G; 11H; 11K; 245/45R18 96 HAV; 24J 12A; 51A; 71K; 723; 255/45R18 99 HAV; 24J; 24M 73C; 74A; 74H; 74P 82 - 127 235/55R18 100 HAW 235/60R18 103 HAW; 54A Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SONATA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NF e11*2001/116*0241*.. 100 - 184 225/45R18 91W 22I Limousine; 235/40R18 91W 22I; 24J Frontantrieb; 235/45R18 94 22I; 24J 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R18 93W 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20 ANLAGE: 28 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 22 Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI TUCSON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JM e4*2001/116*0087*.. 82 - 129 225/50R18 95 24J; 24M Allradantrieb; 235/45R18 94 24J; 24M Frontantrieb; 235/50R18 97 24C; 24D; 362 10B; 11G; 11H; 11K; 245/45R18 96 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 255/45R18 99 24C; 24D; 362 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: IX20 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JC e4*2007/46*0207*.., 57 - 94 205/40R18 86 21P; 24J; 248 Schrägheck 4-türig; e4*2007/46*0223*.. 205/45R18 86 21P; 24J; 248; 56G Frontantrieb; 215/40R18 89 21B; 22I; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 225/35R18 87 21B; 22I; 24C; 244; 12A; 51A; 71K; 723; 247; 260 729; 73C; 74A; 74H; 225/40R18 88 21B; 22I; 24C; 244; 74P 247; 260 235/35R18 86 21B; 22B; 24C; 244; 247; 260; 270 235/40R18 91 21B; 22B; 24C; 244; 247; 260; 270 Verkaufsbezeichnung: IX35, TUCSON, LM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ELH e11*2007/46*0192*.. 85 - 135 225/50R18 95 24J; 248; 260; 270 auch Facelift 2013; LM e11*2007/46*0128*.. 225/55R18 98 24J; 248; 260; 270 Allradantrieb; 235/50R18 97 21J; 22H; 24M; 242; Frontantrieb; 245 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: i30, i30CW Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R18 86 24J; 24M; 5EM; 51J; i 30CW (Kombi); FDH e11*2001/116*0343*.. 56G Frontantrieb; 205/45R18 90 24J; 24M; 51J; 56G 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R18 89 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 723; 225/40R18 88 21N; 22H; 24C; 24D 73C; 74A; 74H; 74P FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R18 86 21P; 22M; 24J; 24M; Nicht i 30CW (Kombi); FDH e11*2001/116*0343*.. 5EM; 51J; 56G Frontantrieb; 215/40R18 89 21P; 22L; 24D; 24J 10B; 11G; 11H; 11K; 225/40R18 88 21B; 22H; 22L; 24C; 12A; 51A; 71K; 723; 24D 73C; 74A; 74H; 74P 77 - 105 215/40R18 85 21P; 22L; 24D; 24J; 5EG Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20 ANLAGE: 28 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 22 Verkaufsbezeichnung: i40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VF e4*2007/46*0263*.., 85 - 131 215/45R18 93 26P Kombi; Limousine; e4*2007/46*0264*.. 225/40R18 92 248; 26P; 27H Frontantrieb; 225/45R18 95 248; 26P; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 235/40R18 91 24J; 24M; 26P; 27H; 12A; 51A; 71K; 723; 67Q 729; 73C; 74A; 74H; 245/35R18 92 24J; 24M; 26B; 26N; 74P 27H 245/40R18 93 24J; 24M; 26B; 26N; 27H; 67O; 67P Verkaufsbezeichnung: VELOSTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FS e11*2007/46*0194*.. 97 - 137 215/35R18 84 246; 248; 27H Schrägheck; 215/40R18 85 246; 248; 27H Frontantrieb; 225/35R18 87 24J; 248; 26P; 27F 10B; 11G; 11H; 11K; 225/40R18 88 24J; 248; 26P; 27F 12A; 51A; 71K; 723; 235/35R18 86 24J; 248; 26P; 27F 729; 73C; 74A; 74H; 245/35R18 88 242; 244; 245; 247; 74P 26B; 26N; 27F; 570 Verkaufsbezeichnung: VENGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 215/40R18 89 22I; 24J; 24M Schrägheck; e4*2007/46*0131*.. 225/40R18 88 22I; 241; 244; 246; 247; Frontantrieb; YNS e4*2007/46*0261*.., 270 10B; 11G; 11H; 11K; e4*2007/46*0262*.. 235/35R18 90 21P; 22I; 24C; 244; 12A; 51A; 71K; 723; 247; 270 729; 73C; 74A; 74P 235/40R18 91 21P; 22I; 24C; 244; 247; 270 245/35R18 88 21P; 22B; 24C; 24D; 271 Verkaufsbezeichnung: XG250, XG300, XG350 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XG e11*98/14*0109*.. 123 - 145 225/40R18 92W 22M ab e11*98/14*0109*05; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20 ANLAGE: 28 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 22 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : AM 107 Nm für Typ : FG; SL; SLS 110 Nm für Typ : GE; JE; JES; LD Verkaufsbezeichnung: CARENS,UN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FG e4*2001/116*0114*.. 84 - 107 225/40R18 92 22M Frontantrieb; 225/45R18 91 22M 10B; 11G; 11H; 11K; 235/40R18 91 22M; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: KIA MAGENTIS, MG, OPTIMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GE e4*2001/116*0100*.. 100 - 138 215/45R18 89 nur bis 225/40R18 92 e4*2001/116*0100*06; 225/45R18 91 10B; 11G; 11H; 11K; 106 - 138 225/40R18 88W 5FE 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: KIA OPIRUS,GH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LD e4*2001/116*0075*.. 137 - 149 225/45R18 95W 10B; 11G; 11H; 11K; 235/45R18 98 12A; 51A; 71K; 723; 245/45R18 96W KA3; 24J 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: KIA SPORTAGE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JE e4*2001/116*0089*.. 82 - 129 225/50R18 95 24K Allradantrieb; JES e4*2001/116*0120*.. 235/45R18 94 Frontantrieb; 235/50R18 97 24D; 24O 10B; 11G; 11H; 11K; 245/45R18 96 24K 12A; 51A; 71K; 723; 255/45R18 99 24D; 24O 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SOUL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AM e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 215/40R18 89 24J; 248; 51J Frontantrieb; e4*2007/46*0133*.. 215/45R18 89 24J; 248; 51J 10B; 11G; 11H; 11K; 225/40R18 88 24J; 248 12A; 51A; 71K; 723; 225/45R18 24J; 248; 51G 729; 73C; 74A; 74P 235/40R18 91 24C; 244 245/35R18 88 22H; 24C; 244; 247 245/40R18 93 22H; 24C; 244; 247 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20 ANLAGE: 28 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 22 Verkaufsbezeichnung: SPORTAGE,SL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SL e11*2007/46*0166*.. 85 - 135 215/55R18 95 51J; 56G Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SPORTAGE,SL,SLS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SLS e11*2007/46*0136*.. 85 - 135 215/55R18 95 51J; 56G Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK) Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm für Typ : EL; YNS 108 Nm für Typ : ED Verkaufsbezeichnung: CEE'D Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ED e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 205/45R18 86 22M; 24J; 24M; 5EM; Sporty wagon (Kombi); e4*2007/46*0132*.. 51J; 56G Cee'd (4-türig 215/40R18 89 22M; 24J; 24M Schrägheck); 225/40R18 88 21P; 22L; 24C; 24D Frontantrieb; 77 - 106 215/40R18 85 22M; 24J; 24M; 5EG 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P ED e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 205/45R18 86 22M; 24J; 24M; 5EM; Pro Cee'd (2-türig 51J; 56G Schrägheck); 205/45R18 90 22M; 24J; 24M; 51J; Frontantrieb; 56G 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R18 85 22M; 24D; 24J; 5EG 12A; 51A; 71K; 723; 215/40R18 89 22M; 24D; 24J 73C; 74A; 74P 225/40R18 88 21P; 22L; 24C; 24D Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20 ANLAGE: 28 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 22 Verkaufsbezeichnung: ix35,TUCSON, LM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EL e11*2007/46*0104*.. 85 - 135 225/50R18 95 24J; 248; 260; 270 Allradantrieb; 225/55R18 98 24J; 248; 260; 270 Frontantrieb; 235/50R18 97 21J; 22H; 24M; 242; 10B; 11G; 11H; 11K; 245 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: VENGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 215/40R18 89 22I; 24J; 24M Schrägheck; e4*2007/46*0131*.. 225/40R18 88 22I; 241; 244; 246; 247; Frontantrieb; YNS e4*2007/46*0261*.., 270 10B; 11G; 11H; 11K; e4*2007/46*0262*.. 235/35R18 90 21P; 22I; 24C; 244; 12A; 51A; 71K; 723; 247; 270 729; 73C; 74A; 74P 235/40R18 91 21P; 22I; 24C; 244; 247; 270 245/35R18 88 21P; 22B; 24C; 24D; 271 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : ER; GG/GY; GG1; GH; GHE; NC1; NC1E; SE; TA 120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; LW 133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ER e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/60R18 103 24J; 24M Allradantrieb; 255/55R18 105 22I; 24C; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76O Verkaufsbezeichnung: MAZDA MPV Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LW e1*98/14*0118*.. 100 235/45R18 94 Dieselmotor; 24J; 24M; nur ab 51S e1*98/14*0118*02; 100 - 104 235/40R18 95 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20 ANLAGE: 28 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 22 Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NC1 e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 215/35R18 80 22I; 24C; 24D MX-5 "Softtop"; MX-5 NC1E e1*2001/116*0371*.. 215/40R18 85 22I; 24C; 24D "Roadster Coupe"; 225/35R18 83 22B; 24C; 24D Cabrio; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA RX-8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SE e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/45R18 51G 10B; 11G; 11H; 11K; 235/40R18 91 12A; 51A; 71K; 723; 245/40R18 93 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA TRIBUTE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EP e4*98/14*0044*.. 91 - 149 235/50R18 97 24K Allradantrieb; EPR e4*98/14*0052*.. 255/45R18 99 24K Frontantrieb; EP2 e13*2001/116*0092*.. 145 - 149 235/60R18 103 24K; 54F 10B; 11G; 11H; 11K; EP2R e13*2001/116*0090*.. 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 9 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TA e13*98/14*0002*.. 120 225/40R18 88 24J 10B; 11G; 11H; 11K; 235/40R18 91 22B; 24J 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 215/40R18 85 22I; 24J; 24M Stufenheck; 225/40R18 88 22B; 24J; 24M Schrägheck; 235/40R18 91 21B; 22B; 24C; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P BK e1*2001/116*0234*.. 191 215/45R18 89 22B; 24J Mazda 3 MPS; 225/40R18 88 22B; 24J; 24M Schrägheck; 235/40R18 91 22B; 24C; 24M Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P BL e11*2001/116*0262*.. 191 225/40R18 92 21B; 21N; 22B; 22H; bis Mj.2013; 242; 245; 248 Schrägheck; 235/40R18 91 21B; 21J; 22B; 22F; Frontantrieb; 24C; 248 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20 ANLAGE: 28 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 22 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 215/40R18 89W 21B; 21N; 22B; 22H; bis Mj.2013; BLE e13*2007/46*1071*.. 24J; 248; 51J Stufenheck; 225/40R18 92 21B; 21N; 22B; 22H; Schrägheck; 242; 245; 248 Frontantrieb; 235/40R18 91 21B; 21J; 22B; 22F; 10B; 11G; 11H; 11K; 24C; 248 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA 5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CR1 e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 225/40R18 91 21P; 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P CW e1*2007/46*0433*.. 85 - 110 225/40R18 92 21B; 22B; 24C; 248; Kombi; Frontantrieb; 271 10B; 11G; 11H; 11K; 235/35R18 90 21B; 22B; 24C; 24M; 12A; 51A; 71K; 723; 260; 271; 5GA 729; 73C; 74A; 74P 235/40R18 91 21B; 22B; 24C; 24M; 260; 271 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 122 225/35R18 87W 22B; 24J; 24M; 5ET Kombi; Stufenheck; GG1 e11*2001/116*0203*.. 225/40R18 88W 22B; 22F; 24J; 24M Schrägheck; 245/35R18 88W 22B; 22F; 24D; 57F; Allradantrieb; 68T Frontantrieb; 122 215/45R18 22B; 24J; 24M; 51G 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; DC5 GG1 e11*2001/116*0203*.. 191 215/45R18 22B; 24J; 24M; 51G Nur Mazda MPS; 225/40R18 92 22B; 24D; 24J Allradantrieb; 235/40R18 91 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20 ANLAGE: 28 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 22 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 225/45R18 91 21B; 21N; 22B; 22L; ab GHE e13*2007/46*1075*.. 241; 246; 248 e13*2007/46*1075*02; 235/40R18 91 21B; 21N; 22B; 22L; ab 24C; 244; 247 e1*2001/116*0448*06; 88 - 132 215/45R18 93 21P; 22B; 22M; 24J; bis Mj.2012; 248; 51J Stufenheck; 225/40R18 92 21B; 21N; 22B; 22L; Schrägheck; 241; 246; 248 Frontantrieb; nur 225/45R18 91W 21B; 21N; 22B; 22L; Mazda 6; 241; 246; 248 10B; 11G; 11H; 11K; 235/40R18 91W 21B; 21N; 22B; 22L; 12A; 51A; 71K; 723; 24C; 244; 247 729; 73C; 74A; 74P 235/45R18 94 21B; 21N; 22B; 22L; 24C; 244; 247 GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 215/45R18 89W 21P; 22I; 22M; 24J; nur bis GHE e13*2007/46*1075*.. 24M; 5FM; 51J e13*2007/46*1075*01; 225/40R18 91 21P; 22B; 22M; 24C; nur bis 24D e1*2001/116*0448*05; 225/45R18 91 21P; 22B; 22M; 24C; Schrägheck; 24D Frontantrieb; nur 235/40R18 91 21P; 22B; 22M; 24C; Mazda 6; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 88 - 136 215/45R18 93 21P; 22I; 22M; 24J; 12A; 51A; 71K; 723; 24M; 51J 729; 73C; 74A; 74P 225/40R18 91W 21P; 22B; 22M; 24C; 24D 225/45R18 91W 21P; 22B; 22M; 24C; 24D 235/40R18 91W 21P; 22B; 22M; 24C; 24D 235/45R18 94 21B; 22B; 22L; 24C; 24D GH e1*2001/116*0448*.. 83 - 125 215/45R18 89W 21T; 22I; 24J; 24M; bis Mj.2012; Kombi; GHE e13*2007/46*1075*.. 5FM; 51J Frontantrieb; nur 83 - 136 215/45R18 93 21T; 22I; 24J; 24M; 51J Mazda 6; 10B; 11G; 11H; 11K; 225/40R18 91 21T; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 723; 225/45R18 91 21T; 22B; 24C; 24D 729; 73C; 74A; 74P 235/40R18 91 21T; 22B; 24C; 24D 235/45R18 94 21T; 22B; 24C; 24D Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20 ANLAGE: 28 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 22 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MITSUBISHI Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : NA0W 140 Nm für Typ : CY0 erhöhtes Anzugsmoment 145 Nm für Typ : CWB erhöhtes Anzugsmoment; CW0 erhöhtes Anzugsmoment; GA0 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: LANCER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CY0 e1*2001/116*0441*.. 80 - 110 215/45R18 89 22I erhöhtes Anzugsmoment 225/40R18 88 22I; 24J 140 Nm; Sportback; 225/45R18 91 22I; 24J Stufenheck; 235/40R18 91 22B; 24J Frontantrieb; 245/40R18 93 21P; 22B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI ASX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GA0 e1*2007/46*0368*.. 84 - 110 215/55R18 95 24J; 248; 56G erhöhtes Anzugsmoment 225/50R18 95 22I; 24J; 248 145 Nm; Allradantrieb; 225/55R18 98 22I; 24J; 248 Frontantrieb; 235/45R18 94 24J; 248 10B; 11G; 11H; 11K; 245/45R18 96 22I; 24J; 248 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI GRANDIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NA0W e1*2001/116*0269*.. 100 - 121 225/45R18 91 10B; 11G; 11H; 11K; 235/40R18 91 24J 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI OUTLANDER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CWB e1*2001/116*0482*.. 89 225/55R18 51G erhöhtes Anzugsmoment CW0 e1*2001/116*0406*.. 89 - 130 225/55R18 98 145 Nm; Outlander; 235/50R18 97 Outlander Hybrid; 235/55R18 100 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20 ANLAGE: 28 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 22 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 4007 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V***** e2*2001/116*0357*.. 115 - 125 225/55R18 98 erhöhtes Anzugsmoment 235/50R18 97 24J; 24M 145 Nm; Allradantrieb; 235/55R18 100 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20 ANLAGE: 28 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 22 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20 ANLAGE: 28 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 22 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20 ANLAGE: 28 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 22 24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20 ANLAGE: 28 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 22 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 51S) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20 ANLAGE: 28 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 22 67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67P) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R18 Hinterachse: 235/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20 ANLAGE: 28 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 22 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. DC5) Falls die Nabenkappe nicht montiert werden kann, ist sie zu ändern und in das Sonderrad einzukleben. HAV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße 215/70R15 serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist und die Fahrzeugausführung mit dieser Reifengröße serienmäßig ausgerüstet ist. HAW) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße 225/70R16 serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist und die Fahrzeugausführung mit dieser Reifengröße serienmäßig ausgerüstet ist. KA3) Um eine ausreichende Freigängigkeit für die Reifen in den vorderen Radhäusern zu gewährleisten, muß der Federweg durch den Einbau des Federwegsbegrenzers Stärke 10,0 mm (KIA-Teile-Nr.: ZK3F037501) reduziert werden - sofern serienmäßig nicht vorhanden. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20 ANLAGE: 28 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: FS Genehm.Nr.: e11*2007/46*0194*.. Handelsbez.: VELOSTER Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 320 VA 26P x = 240 y = 270 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 310 28 HA 26N x = 290 y = 320 8 VA 26J x = 290 y = 320 15 VA 27H x = 250 y = 310 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20 ANLAGE: 28 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: VF Genehm.Nr.: e4*2007/46*0263*.. Handelsbez.: i40 Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 350 VA 26P x = 260 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 440 30 HA 26N x = 310 y = 350 8 VA 26J x = 310 y = 350 23 VA 27H x = 270 y = 440 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20 ANLAGE: 28 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: VF Genehm.Nr.: e4*2007/46*0264*.. Handelsbez.: i40 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 350 VA 26P x = 260 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 440 30 HA 26N x = 310 y = 350 8 VA 26J x = 310 y = 350 23 VA 27H x = 270 y = 440 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20 ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr. 26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20 ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: T960 8x18 des Herstellers / Importeurs: JMS-Fahrzeugteile GmbH D-72141 Walddorfhäslach Datum: 18.09.2020 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen / Hinweise / Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing. Fahrzeugbeschreibung P.2 B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4 /- T - J 4 18 - 19 - E 3 20 - G - D.1 - 12 - 13 - Q - V.7 - F.1 - F.2 - - 7.1 - 7.2 - 7.3 - D.2 - 8.1 - 8.2 - 8.3 - - U.1 - U.2 - U.3 - D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 - 2 - 15.1 - 15.2 - 5 15.3 - V.9 - R - 11 - 14 K - P.3 - 6 - 17 - 16 - 10 - 14.1 P.1 - 21 - - - 22 - - -