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							Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 28                                                         Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 14.07.2020
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                 Fahrzeughersteller           CHRYSLER (USA), CITROEN, FORD, HYUNDAI, HYUNDAI
                                              MOTOR (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, MITSUBISHI,
                                              PEUGEOT




Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-  zul.        zul.      gültig
                                                                    och     werkstoff      Rad-        Abroll    ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung          in mm                  last        umf.      Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                  in kg       in mm     datum
8x18 5+5 114,3      T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø67.1                 67,1    Aluminium      715       2254    07/09
40 671
8x18 5+5 114,3      T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø67.1                 67,1    Aluminium       740      2181     07/09
40 671
8x18 5+5 114,3      T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø67.1                 67,1    Aluminium       750      2150     07/09
40 671
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 135 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     CALIBER,COMPASS,PATRI OT
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
 PK           e11*2001/116*0142*.. 100 - 125 215/55R18 95          362; 56G                 Jeep Compass;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            74P
 PK            e11*2001/116*0142*.. 100 - 125 215/55R18 95         56G                      Jeep Patriot;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            74P; 76O




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 28                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 14.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:     CALIBER,COMPASS,PATRI OT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen     Auflagen
PK           e11*2001/116*0142*.. 100 - 125 215/55R18 95          362; 56G               Dodge Caliber;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     SEBRING, AVENGER, FLAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen     Auflagen
JS           e11*2001/116*0143*.. 103 - 138 215/50R18 92          56G                    Cabrio; Limousine;
                                            215/55R18 95          56G                    Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         74P




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : CITROEN
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 145 Nm
Verkaufsbezeichnung:     C-CROSSER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
V*****       e2*2001/116*0358*.. 115 - 125 225/55R18 98                                  erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              235/50R18 97        24J; 24M               145 Nm; Allradantrieb;
                                              235/55R18 100       24J; 24M               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                         740




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FORD
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 133 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FORD ESCAPE,        MAVERICK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen               Auflagen zu Reifen     Auflagen
1N2          e13*2001/116*0093*.. 91 - 149   235/50R18 97         24J                    Mit
1N2R         e13*2001/116*0091*..            255/45R18 99         24J                    Radhausverbreiterung
                                                                                         Serie; Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 28                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 14.07.2020
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : FD; FDH
                                          107 Nm für Typ : ELH; FS; LM; VF; YN
                                          110 Nm für Typ : GK; JC; JM; NF; SM; XG
Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen     Auflagen
GK           e11*98/14*0186*.. 77 - 102 215/40R18 85                                     10B; 11G; 11H; 11K;
                               77 - 123 215/40R18 85W                                    12A; 51A; 71K; 723;
                                        225/40R18 88              21P; 22I               729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SANTA FE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen     Auflagen
SM           e11*98/14*0162*.. 82 - 107 235/50R18         97      HAV; 24J               10B; 11G; 11H; 11K;
                                        245/45R18         96      HAV; 24J               12A; 51A; 71K; 723;
                                        255/45R18         99      HAV; 24J; 24M          73C; 74A; 74H; 74P
                               82 - 127 235/55R18         100     HAW
                                        235/60R18         103     HAW; 54A

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SONATA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen     Auflagen
NF           e11*2001/116*0241*.. 100 - 184 225/45R18     91W     22I                    Limousine;
                                            235/40R18     91W     22I; 24J               Frontantrieb;
                                            235/45R18     94      22I; 24J               10B; 11G; 11H; 11K;
                                            245/40R18     93W     22B; 24J; 24M          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI TUCSON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
JM           e4*2001/116*0087*.. 82 - 129 225/50R18       95      24J; 24M               Allradantrieb;
                                          235/45R18       94      24J; 24M               Frontantrieb;
                                          235/50R18       97      24C; 24D; 362          10B; 11G; 11H; 11K;
                                          245/45R18       96      24J; 24M               12A; 51A; 71K; 723;
                                          255/45R18       99      24C; 24D; 362          73C; 74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen              Auflagen zu Reifen     Auflagen
JC           e4*2007/46*0207*..,    57 - 94   205/40R18   86      21P; 24J; 248          Schrägheck 4-türig;
               e4*2007/46*0223*..             205/45R18   86      21P; 24J; 248; 56G     Frontantrieb;
                                              215/40R18   89      21B; 22I; 24J; 24M     10B; 11G; 11H; 11K;
                                              225/35R18   87      21B; 22I; 24C; 244;    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                  247; 260               729; 73C; 74A; 74H;
                                              225/40R18 88        21B; 22I; 24C; 244;    74P
                                                                  247; 260
                                              235/35R18 86        21B; 22B; 24C; 244;
                                                                  247; 260; 270
                                              235/40R18 91        21B; 22B; 24C; 244;
                                                                  247; 260; 270




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 28                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 14.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:     IX35, TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
ELH          e11*2007/46*0192*.. 85 - 135 225/50R18 95            24J; 248; 260; 270     auch Facelift 2013;
LM           e11*2007/46*0128*..          225/55R18 98            24J; 248; 260; 270     Allradantrieb;
                                          235/50R18 97            21J; 22H; 24M; 242;    Frontantrieb;
                                                                  245                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     i30, i30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R18      86      24J; 24M; 5EM; 51J;    i 30CW (Kombi);
FDH          e11*2001/116*0343*..                                 56G                    Frontantrieb;
                                           205/45R18      90      24J; 24M; 51J; 56G     10B; 11G; 11H; 11K;
                                           215/40R18      89      24D; 24J               12A; 51A; 71K; 723;
                                           225/40R18      88      21N; 22H; 24C; 24D     73C; 74A; 74H; 74P
FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R18      86      21P; 22M; 24J; 24M;    Nicht i 30CW (Kombi);
FDH          e11*2001/116*0343*..                                 5EM; 51J; 56G          Frontantrieb;
                                           215/40R18      89      21P; 22L; 24D; 24J     10B; 11G; 11H; 11K;
                                           225/40R18      88      21B; 22H; 22L; 24C;    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                  24D                    73C; 74A; 74H; 74P
                                    77 - 105 215/40R18 85         21P; 22L; 24D; 24J;
                                                                  5EG

Verkaufsbezeichnung:     i40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen               Auflagen zu Reifen     Auflagen
VF           e4*2007/46*0263*..,    85 - 131 215/45R18    93      26P                    Kombi; Limousine;
              e4*2007/46*0264*..             225/40R18    92      248; 26P; 27H          Frontantrieb;
                                             225/45R18    95      248; 26P; 27H          10B; 11G; 11H; 11K;
                                             235/40R18    91      24J; 24M; 26P; 27H;    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                  67Q                    729; 73C; 74A; 74H;
                                              245/35R18 92        24J; 24M; 26B; 26N;    74P
                                                                  27H
                                              245/40R18 93        24J; 24M; 26B; 26N;
                                                                  27H; 67O; 67P

Verkaufsbezeichnung:     VELOSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
FS           e11*2007/46*0194*.. 97 - 137 215/35R18       84      246; 248; 27H          Schrägheck;
                                          215/40R18       85      246; 248; 27H          Frontantrieb;
                                          225/35R18       87      24J; 248; 26P; 27F     10B; 11G; 11H; 11K;
                                          225/40R18       88      24J; 248; 26P; 27F     12A; 51A; 71K; 723;
                                          235/35R18       86      24J; 248; 26P; 27F     729; 73C; 74A; 74H;
                                          245/35R18       88      242; 244; 245; 247;    74P
                                                                  26B; 26N; 27F; 570




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 28                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 14.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen     Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94        215/40R18 89      22I; 24J; 24M          Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..               225/40R18 88      22I; 241; 244; 246;    Frontantrieb;
YNS            e4*2007/46*0261*..,                                247; 270               10B; 11G; 11H; 11K;
               e4*2007/46*0262*..               235/35R18 90      21P; 22I; 24C; 244;    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                  247; 270               729; 73C; 74A; 74P
                                                235/40R18 91      21P; 22I; 24C; 244;
                                                                  247; 270
                                                245/35R18 88      21P; 22B; 24C; 24D;
                                                                  271

Verkaufsbezeichnung:     XG250, XG300, XG350
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
XG           e11*98/14*0109*..  123 - 145 225/40R18 92W           22M                    ab e11*98/14*0109*05;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 74P




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : KIA
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 105 Nm für Typ : AM
                                          107 Nm für Typ : FG; SL; SLS
                                          110 Nm für Typ : GE; JE; JES; LD
Verkaufsbezeichnung:     CARENS,UN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
FG           e4*2001/116*0114*.. 84 - 107 225/40R18 92            22M                    Frontantrieb;
                                          225/45R18 91            22M                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                          235/40R18 91            22M; 24J; 24M          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     KIA MAGENTIS, MG, OPTIMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
GE           e4*2001/116*0100*.. 100 - 138 215/45R18 89                                  nur bis
                                           225/40R18 92                                  e4*2001/116*0100*06;
                                           225/45R18 91                                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                 106 - 138 225/40R18 88W          5FE                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     KIA OPIRUS,GH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
LD           e4*2001/116*0075*.. 137 - 149 225/45R18 95W                                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                           235/45R18 98                                  12A; 51A; 71K; 723;
                                           245/45R18 96W          KA3; 24J               73C; 74A; 74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 28                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 14.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:     KIA SPORTAGE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
JE           e4*2001/116*0089*.. 82 - 129 225/50R18       95      24K                    Allradantrieb;
JES          e4*2001/116*0120*..          235/45R18       94                             Frontantrieb;
                                          235/50R18       97      24D; 24O               10B; 11G; 11H; 11K;
                                          245/45R18       96      24K                    12A; 51A; 71K; 723;
                                          255/45R18       99      24D; 24O               73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SOUL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
AM           e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 215/40R18      89      24J; 248; 51J          Frontantrieb;
             e4*2007/46*0133*..            215/45R18      89      24J; 248; 51J          10B; 11G; 11H; 11K;
                                           225/40R18      88      24J; 248               12A; 51A; 71K; 723;
                                           225/45R18              24J; 248; 51G          729; 73C; 74A; 74P
                                           235/40R18      91      24C; 244
                                           245/35R18      88      22H; 24C; 244; 247
                                           245/40R18      93      22H; 24C; 244; 247

Verkaufsbezeichnung:     SPORTAGE,SL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
SL           e11*2007/46*0166*.. 85 - 135 215/55R18 95            51J; 56G               Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     SPORTAGE,SL,SLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
SLS          e11*2007/46*0136*.. 85 - 135 215/55R18 95            51J; 56G               Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 107 Nm für Typ : EL; YNS
                                          108 Nm für Typ : ED
Verkaufsbezeichnung:     CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
ED           e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 205/45R18 86           22M; 24J; 24M; 5EM;    Sporty wagon (Kombi);
               e4*2007/46*0132*..                                 51J; 56G               Cee'd (4-türig
                                             215/40R18 89         22M; 24J; 24M          Schrägheck);
                                             225/40R18 88         21P; 22L; 24C; 24D     Frontantrieb;
                                    77 - 106 215/40R18 85         22M; 24J; 24M; 5EG     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 28                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 14.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:     CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
ED           e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 205/45R18 86            22M; 24J; 24M; 5EM;    Pro Cee'd (2-türig
                                                                  51J; 56G               Schrägheck);
                                              205/45R18 90        22M; 24J; 24M; 51J;    Frontantrieb;
                                                                  56G                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                              215/40R18 85        22M; 24D; 24J; 5EG     12A; 51A; 71K; 723;
                                              215/40R18 89        22M; 24D; 24J          73C; 74A; 74P
                                              225/40R18 88        21P; 22L; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     ix35,TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
EL           e11*2007/46*0104*.. 85 - 135 225/50R18 95            24J; 248; 260; 270     Allradantrieb;
                                          225/55R18 98            24J; 248; 260; 270     Frontantrieb;
                                          235/50R18 97            21J; 22H; 24M; 242;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  245                    12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen              Auflagen zu Reifen     Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94      215/40R18 89        22I; 24J; 24M          Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..             225/40R18 88        22I; 241; 244; 246;    Frontantrieb;
YNS            e4*2007/46*0261*..,                                247; 270               10B; 11G; 11H; 11K;
               e4*2007/46*0262*..             235/35R18 90        21P; 22I; 24C; 244;    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                  247; 270               729; 73C; 74A; 74P
                                              235/40R18 91        21P; 22I; 24C; 244;
                                                                  247; 270
                                              245/35R18 88        21P; 22B; 24C; 24D;
                                                                  271




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : MAZDA
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : ER; GG/GY; GG1; GH; GHE; NC1; NC1E; SE; TA
                                          120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; LW
                                          133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen     Auflagen
ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/60R18 103         24J; 24M               Allradantrieb;
                                            255/55R18 105         22I; 24C; 24M          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76O




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 28                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 14.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen              Auflagen zu Reifen     Auflagen
LW           e1*98/14*0118*..  100            235/45R18 94        Dieselmotor; 24J;      nur ab
                                                                  24M; 51S               e1*98/14*0118*02;
                                    100 - 104 235/40R18 95        24J; 24M               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 215/35R18 80           22I; 24C; 24D          MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E         e1*2001/116*0371*..           215/40R18 85           22I; 24C; 24D          "Roadster Coupe";
                                           225/35R18 83           22B; 24C; 24D          Cabrio;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen     Auflagen
SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/45R18             51G                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                            235/40R18 91                                 12A; 51A; 71K; 723;
                                            245/40R18 93                                 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA      TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen              Auflagen zu Reifen     Auflagen
EP           e4*98/14*0044*..       91 - 149 235/50R18 97         24K                    Allradantrieb;
EPR          e4*98/14*0052*..                 255/45R18 99        24K                    Frontantrieb;
EP2          e13*2001/116*0092*..   145 - 149 235/60R18 103       24K; 54F               10B; 11G; 11H; 11K;
EP2R         e13*2001/116*0090*..                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                      Auflagen zu Reifen     Auflagen
TA           e13*98/14*0002*.. 120    225/40R18 88                24J                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                      235/40R18 91                22B; 24J               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 215/40R18 85            22I; 24J; 24M          Stufenheck;
                                          225/40R18 88            22B; 24J; 24M          Schrägheck;
                                          235/40R18 91            21B; 22B; 24C; 24M     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P
BK            e1*2001/116*0234*.. 191         215/45R18 89        22B; 24J               Mazda 3 MPS;
                                              225/40R18 88        22B; 24J; 24M          Schrägheck;
                                              235/40R18 91        22B; 24C; 24M          Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 28                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 14.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen              Auflagen zu Reifen     Auflagen
BL           e11*2001/116*0262*.. 191         225/40R18 92        21B; 21N; 22B; 22H;    bis Mj.2013;
                                                                  242; 245; 248          Schrägheck;
                                              235/40R18 91        21B; 21J; 22B; 22F;    Frontantrieb;
                                                                  24C; 248               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P
BL            e11*2001/116*0262*.. 76 - 136   215/40R18 89W       21B; 21N; 22B; 22H;    bis Mj.2013;
BLE           e13*2007/46*1071*..                                 24J; 248; 51J          Stufenheck;
                                              225/40R18 92        21B; 21N; 22B; 22H;    Schrägheck;
                                                                  242; 245; 248          Frontantrieb;
                                              235/40R18 91        21B; 21J; 22B; 22F;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  24C; 248               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen  Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 225/40R18 91           21P; 22B; 24C; 24D  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                      73C; 74A; 74P
CW            e1*2007/46*0433*..    85 - 110 225/40R18 92         21B; 22B; 24C; 248; Kombi; Frontantrieb;
                                                                  271                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/35R18 90        21B; 22B; 24C; 24M; 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                  260; 271; 5GA       729; 73C; 74A; 74P
                                              235/40R18 91        21B; 22B; 24C; 24M;
                                                                  260; 271

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 225/35R18 87W          22B; 24J; 24M; 5ET     Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..          225/40R18 88W          22B; 22F; 24J; 24M     Schrägheck;
                                           245/35R18 88W          22B; 22F; 24D; 57F;    Allradantrieb;
                                                                  68T                    Frontantrieb;
                                    122       215/45R18           22B; 24J; 24M; 51G     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         DC5
GG1           e11*2001/116*0203*.. 191        215/45R18           22B; 24J; 24M; 51G     Nur Mazda MPS;
                                              225/40R18 92        22B; 24D; 24J          Allradantrieb;
                                              235/40R18 91        22B; 24C; 24D          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 28                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 14.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 225/45R18 91            21B; 21N; 22B; 22L;    ab
GHE          e13*2007/46*1075*..                                  241; 246; 248          e13*2007/46*1075*02;
                                          235/40R18 91            21B; 21N; 22B; 22L;    ab
                                                                  24C; 244; 247          e1*2001/116*0448*06;
                                    88 - 132 215/45R18 93         21P; 22B; 22M; 24J;    bis Mj.2012;
                                                                  248; 51J               Stufenheck;
                                              225/40R18 92        21B; 21N; 22B; 22L;    Schrägheck;
                                                                  241; 246; 248          Frontantrieb; nur
                                              225/45R18 91W       21B; 21N; 22B; 22L;    Mazda 6;
                                                                  241; 246; 248          10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/40R18 91W       21B; 21N; 22B; 22L;    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                  24C; 244; 247          729; 73C; 74A; 74P
                                              235/45R18 94        21B; 21N; 22B; 22L;
                                                                  24C; 244; 247
GH             e1*2001/116*0448*.. 88 - 125   215/45R18 89W       21P; 22I; 22M; 24J;    nur bis
GHE            e13*2007/46*1075*..                                24M; 5FM; 51J          e13*2007/46*1075*01;
                                              225/40R18 91        21P; 22B; 22M; 24C;    nur bis
                                                                  24D                    e1*2001/116*0448*05;
                                              225/45R18 91        21P; 22B; 22M; 24C;    Schrägheck;
                                                                  24D                    Frontantrieb; nur
                                              235/40R18 91        21P; 22B; 22M; 24C;    Mazda 6;
                                                                  24D                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                    88 - 136 215/45R18 93         21P; 22I; 22M; 24J;    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                  24M; 51J               729; 73C; 74A; 74P
                                              225/40R18 91W       21P; 22B; 22M; 24C;
                                                                  24D
                                              225/45R18 91W       21P; 22B; 22M; 24C;
                                                                  24D
                                              235/40R18 91W       21P; 22B; 22M; 24C;
                                                                  24D
                                              235/45R18 94        21B; 22B; 22L; 24C;
                                                                  24D
GH             e1*2001/116*0448*.. 83 - 125   215/45R18 89W       21T; 22I; 24J; 24M;    bis Mj.2012; Kombi;
GHE            e13*2007/46*1075*..                                5FM; 51J               Frontantrieb; nur
                                    83 - 136 215/45R18 93         21T; 22I; 24J; 24M;    Mazda 6;
                                                                  51J                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                              225/40R18   91      21T; 22B; 24C; 24D     12A; 51A; 71K; 723;
                                              225/45R18   91      21T; 22B; 24C; 24D     729; 73C; 74A; 74P
                                              235/40R18   91      21T; 22B; 24C; 24D
                                              235/45R18   94      21T; 22B; 24C; 24D




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : MITSUBISHI
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 108 Nm für Typ : NA0W
                                          140 Nm für Typ : CY0 erhöhtes Anzugsmoment
                                          145 Nm für Typ : CWB erhöhtes Anzugsmoment; CW0 erhöhtes
                                          Anzugsmoment; GA0 erhöhtes Anzugsmoment




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 28                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 14.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:     LANCER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
CY0          e1*2001/116*0441*.. 80 - 110 215/45R18 89            22I                    erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              225/40R18   88      22I; 24J               140 Nm; Sportback;
                                              225/45R18   91      22I; 24J               Stufenheck;
                                              235/40R18   91      22B; 24J               Frontantrieb;
                                              245/40R18   93      21P; 22B; 24J; 24M     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI ASX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen     Auflagen
GA0          e1*2007/46*0368*.. 84 - 110 215/55R18 95             24J; 248; 56G          erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              225/50R18   95      22I; 24J; 248          145 Nm; Allradantrieb;
                                              225/55R18   98      22I; 24J; 248          Frontantrieb;
                                              235/45R18   94      24J; 248               10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/45R18   96      22I; 24J; 248          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI GRANDIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
NA0W         e1*2001/116*0269*.. 100 - 121 225/45R18 91                                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                           235/40R18 91           24J                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI OUTLANDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen     Auflagen
CWB          e1*2001/116*0482*.. 89    225/55R18                  51G                    erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
CW0            e1*2001/116*0406*.. 89 - 130   225/55R18 98                               145 Nm; Outlander;
                                              235/50R18 97                               Outlander Hybrid;
                                              235/55R18 100                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                         740




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PEUGEOT
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 145 Nm




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 14.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 4007
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
V*****       e2*2001/116*0357*.. 115 - 125 225/55R18 98                                   erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                               235/50R18 97        24J; 24M               145 Nm; Allradantrieb;
                                               235/55R18 100       24J; 24M               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                          740


Hinweis: Teilegutachten dürfen nach dem 19.06.2025 nicht mehr neu erstellt bzw. fortgeschrieben werden. Das
vorliegende Teilegutachten ist daher nicht mehr unmittelbar verwendbar für Fahrzeuge mit
Genehmigungsdatum nach dem 19.06.2025.
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
       gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 14.07.2020
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       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 14.07.2020
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246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist . Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 14.07.2020
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24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigke it
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / B ereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der



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                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 14.07.2020
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       Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
       Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
51S) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder ei nen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu l assen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        215/40R18
                     Hinterachse:                        245/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.




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                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 14.07.2020
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5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R18
                    Hinterachse:                          245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67P) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R18
                    Hinterachse:                          245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R18
                    Hinterachse:                          235/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



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71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
     werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mi t der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
DC5) Falls die Nabenkappe nicht montiert werden kann, ist sie zu ändern und in das Sonderrad einzukleben.
HAV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 215/70R15 serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits
     eingetragen ist und die Fahrzeugausführung mit dieser Reifengröße serienmäßig ausgerüstet ist.
HAW) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 225/70R16 serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits
     eingetragen ist und die Fahrzeugausführung mit dieser Reifengröße serienmäßig ausgerüstet ist.
KA3) Um eine ausreichende Freigängigkeit für die Reifen in den vorderen Radhäusern zu gewährleisten, muß
     der Federweg durch den Einbau des Federwegsbegrenzers Stärke 10,0 mm (KIA -Teile-Nr.:
     ZK3F037501) reduziert werden - sofern serienmäßig nicht vorhanden.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 14.07.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     VF
       Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0264*..
       Handelsbez.:     i40

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310              y = 350                  VA
             26P                      x = 260              y = 300                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten            Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 270        y = 440            8                 HA
             27F                   x = 270        y = 440           30                 HA
             26N                   x = 310        y = 350            8                 VA
             26J                   x = 310        y = 350           23                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 14.07.2020
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                                                                                                   Seite: 20 von 21

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     FS
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0194*..
       Handelsbez.:     VELOSTER

       Variante(n):     Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290              y = 320                  VA
             26P                      x = 240              y = 270                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten            Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 250        y = 310            8                 HA
             27F                   x = 250        y = 310           28                 HA
             26N                   x = 290        y = 320            8                 VA
             26J                   x = 290        y = 320           15                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 28                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 14.07.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     VF
       Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0263*..
       Handelsbez.:     i40

       Variante(n):     Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310              y = 350                  VA
             26P                      x = 260              y = 300                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten            Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 270        y = 440            8                 HA
             27F                   x = 270        y = 440           30                 HA
             26N                   x = 310        y = 350            8                 VA
             26J                   x = 310        y = 350           23                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.