Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7 Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 13.08.2013
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Fahrzeughersteller : CHRYSLER (USA), CITROEN, FORD, HYUNDAI, Hyundai Motor
Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK),
MAZDA, MITSUBISHI, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
1143540671/FF FU8080/FF PCD114,3 Ø67.1-O-Ø76 67,1 Kunststoff 945 2254 06/13
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 135 Nm
Verkaufsbezeichnung: CALIBER,COMPASS,PATRIOT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PK e11*2001/116*0142*.. 100 - 125 215/55R18 95 11A; 362; 56G Jeep Compass;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P
PK e11*2001/116*0142*.. 100 - 125 215/55R18 95 56G Jeep Patriot;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 76O
PK e11*2001/116*0142*.. 100 - 125 215/55R18 95 11A; 362; 56G Dodge Caliber;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: SEBRING, AVENGER, FLAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JS e11*2001/116*0143*.. 103 - 138 215/50R18 92 56G Cabrio; Limousine;
215/55R18 95 56G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7 Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 13.08.2013
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Verkaufsbezeichnung: C-CROSSER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V***** e2*2001/116*0358*.. 115 - 125 225/55R18 98 erhöhtes
Anzugsmoment
235/50R18 97 11A; 24J; 24M 145 Nm; Allradantrieb;
235/55R18 100 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 740
Verkaufsbezeichnung: C4 AIRCROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e2*2007/46*0117*.. 84 - 110 225/50R18 95 11A; 27I erhöhtes
Anzugsmoment
225/55R18 98 11A; 27I 145 Nm; Kombi;
245/45R18 96 11A; 26P; 27B Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74H; 74P; 740
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 133 Nm
Verkaufsbezeichnung: FORD ESCAPE, MAVERICK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1N2 e13*2001/116*0093*.. 91 - 149 235/50R18 97 11A; 24J Mit
1N2R e13*2001/116*0091*.. 255/45R18 99 11A; 24J Radhausverbreiterung
Serie; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm für Typ : DM; ELH; FS; GDH; LM; VF
110 Nm für Typ : CM; JM; SM; XG
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SANTA FE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CM e11*2001/116*0270*.. 110 - 145 235/60R18 51G Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7 Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 13.08.2013
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Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SANTA FE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM e11*2007/46*0633*.. 110 - 199 235/60R18 103 11A; 24J; 248 Santa Fe; Grand Santa
Fe; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76O
SM e11*98/14*0162*.. 82 - 107 235/50R18 97 HAV; 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 HAV; 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
255/45R18 99 HAV; 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P
82 - 127 235/55R18 100 HAW
235/60R18 103 HAW; 11A; 54A
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI TUCSON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JM e4*2001/116*0087*.. 82 - 129 225/50R18 95 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
235/45R18 94 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
235/50R18 97 11A; 24C; 24D; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
255/45R18 99 11A; 24C; 24D; 362 725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: i 30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GDH e11*2007/46*0337*.., 66 - 99 215/40R18 89 11A; 248 Kombi; Schrägheck; 3-
e11*2007/46*0338*.. 225/35R18 87 11A; 22M; 24J; 244; türig; 5-türig;
247; 26P Frontantrieb;
225/40R18 88 11A; 22M; 24J; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26P 12A; 51A; 71K; 721;
235/35R18 86 11A; 22M; 24J; 244; 725; 729; 73C; 74A;
247; 26N; 26P; 27H; 74P
5EM
235/40R18 91 11A; 22M; 24J; 244;
247; 26N; 26P; 27H
245/35R18 88 11A; 22L; 244; 247;
27H; 57F; 570
Verkaufsbezeichnung: ix35, TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ELH e11*2007/46*0192*.. 85 - 135 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 260; 270 Allradantrieb;
LM e11*2007/46*0128*.. Frontantrieb;
225/55R18 98 11A; 24J; 248; 260; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7 Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 13.08.2013
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Verkaufsbezeichnung: i40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VF e4*2007/46*0263*.., 85 - 131 215/45R18 93 11A; 26P Kombi; Limousine;
e4*2007/46*0264*.. 225/40R18 92 11A; 248; 26P; 27H Frontantrieb;
225/45R18 95 11A; 248; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 24J; 24M; 26P; 12A; 51A; 71K; 721;
27H; 67Q 725; 729; 73C; 74A;
245/35R18 92 11A; 24J; 24M; 26B; 74P
26N; 27H
245/40R18 93 11A; 24J; 24M; 26B;
26N; 27H; 67O; 67P
Verkaufsbezeichnung: VELOSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FS e11*2007/46*0194*.. 97 - 103 215/35R18 84 11A; 246; 248; 27H Schrägheck;
215/40R18 85 11A; 246; 248; 27H Frontantrieb;
225/35R18 87 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F 12A; 51A; 71K; 721;
235/35R18 86 11A; 24J; 248; 26P; 725; 729; 73C; 74A;
27F 74P
245/35R18 88 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26N; 27F;
570
Verkaufsbezeichnung: XG250, XG300, XG350
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XG e11*98/14*0109*.. 123 - 145 225/40R18 92W 11A; 22M ab e11*98/14*0109*05;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm für Typ : SL; SLS; XM FL
108 Nm für Typ : TF
Verkaufsbezeichnung: OPTIMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TF e4*2007/46*0255*.. 100 - 121 225/40R18 92 Limousine; Stufenheck;
225/45R18 91 Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 11A; 248; 26P 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R18 93 11A; 24J; 248; 26P; 725; 729; 73C; 74A;
67O 74P
Verkaufsbezeichnung: SORENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XM FL e11*2007/46*0634*.. 110 - 204 235/55R18 100 11A; 245; 248 Kombi; Allradantrieb;
235/60R18 103 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7 Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 13.08.2013
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Verkaufsbezeichnung: SPORTAGE,SL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SL e11*2007/46*0166*.. 85 - 135 215/55R18 95 51J; 56G Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SPORTAGE,SL,SLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SLS e11*2007/46*0136*.. 85 - 135 215/55R18 95 51J; 56G Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : RP
107 Nm für Typ : EL; JD
Verkaufsbezeichnung: Carens, Rondo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RP e4*2007/46*0633*.. 85 - 122 215/45R18 93 11A; 24J; 248; 27H Kombi; Frontantrieb;
225/40R18 91 11A; 24J; 24M; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R18 91 11A; 24J; 24M; 26P; 725; 73C; 74A; 74P
27H
235/35R18 90 11A; 24J; 244; 247;
26P; 27H
235/40R18 91 11A; 24J; 244; 247;
26P; 27F
235/45R18 94 11A; 24J; 244; 247;
26P; 27F
245/35R18 92 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27F
245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7 Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 13.08.2013
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Verkaufsbezeichnung: CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JD e4*2007/46*0496*.., 66 - 99 205/40R18 86 11A; 24J; 248; 26N; Kombi; Van;
e4*2007/46*0497*.. 26P; 27H Schrägheck; 3-türig;
215/40R18 89 11A; 24J; 248; 26B; 5-türig; Frontantrieb;
26N; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R18 87 11A; 242; 244; 245; 12A; 51A; 71K; 721;
247; 26B; 26J; 27F 725; 73C; 74A; 74P;
225/40R18 88 11A; 242; 244; 245; VE8
247; 26B; 26J; 27F
235/35R18 86 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
Verkaufsbezeichnung: ix35,TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EL e11*2007/46*0104*.. 85 - 135 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 260; 270 Allradantrieb;
Frontantrieb;
225/55R18 98 11A; 24J; 248; 260; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; NC1; NC1E;
SE; TA
120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ; LW
133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
Verkaufsbezeichnung: Mazda CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KE e13*2007/46*1247*.. 110 - 129 225/55R18 98 122 nur CX-5;
225/60R18 100 122 Allradantrieb;
235/55R18 100 11A; 122; 245 Frontantrieb;
235/60R18 103 11A; 12A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R18 100 11A; 12A; 24J; 248 51A; 573; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76O
Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ER e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/60R18 103 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
ERE e13*2007/46*1109*.. 255/55R18 105 11A; 22I; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7 Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 13.08.2013
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LW e1*98/14*0118*.. 100 235/45R18 94 Dieselmotor; 11A; 24J; nur ab
24M; 51S e1*98/14*0118*02;
100 - 104 235/40R18 95 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NC1 e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 215/35R18 80 11A; 22I; 24C; 24D MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E e1*2001/116*0371*.. 215/40R18 85 11A; 22I; 24C; 24D "Roadster Coupe";
225/35R18 83 11A; 22B; 24C; 24D Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SE e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/45R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R18 93 725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EP e4*98/14*0044*.. 91 - 149 235/50R18 97 24K Allradantrieb;
EPR e4*98/14*0052*.. 255/45R18 99 24K Frontantrieb;
EP2 e13*2001/116*0092*.. 145 - 149 235/60R18 103 24K; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
EP2R e13*2001/116*0090*.. 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TA e13*98/14*0002*.. 120 225/40R18 88 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 215/40R18 85 11A; 22I; 24J; 24M Stufenheck;
225/40R18 88 11A; 22B; 24J; 24M Schrägheck;
235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
BK e1*2001/116*0234*.. 191 215/45R18 89 11A; 22B; 24J Mazda 3 MPS;
225/40R18 88 11A; 22B; 24J; 24M Schrägheck;
235/40R18 91 11A; 22B; 24C; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7 Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 13.08.2013
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 215/40R18 89W 11A; 21B; 21N; 22B; Stufenheck;
BLE e13*2007/46*1071*.. 22H; 24J; 248; 51J Schrägheck;
225/40R18 92 11A; 21B; 21N; 22B; Frontantrieb;
22H; 242; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22B; 12A; 51A; 71K; 721;
22F; 24C; 248 725; 729; 73C; 74A;
74P
BL e11*2001/116*0262*.. 191 225/40R18 92 11A; 21B; 21N; 22B; Schrägheck;
22H; 242; 245; 248 Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22F; 24C; 248 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CR1 e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 225/40R18 91 11A; 21P; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
CW e1*2007/46*0433*.. 85 - 110 225/40R18 92 11A; 21B; 22B; 24C; Kombi; Frontantrieb;
248; 271 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R18 90 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
24M; 260; 271; 5GA 725; 729; 73C; 74A;
235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24C; 74P
24M; 260; 271
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 122 225/35R18 87W 11A; 22B; 24J; 24M; Kombi; Stufenheck;
GG1 e11*2001/116*0203*.. 5ET Schrägheck;
225/40R18 88W 11A; 22B; 22F; 24J; Allradantrieb;
24M Frontantrieb;
245/35R18 88W 11A; 22B; 22F; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 68T 12A; 51A; 573; 71K;
122 215/45R18 11A; 22B; 24J; 24M; 721; 725; 73C; 74A;
51G 74P
GG1 e11*2001/116*0203*.. 191 215/45R18 11A; 22B; 24J; 24M; Nur Mazda MPS;
51G Allradantrieb;
225/40R18 92 11A; 22B; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7 Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 13.08.2013
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 215/45R18 89W 11A; 21P; 22I; 22M; nur bis
GHE e13*2007/46*1075*.. 24J; 24M; 5FM; 51J e13*2007/46*1075*01;
225/40R18 91 11A; 21P; 22B; 22M; nur bis
24C; 24D e1*2001/116*0448*05;
225/45R18 91 11A; 21P; 22B; 22M; Schrägheck;
24C; 24D Frontantrieb; nur
235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 22M; Mazda 6;
24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
88 - 136 215/45R18 93 11A; 21P; 22I; 22M; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 24M; 51J 725; 729; 73C; 74A;
225/40R18 91W 11A; 21P; 22B; 22M; 74P
24C; 24D
225/45R18 91W 11A; 21P; 22B; 22M;
24C; 24D
235/40R18 91W 11A; 21P; 22B; 22M;
24C; 24D
235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 22L;
24C; 24D
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 225/45R18 91 11A; 21B; 21N; 22B; ab
GHE e13*2007/46*1075*.. 22L; 241; 246; 248 e13*2007/46*1075*02;
235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 22B; ab
22L; 24C; 244; 247 e1*2001/116*0448*06;
88 - 132 215/45R18 93 11A; 21P; 22B; 22M; nur bis
24J; 248; 51J e1*2001/116*0448*13;
225/40R18 92 11A; 21B; 21N; 22B; Stufenheck;
22L; 241; 246; 248 Schrägheck;
225/45R18 91W 11A; 21B; 21N; 22B; Frontantrieb; nur
22L; 241; 246; 248 Mazda 6;
235/40R18 91W 11A; 21B; 21N; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24C; 244; 247 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R18 94 11A; 21B; 21N; 22B; 725; 729; 73C; 74A;
22L; 24C; 244; 247 74P
GH e1*2001/116*0448*.. 83 - 125 215/45R18 89W 11A; 21T; 22I; 24J; nur bis
GHE e13*2007/46*1075*.. 24M; 5FM; 51J e1*2001/116*0448*13;
83 - 136 215/45R18 93 11A; 21T; 22I; 24J; Kombi; Frontantrieb;
24M; 51J nur Mazda 6;
225/40R18 91 11A; 21T; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R18 91 11A; 21T; 22B; 24C; 725; 729; 73C; 74A;
24D 74P
235/40R18 91 11A; 21T; 22B; 24C;
24D
235/45R18 94 11A; 21T; 22B; 24C;
24D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7 Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 13.08.2013
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH e1*2001/116*0448*.. 107 - 141 225/45R18 91 ab
GJ e1*2007/46*1001*.. 225/50R18 95 11A; 26P; 27I e1*2001/116*0448*14;
235/45R18 94 11A; 26P; 27I Kombi; Stufenheck;
235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; nur
27B Mazda 6;
245/45R18 96 11A; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
27B 725; 73C; 74A; 74P;
76O
GH e1*2001/116*0448*.. 110 - 129 225/55R18 98 122 nur CX-5;
225/60R18 100 122 Allradantrieb;
235/55R18 100 11A; 122; 245 Frontantrieb;
235/60R18 103 11A; 12A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R18 100 11A; 12A; 24J; 248 51A; 573; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76O
GJ e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 225/45R18 91 Kombi; Stufenheck;
225/50R18 95 11A; 26P; 27I Frontantrieb;
235/45R18 94 11A; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
27B 725; 73C; 74A; 74P;
245/45R18 96 11A; 26P; 27I 76O
255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26B;
27B
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MITSUBISHI
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : NA0W
140 Nm für Typ : CY0 erhöhtes Anzugsmoment
145 Nm für Typ : CWB erhöhtes Anzugsmoment; CW0 erhöhtes
Anzugsmoment; GA0 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: LANCER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CY0 e1*2001/116*0441*.. 80 - 105 215/45R18 89 11A; 22I erhöhtes
Anzugsmoment
225/40R18 88 11A; 22I; 24J 140 Nm; Sportback;
225/45R18 91 11A; 22I; 24J Stufenheck;
235/40R18 91 11A; 22B; 24J Frontantrieb;
245/40R18 93 11A; 21P; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 740
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7 Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 13.08.2013
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Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI ASX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GA0 e1*2007/46*0368*.. 85 - 110 215/55R18 95 11A; 24J; 248; 56G erhöhtes
Anzugsmoment
225/50R18 95 11A; 22I; 24J; 248 145 Nm; Allradantrieb;
235/45R18 94 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
245/45R18 96 11A; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74H; 74P; 740
Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI GRANDIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NA0W e1*2001/116*0269*.. 100 - 121 225/45R18 91 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI OUTLANDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CWB e1*2001/116*0482*.. 103 - 130 225/55R18 98 erhöhtes
Anzugsmoment
CW0 e1*2001/116*0406*.. 235/50R18 97 145 Nm;
235/55R18 100 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 740
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 4007
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V***** e2*2001/116*0357*.. 115 - 125 225/55R18 98 erhöhtes
Anzugsmoment
235/50R18 97 11A; 24J; 24M 145 Nm; Allradantrieb;
235/55R18 100 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 740
Verkaufsbezeichnung: 4008
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e2*2007/46*0115*.. 84 - 110 225/50R18 95 11A; 27I erhöhtes
Anzugsmoment
225/55R18 98 11A; 27I 145 Nm; Kombi;
245/45R18 96 11A; 26P; 27B Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74H; 74P; 740
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7 Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 13.08.2013
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7 Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 13.08.2013
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22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
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von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
51S) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
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Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67P) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R18
Hinterachse: 235/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
HAV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/70R15 serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits
eingetragen ist und die Fahrzeugausführung mit dieser Reifengröße serienmäßig ausgerüstet ist.
HAW) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 225/70R16 serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits
eingetragen ist und die Fahrzeugausführung mit dieser Reifengröße serienmäßig ausgerüstet ist.
VE8) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben
(Durchmesser 280mm bzw. 281mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: CITROEN
Fahrzeugtyp: B
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0117*..
Handelsbez.: C4 AIRCROSS
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 500 VA
26P x = 270 y = 450 VA
27B x = 320 y = 430 HA
27I x = 270 y = 380 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 500 14 VA
26N x = 320 y = 500 8 VA
27F x = 320 y = 430 12 HA
27H x = 320 y = 430 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: VF
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0263*..
Handelsbez.: i40
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 350 VA
26P x = 260 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 350 8 VA
26J x = 310 y = 350 23 VA
27H x = 270 y = 440 8 HA
27F x = 270 y = 440 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7 Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 13.08.2013
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Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: FS
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0194*..
Handelsbez.: VELOSTER
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 320 VA
26P x = 240 y = 270 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 290 y = 320 8 VA
26J x = 290 y = 320 15 VA
27H x = 250 y = 310 8 HA
27F x = 250 y = 310 28 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7 Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 13.08.2013
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Seite: 22 von 27
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: GDH
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0337*..
Handelsbez.: i 30
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 270 y = 350 VA
26P x = 220 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 270 y = 350 16 VA
26N x = 270 y = 350 8 VA
27F x = 275 y = 280 24 HA
27H x = 275 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7 Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 13.08.2013
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Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: TF
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0255*..
Handelsbez.: OPTIMA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 270 VA
26P x = 230 y = 220 VA
27B x = 300 y = 380 HA
27I x = 250 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 270 21 VA
26N x = 280 y = 270 8 VA
27F x = 300 y = 380 26 HA
27H x = 300 y = 380 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7 Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 13.08.2013
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Fahrzeug:
Hersteller: KIA MOTORS
Fahrzeugtyp: JD
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0496*..
Handelsbez.: CEE'D
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 340 y = 350 VA
26P x = 290 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 340 y = 350 27 VA
26N x = 340 y = 350 8 VA
27F x = 250 y = 290 30 HA
27H x = 250 y = 290 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7 Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 13.08.2013
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Fahrzeug:
Hersteller: KIA MOTORS
Fahrzeugtyp: RP
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0633*..
Handelsbez.: Carens, Rondo
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 325 VA
26P x = 260 y = 275 VA
27B x = 260 y = 300 HA
27I x = 210 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 325 30 VA
26N x = 310 y = 325 30 VA
27F x = 260 y = 300 30 HA
27H x = 260 y = 300 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7 Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 13.08.2013
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Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: GJ
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1001*..
Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 385 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
27I x = 215 y = 350 HA
27B x = 265 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
27H x = 265 y = 400 8 HA
27F x = 265 y = 400 24 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7 Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 13.08.2013
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Seite: 27 von 27
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: GH
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0448*..
Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Variante(n): ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 385 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
27I x = 215 y = 350 HA
27B x = 265 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
27H x = 265 y = 400 8 HA
27F x = 265 y = 400 24 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49516
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
8 J x 18 EH2+
Typ: FU8080
Inhaber der ABE MAK S.p.A.
und Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS)
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 49516
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 49516
Die ABE-Nr. 49516 erstreckt sich auf die Sonderräder 8 J x 18 EH2+ , Typ FU8080, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0027-12-WIRD vom 13.08.2013 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 11 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 13.08.2013 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 10.09.2013
Im Auftrag
Nina Haderup
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 366-0027-12-WIRD, zur Genehmigung vorgelegt am: 26.08.2013
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49516
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.