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							Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7                                                            Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 13.08.2013
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Fahrzeughersteller                         : CHRYSLER (USA), CITROEN, FORD, HYUNDAI, Hyundai Motor
                                             Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK),
                                             MAZDA, MITSUBISHI, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.       gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll     ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.       Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)       datum
1143540671/FF       FU8080/FF PCD114,3         Ø67.1-O-Ø76                 67,1     Kunststoff    945    2254       06/13


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 135 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CALIBER,COMPASS,PATRIOT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
PK           e11*2001/116*0142*.. 100 - 125 215/55R18 95            11A; 362; 56G            Jeep Compass;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74H; 74P
PK             e11*2001/116*0142*.. 100 - 125 215/55R18 95          56G                      Jeep Patriot;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74H; 74P; 76O
PK             e11*2001/116*0142*.. 100 - 125 215/55R18 95          11A; 362; 56G            Dodge Caliber;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SEBRING, AVENGER, FLAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
JS           e11*2001/116*0143*.. 103 - 138 215/50R18 92            56G                      Cabrio; Limousine;
                                            215/55R18 95            56G                      Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74H; 74P

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 145 Nm


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7                                                            Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 13.08.2013
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Verkaufsbezeichnung:     C-CROSSER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
V*****       e2*2001/116*0358*.. 115 - 125 225/55R18 98                                      erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                                 235/50R18 97  11A; 24J; 24M                 145 Nm; Allradantrieb;
                                                 235/55R18 100 11A; 24J; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                             74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     C4 AIRCROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
B            e2*2007/46*0117*.. 84 - 110 225/50R18 95               11A; 27I                 erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                                 225/55R18 98       11A; 27I                 145 Nm; Kombi;
                                                 245/45R18 96       11A; 26P; 27B            Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 74H; 74P; 740

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 133 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FORD ESCAPE, MAVERICK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
1N2          e13*2001/116*0093*.. 91 - 149 235/50R18 97             11A; 24J                 Mit
1N2R         e13*2001/116*0091*..          255/45R18 99             11A; 24J                 Radhausverbreiterung
                                                                                             Serie; Allradantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                             74P

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 107 Nm für Typ : DM; ELH; FS; GDH; LM; VF
                                             110 Nm für Typ : CM; JM; SM; XG
Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SANTA FE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
CM           e11*2001/116*0270*.. 110 - 145 235/60R18               51G                      Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.08.2013
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Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SANTA FE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
DM           e11*2007/46*0633*.. 110 - 199 235/60R18 103 11A; 24J; 248                    Santa Fe; Grand Santa
                                                                                          Fe; Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76O
SM             e11*98/14*0162*..     82 - 107 235/50R18 97       HAV; 11A; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R18 96       HAV; 11A; 24J            12A; 51A; 71K; 721;
                                              255/45R18 99       HAV; 11A; 24J; 24M       725; 73C; 74A; 74P
                                     82 - 127 235/55R18 100      HAW
                                              235/60R18 103      HAW; 11A; 54A

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI TUCSON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
JM           e4*2001/116*0087*.. 82 - 129 225/50R18 95           11A; 24J; 24M            Allradantrieb;
                                          235/45R18 94           11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                          235/50R18 97           11A; 24C; 24D; 362       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/45R18 96           11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                          255/45R18 99           11A; 24C; 24D; 362       725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     i 30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
GDH          e11*2007/46*0337*.., 66 - 99     215/40R18 89       11A; 248                 Kombi; Schrägheck; 3-
               e11*2007/46*0338*..            225/35R18 87       11A; 22M; 24J; 244;      türig; 5-türig;
                                                                 247; 26P                 Frontantrieb;
                                              225/40R18 88       11A; 22M; 24J; 244;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 247; 26P                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/35R18 86       11A; 22M; 24J; 244;      725; 729; 73C; 74A;
                                                                 247; 26N; 26P; 27H;      74P
                                                                 5EM
                                              235/40R18 91       11A; 22M; 24J; 244;
                                                                 247; 26N; 26P; 27H
                                              245/35R18 88       11A; 22L; 244; 247;
                                                                 27H; 57F; 570

Verkaufsbezeichnung:     ix35, TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
ELH          e11*2007/46*0192*.. 85 - 135 225/50R18 95           11A; 24J; 248; 260; 270 Allradantrieb;
LM           e11*2007/46*0128*..                                                         Frontantrieb;
                                          225/55R18 98           11A; 24J; 248; 260; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7                                                            Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 13.08.2013
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Verkaufsbezeichnung:     i40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
VF           e4*2007/46*0263*..,       85 - 131 215/45R18 93        11A; 26P                 Kombi; Limousine;
               e4*2007/46*0264*..               225/40R18 92        11A; 248; 26P; 27H       Frontantrieb;
                                                225/45R18 95        11A; 248; 26P; 27H       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                235/40R18 91        11A; 24J; 24M; 26P;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                    27H; 67Q                 725; 729; 73C; 74A;
                                                   245/35R18 92     11A; 24J; 24M; 26B;      74P
                                                                    26N; 27H
                                                   245/40R18 93     11A; 24J; 24M; 26B;
                                                                    26N; 27H; 67O; 67P

Verkaufsbezeichnung:     VELOSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
FS           e11*2007/46*0194*.. 97 - 103 215/35R18 84              11A; 246; 248; 27H       Schrägheck;
                                          215/40R18 85              11A; 246; 248; 27H       Frontantrieb;
                                          225/35R18 87              11A; 24J; 248; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    27F                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                   235/35R18 86     11A; 24J; 248; 26P;      725; 729; 73C; 74A;
                                                                    27F                      74P
                                                   245/35R18 88     11A; 242; 244; 245;
                                                                    247; 26B; 26N; 27F;
                                                                    570

Verkaufsbezeichnung:     XG250, XG300, XG350
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
XG           e11*98/14*0109*..  123 - 145 225/40R18 92W 11A; 22M                             ab e11*98/14*0109*05;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74P

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 107 Nm für Typ : SL; SLS; XM FL
                                             108 Nm für Typ : TF
Verkaufsbezeichnung:     OPTIMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
TF           e4*2007/46*0255*.. 100 - 121 225/40R18 92                                       Limousine; Stufenheck;
                                          225/45R18 91                                       Frontantrieb;
                                          235/40R18 91              11A; 248; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/45R18 94              11A; 248; 26P            12A; 51A; 71K; 721;
                                          245/40R18 93              11A; 24J; 248; 26P;      725; 729; 73C; 74A;
                                                                    67O                      74P

Verkaufsbezeichnung:     SORENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
XM FL        e11*2007/46*0634*.. 110 - 204 235/55R18 100 11A; 245; 248                       Kombi; Allradantrieb;
                                           235/60R18 103 11A; 245; 248                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76O




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7                                                            Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 13.08.2013
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Verkaufsbezeichnung:     SPORTAGE,SL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
SL           e11*2007/46*0166*.. 85 - 135 215/55R18 95              51J; 56G                 Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SPORTAGE,SL,SLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
SLS          e11*2007/46*0136*.. 85 - 135 215/55R18 95              51J; 56G                 Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 74P

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : RP
                                             107 Nm für Typ : EL; JD
Verkaufsbezeichnung:     Carens, Rondo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
RP           e4*2007/46*0633*..  85 - 122 215/45R18 93              11A; 24J; 248; 27H       Kombi; Frontantrieb;
                                          225/40R18 91              11A; 24J; 24M; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    27H                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                 225/45R18 91       11A; 24J; 24M; 26P;      725; 73C; 74A; 74P
                                                                    27H
                                                 235/35R18 90       11A; 24J; 244; 247;
                                                                    26P; 27H
                                                 235/40R18 91       11A; 24J; 244; 247;
                                                                    26P; 27F
                                                 235/45R18 94       11A; 24J; 244; 247;
                                                                    26P; 27F
                                                 245/35R18 92       11A; 24C; 244; 247;
                                                                    26B; 26N; 27F
                                                 245/40R18 93       11A; 24C; 244; 247;
                                                                    26B; 26N; 27F




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7                                                            Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 13.08.2013
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Verkaufsbezeichnung:     CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
JD           e4*2007/46*0496*.., 66 - 99         205/40R18 86       11A; 24J; 248; 26N;      Kombi; Van;
               e4*2007/46*0497*..                                   26P; 27H                 Schrägheck; 3-türig;
                                                 215/40R18 89       11A; 24J; 248; 26B;      5-türig; Frontantrieb;
                                                                    26N; 27F                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 225/35R18 87       11A; 242; 244; 245;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                    247; 26B; 26J; 27F       725; 73C; 74A; 74P;
                                                 225/40R18 88       11A; 242; 244; 245;      VE8
                                                                    247; 26B; 26J; 27F
                                                 235/35R18 86       11A; 24C; 244; 247;
                                                                    26B; 26J; 27F
                                                 235/40R18 91       11A; 24C; 244; 247;
                                                                    26B; 26J; 27F

Verkaufsbezeichnung:     ix35,TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
EL           e11*2007/46*0104*.. 85 - 135 225/50R18 95              11A; 24J; 248; 260; 270 Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                 225/55R18 98       11A; 24J; 248; 260; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; NC1; NC1E;
                                             SE; TA
                                             120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ; LW
                                             133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
Verkaufsbezeichnung:     Mazda CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 129 225/55R18 98             122                      nur CX-5;
                                           225/60R18 100            122                      Allradantrieb;
                                           235/55R18 100            11A; 122; 245            Frontantrieb;
                                           235/60R18 103            11A; 12A; 245            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/50R18 100            11A; 12A; 24J; 248       51A; 573; 71K; 721;
                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/60R18 103 11A; 24J; 24M                      Allradantrieb;
ERE          e13*2007/46*1109*..            255/55R18 105 11A; 22I; 24C; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76O




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.08.2013
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
LW           e1*98/14*0118*..  100            235/45R18 94       Dieselmotor; 11A; 24J;   nur ab
                                                                 24M; 51S                 e1*98/14*0118*02;
                                     100 - 104 235/40R18 95      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 215/35R18 80          11A; 22I; 24C; 24D       MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E         e1*2001/116*0371*..           215/40R18 85          11A; 22I; 24C; 24D       "Roadster Coupe";
                                           225/35R18 83          11A; 22B; 24C; 24D       Cabrio;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/45R18            51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/40R18 91                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                            245/40R18 93                                  725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
EP           e4*98/14*0044*..     91 - 149 235/50R18 97          24K                      Allradantrieb;
EPR          e4*98/14*0052*..               255/45R18 99         24K                      Frontantrieb;
EP2          e13*2001/116*0092*.. 145 - 149 235/60R18 103        24K; 54F                 10B; 11B; 11G; 11H;
EP2R         e13*2001/116*0090*..                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
TA           e13*98/14*0002*.. 120    225/40R18 88               11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                      235/40R18 91               11A; 22B; 24J            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 215/40R18 85           11A; 22I; 24J; 24M       Stufenheck;
                                          225/40R18 88           11A; 22B; 24J; 24M       Schrägheck;
                                          235/40R18 91           11A; 21B; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P
BK             e1*2001/116*0234*..   191      215/45R18 89       11A; 22B; 24J            Mazda 3 MPS;
                                              225/40R18 88       11A; 22B; 24J; 24M       Schrägheck;
                                              235/40R18 91       11A; 22B; 24C; 24M       Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.08.2013
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
BL           e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 215/40R18 89W         11A; 21B; 21N; 22B;      Stufenheck;
BLE          e13*2007/46*1071*..                                 22H; 24J; 248; 51J       Schrägheck;
                                           225/40R18 92          11A; 21B; 21N; 22B;      Frontantrieb;
                                                                 22H; 242; 245; 248       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R18 91       11A; 21B; 21J; 22B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 22F; 24C; 248            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P
BL             e11*2001/116*0262*.. 191       225/40R18 92       11A; 21B; 21N; 22B;      Schrägheck;
                                                                 22H; 242; 245; 248       Frontantrieb;
                                              235/40R18 91       11A; 21B; 21J; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 22F; 24C; 248            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 225/40R18 91          11A; 21P; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24D                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
CW             e1*2007/46*0433*..   85 - 110 225/40R18 92        11A; 21B; 22B; 24C;      Kombi; Frontantrieb;
                                                                 248; 271                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/35R18 90       11A; 21B; 22B; 24C;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 24M; 260; 271; 5GA       725; 729; 73C; 74A;
                                              235/40R18 91       11A; 21B; 22B; 24C;      74P
                                                                 24M; 260; 271

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 225/35R18 87W    11A; 22B; 24J; 24M;           Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..                           5ET                           Schrägheck;
                                           225/40R18 88W    11A; 22B; 22F; 24J;           Allradantrieb;
                                                            24M                           Frontantrieb;
                                              245/35R18 88W 11A; 22B; 22F; 24D;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            57F; 68T                      12A; 51A; 573; 71K;
                                    122       215/45R18     11A; 22B; 24J; 24M;           721; 725; 73C; 74A;
                                                            51G                           74P
GG1            e11*2001/116*0203*.. 191       215/45R18     11A; 22B; 24J; 24M;           Nur Mazda MPS;
                                                            51G                           Allradantrieb;
                                              225/40R18 92  11A; 22B; 24D; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R18 91  11A; 22B; 24C; 24D            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.08.2013
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 215/45R18 89W          11A; 21P; 22I; 22M;      nur bis
GHE          e13*2007/46*1075*..                                 24J; 24M; 5FM; 51J       e13*2007/46*1075*01;
                                          225/40R18 91           11A; 21P; 22B; 22M;      nur bis
                                                                 24C; 24D                 e1*2001/116*0448*05;
                                              225/45R18 91       11A; 21P; 22B; 22M;      Schrägheck;
                                                                 24C; 24D                 Frontantrieb; nur
                                              235/40R18 91       11A; 21P; 22B; 22M;      Mazda 6;
                                                                 24C; 24D                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                     88 - 136 215/45R18 93       11A; 21P; 22I; 22M;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 24J; 24M; 51J            725; 729; 73C; 74A;
                                              225/40R18 91W      11A; 21P; 22B; 22M;      74P
                                                                 24C; 24D
                                              225/45R18 91W      11A; 21P; 22B; 22M;
                                                                 24C; 24D
                                              235/40R18 91W      11A; 21P; 22B; 22M;
                                                                 24C; 24D
                                              235/45R18 94       11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                 24C; 24D
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 225/45R18 91       11A; 21B; 21N; 22B;      ab
GHE            e13*2007/46*1075*..                               22L; 241; 246; 248       e13*2007/46*1075*02;
                                              235/40R18 91       11A; 21B; 21N; 22B;      ab
                                                                 22L; 24C; 244; 247       e1*2001/116*0448*06;
                                     88 - 132 215/45R18 93       11A; 21P; 22B; 22M;      nur bis
                                                                 24J; 248; 51J            e1*2001/116*0448*13;
                                              225/40R18 92       11A; 21B; 21N; 22B;      Stufenheck;
                                                                 22L; 241; 246; 248       Schrägheck;
                                              225/45R18 91W      11A; 21B; 21N; 22B;      Frontantrieb; nur
                                                                 22L; 241; 246; 248       Mazda 6;
                                              235/40R18 91W      11A; 21B; 21N; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 22L; 24C; 244; 247       12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/45R18 94       11A; 21B; 21N; 22B;      725; 729; 73C; 74A;
                                                                 22L; 24C; 244; 247       74P
GH             e1*2001/116*0448*..   83 - 125 215/45R18 89W      11A; 21T; 22I; 24J;      nur bis
GHE            e13*2007/46*1075*..                               24M; 5FM; 51J            e1*2001/116*0448*13;
                                     83 - 136 215/45R18 93       11A; 21T; 22I; 24J;      Kombi; Frontantrieb;
                                                                 24M; 51J                 nur Mazda 6;
                                              225/40R18 91       11A; 21T; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24D                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/45R18 91       11A; 21T; 22B; 24C;      725; 729; 73C; 74A;
                                                                 24D                      74P
                                              235/40R18 91       11A; 21T; 22B; 24C;
                                                                 24D
                                              235/45R18 94       11A; 21T; 22B; 24C;
                                                                 24D




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7                                                            Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 13.08.2013
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 107 - 141 225/45R18 91                                      ab
GJ           e1*2007/46*1001*..            225/50R18 95             11A; 26P; 27I            e1*2001/116*0448*14;
                                           235/45R18 94             11A; 26P; 27I            Kombi; Stufenheck;
                                           235/50R18 97             11A; 24J; 248; 26B;      Frontantrieb; nur
                                                                    27B                      Mazda 6;
                                                 245/45R18 96       11A; 26P; 27I            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 255/45R18 99       11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                    27B                      725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             76O
GH             e1*2001/116*0448*..     110 - 129 225/55R18 98       122                      nur CX-5;
                                                 225/60R18 100      122                      Allradantrieb;
                                                 235/55R18 100      11A; 122; 245            Frontantrieb;
                                                 235/60R18 103      11A; 12A; 245            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 245/50R18 100      11A; 12A; 24J; 248       51A; 573; 71K; 721;
                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76O
GJ             e1*2007/46*1001*..      107 - 141 225/45R18 91                                Kombi; Stufenheck;
                                                 225/50R18 95       11A; 26P; 27I            Frontantrieb;
                                                 235/45R18 94       11A; 26P; 27I            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 235/50R18 97       11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                    27B                      725; 73C; 74A; 74P;
                                                 245/45R18 96       11A; 26P; 27I            76O
                                                 255/45R18 99       11A; 24J; 248; 26B;
                                                                    27B

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MITSUBISHI
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : NA0W
                                             140 Nm für Typ : CY0 erhöhtes Anzugsmoment
                                             145 Nm für Typ : CWB erhöhtes Anzugsmoment; CW0 erhöhtes
                                             Anzugsmoment; GA0 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     LANCER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
CY0          e1*2001/116*0441*.. 80 - 105 215/45R18 89              11A; 22I                 erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                                 225/40R18 88       11A; 22I; 24J            140 Nm; Sportback;
                                                 225/45R18 91       11A; 22I; 24J            Stufenheck;
                                                 235/40R18 91       11A; 22B; 24J            Frontantrieb;
                                                 245/40R18 93       11A; 21P; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    24M                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74H; 74P; 740




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7                                                            Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 13.08.2013
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Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI ASX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
GA0          e1*2007/46*0368*.. 85 - 110 215/55R18 95               11A; 24J; 248; 56G       erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                                 225/50R18 95       11A; 22I; 24J; 248       145 Nm; Allradantrieb;
                                                 235/45R18 94       11A; 24J; 248            Frontantrieb;
                                                 245/45R18 96       11A; 22I; 24J; 248       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 74H; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI GRANDIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
NA0W         e1*2001/116*0269*.. 100 - 121 225/45R18 91                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/40R18 91             11A; 24J                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                             74P

Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI OUTLANDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
CWB          e1*2001/116*0482*.. 103 - 130 225/55R18 98                                      erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
CW0            e1*2001/116*0406*..               235/50R18 97                                145 Nm;
                                                 235/55R18 100                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                             74P; 740

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 145 Nm
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 4007
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
V*****       e2*2001/116*0357*.. 115 - 125 225/55R18 98                                      erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                                 235/50R18 97  11A; 24J; 24M                 145 Nm; Allradantrieb;
                                                 235/55R18 100 11A; 24J; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                             74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     4008
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
B            e2*2007/46*0115*..        84 - 110 225/50R18 95        11A; 27I                 erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                                 225/55R18 98       11A; 27I                 145 Nm; Kombi;
                                                 245/45R18 96       11A; 26P; 27B            Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 74H; 74P; 740



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.08.2013
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.08.2013
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22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.08.2013
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 7                                                         Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.08.2013
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26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
51S) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.08.2013
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      Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
      Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
      oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
      Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/40R18
                    Hinterachse:                        245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R18
                    Hinterachse:                          245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67P) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/45R18
                    Hinterachse:                        245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.08.2013
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      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R18
                    Hinterachse:                          235/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.08.2013
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                                                                                                    Seite: 18 von 27
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
HAV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 215/70R15 serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits
     eingetragen ist und die Fahrzeugausführung mit dieser Reifengröße serienmäßig ausgerüstet ist.
HAW) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 225/70R16 serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits
     eingetragen ist und die Fahrzeugausführung mit dieser Reifengröße serienmäßig ausgerüstet ist.
VE8) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben
     (Durchmesser 280mm bzw. 281mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.08.2013
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       CITROEN
       Fahrzeugtyp:      B
       Genehm.Nr.:       e2*2007/46*0117*..
       Handelsbez.:      C4 AIRCROSS

       Variante(n):      Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
             26B                       x = 320             y = 500                   VA
             26P                       x = 270             y = 450                   VA
             27B                       x = 320             y = 430                   HA
             27I                       x = 270             y = 380                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                    x = 320       y = 500            14                VA
             26N                    x = 320       y = 500             8                VA
             27F                    x = 320       y = 430            12                HA
             27H                    x = 320       y = 430             8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.08.2013
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Fahrzeug:

       Hersteller:       HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:      VF
       Genehm.Nr.:       e4*2007/46*0263*..
       Handelsbez.:      i40

       Variante(n):      Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 350                    VA
             26P                      x = 260             y = 300                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 310       y = 350              8                VA
             26J                   x = 310       y = 350             23                VA
             27H                   x = 270       y = 440              8                HA
             27F                   x = 270       y = 440             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.08.2013
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Fahrzeug:

       Hersteller:       HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:      FS
       Genehm.Nr.:       e11*2007/46*0194*..
       Handelsbez.:      VELOSTER

       Variante(n):      Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 320                    VA
             26P                      x = 240             y = 270                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 290       y = 320              8                VA
             26J                   x = 290       y = 320             15                VA
             27H                   x = 250       y = 310              8                HA
             27F                   x = 250       y = 310             28                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.08.2013
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Fahrzeug:

       Hersteller:       HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:      GDH
       Genehm.Nr.:       e11*2007/46*0337*..
       Handelsbez.:      i 30

       Variante(n):      Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 270             y = 350                    VA
             26P                      x = 220             y = 300                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 270       y = 350             16                VA
             26N                   x = 270       y = 350              8                VA
             27F                   x = 275       y = 280             24                HA
             27H                   x = 275       y = 280              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.08.2013
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Fahrzeug:

       Hersteller:       KIA
       Fahrzeugtyp:      TF
       Genehm.Nr.:       e4*2007/46*0255*..
       Handelsbez.:      OPTIMA

       Variante(n):      Frontantrieb, Limousine, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 270                    VA
             26P                      x = 230             y = 220                    VA
             27B                      x = 300             y = 380                    HA
             27I                      x = 250             y = 330                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 280       y = 270             21                VA
             26N                   x = 280       y = 270              8                VA
             27F                   x = 300       y = 380             26                HA
             27H                   x = 300       y = 380              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.08.2013
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Fahrzeug:

       Hersteller:       KIA MOTORS
       Fahrzeugtyp:      JD
       Genehm.Nr.:       e4*2007/46*0496*..
       Handelsbez.:      CEE'D

       Variante(n):      Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 340             y = 350                    VA
             26P                      x = 290             y = 300                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 340       y = 350             27                VA
             26N                   x = 340       y = 350              8                VA
             27F                   x = 250       y = 290             30                HA
             27H                   x = 250       y = 290              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.08.2013
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Fahrzeug:

       Hersteller:       KIA MOTORS
       Fahrzeugtyp:      RP
       Genehm.Nr.:       e4*2007/46*0633*..
       Handelsbez.:      Carens, Rondo

       Variante(n):      Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 325                    VA
             26P                      x = 260             y = 275                    VA
             27B                      x = 260             y = 300                    HA
             27I                      x = 210             y = 250                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 310       y = 325             30                VA
             26N                   x = 310       y = 325             30                VA
             27F                   x = 260       y = 300             30                HA
             27H                   x = 260       y = 300             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.08.2013
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Fahrzeug:

       Hersteller:       MAZDA
       Fahrzeugtyp:      GJ
       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1001*..
       Handelsbez.:      MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):      Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 385             y = 400                    VA
             26B                      x = 400             y = 400                    VA
             27I                      x = 215             y = 350                    HA
             27B                      x = 265             y = 400                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                    x = 400       y = 400             8                VA
             26J                    x = 400       y = 400            24                VA
             27H                    x = 265       y = 400             8                HA
             27F                    x = 265       y = 400            24                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0027-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49516
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.08.2013
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Fahrzeug:

       Hersteller:       MAZDA
       Fahrzeugtyp:      GH
       Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0448*..
       Handelsbez.:      MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):      ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 385             y = 400                    VA
             26B                      x = 400             y = 400                    VA
             27I                      x = 215             y = 350                    HA
             27B                      x = 265             y = 400                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             26J                   x = 400       y = 400             24                VA
             27H                   x = 265       y = 400              8                HA
             27F                   x = 265       y = 400             24                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:              49516



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             8 J x 18 EH2+


Typ:                         FU8080



Inhaber der ABE              MAK S.p.A.
und Hersteller:              IT-25013 Carpenedolo (BS)




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 49516


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 49516

Die ABE-Nr. 49516 erstreckt sich auf die Sonderräder 8 J x 18 EH2+ , Typ FU8080, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0027-12-WIRD vom 13.08.2013 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 11 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 13.08.2013 festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 10.09.2013
Im Auftrag




Nina Haderup

Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 366-0027-12-WIRD, zur Genehmigung vorgelegt am: 26.08.2013
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49516

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit     den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem        zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
						
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