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							Teilegutachten 366-0027-12-WIRD-TG

ANLAGE: 7                                                            Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 23.02.2012
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Fahrzeughersteller                         : CHRYSLER (USA), CITROEN, FORD, HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR
                                             (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, MITSUBISHI, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-    zul.     zul.        gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-     Abroll      ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                    last     umf.        Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                   (kg)     (mm)        datum
1143540671          FU8080/FF PCD114,3         Ø67.1-O-Ø76                 67,1    Kunststoff    945    2254        11/11


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 135 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CALIBER,COMPASS,PATRIOT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
PK           e11*2001/116*0142*.. 100 - 125 215/55R18 95           362; 56G                    Jeep Compass;
                                                                                               Allradantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 729; 73C; 74A;
                                                                                               74H; 74P
PK             e11*2001/116*0142*.. 100 - 125 215/55R18 95         56G                         Jeep Patriot;
                                                                                               Allradantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 729; 73C; 74A;
                                                                                               74H; 74P; 76O
PK             e11*2001/116*0142*.. 100 - 125 215/55R18 95         362; 56G                    Dodge Caliber;
                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 729; 73C; 74A;
                                                                                               74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SEBRING,AVENGER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
JS           e11*2001/116*0143*.. 103 - 138 215/50R18 92           56G                         Limousine;
                                            215/55R18 95           56G                         Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 729; 73C; 74A;
                                                                                               74H; 74P

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 145 Nm



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0027-12-WIRD-TG

ANLAGE: 7                                                            Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 23.02.2012
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Verkaufsbezeichnung:     C-CROSSER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
V*****       e2*2001/116*0358*.. 115 - 125 225/55R18 98                                        erhöhtes
                                           235/50R18 97            24J; 24M                    Anzugsmoment 145
                                                                                               Nm;
                                                 235/55R18 100 24J; 24M                        Allradantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                               74P; 740

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 133 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FORD ESCAPE, MAVERICK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
1N2          e13*2001/116*0093*. 91 - 149 235/50R18 97             24J                         Mit
1N2R         e13*2001/116*0091*.          255/45R18 99             24J                         Radhausverbreiterung
                                                                                               Serie; Allradantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                               74P

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 107 Nm für Typ : ELH; FS; LM; VF
                                             110 Nm für Typ : CM; JM; SM; XG
Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SANTA FE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
CM           e11*2001/116*0270*.. 110 - 139 235/60R18              51G                         nur bis
                                                                                               e11*2001/116*0270*0
                                                                                               7; Allradantrieb;
                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74P
SM             e11*98/14*0162*..       82 - 107 235/50R18 97       HAV; 24J                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                245/45R18 96       HAV; 24J                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                255/45R18 99       HAV; 24J; 24M               725; 73C; 74A; 74P
                                       82 - 127 235/55R18 100      HAW
                                                235/60R18 103      HAW; 54A

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI TUCSON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
JM           e4*2001/116*0087*.. 82 - 129 225/50R18 95             24J; 24M                    Allradantrieb;
                                          235/45R18 94             24J; 24M                    Frontantrieb;
                                          235/50R18 97             24C; 24D; 362               10B; 11G; 11H; 11K;
                                          245/45R18 96             24J; 24M                    12A; 51A; 71K; 721;
                                          255/45R18 99             24C; 24D; 362               725; 73C; 74A; 74P



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0027-12-WIRD-TG

ANLAGE: 7                                                            Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 23.02.2012
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Verkaufsbezeichnung:     ix35, TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
ELH          e11*2007/46*0192*.. 85 - 135 225/50R18 95             24J; 248; 260; 270          Allradantrieb;
LM           e11*2007/46*0128*..          225/55R18 98             24J; 248; 260; 270          Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P

Verkaufsbezeichnung:     i40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
VF           e4*2007/46*0263*..,       85 - 130 215/45R18 93       26P                         Kombi; Frontantrieb;
               e4*2007/46*0264*..
                                                   225/40R18 92    248; 26P; 27H            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                   225/45R18 95    248; 26P; 27H            12A; 51A; 71K; 721;
                                                   235/40R18 91    24J; 24M; 26P; 27H; 67Q 725; 729; 73C; 74A;
                                                   245/35R18 92    24J; 24M; 26B; 26N; 27H 74P
                                                   245/40R18 93    24J; 24M; 26B; 26N; 27H;
                                                                   67O; 67P

Verkaufsbezeichnung:     VELOSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
FS           e11*2007/46*0194*.. 97 - 103 215/35R18 84             246; 248; 27H               Schrägheck;
                                          215/40R18 85             246; 248; 27H               Frontantrieb;
                                          225/35R18 87             24J; 248; 26P; 27F          10B; 11G; 11H; 11K;
                                          235/35R18 86             24J; 248; 26P; 27F          12A; 51A; 71K; 721;
                                          245/35R18 88             242; 244; 245; 247; 26B;    725; 729; 73C; 74A;
                                                                   26N; 27F; 570               74P

Verkaufsbezeichnung:     XG250, XG300, XG350
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
XG           e11*98/14*0109*..  123 - 145 225/40R18 92W 22M                                    ab
                                                                                               e11*98/14*0109*05;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74P

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 107 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SPORTAGE,SL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
SL           e11*2007/46*0166*.. 100 - 135 215/55R18 95            51J; 56G                    Allradantrieb;
                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                               721; 725; 729; 73C;
                                                                                               74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0027-12-WIRD-TG

ANLAGE: 7                                                            Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 23.02.2012
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Verkaufsbezeichnung:     SPORTAGE,SL,SLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
SLS          e11*2007/46*0136*.. 100 - 135 215/55R18 95            51J; 56G                    Allradantrieb;
                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                               721; 725; 729; 73C;
                                                                                               74A; 74P

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 107 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ix35,TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
EL           e11*2007/46*0104*.. 85 - 135 225/50R18 95             24J; 248; 260; 270          Allradantrieb;
                                          225/55R18 98             24J; 248; 260; 270          Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : ER; GG/GY; GG1; GH; GHE; NC1; NC1E; SE; TA
                                             120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; LW
                                             133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
ER           e11*2001/116*0308*.. 127 - 191 235/60R18 103 24J; 24M                             nur bis
                                            255/55R18 105 22I; 24C; 24M                        e11*2001/116*0308*0
                                                                                               1; Allradantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 729; 73C; 74A;
                                                                                               74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
LW           e1*98/14*0118*..  100               235/45R18 94      Dieselmotor; 24J; 24M;      nur ab
                                                                   51S                         e1*98/14*0118*02;
                                       100 - 104 235/40R18 95      24J; 24M                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0027-12-WIRD-TG

ANLAGE: 7                                                         Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.02.2012
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 215/35R18 80         22I; 24C; 24D               MX-5 "Softtop"; MX-
NC1E         e1*2001/116*0371*..           215/40R18 85         22I; 24C; 24D               5 "Roadster Coupe";
                                           225/35R18 83         22B; 24C; 24D               Cabrio;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/45R18           51G                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                            235/40R18 91                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                            245/40R18 93                                    725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
EP           e4*98/14*0044*..    91 - 149 235/50R18 97          24K                         Allradantrieb;
EPR          e4*98/14*0052*..              255/45R18 99         24K                         Frontantrieb;
EP2          e13*2001/116*0092*. 145 - 149 235/60R18 103        24K; 54F                    10B; 11G; 11H; 11K;
EP2R         e13*2001/116*0090*.                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
TA           e13*98/14*0002*.. 120    225/40R18 88              24J                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                      235/40R18 91              22B; 24J                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 191          215/45R18 89      22B; 24J                 Mazda 3 MPS;
                                              225/40R18 88      22B; 24J; 24M            Schrägheck;
                                              235/40R18 91      22B; 24C; 24M            Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 74P
BK             e1*2001/116*0234*..   62 - 110 215/40R18 85      22I; 24J; 24M            Stufenheck;
                                              225/40R18 88      22B; 24J; 24M            Schrägheck;
                                              235/40R18 91      21B; 22B; 24C; 24M       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P
BL             e11*2001/116*0262*.. 191       225/40R18 92      21B; 21N; 22B; 22H; 242; Schrägheck;
                                                                245; 248                 Frontantrieb;
                                              235/40R18 91      21B; 21J; 22B; 22F; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                248                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0027-12-WIRD-TG

ANLAGE: 7                                                         Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.02.2012
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
BL           e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 215/40R18 89W        21B; 21N; 22B; 22H; 24J;    Stufenheck;
BLE          e13*2007/46*1071*..                                248; 51J                    Schrägheck;
                                           225/40R18 92         21B; 21N; 22B; 22H; 242;    Frontantrieb;
                                                                245; 248                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/40R18 91      21B; 21J; 22B; 22F; 24C;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                248                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 225/40R18 91         21P; 22B; 24C; 24D       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P
CW             e1*2007/46*0433*..   85 - 110 225/40R18 92       21B; 22B; 24C; 248; 271 Kombi; Frontantrieb;
                                             235/35R18 90       21B; 22B; 24C; 24M; 260; 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                271; 5GA                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/40R18 91      21B; 22B; 24C; 24M; 260; 725; 729; 73C; 74A;
                                                                271                      74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 225/35R18 87W        22B; 24J; 24M; 5ET Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..          225/40R18 88W        22B; 22F; 24J; 24M Schrägheck;
                                           245/35R18 88W        22B; 22F; 24D; 57F; 68T
                                                                                   Allradantrieb;
                                  122      215/45R18            22B; 24J; 24M; 51G Frontantrieb;
                                                                                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                   12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                   74P
GG1            e11*2001/116*0203*.. 191      215/45R18    22B; 24J; 24M; 51G       Nur Mazda MPS;
                                             225/40R18 92 22B; 24D; 24J            Allradantrieb;
                                             235/40R18 91 22B; 24C; 24D            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                   12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                   74P
GH             e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 215/45R18 89W 21T; 22I; 24J; 24M; 5FM; nur bis
GHE            e13*2007/46*1075*..                        51J                      e13*2007/46*1075*01;
                                    88 - 136 215/45R18 93 21T; 22I; 24J; 24M; 51J nur bis
                                             225/40R18 91 21T; 22B; 24C; 24D       e1*2001/116*0448*05;
                                             225/45R18 91 21T; 22B; 24C; 24D       Kombi; Frontantrieb;
                                             235/40R18 91 21T; 22B; 24C; 24D       10B; 11G; 11H; 11K;
                                             235/45R18 94 21T; 22B; 24C; 24D       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                   725; 729; 73C; 74A;
                                                                                   74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0027-12-WIRD-TG

ANLAGE: 7                                                            Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 23.02.2012
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 225/45R18 91             21B; 21N; 22B; 22L; 241;    ab
GHE          e13*2007/46*1075*..                                   246; 248                    e13*2007/46*1075*02;
                                          235/40R18 91             21B; 21N; 22B; 22L; 24C;    ab
                                                                   244; 247                    e1*2001/116*0448*06;
                                       88 - 132 215/45R18 93       21P; 22B; 22M; 24J; 248;    Stufenheck;
                                                                   51J                         Schrägheck;
                                                 225/40R18 92      21B; 21N; 22B; 22L; 241;    Frontantrieb;
                                                                   246; 248                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                 225/45R18 91W     21B; 21N; 22B; 22L; 241;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                   246; 248                    725; 729; 73C; 74A;
                                                 235/40R18 91W     21B; 21N; 22B; 22L; 24C;    74P
                                                                   244; 247
                                                 235/45R18 94      21B; 21N; 22B; 22L; 24C;
                                                                   244; 247
GH             e1*2001/116*0448*..     88 - 125 215/45R18 89W      21P; 22I; 22M; 24J; 24M;    nur bis
GHE            e13*2007/46*1075*..                                 5FM; 51J                    e13*2007/46*1075*01;
                                                225/40R18 91       21P; 22B; 22M; 24C; 24D     nur bis
                                                225/45R18 91       21P; 22B; 22M; 24C; 24D     e1*2001/116*0448*05;
                                                235/40R18 91       21P; 22B; 22M; 24C; 24D     Schrägheck;
                                       88 - 136 215/45R18 93       21P; 22I; 22M; 24J; 24M;    Frontantrieb;
                                                                   51J                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                 225/40R18 91W     21P; 22B; 22M; 24C; 24D     12A; 51A; 71K; 721;
                                                 225/45R18 91W     21P; 22B; 22M; 24C; 24D     725; 729; 73C; 74A;
                                                 235/40R18 91W     21P; 22B; 22M; 24C; 24D     74P
                                                 235/45R18 94      21B; 22B; 22L; 24C; 24D

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MITSUBISHI
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : NA0W
                                             140 Nm für Typ : CY0 erhöhtes Anzugsmoment
                                             145 Nm für Typ : CWB erhöhtes Anzugsmoment; CW0 erhöhtes
                                             Anzugsmoment; GA0 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     LANCER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
CY0          e1*2001/116*0441*.. 80 - 105 215/45R18 89             22I                         erhöhtes
                                          225/40R18 88             22I; 24J                    Anzugsmoment 140
                                                                                               Nm;
                                                 225/45R18 91      22I; 24J                    Sportback;
                                                 235/40R18 91      22B; 24J                    Stufenheck;
                                                 245/40R18 93      21P; 22B; 24J; 24M          Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 729; 73C; 74A;
                                                                                               74H; 74P; 740




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0027-12-WIRD-TG

ANLAGE: 7                                                            Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 23.02.2012
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Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI ASX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
GA0          e1*2007/46*0368*.. 85 - 110 215/55R18 95              24J; 248; 56G               erhöhtes
                                         225/50R18 95              22I; 24J; 248               Anzugsmoment 145
                                                                                               Nm;
                                                 235/45R18 94      24J; 248                    Allradantrieb;
                                                 245/45R18 96      22I; 24J; 248               Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                               721; 725; 729; 73C;
                                                                                               74A; 74H; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI GRANDIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
NA0W         e1*2001/116*0269*.. 100 - 121 225/45R18 91                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                           235/40R18 91            24J                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                               74P

Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI OUTLANDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
CWB          e1*2001/116*0482*.. 103 - 130 225/55R18 98                                        erhöhtes
CW0          e1*2001/116*0406*..           235/50R18 97                                        Anzugsmoment 145
                                                                                               Nm;
                                                 235/55R18 100                                 Allradantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                               74P; 740

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 145 Nm
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 4007
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
V*****       e2*2001/116*0357*.. 115 - 125 225/55R18 98                                        erhöhtes
                                           235/50R18 97            24J; 24M                    Anzugsmoment 145
                                                                                               Nm;
                                                 235/55R18 100 24J; 24M                        Allradantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                               74P; 740

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0027-12-WIRD-TG

ANLAGE: 7                                                         Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.02.2012
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       gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.02.2012
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241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0027-12-WIRD-TG

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Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.02.2012
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      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.02.2012
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
51S) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
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                    Vorderachse:                          215/40 R18
                    Hinterachse:                          245/35 R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0027-12-WIRD-TG

ANLAGE: 7                                                         Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.02.2012
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5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R18
                    Hinterachse:                          245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67P) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R18
                    Hinterachse:                          245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R18
                    Hinterachse:                          235/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.02.2012
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
HAV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 215/70R15 serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits
     eingetragen ist und die Fahrzeugausführung mit dieser Reifengröße serienmäßig ausgerüstet ist.
HAW) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 225/70R16 serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits
     eingetragen ist und die Fahrzeugausführung mit dieser Reifengröße serienmäßig ausgerüstet ist.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0027-12-WIRD-TG

ANLAGE: 7                                                         Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.02.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:      FS
       Genehm.Nr.:       e11*2007/46*0194*..
       Handelsbez.:      VELOSTER

       Variante(n):      Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 320                    VA
             26P                      x = 240             y = 270                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 250       y = 310              8                HA
             27F                   x = 250       y = 310             28                HA
             26N                   x = 290       y = 320              8                VA
             26J                   x = 290       y = 320             15                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0027-12-WIRD-TG

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Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.02.2012
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Fahrzeug:

       Hersteller:       HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:      VF
       Genehm.Nr.:       e4*2007/46*0263*..
       Handelsbez.:      i40

       Variante(n):      Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 350                    VA
             26P                      x = 260             y = 300                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 270       y = 440              8                HA
             27F                   x = 270       y = 440             30                HA
             26N                   x = 310       y = 350              8                VA
             26J                   x = 310       y = 350             23                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0027-12-WIRD-TG

ANLAGE: 7                                                         Radtyp: FU8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.02.2012
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Fahrzeug:

       Hersteller:       HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:      VF
       Genehm.Nr.:       e4*2007/46*0264*..
       Handelsbez.:      i40

       Variante(n):      Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 350                    VA
             26P                      x = 260             y = 300                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 310       y = 350              8                VA
             26J                   x = 310       y = 350             23                VA
             27H                   x = 270       y = 440              8                HA
             27F                   x = 270       y = 440             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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