Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627
ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 24
Fahrzeughersteller : CHRYSLER (USA), CITROEN, HYUNDAI, HYUNDAI Motor
Company, KIA, KIA MOTORS (SK), MASERATI S.p.A., MAZDA,
MITSUBISHI, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
5114367130J CA15 9020 Z11 N25 Ø67,1 67,1 Kunststoff 850 2350 11/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: Z11 N25 Ø67,1; Nabenkappe: Z05;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 135 Nm
Verkaufsbezeichnung: CALIBER,COMPASS,PATRIOT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PK e11*2001/116*0142*.. 100 - 125 245/35R20 91 11A; 24C; 24D Jeep Patriot;
255/35R20 93 11A; 21P; 24C; 24D Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: Z11 N25 Ø67,1; Nabenkappe: Z05;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627
ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 24
Verkaufsbezeichnung: C-CROSSER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V***** e2*2001/116*0358*.. 115 - 125 245/40R20 95 11A; 22B; 24C; 24D; erhöhtes
5HR Anzugsmoment
145 Nm; Allradantrieb;
255/35R20 93 11A; 22B; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
5HA 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740
Verkaufsbezeichnung: C4 AIRCROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e2*2007/46*0117*.. 84 - 110 245/35R20 91 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes
27B Anzugsmoment
145 Nm; Kombi;
245/40R20 95 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
27B Frontantrieb;
255/35R20 93 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26B; 26N; 27B 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 740
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: Z11 N25 Ø67,1; Nabenkappe: Z05;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm für Typ : EN; VF
110 Nm für Typ : CM
127 Nm für Typ : OS
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SANTA FE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CM e11*2001/116*0270*.. 110 - 139 255/45R20 101 11A; 22M; 24D; 24J nur bis
265/45R20 104 11A; 22M; 24C; 24D e11*2001/116*0270*07;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627
ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 24
Verkaufsbezeichnung: IX 55, VERACRUZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EN e9*2001/116*0071*.. 176 245/45R20 99 11A; 21P Allradantrieb;
245/50R20 102 11A; 21B; 22I; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 248; 56G 12A; 51A; 71C; 71K;
255/45R20 101 11A; 21P; 22I; 22M; 721; 725; 729; 73C;
24J; 248 74A; 74P
265/45R20 104 11A; 21B; 22I; 22M;
24J; 248
275/40R20 102 11A; 21B; 22B; 22L;
24J; 248
275/45R20 106 11A; 21B; 22B; 22L;
24J; 248
Verkaufsbezeichnung: i40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VF e4*2007/46*0263*.., 85 - 131 245/30R20 90 11A; 24C; 24D; 26B; Kombi; Limousine;
e4*2007/46*0264*.. 26J; 27F Frontantrieb;
255/30R20 92 11A; 24D; 27F; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
67V 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: Kona, Kauai
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
OS e4*2007/46*1259*.. 88 - 130 235/35R20 88 11A; 24C; 24D; 26B; KONA; Allradantrieb;
26J; 27F Frontantrieb;
245/30R20 86 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
255/30R20 88 11A; 24C; 24D; 26B; 721; 725; 73C; 74A;
26J; 27F 74P
265/30R20 94 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27F
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: Z11 N25 Ø67,1; Nabenkappe: Z05;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm für Typ : SL; SLS
108 Nm für Typ : UM
110 Nm für Typ : JF
120 Nm für Typ : QL; XM
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627
ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 24
Verkaufsbezeichnung: Optima
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JF e4*2007/46*1018*.. 99 - 126 225/35R20 90 11A; 24C; 24D; 26B; Kombi; Limousine;
26J; 27F Frontantrieb;
235/35R20 92 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
245/30R20 90 11A; 24C; 24D; 26B; 721; 725; 73C; 74A;
26J; 27F 74P
245/35R20 91 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27F
99 - 180 225/35R20 90W 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27F
235/35R20 92W 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27F
245/30R20 90W 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27F
245/35R20 91W 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27F
Verkaufsbezeichnung: SORENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UM e4*2007/46*0894*.. 136 - 204 235/45R20 100 11A; 24J; 24M; 26B; Allradantrieb;
26N; 27B Frontantrieb;
245/45R20 99 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26N; 27B 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
XM e11*2001/116*0358*.., 110 - 145 245/45R20 99 11A; 245; 248 MPV; Allradantrieb;
e11*2007/46*0141*..
255/45R20 101 11A; 245; 248 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: Sportage
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
QL e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 245/40R20 95 11A; 24C; 24D; 26B; Allradantrieb;
QLE e11*2007/46*3144*.. 26J; 27B; 27F Frontantrieb;
255/35R20 93 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27B; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
265/35R20 95 11A; 24C; 24D; 26B; 721; 725; 73C; 74A;
26J; 27B; 27F 74P
Verkaufsbezeichnung: SPORTAGE,SL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SL e11*2007/46*0166*.. 85 - 135 245/35R20 95 11A; 21P; 22B; 24M; Allradantrieb;
241; 246 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627
ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 24
Verkaufsbezeichnung: SPORTAGE,SL,SLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SLS e11*2007/46*0136*.. 85 - 135 245/35R20 95 11A; 21P; 22B; 24M; Allradantrieb;
241; 246 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: Z11 N25 Ø67,1; Nabenkappe: Z05;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: Sportage
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
QL e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 245/40R20 95 11A; 24C; 24D; 26B; Allradantrieb;
QLE e11*2007/46*3144*.. 26J; 27B; 27F Frontantrieb;
255/35R20 93 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27B; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
265/35R20 95 11A; 24C; 24D; 26B; 721; 725; 73C; 74A;
26J; 27B; 27F 74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MASERATI S.p.A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: Z11 N25 Ø67,1; Nabenkappe: Z05;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung: QUATTROPORTE, GHIBLI, LEVANTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M156 e3*2007/46*0224*.. 184 - 257 265/45R20 104 11A; 26P; 27I LEVANTE (Modell 161);
275/40R20 102 11A; 245; 26B; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
275/45R20 106 11A; 245; 26B; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627
ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 24
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: Z11 N25 Ø67,1; Nabenkappe: Z05;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH e1*2001/116*0448*.. 107 - 141 225/35R20 90W 11A; 24J; 248; 26B; ab Mj.2012; inkl.
GJ e1*2007/46*1001*.. 26N; 27B; 27H Mj.2015; Kombi;
235/35R20 88W 11A; 241; 246; 248; Stufenheck;
26B; 26J; 27B; 27F; Allradantrieb;
5FE
235/35R20 92 11A; 241; 246; 248; Frontantrieb; nur
26B; 26J; 27B; 27F Mazda 6;
245/30R20 90W 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
245/35R20 91 11A; 24C; 244; 247; 721; 725; 73C; 74A;
26B; 26J; 27B; 27F 74P
255/30R20 92 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
255/35R20 93 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
265/30R20 94 11A; 244; 247; 27B;
27F; 57F; 67J
275/30R20 93 11A; 24D; 27B; 27F;
57F; 67X; 68U
GJ e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 225/35R20 90 11A; 24J; 248; 26B; Kombi; Stufenheck;
26N; 27B; 27H Frontantrieb;
235/35R20 88W 11A; 241; 246; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27B; 27F; 12A; 51A; 71C; 71K;
5FE
235/35R20 92 11A; 241; 246; 248; 721; 725; 73C; 74A;
26B; 26J; 27B; 27F 74P
245/30R20 90 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
245/35R20 91 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
255/30R20 92 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
255/35R20 93 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
265/30R20 94 11A; 244; 247; 27B;
27F; 57F; 67J
275/30R20 93 11A; 24D; 27B; 27F;
57F; 67X; 68U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627
ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 24
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MITSUBISHI
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: Z11 N25 Ø67,1; Nabenkappe: Z05;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : GK0
145 Nm für Typ : CWB erhöhtes Anzugsmoment; CW0 erhöhtes
Anzugsmoment; GA0 erhöhtes Anzugsmoment; GF0 erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI ASX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GA0 e1*2007/46*0368*.. 84 - 110 245/35R20 95 11A; 21P; 22B; 24C; erhöhtes
24D; 270 Anzugsmoment
145 Nm; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 740
Verkaufsbezeichnung: Mitsubishi Eclipse Cross
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GK0 e1*2007/46*1769*.. 120 245/40R20 95 11A; 24J; 248; 27B Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI OUTLANDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CWB e1*2001/116*0482*.. 103 - 130 245/40R20 95 11A; 22B; 24C; 24D; erhöhtes
CW0 e1*2001/116*0406*.. 5HR Anzugsmoment
145 Nm;
GF0 e1*2007/46*1218*.. 255/35R20 93 11A; 22B; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
5HA 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627
ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 24
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: Z11 N25 Ø67,1; Nabenkappe: Z05;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 4007
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V***** e2*2001/116*0357*.. 115 - 125 245/40R20 95 11A; 22B; 24C; 24D; erhöhtes
5HR Anzugsmoment
145 Nm; Allradantrieb;
255/35R20 93 11A; 22B; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
5HA 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740
Verkaufsbezeichnung: 4008
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e2*2007/46*0115*.. 84 - 110 245/35R20 91 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes
27B Anzugsmoment
145 Nm; Kombi;
245/40R20 95 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
27B Frontantrieb;
255/35R20 93 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26B; 26N; 27B 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 740
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627
ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 24
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627
ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 24
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627
ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 24
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R20
Hinterachse: 265/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627
ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 24
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/30R20
Hinterachse: 255/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627
ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 13 von 24
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627
ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 14 von 24
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: CITROEN
Fahrzeugtyp: B
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0117*..
Handelsbez.: C4 AIRCROSS
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 320 y = 430 HA
27I x = 270 y = 380 HA
26B x = 320 y = 500 VA
26P x = 270 y = 450 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 320 y = 430 12 HA
27H x = 320 y = 430 8 HA
26J x = 320 y = 500 14 VA
26N x = 320 y = 500 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627
ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 15 von 24
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: OS
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1259*..
Handelsbez.: Kona, Kauai
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 30 HA
26N x = 250 x = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627
ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 16 von 24
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: VF
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0263*..
Handelsbez.: i40
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 350 VA
26P x = 260 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 270 y = 440 8 HA
27F x = 270 y = 440 30 HA
26N x = 310 y = 350 8 VA
26J x = 310 y = 350 23 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627
ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 17 von 24
Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: QL
Genehm.Nr.: e11*2007/46*3139*..
Handelsbez.: Sportage
Variante(n): ---
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 270 y = 310 HA
26P x = 220 y = 230 VA
26B x = 270 y = 280 VA
27I x = 220 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 270 y = 310 8 HA
27F x = 270 y = 310 27 HA
26N x = 270 y = 280 8 VA
26J x = 270 y = 280 26 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627
ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 18 von 24
Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: JF
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1018*..
Handelsbez.: Optima
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 300 y = 250 VA
26B x = 350 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 300 8 HA
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 300 25 HA
26J x = 350 y = 300 28 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627
ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 19 von 24
Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: UM
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0894*..
Handelsbez.: SORENTO
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 275 HA
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
27B x = 300 y = 325 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 8 VA
26N x = 300 y = 300 5 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627
ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 20 von 24
Fahrzeug:
Hersteller: KIA MOTORS
Fahrzeugtyp: QLE
Genehm.Nr.: e11*2007/46*3144*..
Handelsbez.: Sportage
Variante(n): ---
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 270 y = 280 VA
27I x = 220 y = 260 HA
27B x = 270 y = 310 HA
26P x = 220 y = 230 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 270 y = 310 8 HA
27F x = 270 y = 310 27 HA
26N x = 270 y = 280 8 VA
26J x = 270 y = 280 26 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627
ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 21 von 24
Fahrzeug:
Hersteller: MASERATI
Fahrzeugtyp: M156
Genehm.Nr.: e3*2007/46*0224*..
Handelsbez.: QUATTROPORTE, GHIBLI, LEVANTE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 250 y = 300 VA
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627
ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 22 von 24
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: GJ
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1001*..
Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 385 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
27I x = 215 y = 350 HA
27B x = 265 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
27H x = 265 y = 400 8 HA
27F x = 265 y = 400 24 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627
ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 23 von 24
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: GH
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0448*..
Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Variante(n): ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 215 y = 350 HA
27B x = 265 y = 400 HA
26P x = 385 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
27H x = 265 y = 400 8 HA
27F x = 265 y = 400 24 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627
ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 24 von 24
Fahrzeug:
Hersteller: MITSUBISHI
Fahrzeugtyp: GK0
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1769*..
Handelsbez.: Mitsubishi Eclipse Cross
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 200 y = 300 HA
27I x = 200 y = 300 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.