Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627 ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 24 Fahrzeughersteller : CHRYSLER (USA), CITROEN, HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, KIA, KIA MOTORS (SK), MASERATI S.p.A., MAZDA, MITSUBISHI, PEUGEOT Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 5114367130J CA15 9020 Z11 N25 Ø67,1 67,1 Kunststoff 850 2350 11/17 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER (USA) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zentrierring: Z11 N25 Ø67,1; Nabenkappe: Z05; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 135 Nm Verkaufsbezeichnung: CALIBER,COMPASS,PATRIOT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PK e11*2001/116*0142*.. 100 - 125 245/35R20 91 11A; 24C; 24D Jeep Patriot; 255/35R20 93 11A; 21P; 24C; 24D Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zentrierring: Z11 N25 Ø67,1; Nabenkappe: Z05; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627 ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 24 Verkaufsbezeichnung: C-CROSSER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V***** e2*2001/116*0358*.. 115 - 125 245/40R20 95 11A; 22B; 24C; 24D; erhöhtes 5HR Anzugsmoment 145 Nm; Allradantrieb; 255/35R20 93 11A; 22B; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 5HA 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: C4 AIRCROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e2*2007/46*0117*.. 84 - 110 245/35R20 91 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes 27B Anzugsmoment 145 Nm; Kombi; 245/40R20 95 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb; 27B Frontantrieb; 255/35R20 93 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 26B; 26N; 27B 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zentrierring: Z11 N25 Ø67,1; Nabenkappe: Z05; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm für Typ : EN; VF 110 Nm für Typ : CM 127 Nm für Typ : OS Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SANTA FE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CM e11*2001/116*0270*.. 110 - 139 255/45R20 101 11A; 22M; 24D; 24J nur bis 265/45R20 104 11A; 22M; 24C; 24D e11*2001/116*0270*07; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627 ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 24 Verkaufsbezeichnung: IX 55, VERACRUZ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EN e9*2001/116*0071*.. 176 245/45R20 99 11A; 21P Allradantrieb; 245/50R20 102 11A; 21B; 22I; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 248; 56G 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R20 101 11A; 21P; 22I; 22M; 721; 725; 729; 73C; 24J; 248 74A; 74P 265/45R20 104 11A; 21B; 22I; 22M; 24J; 248 275/40R20 102 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 248 275/45R20 106 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 248 Verkaufsbezeichnung: i40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VF e4*2007/46*0263*.., 85 - 131 245/30R20 90 11A; 24C; 24D; 26B; Kombi; Limousine; e4*2007/46*0264*.. 26J; 27F Frontantrieb; 255/30R20 92 11A; 24D; 27F; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; 67V 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: Kona, Kauai Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen OS e4*2007/46*1259*.. 88 - 130 235/35R20 88 11A; 24C; 24D; 26B; KONA; Allradantrieb; 26J; 27F Frontantrieb; 245/30R20 86 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 255/30R20 88 11A; 24C; 24D; 26B; 721; 725; 73C; 74A; 26J; 27F 74P 265/30R20 94 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zentrierring: Z11 N25 Ø67,1; Nabenkappe: Z05; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm für Typ : SL; SLS 108 Nm für Typ : UM 110 Nm für Typ : JF 120 Nm für Typ : QL; XM Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627 ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 24 Verkaufsbezeichnung: Optima Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JF e4*2007/46*1018*.. 99 - 126 225/35R20 90 11A; 24C; 24D; 26B; Kombi; Limousine; 26J; 27F Frontantrieb; 235/35R20 92 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 245/30R20 90 11A; 24C; 24D; 26B; 721; 725; 73C; 74A; 26J; 27F 74P 245/35R20 91 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F 99 - 180 225/35R20 90W 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F 235/35R20 92W 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F 245/30R20 90W 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F 245/35R20 91W 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: SORENTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UM e4*2007/46*0894*.. 136 - 204 235/45R20 100 11A; 24J; 24M; 26B; Allradantrieb; 26N; 27B Frontantrieb; 245/45R20 99 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N; 27B 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P XM e11*2001/116*0358*.., 110 - 145 245/45R20 99 11A; 245; 248 MPV; Allradantrieb; e11*2007/46*0141*.. 255/45R20 101 11A; 245; 248 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: Sportage Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen QL e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 245/40R20 95 11A; 24C; 24D; 26B; Allradantrieb; QLE e11*2007/46*3144*.. 26J; 27B; 27F Frontantrieb; 255/35R20 93 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 265/35R20 95 11A; 24C; 24D; 26B; 721; 725; 73C; 74A; 26J; 27B; 27F 74P Verkaufsbezeichnung: SPORTAGE,SL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SL e11*2007/46*0166*.. 85 - 135 245/35R20 95 11A; 21P; 22B; 24M; Allradantrieb; 241; 246 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627 ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 24 Verkaufsbezeichnung: SPORTAGE,SL,SLS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SLS e11*2007/46*0136*.. 85 - 135 245/35R20 95 11A; 21P; 22B; 24M; Allradantrieb; 241; 246 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zentrierring: Z11 N25 Ø67,1; Nabenkappe: Z05; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: Sportage Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen QL e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 245/40R20 95 11A; 24C; 24D; 26B; Allradantrieb; QLE e11*2007/46*3144*.. 26J; 27B; 27F Frontantrieb; 255/35R20 93 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 265/35R20 95 11A; 24C; 24D; 26B; 721; 725; 73C; 74A; 26J; 27B; 27F 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MASERATI S.p.A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zentrierring: Z11 N25 Ø67,1; Nabenkappe: Z05; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: QUATTROPORTE, GHIBLI, LEVANTE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M156 e3*2007/46*0224*.. 184 - 257 265/45R20 104 11A; 26P; 27I LEVANTE (Modell 161); 275/40R20 102 11A; 245; 26B; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 275/45R20 106 11A; 245; 26B; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627 ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 24 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zentrierring: Z11 N25 Ø67,1; Nabenkappe: Z05; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GH e1*2001/116*0448*.. 107 - 141 225/35R20 90W 11A; 24J; 248; 26B; ab Mj.2012; inkl. GJ e1*2007/46*1001*.. 26N; 27B; 27H Mj.2015; Kombi; 235/35R20 88W 11A; 241; 246; 248; Stufenheck; 26B; 26J; 27B; 27F; Allradantrieb; 5FE 235/35R20 92 11A; 241; 246; 248; Frontantrieb; nur 26B; 26J; 27B; 27F Mazda 6; 245/30R20 90W 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 245/35R20 91 11A; 24C; 244; 247; 721; 725; 73C; 74A; 26B; 26J; 27B; 27F 74P 255/30R20 92 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/35R20 93 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 265/30R20 94 11A; 244; 247; 27B; 27F; 57F; 67J 275/30R20 93 11A; 24D; 27B; 27F; 57F; 67X; 68U GJ e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 225/35R20 90 11A; 24J; 248; 26B; Kombi; Stufenheck; 26N; 27B; 27H Frontantrieb; 235/35R20 88W 11A; 241; 246; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27B; 27F; 12A; 51A; 71C; 71K; 5FE 235/35R20 92 11A; 241; 246; 248; 721; 725; 73C; 74A; 26B; 26J; 27B; 27F 74P 245/30R20 90 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 245/35R20 91 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/30R20 92 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/35R20 93 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 265/30R20 94 11A; 244; 247; 27B; 27F; 57F; 67J 275/30R20 93 11A; 24D; 27B; 27F; 57F; 67X; 68U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627 ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 24 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MITSUBISHI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zentrierring: Z11 N25 Ø67,1; Nabenkappe: Z05; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : GK0 145 Nm für Typ : CWB erhöhtes Anzugsmoment; CW0 erhöhtes Anzugsmoment; GA0 erhöhtes Anzugsmoment; GF0 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI ASX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GA0 e1*2007/46*0368*.. 84 - 110 245/35R20 95 11A; 21P; 22B; 24C; erhöhtes 24D; 270 Anzugsmoment 145 Nm; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: Mitsubishi Eclipse Cross Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GK0 e1*2007/46*1769*.. 120 245/40R20 95 11A; 24J; 248; 27B Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI OUTLANDER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CWB e1*2001/116*0482*.. 103 - 130 245/40R20 95 11A; 22B; 24C; 24D; erhöhtes CW0 e1*2001/116*0406*.. 5HR Anzugsmoment 145 Nm; GF0 e1*2007/46*1218*.. 255/35R20 93 11A; 22B; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 5HA 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627 ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 24 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zentrierring: Z11 N25 Ø67,1; Nabenkappe: Z05; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 4007 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V***** e2*2001/116*0357*.. 115 - 125 245/40R20 95 11A; 22B; 24C; 24D; erhöhtes 5HR Anzugsmoment 145 Nm; Allradantrieb; 255/35R20 93 11A; 22B; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 5HA 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: 4008 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e2*2007/46*0115*.. 84 - 110 245/35R20 91 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes 27B Anzugsmoment 145 Nm; Kombi; 245/40R20 95 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb; 27B Frontantrieb; 255/35R20 93 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 26B; 26N; 27B 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627 ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 24 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627 ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 24 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627 ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 24 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R20 Hinterachse: 265/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627 ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 24 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 255/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627 ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 24 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627 ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: CITROEN Fahrzeugtyp: B Genehm.Nr.: e2*2007/46*0117*.. Handelsbez.: C4 AIRCROSS Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 320 y = 430 HA 27I x = 270 y = 380 HA 26B x = 320 y = 500 VA 26P x = 270 y = 450 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 320 y = 430 12 HA 27H x = 320 y = 430 8 HA 26J x = 320 y = 500 14 VA 26N x = 320 y = 500 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627 ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 24 Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: OS Genehm.Nr.: e4*2007/46*1259*.. Handelsbez.: Kona, Kauai Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 30 HA 26N x = 250 x = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627 ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 24 Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: VF Genehm.Nr.: e4*2007/46*0263*.. Handelsbez.: i40 Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 350 VA 26P x = 260 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 270 y = 440 8 HA 27F x = 270 y = 440 30 HA 26N x = 310 y = 350 8 VA 26J x = 310 y = 350 23 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627 ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 24 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: QL Genehm.Nr.: e11*2007/46*3139*.. Handelsbez.: Sportage Variante(n): --- Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 270 y = 310 HA 26P x = 220 y = 230 VA 26B x = 270 y = 280 VA 27I x = 220 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 270 y = 310 8 HA 27F x = 270 y = 310 27 HA 26N x = 270 y = 280 8 VA 26J x = 270 y = 280 26 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627 ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 24 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: JF Genehm.Nr.: e4*2007/46*1018*.. Handelsbez.: Optima Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 250 VA 26B x = 350 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 300 8 HA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 300 25 HA 26J x = 350 y = 300 28 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627 ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 24 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: UM Genehm.Nr.: e4*2007/46*0894*.. Handelsbez.: SORENTO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 275 HA 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA 27B x = 300 y = 325 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 8 VA 26N x = 300 y = 300 5 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627 ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 24 Fahrzeug: Hersteller: KIA MOTORS Fahrzeugtyp: QLE Genehm.Nr.: e11*2007/46*3144*.. Handelsbez.: Sportage Variante(n): --- Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 280 VA 27I x = 220 y = 260 HA 27B x = 270 y = 310 HA 26P x = 220 y = 230 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 270 y = 310 8 HA 27F x = 270 y = 310 27 HA 26N x = 270 y = 280 8 VA 26J x = 270 y = 280 26 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627 ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 24 Fahrzeug: Hersteller: MASERATI Fahrzeugtyp: M156 Genehm.Nr.: e3*2007/46*0224*.. Handelsbez.: QUATTROPORTE, GHIBLI, LEVANTE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 250 y = 300 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627 ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 24 Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: GJ Genehm.Nr.: e1*2007/46*1001*.. Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 385 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA 27I x = 215 y = 350 HA 27B x = 265 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 24 VA 27H x = 265 y = 400 8 HA 27F x = 265 y = 400 24 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627 ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 24 Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: GH Genehm.Nr.: e1*2001/116*0448*.. Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Variante(n): ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 215 y = 350 HA 27B x = 265 y = 400 HA 26P x = 385 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 24 VA 27H x = 265 y = 400 8 HA 27F x = 265 y = 400 24 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0528-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51627 ANLAGE: 15 Radtyp: CARMANI CA15 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.09.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 24 Fahrzeug: Hersteller: MITSUBISHI Fahrzeugtyp: GK0 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1769*.. Handelsbez.: Mitsubishi Eclipse Cross Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 200 y = 300 HA 27I x = 200 y = 300 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.