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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46604 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55088106 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ 0046 807
Hersteller                        R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 1 von 6

Auftraggeber                      R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
                                  Alte Reichstrasse 1
                                  92637 Weiden / Opf.
                                  QM-Nr. 49 02 0141004

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Typ                               0046 807
Radgröße                          8Jx17H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
-            W 0046 807 32 Q/ohne Ring              5/127/71,6         32        830    2300

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        46604
Herstellerzeichen                 R.O.D.
Radtyp und Ausführung             0046 807 (s.o.)
Radgröße                          8Jx17H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      130                   -
S02       Mutter 1/2 UNF               Kegel 60°      130                   -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Chrysler
                                  Dodge
                                  Fiat
                                  Lancia

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55088106 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ 0046 807
Hersteller                       R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chrysler Gr. Voyager   120, 208       225/60R17   K1c K2b K42 Z16                 0A1 A01 A02
RT                     120, 208       225/65R17   G03 K1c K2b K42                 A04 A05 A08
e11*2001/116*          120-208        225/65R17   K1c K2b K42 R09                 A09 A12 A14
0144*..                                                                           A19 A58 S01
Jeep Commander         148-259        235/65R17   M+S                             0A1 A02 A04
WH                     148-259        245/65R17                                   A05 A08 A09
e4*2001/116*0095*..    148-259        255/60R17                                   A12 A14 A19
                       148-259        265/60R17   A01 K1a K2b                     S02
Jeep Wrangler (III)    130-209        235/65R17   A10 M+S                         0A1 A02 A04
JK                     130-209        235/70R17   A10 M+S                         A05 A08 A09
e4*2001/116*0116*..    130-209        245/65R17   A12 M+S                         A14 A19 B02
                       130-209        245/70R17   A12 M+S                         S02
                       130-209        245/75R17   A12
                       130-209        255/65R17   A12
                       130-209        255/75R17   A12
                       130-209        265/65R17   A12
                       130-209        265/70R17   A12
                       130-209        275/60R17   A01 A12 K1a K2b
                       130-209        275/65R17   A01 A12 K1a K2b
Dodge Journey          100-206        225/60R17   K1a K2b R37                     0A1 A01 A02
JC                     100-206        225/65R17   K1a K2b                         A04 A05 A08
e11*2001/116*0145*.    100-206        235/55R17   K1a K2b                         A09 A12 A14
- FWD (Frontantrieb)   100-206        235/60R17   K1a K2b                         A19 A58 V17
                       100-206        235/65R17   G01 K1a K2b                     S01
                       100-206        245/55R17   K1a K2b
                       100-206        255/50R17   K1c K2c
                       100-206        255/55R17   K1c K2c
Dodge Journey AWD      120-206        225/60R17   K1a K2b R37                     0A1 A01 A02
JC                     120-206        225/65R17   K1a K2b                         A04 A05 A08
e11*2001/116*0145*.    120-206        235/55R17   K1a K2b K3m                     A09 A12 A14
- AWD (4x4 -Allrad)    120-206        235/60R17   K1a K2b K3m                     A19 A56 S01
                       120-206        235/65R17   G01 K1a K2b K3m
Fiat Freemont          100-206        225/60R17   K1a K2b R37                     0A1 A01 A02
JC                     100-206        225/65R17   K1a K2b                         A04 A05 A08
e11*2001/116*0145*.    100-206        235/55R17   K1a K2b                         A09 A12 A14
- FWD (Frontantrieb)   100-206        235/60R17   K1a K2b                         A19 A58 V17
                       100-206        235/65R17   G01 K1a K2b                     S01
                       100-206        245/55R17   K1a K2b
                       100-206        255/50R17   K1c K2c
                       100-206        255/55R17   K1c K2c
Fiat Freemont AWD      120-206        225/60R17   K1a K2b R37                     0A1 A01 A02
JC                     120-206        225/65R17   K1a K2b                         A04 A05 A08
e11*2001/116*0145*.    120-206        235/55R17   K1a K2b K3m                     A09 A12 A14
- AWD (4x4 -Allrad)    120-206        235/60R17   K1a K2b K3m                     A19 A56 S01
                       120-206        235/65R17   G01 K1a K2b K3m
Lancia Voyager         120-208        225/65R17   K1a K2b                         0A1 A01 A02
RT                                                                                A04 A05 A08
e11*2001/116*0144*0                                                               A09 A12 A14
6-..                                                                              A19 A58 S01


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46604 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55088106 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ 0046 807
Hersteller                     R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 3 von 6
Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46604 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55088106 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ 0046 807
Hersteller                     R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 4 von 6
A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3m An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung im Bereich des Motorschutzes (bei
Lenkeinschlag vor Radmitte) um 5 mm nach innen dauerhaft zu verformen (z.B. Erwärmen) bzw. die
Radhausinnenverkleidung in diesem Bereich zu entfernen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46604 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55088106 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ 0046 807
Hersteller                      R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

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R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    195/40R17      215/35R17
Nr. 2    205/40R17      225/35R17
Nr. 3    205/45R17      235/40R17
Nr. 4    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5    205/55R17      225/50R17
Nr. 6    215/40R17      245/35R17
Nr. 7    215/45R17      225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 8    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 9    225/45R17      245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 10   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 11   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr. 12   235/40R17      265/35R17, 275/35R17
Nr. 13   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
Nr. 14   235/50R17      255/45R17
Nr. 15   235/55R17      255/50R17
Nr. 16   235/60R17      255/55R17
Nr. 17   245/40R17      255/40R17, 275/35R17
Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
Nr. 19   255/45R17      285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 18. Februar 2014 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46604 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55088106 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ 0046 807
Hersteller                     R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                      Seite 6 von 6

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2006.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 18. Februar 2014




Coen                                                                                 00206485.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim