GUTACHTEN zur ABE Nr. 46604 nach §22 StVZO Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55088106 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ 0046 807 Hersteller R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Seite 1 von 6 Auftraggeber R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Alte Reichstrasse 1 92637 Weiden / Opf. QM-Nr. 49 02 0141004 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Typ 0046 807 Radgröße 8Jx17H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) - W 0046 807 32 Q/ohne Ring 5/127/71,6 32 830 2300 Kennzeichnungen KBA-Nummer 46604 Herstellerzeichen R.O.D. Radtyp und Ausführung 0046 807 (s.o.) Radgröße 8Jx17H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 130 - S02 Mutter 1/2 UNF Kegel 60° 130 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Chrysler Dodge Fiat Lancia Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46604 nach §22 StVZO Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55088106 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ 0046 807 Hersteller R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Chrysler Gr. Voyager 120, 208 225/60R17 K1c K2b K42 Z16 0A1 A01 A02 RT 120, 208 225/65R17 G03 K1c K2b K42 A04 A05 A08 e11*2001/116* 120-208 225/65R17 K1c K2b K42 R09 A09 A12 A14 0144*.. A19 A58 S01 Jeep Commander 148-259 235/65R17 M+S 0A1 A02 A04 WH 148-259 245/65R17 A05 A08 A09 e4*2001/116*0095*.. 148-259 255/60R17 A12 A14 A19 148-259 265/60R17 A01 K1a K2b S02 Jeep Wrangler (III) 130-209 235/65R17 A10 M+S 0A1 A02 A04 JK 130-209 235/70R17 A10 M+S A05 A08 A09 e4*2001/116*0116*.. 130-209 245/65R17 A12 M+S A14 A19 B02 130-209 245/70R17 A12 M+S S02 130-209 245/75R17 A12 130-209 255/65R17 A12 130-209 255/75R17 A12 130-209 265/65R17 A12 130-209 265/70R17 A12 130-209 275/60R17 A01 A12 K1a K2b 130-209 275/65R17 A01 A12 K1a K2b Dodge Journey 100-206 225/60R17 K1a K2b R37 0A1 A01 A02 JC 100-206 225/65R17 K1a K2b A04 A05 A08 e11*2001/116*0145*. 100-206 235/55R17 K1a K2b A09 A12 A14 - FWD (Frontantrieb) 100-206 235/60R17 K1a K2b A19 A58 V17 100-206 235/65R17 G01 K1a K2b S01 100-206 245/55R17 K1a K2b 100-206 255/50R17 K1c K2c 100-206 255/55R17 K1c K2c Dodge Journey AWD 120-206 225/60R17 K1a K2b R37 0A1 A01 A02 JC 120-206 225/65R17 K1a K2b A04 A05 A08 e11*2001/116*0145*. 120-206 235/55R17 K1a K2b K3m A09 A12 A14 - AWD (4x4 -Allrad) 120-206 235/60R17 K1a K2b K3m A19 A56 S01 120-206 235/65R17 G01 K1a K2b K3m Fiat Freemont 100-206 225/60R17 K1a K2b R37 0A1 A01 A02 JC 100-206 225/65R17 K1a K2b A04 A05 A08 e11*2001/116*0145*. 100-206 235/55R17 K1a K2b A09 A12 A14 - FWD (Frontantrieb) 100-206 235/60R17 K1a K2b A19 A58 V17 100-206 235/65R17 G01 K1a K2b S01 100-206 245/55R17 K1a K2b 100-206 255/50R17 K1c K2c 100-206 255/55R17 K1c K2c Fiat Freemont AWD 120-206 225/60R17 K1a K2b R37 0A1 A01 A02 JC 120-206 225/65R17 K1a K2b A04 A05 A08 e11*2001/116*0145*. 120-206 235/55R17 K1a K2b K3m A09 A12 A14 - AWD (4x4 -Allrad) 120-206 235/60R17 K1a K2b K3m A19 A56 S01 120-206 235/65R17 G01 K1a K2b K3m Lancia Voyager 120-208 225/65R17 K1a K2b 0A1 A01 A02 RT A04 A05 A08 e11*2001/116*0144*0 A09 A12 A14 6-.. A19 A58 S01 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46604 nach §22 StVZO Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55088106 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ 0046 807 Hersteller R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Seite 3 von 6 Auflagen und Hinweise 0A1 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46604 nach §22 StVZO Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55088106 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ 0046 807 Hersteller R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Seite 4 von 6 A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs- Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3m An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung im Bereich des Motorschutzes (bei Lenkeinschlag vor Radmitte) um 5 mm nach innen dauerhaft zu verformen (z.B. Erwärmen) bzw. die Radhausinnenverkleidung in diesem Bereich zu entfernen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46604 nach §22 StVZO Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55088106 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ 0046 807 Hersteller R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Seite 5 von 6 R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 195/40R17 215/35R17 Nr. 2 205/40R17 225/35R17 Nr. 3 205/45R17 235/40R17 Nr. 4 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17 Nr. 5 205/55R17 225/50R17 Nr. 6 215/40R17 245/35R17 Nr. 7 215/45R17 225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17 Nr. 8 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17 Nr. 9 225/45R17 245/40R17, 255/40R17, 265/40R17 Nr. 10 225/50R17 245/45R17, 255/45R17 Nr. 11 225/55R17 245/50R17, 255/50R17 Nr. 12 235/40R17 265/35R17, 275/35R17 Nr. 13 235/45R17 255/40R17, 265/40R17 Nr. 14 235/50R17 255/45R17 Nr. 15 235/55R17 255/50R17 Nr. 16 235/60R17 255/55R17 Nr. 17 245/40R17 255/40R17, 275/35R17 Nr. 18 245/45R17 265/40R17, 275/40R17 Nr. 19 255/45R17 285/40R17 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Z16 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien- Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 18. Februar 2014 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46604 nach §22 StVZO Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55088106 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ 0046 807 Hersteller R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Seite 6 von 6 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2006. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 18. Februar 2014 Coen 00206485.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim