Gutachten 366-0497-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46167 ANLAGE: 23 Radtyp: C9 707 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 12 Fahrzeughersteller : CHRYSLER (USA), DIAMOND, FORD, FORD MOTOR, HYUNDAI, KIA, MAZDA, MITSUBISHI Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum C9 707 4010 C9 707 CMS385/7 ohne 67,1 677 2178 11/05 C9 707 4010 C9 707 CMS385/7 ohne 67,1 700 2100 11/05 C9 707 4010 R C9 707 CMS385/7 ohne 67,1 677 2178 07/08 C9 707 4010 R C9 707 CMS385/7 ohne 67,1 700 2100 07/08 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER (USA) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Z 75 OR Anzugsmoment der Befestigungsteile : 135 Nm Verkaufsbezeichnung: CALIBER,COMPASS,PATRIOT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PK e11*2001/116*0142*.. 103 - 125 215/60R17 96 Dodge Caliber; 225/55R17 97 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S PK e11*2001/116*0142*.. 103 - 125 215/60R17 96 Jeep Compass; 225/55R17 97 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S Verkaufsbezeichnung: SEBRING,AVENGER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JS e11*2001/116*0143*.. 103 - 138 215/60R17 96 Limousine; 225/55R17 97 Frontantrieb; 225/60R17 99 11A; 365 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD, FORD MOTOR Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Z 75 OR Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : ECP; T 22 133 Nm für Typ : 1EZ; 1EZR; 1N2; 1N2R Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0497-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46167 ANLAGE: 23 Radtyp: C9 707 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 12 Verkaufsbezeichnung: FORD ESCAPE, MAVERICK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1EZ e4*98/14*0043*.. 91 225/55R17 97 Radhausverbreiterung Serie; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H 1EZR e4*98/14*0051*.. 225/60R17 99 1N2 e13*2001/116*0093*. 91 - 149 225/55R17 97 FGL Radhausverbreiterung Serie; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H 1N2R e13*2001/116*0091*. 225/60R17 99 Verkaufsbezeichnung: FORD PROBE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ECP G571 85 225/45R17-90 11A; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 119 225/45R17-90 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H T 22 EBE 120 225/45R17-90 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Z 75 OR Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI COUPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GK e11*98/14*0186*.. 77 - 123 205/50R17 89 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 51G 12A; 51A; 71K; 721; 225/45R17 90 11A; 21B; 22B 725; 729; 73C; 74A; 74H Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI GRANDEUR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TG e4*2001/116*0099*.. 110 - 173 225/55R17 97 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R17 96 11A; 366 12A; 51A; 71K; 721; 235/55R17 11A; 366; 51G 725; 73C; 74A; 74H 245/50R17 99 11A; 367 Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SONATA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NF e11*2001/116*0241*.. 100 - 173 215/50R17 91W Limousine; 215/55R17 94 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 12A; 51A; 71K; 721; 235/50R17 96 11A; 22I; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74H Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0497-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46167 ANLAGE: 23 Radtyp: C9 707 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 12 Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI TRAJET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FO e11*98/14*0130*.. 82 - 127 225/50R17 94 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI TUCSON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JM e4*2001/116*0087*.. 82 - 129 225/55R17 97 11A; 24J; 24M Allradantrieb; 235/55R17 99 11A; 24J; 24M; 365 Frontantrieb; 245/50R17 99 11A; 24D; 24J; 365 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H Verkaufsbezeichnung: XG250, XG300, XG350 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XG e11*98/14*0109*.. 123 - 145 205/50R17 91W ab 225/45R17 91W e11*98/14*0109*05; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Z 75 OR Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm für Typ : FG 108 Nm für Typ : ED 110 Nm für Typ : GE; JE; JES; LD Verkaufsbezeichnung: CARENS,UN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FG e4*2001/116*0114*.. 84 - 107 205/50R17 93 51J Frontantrieb; 205/55R17 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 51J 12A; 51A; 71K; 721; 215/55R17 94 11A; 22M; 51J 725; 73C; 74A 225/45R17 91 225/50R17 94 11A; 22M; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: CEE'D Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ED e4*2001/116*0121*.. 66 - 105 205/45R17 88 11A; 24M; 51J Nicht sporty wagon 205/50R17 89 11A; 22M; 24J; 24M; 51J (Kombi); Schrägheck; 215/45R17 87 11A; 24J; 24M; 5ET Frontantrieb; 225/45R17 91 11A; 22M; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0497-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46167 ANLAGE: 23 Radtyp: C9 707 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 12 Verkaufsbezeichnung: KIA MAGENTIS, MG, OPTIMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GE e4*2001/116*0100*.. 100 - 106 205/50R17 89 51J nur bis 100 - 138 215/50R17 91 e4*2001/116*0100*06; 225/45R17 90 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: KIA OPIRUS,GH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LD e4*2001/116*0075*.. 137 - 149 225/55R17 97 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R17 96W 12A; 51A; 71K; 721; 245/50R17 99 KA3; 11A; 24J 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: KIA SPORTAGE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JE e4*2001/116*0089*.. 82 - 129 225/55R17 97 Allradantrieb; JES e4*2001/116*0120*.. 235/55R17 99 24K Frontantrieb; 245/50R17 99 24K 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Z 75 OR Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; GE 6; GF; GFD/GWD; GF/GW; GG/GY; GG1; LW; LWD; NC1; NC1E; SE; TA 120 Nm für Typ : BK; CR1; LW 133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R Verkaufsbezeichnung: MAZDA MPV Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LW e1*98/14*0118*.. 88 - 90 225/45R17 94 11A; 24M nur bis LWD e1*98/14*0165*.. 225/50R17-94 11A; 24M e1*98/14*0118*01; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A LW e1*98/14*0118*.. 100 - 104 225/50R17 94 nur ab 104 225/45R17 94 Ottomotor e1*98/14*0118*02; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NC1 e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/40R17 80 11A; 24J; 24M MX-5 "Softtop"; MX- NC1E e1*2001/116*0371*.. 205/45R17 84 11A; 24J; 24M 5 "Roadster Coupe"; 215/40R17 83 11A; 24J; 24M nur bis e11*2001/116*0202*0 2; Cabrio; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0497-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46167 ANLAGE: 23 Radtyp: C9 707 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 12 Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GE 6 G003 85 215/40R17-83 nicht Allradlenkung; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 120 - 121 215/40R17 nicht Allradlenkung; 11A; 725; 73C; 74A 22B; 24J; 24M; 631 215/40R17 Allradlenkung; 11A; 22B; 631 Verkaufsbezeichnung: MAZDA PREMACY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CP e1*98/14*0116*.. 66 - 96 205/40R17 84 11A; 21B; 22B; 24M; 5EA 10B; 11B; 11G; 11H; CPD e1*98/14*0161*.. 205/45R17 88 11A; 21B; 22B; 24D; 54F 12A; 51A; 71K; 721; 215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 24D 725; 73C; 74A 225/35R17 86 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; 66V 74 - 84 215/40R17 83 nicht Dieselmotor; 11A; 21B; 22B; 24D; 5DP 225/35R17 82 nicht Dieselmotor; 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; 5DK; 66V Verkaufsbezeichnung: MAZDA RX-8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SE e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/50R17 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76Z Verkaufsbezeichnung: MAZDA TRIBUTE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EP e4*98/14*0044*.. 91 - 149 225/60R17 99 24K; 51J Allradantrieb; EPR e4*98/14*0052*.. Frontantrieb; EP2 e13*2001/116*0092*. 10B; 11B; 11G; 11H; EP2R e13*2001/116*0090*. 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CA e13*96/79*0028*.., 76 - 106 215/40R17 11A; 22B; 22F; 631 10B; 11B; 11G; 11H; G138 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 9 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TA e13*98/14*0002*.. 120 215/50R17 91 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 90 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A TA e13*95/54*0002*.., 105 - 155 225/45R17 91 11A; 24J; 24M Lenkung Achse 1; G517 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0497-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46167 ANLAGE: 23 Radtyp: C9 707 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 12 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/50R17 89 11A; 22B; 24J; 24M Stufenheck; 215/45R17 87 11A; 22B; 24J Schrägheck; 225/45R17 90 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: MAZDA 323 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA e13*96/27*0023*.., 106 215/40R17 Nur bis 975 kg zul. Schrägheck 4-türig; G878 Achslast; 11A; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 635 215/40R17 11A; 22B; 24J; 63D 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A BJ e1*98/14*0094*.. 96 205/40R17 80 11A; 22B; 24M Schrägheck; BJD e1*98/14*0181*.. 215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: MAZDA 5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CR1 e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/50R17 91 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 225/45R17 90 11A; 22I; 24J; 24M 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 122 215/45R17 87W 11A; 22I; 5ET Kombi; Stufenheck; GG1 e11*2001/116*0203*.. 215/45R17 91 11A; 22I Schrägheck; 225/45R17 90 11A; 22I; 24J; 24M Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S GG1 e11*2001/116*0203*.. 122 215/45R17 87 11A; 22I; 5ET für Fz. mit 18" M+S 215/45R17 91 11A; 22I Bereifung; Kombi; M+S 191 215/45R17 91H 11A; 22I Stufenheck; M+S Schrägheck; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0497-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46167 ANLAGE: 23 Radtyp: C9 707 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 12 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 626 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GF e1*96/27*0055*.. 66 - 100 205/45R17 84 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Stufenheck; GFD/GWD e1*98/14*0164*.. 215/40R17 83 Ottomotor; nicht Schrägheck; GF/GW e1*96/27*0055*.., Dieselmotor; 11A; 21B; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0055*.. 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 725; 73C; 74A 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 24M GFD/GWD e1*98/14*0164*.. 66 - 100 205/45R17 88 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Nur Fz.bis 1060kg GF/GW e1*96/27*0055*.., 215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 24M zul.Achslast; Kombi; e1*98/14*0055*.. 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 54A 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DIAMOND, MITSUBISHI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : CS0; D20; N50; NA0W; H60W Zubehör : Z 75 OR Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : CW0 Zubehör : Z 75OR Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : H60W 108 Nm für Typ : NA0W 110 Nm für Typ : CS0; D20; N50 145 Nm für Typ : CW0 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI ECLIPSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D20 G229 110 215/40R17 11A; 21M; 24M; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 11A; 24M; 362 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI GRANDIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NA0W e1*2001/116*0269*.. 100 - 121 215/55R17 94 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI LANCER/LANCER WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CS0 e1*2001/116*0233*.. 72 - 99 205/40R17 84 Frontantrieb; 205/45R17 84 10B; 11B; 11G; 11H; 215/35R17 83 11A; 22R; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 215/40R17 83 11A; 21B; 22R; 24J 725; 73C; 74A; 74H Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0497-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46167 ANLAGE: 23 Radtyp: C9 707 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 12 Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI OUTLANDER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CW0 e1*2001/116*0406*.. 103 - 125 215/60R17 96 5IE erhöhtes 225/60R17 99 Anzugsmoment 145 Nm; 235/55R17 99 Allradantrieb; 235/60R17 102 10B; 11B; 11G; 11H; 245/55R17 102 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 740; 75I; 76S Verkaufsbezeichnung: PAJERO PININ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H60W e1*98/14*0123*.. 84 - 95 225/55R17-97 MCG; MCH; 11A kurzer Radstand; 225/55R17-97 11A; 24J; 24M; 362 langer Radstand; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 75I Verkaufsbezeichnung: SPACE WAGON / RUNNER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N50 e1*97/27*0103*.. 98 - 110 225/45R17-90 11A; 22B; 24M Nur Space Wagon; 4- türig; langer Radstand; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0497-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46167 ANLAGE: 23 Radtyp: C9 707 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 12 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22R) Durch Umlegen der hinteren Radhausausschnittkanten um 45 Grad in einem Bereich von ca. 15 cm vor und hinter der Radmitte und auslaufend bis auf Höhe der Heckschürze ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0497-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46167 ANLAGE: 23 Radtyp: C9 707 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 12 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 365) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0497-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46167 ANLAGE: 23 Radtyp: C9 707 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 12 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. 5DP) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 970kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1420kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt: BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH, GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 635) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden: Hersteller: Typ: BRIDGESTONE S-02 CONTINENTAL CZ 91 DUNLOP D40, SP SPORT 8000 PIRELLI P700-Z UNIROYAL RTT-1 Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 63D) Es darf nur folgendes Reifenfabrikat verwendet werden: Hersteller: Typ: DUNLOP SP Sport 8000 UNIROYAL RTT1, RTT-2 Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 66V) Sofern Reifen der Größe 225/35 R 17 auf der Felge 7 J x 17 montiert werden, muss eine Freigabe des Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0497-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46167 ANLAGE: 23 Radtyp: C9 707 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 12 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses verhindern, müssen entfernt werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. FGL) Die Verwendung dieser Reifengröße ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße 225/70R15 oder 215/70R16 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. KA3) Um eine ausreichende Freigängigkeit für die Reifen in den vorderen Radhäusern zu gewährleisten, muß der Federweg durch den Einbau des Federwegsbegrenzers Stärke 10,0 mm (KIA-Teile-Nr.: ZK3F037501) reduziert werden - sofern serienmäßig nicht vorhanden.Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. MCG) An den hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete Teile wieder herzustellen, z. B. durch MMC Teile-Nr. Z4183123 und Schmutzfänger hinten, falls diese nicht vorhanden sind. MCH) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse, z. B. durch MMC Teile-Nr. Z0667899, ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.