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							Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
ANLAGE: 9                                                           Radtyp: C14 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 31.03.2010
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Fahrzeughersteller                       : CHRYSLER (USA), FORD, HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA,
                                           MAZDA, MITSUBISHI
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 18 EH2+                Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 114,3/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-      zul.     zul.      gültig
                                                                     loch   werkstoff          Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                      last     umf.      Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                      (kg)     (mm)      datum
C14 808 4010        C14 808 CMS537/06        ohne                         67,1                    600    2254      12/08
C14 808 4010        C14 808 CMS537/06        ohne                         67,1                    618    2181      12/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 135 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CALIBER,COMPASS,PATRIOT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
PK           e11*2001/116*0142*.. 103 - 125 215/55R18 95          11A; 362; 56G               Jeep Compass;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74H
PK             e11*2001/116*0142*.. 103 - 125 215/55R18 95        11A; 365; 56G               Jeep Patriot;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                              76O
PK             e11*2001/116*0142*.. 103 - 125 215/55R18 95        11A; 362; 56G               Dodge Caliber;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:     SEBRING,AVENGER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
JS           e11*2001/116*0143*.. 103 - 138 215/50R18 92          11A; 365; 56G               Limousine;
                                            215/55R18 95          11A; 365; 56G               Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74H

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : FORD
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 133 Nm


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
ANLAGE: 9                                                           Radtyp: C14 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 31.03.2010
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Verkaufsbezeichnung:     FORD ESCAPE, MAVERICK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen        Auflagen zu Reifen                        Auflagen
1EZ          e4*98/14*0043*..  91     235/50R18 101                                           Allradantrieb;
1EZR         e4*98/14*0051*..         255/45R18 103 11A; 24K                                  Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A; 74H
1N2            e13*2001/116*0093*. 91 - 149 235/50R18 97          11A; 24J                    Radhausverbreiterung
                                                                                              Serie; Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A; 74H
1N2R           e13*2001/116*0091*.                255/45R18 99    11A; 24J

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 100 Nm für Typ : FD; FDH
                                           110 Nm für Typ : GK; JM; NF; XG
Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                      Auflagen
GK           e11*98/14*0186*.. 77 - 102 215/40R18 85                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                               77 - 123 215/40R18 85W                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                        225/40R18 88 11A; 21P; 22I                            729; 73C; 74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SONATA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
NF           e11*2001/116*0241*.. 100 - 184 225/45R18 91W         11A; 22I                    Limousine;
                                            235/40R18 91W         11A; 22I; 24J               Frontantrieb;
                                            235/45R18 94          11A; 22I; 24J               10B; 11B; 11G; 11H;
                                            245/40R18 93W         11A; 22B; 24J; 24M          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI TUCSON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
JM           e4*2001/116*0087*.. 82 - 129 225/50R18 95            11A; 24J; 24M; 365          Allradantrieb;
                                          235/45R18 94            11A; 24J; 24M               Frontantrieb;
                                          235/50R18 97            11A; 24C; 24D; 362          10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/45R18 96            11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 721;
                                          255/45R18 99            11A; 24C; 24D; 362          73C; 74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:     i 30,i 30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R18 86           11A; 24J; 24M; 5EM; 51J; i 30CW (Kombi);
FDH          e11*2001/116*0343*..                                 56G                      Frontantrieb;
                                           205/45R18 90           11A; 24J; 24M; 51J; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/40R18 89           11A; 24D; 24J            12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/40R18 88           11A; 21N; 22H; 24C; 24D 73C; 74A; 74H




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
ANLAGE: 9                                                           Radtyp: C14 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 31.03.2010
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Verkaufsbezeichnung:     i 30,i 30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R18 86           11A; 21P; 22M; 24J;         Nicht i 30CW
FDH          e11*2001/116*0343*..                                 24M; 5EM; 51J; 56G          (Kombi);
                                           215/40R18 89           11A; 21P; 22L; 24D; 24J     Frontantrieb;
                                           225/40R18 88           11A; 21B; 22H; 22L; 24C;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24D                         12A; 51A; 71K; 721;
                                     77 - 105 215/40R18 85        11A; 21P; 22L; 24D; 24J;    73C; 74A; 74H
                                                                  5EG

Verkaufsbezeichnung:     XG250, XG300, XG350
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
XG           e11*98/14*0109*..  123 - 145 225/40R18 92W 11A; 22M                              ab
                                                                                              e11*98/14*0109*05;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A; 74H

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : KIA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 105 Nm für Typ : AM
                                           107 Nm für Typ : FG
                                           108 Nm für Typ : ED
                                           110 Nm für Typ : GE; JE; JES
Verkaufsbezeichnung:     CARENS,UN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
FG           e4*2001/116*0114*.. 84 - 107 225/40R18 92            11A; 22M                    Frontantrieb;
                                          225/45R18 91            11A; 22M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/40R18 91            11A; 22M; 24J; 24M          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
ED           e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 205/45R18 86            11A; 22M; 24J; 24M;      Pro Cee'd (2-türig
                                                                  5EM; 51J; 56G            Schrägheck);
                                                  205/45R18 90    11A; 22M; 24J; 24M; 51J; Frontantrieb;
                                                                  56G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R18 85        11A; 22M; 24D; 24J; 5EG 12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/40R18 89        11A; 22M; 24D; 24J       73C; 74A
                                              225/40R18 88        11A; 21P; 22L; 24C; 24D
ED             e4*2001/116*0121*..   66 - 106 205/45R18 86        11A; 22M; 24J; 24M;      Sporty wagon
                                                                  5EM; 51J; 56G            (Kombi); Nicht Pro
                                              215/40R18 89        11A; 22M; 24J; 24M       Cee'd (2-
                                              225/40R18 88        11A; 21P; 22L; 24C; 24D t.Schrägh.); Nur
                                     77 - 106 215/40R18 85        11A; 22M; 24J; 24M; 5EG bis
                                                                                           e4*2001/116*0121*13;
                                                                                           Schrägheck;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
ANLAGE: 9                                                           Radtyp: C14 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 31.03.2010
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Verkaufsbezeichnung:     KIA MAGENTIS, MG, OPTIMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
GE           e4*2001/116*0100*.. 100 - 138 215/45R18 89                                       nur bis
                                           225/40R18 92                                       e4*2001/116*0100*06;
                                           225/45R18 91                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                 106 - 138 225/40R18 88W 5FE                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     KIA SPORTAGE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
JE           e4*2001/116*0089*.. 82 - 129 225/50R18 95            24K                         Allradantrieb;
JES          e4*2001/116*0120*..          235/45R18 94                                        Frontantrieb;
                                          235/50R18 97            11A; 24D; 24O; 365          10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/45R18 96            24K                         12A; 51A; 71K; 721;
                                          255/45R18 99            11A; 24D; 24O               73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SOUL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW              Reifen          Auflagen zu Reifen          Auflagen
AM           e4*2001/116*0139*.., 85 - 94         215/40R18 89    11A; 24J; 248; 51J          Frontantrieb;
               e4*2007/46*0133*..
                                                  215/45R18 89    11A; 24J; 248; 51J      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  225/40R18 88    11A; 24J; 248           12A; 51A; 71K; 721;
                                                  225/45R18       11A; 24J; 248; 51G      729; 73C; 74A
                                                  235/40R18 91    11A; 24C; 244
                                                  245/35R18 88    11A; 22H; 24C; 244; 247
                                                  245/40R18 93    11A; 22H; 24C; 244; 247

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : MAZDA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm für Typ : GG/GY; GG1; GH; NC1; NC1E; SE; TA
                                           120 Nm für Typ : BK; BL; CR1
                                           133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 215/35R18 80           11A; 22I; 24C; 24D          MX-5 "Softtop"; MX-
NC1E         e1*2001/116*0371*..           215/40R18 85           11A; 22I; 24C; 24D          5 "Roadster Coupe";
                                           225/35R18 83           11A; 22B; 24C; 24D          nur bis
                                                                                              e11*2001/116*0202*0
                                                                                              2; Cabrio;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/45R18             51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/40R18 91                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                            245/40R18 93                                      73C; 74A




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
ANLAGE: 9                                                           Radtyp: C14 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 31.03.2010
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
EP           e4*98/14*0044*..    91 - 149 235/50R18 97            24K                         Allradantrieb;
EPR          e4*98/14*0052*..              255/45R18 99           24K                         Frontantrieb;
EP2          e13*2001/116*0092*. 145 - 149 235/60R18 103          24K; 54F                    10B; 11B; 11G; 11H;
EP2R         e13*2001/116*0090*.                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
TA           e13*98/14*0002*.. 120    225/40R18 88                11A; 24J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                      235/40R18 91                11A; 22B; 24J               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu ReifenAuflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 191           215/45R18 89       11A; 22B; 24J     Mazda 3 MPS;
                                               225/40R18 88       11A; 22B; 24J; 24MSchrägheck;
                                               235/40R18 91       11A; 22B; 24C; 24MFrontantrieb;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                    729; 73C; 74A
BK             e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 215/40R18 85   11A; 22I; 24J; 24M       Stufenheck;
                                             225/40R18 88 11A; 22B; 24J; 24M        Schrägheck;
                                             235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           24M; 365                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                    729; 73C; 74A
BL             e11*2001/116*0262*.. 77 - 136 215/40R18 89W 11A; 21B; 21N; 22B; 22H; Schrägheck;
                                                           24J; 248; 51J            Frontantrieb;
                                             225/40R18 92 11A; 21B; 21N; 22B; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           242; 245; 248            12A; 51A; 71K; 721;
                                             235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 729; 73C; 74A
                                                           24C; 248

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 225/40R18 91           11A; 21P; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 225/35R18 87W          11A; 22B; 24J; 24M; 5ET Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..          225/40R18 88W          11A; 22B; 22F; 24J; 24M Schrägheck;
                                           245/35R18 88W          11A; 22B; 22F; 24D; 57F;Allradantrieb;
                                                                  68T                     Frontantrieb;
                                     122       215/45R18          11A; 22B; 24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A
GG1            e11*2001/116*0203*.. 191        215/45R18          11A; 22B; 24J; 24M; 51G Nur Mazda MPS;
                                               225/40R18 92       11A; 22B; 24D; 24J      Allradantrieb;
                                               235/40R18 91       11A; 22B; 24C; 24D      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
ANLAGE: 9                                                           Radtyp: C14 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 31.03.2010
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 215/45R18 89W 11A; 21P; 22I; 22M; 24J;              Schrägheck;
                                                        24M; 5FM; 51J                         Frontantrieb;
                                          225/40R18 91 11A; 21P; 22B; 22M;                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        24C; 24D                              12A; 51A; 71K; 721;
                                          225/45R18 91 11A; 21P; 22B; 22M;                    729; 73C; 74A
                                                        24C; 24D
                                          235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 22M;
                                                        24C; 24D
                                 88 - 136 215/45R18 93 11A; 21P; 22I; 22M; 24J;
                                                        24M; 51J
                                          225/40R18 91W 11A; 21P; 22B; 22M;
                                                        24C; 24D
                                          225/45R18 91W 11A; 21P; 22B; 22M;
                                                        24C; 24D
                                          235/40R18 91W 11A; 21P; 22B; 22M;
                                                        24C; 24D
                                          235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 22L; 24C;
                                                        24D
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 215/45R18 89W 11A; 21T; 22I; 24J; 24M;              Kombi; Frontantrieb;
                                                        5FM; 51J                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                 88 - 136 215/45R18 93 11A; 21T; 22I; 24J; 24M;               12A; 51A; 71K; 721;
                                                        51J                                   729; 73C; 74A
                                          225/40R18 91 11A; 21T; 22B; 24C; 24D
                                          225/45R18 91 11A; 21T; 22B; 24C; 24D
                                          235/40R18 91 11A; 21T; 22B; 24C; 24D
                                          235/45R18 94 11A; 21T; 22B; 24C; 24D

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : MITSUBISHI
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 108 Nm für Typ : NA0W
                                           140 Nm für Typ : CY0 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     LANCER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
CY0          e1*2001/116*0441*.. 80 - 105 215/45R18 89            11A; 22I                erhöhtes
                                          225/40R18 88            11A; 22I; 24J           Anzugsmoment 140
                                                                                          Nm;
                                                  225/45R18 91    11A; 22I; 24J           Stufenheck;
                                                  235/40R18 91    11A; 22B; 24J           Frontantrieb;
                                                  245/40R18 93    11A; 21P; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          740

Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI GRANDIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
NA0W         e1*2001/116*0269*.. 100 - 121 225/45R18 91                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/40R18 91           11A; 24J                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A; 74H; 75I



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 31.03.2010
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
21T) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 31.03.2010
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22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 31.03.2010
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      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung
     ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24O) An den vorderen Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter
     Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei
     Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
365) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine
     Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu
     berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 31.03.2010
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56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
     Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
ANLAGE: 9                                                           Radtyp: C14 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 31.03.2010
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       zu überprüfen.
       5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
       nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses
     verhindern, müssen entfernt werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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