Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXI zur ABE-Nr. 45810 Nr. : RA-000345-U0-015 Anlage-Nr. : 25e Seite : 1/3 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70638 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CA 70638 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: Lk 114,3 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø67,1 geprüfte Radlast: 700 kg bei Reifenabrollumfang: 2200 mm Fahrzeughersteller : Chrysler (USA) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment PK Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M12x1,5 Typ: PK ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0142*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 125 Dodge Caliber 215/65R16 A01) bis A10) A93)B21) 103 bis 125 Jeep Compass 215/65R16 A01) bis A10) A93)B21) 103 bis 125 Jeep Patriot 215/65R16 A01) bis A10) A93)B21) e11*2001/116*0142*10 1080/1050(0) Caliber 5/114.3/67 1080/1010(0) Compass 1080/1040(0) Patriot RA-000345-U0-015-25e~CH-5-114_3-67-ET40.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXI zur ABE-Nr. 45810 Nr. : RA-000345-U0-015 Anlage-Nr. : 25e Seite : 2/3 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70638 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000345-U0-015-25e~CH-5-114_3-67-ET40.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXI zur ABE-Nr. 45810 Nr. : RA-000345-U0-015 Anlage-Nr. : 25e Seite : 3/3 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70638 B21) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bei denen an der Hinterachse der kurze Brems- schlauch verbaut ist. Dies ist daran zu erkennen, dass zwischen Bremsschlauch und Fel- genbett, im Bereich des inneren Felgenhorns, ein Abstand von min 10 mm ist. Die Anlage Nr. 25e mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CA 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 12.11.2010 RA-000345-U0-015-25e~CH-5-114_3-67-ET40.doc