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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXI zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-U0-015
Anlage-Nr. :               25e
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                             CA 70638
Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                       Lk 114,3
Radgröße:                                                            7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                                    40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                               114,3 mm
Lochzahl:                                                               5
Mittenlochdurchmesser:                                              72,50 mm
Zentrierart:                                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                    BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast:                                                     700 kg
bei Reifenabrollumfang:                                             2200 mm



Fahrzeughersteller                            : Chrysler (USA)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                               Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                 moment
PK                                            Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                      120 Nm
                                              M12x1,5


Typ:                         PK
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0142*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 125   Dodge Caliber           215/65R16                                       A01) bis A10)
                                                                                      A93)B21)
103 bis 125            Jeep Compass               215/65R16                           A01) bis A10)
                                                                                      A93)B21)
103 bis 125            Jeep Patriot               215/65R16                           A01) bis A10)
                                                                                      A93)B21)
e11*2001/116*0142*10   1080/1050(0) Caliber                                           5/114.3/67
                       1080/1010(0) Compass
                       1080/1040(0) Patriot




RA-000345-U0-015-25e~CH-5-114_3-67-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXI zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-U0-015
Anlage-Nr. :               25e
Seite :                    2/3                                                        Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).
RA-000345-U0-015-25e~CH-5-114_3-67-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXI zur ABE-Nr. 45810
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638



B21) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bei denen an der Hinterachse der kurze Brems-
     schlauch verbaut ist. Dies ist daran zu erkennen, dass zwischen Bremsschlauch und Fel-
     genbett, im Bereich des inneren Felgenhorns, ein Abstand von min 10 mm ist.

Die Anlage Nr. 25e mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 12.11.2010




RA-000345-U0-015-25e~CH-5-114_3-67-ET40.doc