Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 22
Seite : 1/3 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 51R6705
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 51R6705.08
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø82 Ø71.5
geprüfte Radlast: 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller /-Marke : Chrysler
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
GS,RG,LH, CHRYSLER Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 50810 120 Nm
NEWYORKER, CHRYSLER M12x1,5
VISION
KK,KJ Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 50843 130 Nm
1/2 Zoll
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
CHRYSLER VISION e11*92/53*0001*
CHRYSLER NEWYORKER e11*92/53*0001*
LH e11*93/81*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 Chrysler Vision, 225/60R16 A02) bis A10)
Chrysler New Yorker S01)
e11*92/53*0001*01 1225/940 5/114,3/71,5
e11*93/81*0001*04E
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 22
Seite : 2/3 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ: GS
ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0027*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 131 Voyager, 215/65R16 A02) bis A10)
Grand Voyager S01)
225/60R16
e11*93/81*0027*08E min 1295/1325, max 1295/1405 5/114,3/71,5
Typ: RG
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0139*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 128 Voyager, 215/65R16 A02) bis A10)
Grand Voyager S01)
225/60R16
e11*98/14*0139*09E 1360/1410(0) 5/114,3/71,5
Typ: KJ
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 191 Dodge Nitro 235/70R16 A02) bis A10)
S01)
255/65R16
e4*2001/116*0122*06 1247/1451 5/114,3/71,5
Typ: KK
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0128*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 151 Chrysler Jeep Cherokee 235/65R16 A02) bis A10)
A94) S01)
235/70R16
A94)
e4*2001/116*0128*05 1247/1451 5/114,3/71,5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 22
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummiventilen zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden
Befestigungsteile verwendet werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte
unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am
inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu
Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
S01) Die an den Radbolzen befindlichen Halteklammern sind zu entfernen.
Die Anlage Nr. 22 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 16.02.2010
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