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							Gutachten 366-0173-15-MURD
zur Erteilung der ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 22.07.2015
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Fahrzeughersteller                     : CHRYSLER (USA), FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                Einpreßtiefe (mm)     : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 110/5                      Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung        (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
110565140           PCD 110                 ohne                       65,1                   580     2150    05/15
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     JEEP RENEGADE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
BU           e3*2007/46*0300*.. 81 - 125 215/60R17             51G                       Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         76S

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : FIAT
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 940
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 194
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 205/50R17 89W 51J                               Schrägheck 4-türig;
                                         215/45R17 91  51J                               Frontantrieb;
                                         225/45R17 91                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 76S; 76T; AGD;
                                                                                         VE8
Gutachten 366-0173-15-MURD
zur Erteilung der ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 22.07.2015
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Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/50R17 89W 5FM                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                 85 - 147 215/50R17     51G                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                          225/45R17 90W                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74H; 75I

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 132 215/45R17 87        QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0344*..   55 - 147 215/45R17           51G                      12K; 51A; 71C; 71K;
                                           225/45R17 90        11A; 367                 721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 132 215/45R17 87        QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                  55 - 147 215/45R17           51G                      12K; 51A; 71C; 71K;
                                           225/45R17 90        11A; 367                 721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 147 215/45R17            51G                      Cabrio; Coupe;
                                          215/45R17 91         QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17 90         11A; 367                 12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A
A-H/C          e4*2001/116*0094*..   55 - 92 215/45R17 87      QFA                      Cabrio; Coupe;
                                     55 - 147 215/45R17        51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 91     11A; 367                 12K; 51A; 71C; 71K;
                                     55 - 177 225/45R17        51G                      721; 725; 73C; 74A
                                     177      205/50R17        51G; 52J
                                              215/45R17 87H    52J
                                              M+S
A-H/C          e4*2001/116*0094*..   177      205/50R17        12T; 51G; 52J            Nur Astra OPC; Coupe;
                                              215/45R17 87H    12N; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              M+S
                                              225/45R17        12A; 51G                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 132 215/45R17 87        QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0341*..   55 - 147 215/45R17           51G                      12K; 51A; 71C; 71K;
                                           225/45R17 90        11A; 367                 721; 725; 73C; 74A
Gutachten 366-0173-15-MURD
zur Erteilung der ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 22.07.2015
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 108 215/40R17 87           11A; 21B; 22B; 22L;      Limousine; Stufenheck;
               e1*98/14*0086*..                                24C; 24M                 Schrägheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,     62 - 108 205/40R17 84W    11A; 21B; 22B; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0101*..                                24J; 5EA                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                             215/40R17 83W     11A; 21B; 22B; 22L;      721; 725; 73C; 74A;
                                                               24C; 24M; 5DW            915
                                     141 - 147 215/40R17       10N; 11A; 21B; 22B;
                                                               22L; 24C; 24M; 51G
T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   55 - 147 215/45R17        11A; 21B; 22B; 24C;      Kombi;
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,                               24M; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0087*..      60 - 108 215/40R17 87     11A; 21B; 22B; 24C;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               24M                      721; 725; 73C; 74A;
                                     62 - 108 205/40R17 84W    11A; 21B; 22B; 24J;      915
                                                               5EA
                                             215/40R17 83W     11A; 21B; 22B; 24C;
                                                               24M; 5DW
                                     141 - 147 215/40R17       10N; 11A; 21B; 22B;
                                                               24C; 24M; 51G

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L;               Cabrio; Coupe;
                                                       5EA                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/45R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L;              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       5EA                              721; 725; 73C; 74A
                                         215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                       5DW
                                         215/40R17 87  11A; 21B; 22B; 22L
                               140 - 147 215/40R17     11A; 21B; 22B; 22L;
                                                       51G

Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
Combo-C      e1*2007/46*0291*..   48 - 74    205/45R17 88      11A; 21P; 21S; 22P       5-Loch Radanschluss;
COMBO-C      e1*98/14*0179*..                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C-     e1*2001/116*0327*..,                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
CNG          e1*2007/46*0293*..                                                         721; 725; 73C; 74A
Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,
Van          e1*2007/46*0129*..
COMBO-C- K886
VAN
Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C- L620
VAN-CNG

Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 88 - 110 215/45R17            51G                      nur Corsa D; bis
                                                                                        e1*2001/116*0379*29;
                                                                                        2-türig; 4-türig;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A
Gutachten 366-0173-15-MURD
zur Erteilung der ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 22.07.2015
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Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 88 - 110 215/45R17            51G                      nur Corsa D; bis
                                                                                        e1*2001/116*0379*29;
                                                                                        2-türig; 4-türig;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A
S-D            e1*2001/116*0379*..   141       205/45R17 88    52J                      nur Opel Corsa D OPC;
                                               215/45R17       51G                      bis
                                                                                        e1*2001/116*0379*29;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        76T
S-D            e1*2001/116*0379*..   110       205/40R17 80W                            Adam-S;
                                               205/45R17 84                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R17 83                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                               215/45R17 87                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        76S

Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74              205/40R17 80    11A; 21B; 22F; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               54A                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                               215/35R17 83    11A; 21B; 22F; 24J;      721; 725; 73C; 74A;
                                                               24M                      915

Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-C- L659                 74               205/40R17 80    11A; 21B; 22F; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
VAN                                                            54A                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                               215/35R17 83    11A; 21B; 22F; 24J;      721; 725; 73C; 74A;
                                                               24M                      915

Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen        Auflagen zu Reifen         Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132             205/45R17 88W 11A; 21M; 22Q; 24M         Nur Meriva OPC;
                                               215/40R17 87W 11A; 21M; 22Q; 24M         10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A
X01Monocab e1*2001/116*0215*..       132       205/45R17     11A; 22Q; 24M; 51G         Nur Meriva OPC;
                                               215/40R17 87W 11A; 21M; 22Q; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A
X01Monocab e1*2001/116*0215*..       51 - 92   205/45R17 88    11A; 21M; 22Q; 24M       10B; 11G; 11H; 12A;
                                               215/40R17 87    11A; 21M; 22Q; 24M       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A
X01Monocab e1*2001/116*0215*..       51 - 92   205/45R17       11A; 22Q; 24M; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R17 87    11A; 21M; 22Q; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A
Gutachten 366-0173-15-MURD
zur Erteilung der ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 22.07.2015
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Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17     51G                                10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
                                       225/45R17 91W                                    12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                        74A; 75I
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..    74 - 155 225/45R17 91W                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                      74 - 184 215/50R17     51G                        12K; 51A; 71C; 71K;
                                      169 - 184 225/45R17    51G                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                        74A; 75I

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 90 215/45R17 87        5ET                      10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 215/50R17          51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                         225/45R17 91W                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                        74A; 75I
Z-C            e1*2001/116*0290*..  74 - 90 215/45R17 87       5ET                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                    74 - 184 215/50R17         51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                    74 - 206 225/45R17         51G                      721; 725; 729; 73C;
                                             225/45R17 91W                              74A; 75I
Z02 /          e11*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
Z18XE                                        225/45R17         51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 215/50R17               51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/50R17 91                                     12K; 51A; 71C; 71K;
                                       M+S
                                       225/45R17               51G                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                        74A; 75I
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..    74 - 184 215/50R17       51G                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                      74 - 206 225/45R17       51G                      11H; 12K; 51A; 71C;
                                                                                        71K; 721; 725; 729;
                                                                                        73C; 74A; 75I; 76S

Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..      63 - 147 205/50R17 89           11A; 22B; 22N            Nur Zafira A OPC und
AB
                                        215/45R17 87W          11A; 22B; 22N            Edition;
                                        225/45R17 90           11A; 22B; 22N            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A
T98MONOC e1*98/14*0110*..             60 - 108 205/50R17-89    11A; 22B; 22F; 22N;      10B; 11B; 11G; 11H;
AB                                                             24C; 24D                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/45R17 87     11A; 22B; 22F; 22N;      721; 725; 73C; 74A
                                                               24C; 24D
                                              225/45R17-90     11A; 22B; 22F; 22N;
                                                               24C; 24D
Gutachten 366-0173-15-MURD
zur Erteilung der ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 22.07.2015
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                                                                                                   Seite: 6 von 10
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : SAAB
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CADILLAC BLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
YSCF????     e4*2001/116*0109*.. 110 - 188 205/50R17           12T; 51G; 52J            10B; 11G; 11H; 51A;
                                           225/45R17           12T; 51G                 71C; 71K; 721; 725;
                                                                                        73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 900
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..  96 - 136 205/45R17 88           11A; 22B                 nur bis
                                        215/40R17              53S                      e4*95/54*0012*03;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A
900/II         G511                 96 - 136 205/45R17 88      11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
900/II         G783                                                                     12A; 51A; 71C; 71K;
CABRIO                                                                                  721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..,  85 - 113 215/40R17 87       11A; 21B; 22L               ab e4*95/54*0012*04;
             e4*98/14*0012*..            215/45R17 87       11A; 21B; 21M; 22L;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            367                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                    85 - 136 205/45R17 88   11A; 21B; 22L; 367          721; 725; 73C; 74A
                                    136 - 151 215/40R17 87W 11A; 21B; 22L
                                              215/45R17 87W 11A; 21B; 21M; 22L;
                                                            367
                                    165 - 169 215/45R17     11A; 21B; 22L; 51G

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 169 215/50R17 91W                                Saab 9-3; Saab 9-3
                                 110 - 184 205/50R17     51G                            Aero;
                                           225/45R17     51G                            10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
Gutachten 366-0173-15-MURD
zur Erteilung der ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 22.07.2015
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0173-15-MURD
zur Erteilung der ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 22.07.2015
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22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
Gutachten 366-0173-15-MURD
zur Erteilung der ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 22.07.2015
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52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
Gutachten 366-0173-15-MURD
zur Erteilung der ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 22.07.2015
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AGD) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
     an der Vorderrachse nicht zulässig.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
     225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     haben.
VE8) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben
     (Durchmesser 280mm bzw. 281mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
						
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