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							                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg




                                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                             National Type Approval

                                   ausgestellt von:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                            Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2

                                   issued by:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
§ 22 49846, Erweiterung 09




                                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                                   of the following approval object

                                                      special wheels for passenger cars 7 J x 17 H2


                             Genehmigungsnummer: 49846                        Erweiterung: 09
                             Approval number:                                 Extension:

                             1.    Genehmigungsinhaber:
                                   Holder of the approval:
                                   MAK S.p.A.
                                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

                             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                                   If applicable, name and address of representative:
                                   Entfällt
                                   Not applicable

                             3.    Typbezeichnung:
                                   Type:
                                   WF7070
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                         2

                             Genehmigungsnummer: 49846                         Erweiterung: 09
                             Approval number:                                  Extension:

                             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                                   Identification markings:
                                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                                   Felgengröße
                                   Size of the wheel

                                   Typ und die Ausführung
                                   Type and version

                                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                                   Date of manufacture (month and year)
§ 22 49846, Erweiterung 09




                                   Genehmigungszeichen
                                   Approval identification

                                   Einpresstiefe
                                   Inset/outset



                             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                                   Position of the identification markings:
                                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                                   On the inside/outside of the wheel

                             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                                   Responsible Technical Service:
                                   TÜV SÜD Auto Service GmbH
                                   DE-80686 München

                             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Date of test report issued by the Technical Service:
                                   02.04.2020

                             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Number of test report issued by that Technical Service:
                                   14-00273-CC-GBM-09
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                        3

                             Genehmigungsnummer: 49846                        Erweiterung: 09
                             Approval number:                                 Extension:

                             9.    Verwendungsbereich:
                                   Range of application:
                                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                                   gemäß:
                                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                                   restricted to the application listed:

                                   Anlage/n zum Prüfbericht
                                   Annex/es of the test report
                                   1 - 25

                                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
§ 22 49846, Erweiterung 09




                                   conditions.

                             10.   Bemerkungen:
                                   Remarks:
                                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                                    The indications given in the above mentioned test report including its
                                    annexes shall apply.

                                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                                    essential systems - are met.

                             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                                   Siehe Prüfbericht
                                   See test report

                             12.   Die Genehmigung wird erweitert
                                   Approval is extended
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                       4

                             Genehmigungsnummer: 49846                       Erweiterung: 09
                             Approval number:                                Extension:

                             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                                   Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                                   Update of the range of application

                                   Aktualisierung der Ausführungen
                                   Update of the variants

                             14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                                   Place:

                             15.   Datum:       07.05.2020
                                   Date:
§ 22 49846, Erweiterung 09




                             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                                   Signature:




                                   Anlagen:
                                   Enclosures:
                                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                                   According to index
                             Gutachten 14-00273-CC-GBM-09
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 1 von 12

                             Fahrzeughersteller                     : CHRYSLER, CHRYSLER (USA), FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL,
                                                                      SAAB
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                Einpreßtiefe (mm)     : 41
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 110/5                      Zentrierart           : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                              och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung        (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                     Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
                             WF7070/LG2X         LG2X                    ohne                       65,1                   670     2254    07/14
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : CHRYSLER, CHRYSLER (USA)
§ 22 49846, Erweiterung 09




                             Befestigungsteile                      : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                      für Typ : MX
                             Zubehör                                : Serie, s. Aufl.74D


                             Befestigungsteile                      : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                      für Typ : KL
                             Zubehör                                : Serie, s. Aufl.74D


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 135 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     CHEROKEE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             KL           e4*2007/46*0783*.. 103 - 200 225/60R17            51G                       Sport, Longitude,
                                                                                                                      Limited; Modell "4x4";
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12K; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74D; 76S

                             Verkaufsbezeichnung:     Compass
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             MX           e11*2007/46*4037*.. 88 - 125 215/60R17 96         121                       Allradantrieb;
                                                                       215/65R17 99         12A                       Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                                      74D; 76S

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Gutachten 14-00273-CC-GBM-09
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                               Seite: 2 von 12
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : FIAT
                             Befestigungsteile                      : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                      für Typ : 334; 940
                             Zubehör                                : Serie, s. Aufl.74D


                             Befestigungsteile                      : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                      für Typ : 194
                             Zubehör                                : Serie, s. Aufl.74D


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 110 Nm für Typ : 194; 940
                                                                      120 Nm für Typ : 334
                             Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 205/50R17 89W 51J                              Schrägheck 4-türig;
§ 22 49846, Erweiterung 09




                                                                      215/45R17 91  51J                              Frontantrieb;
                                                                      225/45R17 91                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                     729; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                                     76T

                             Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/50R17 89W 5FM                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              85 - 147 215/50R17     51G                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                       225/45R17 90W                                 73C; 74D; 74H

                             Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             334          e3*2007/46*0318*.. 100 - 125 215/50R17 91         121                      Allradantrieb;
                                                                       215/55R17 94         12T                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       225/50R17 94         11A; 12A; 248            51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                                     74D; 76S
                             334            e3*2007/46*0318*..   70 - 103 215/50R17 91      121                      Frontantrieb;
                                                                          215/55R17 94      12T                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          225/50R17 94      12A                      51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                                     74D; 76S

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : OPEL, OPEL / VAUXHALL
                             Befestigungsteile                      : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                      für Typ : J96/Kombi; CORSA-C; Combo-C-CNG; S-D; X01Monocab;
                             Gutachten 14-00273-CC-GBM-09
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                               Seite: 3 von 12
                                                                      Z02 / Z18XE; VECTRA/LIM; VECTRA/SW; T98/NB; Z-C;
                                                                      VECTRA/CAR, VECTRA; T98MONOCAB; Z-C/SW
                             Zubehör                                 : Serie, s. Aufl.74D


                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : Z-C/S; COMBO-C-VAN; T98C; COMBO-C-VAN-CNG;
                                                                       Combo-C; T98/KOMBI; J96; CORSA-C-VAN; T98/CNG;
                                                                       Combo-C-Van; S-D; Combo-C-Van-CNG; COMBO-C; T98
                             Zubehör                                 : B250L27517


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 108 215/40R17 87           11A; 21B; 22B; 22L;      Limousine; Stufenheck;
                                            e1*98/14*0086*..                                24J; 24M                 Schrägheck;
                             T98/NB         e1*97/27*0101*..,     62 - 108 205/40R17 84W    11A; 21B; 22B; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                            e1*98/14*0101*..                                24J; 5EA                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                           215/40R17 83W    11A; 21B; 22B; 22L;      73C; 74D; 915
§ 22 49846, Erweiterung 09




                                                                                            24J; 24M; 5DW
                                                                  141 - 147 215/40R17       10N; 11A; 21B; 22B;
                                                                                            22L; 24J; 24M; 51G
                             T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   55 - 147 215/45R17        11A; 21B; 22B; 24J;      Kombi;
                             T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,                               24M; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                            e1*98/14*0087*..      60 - 108 215/40R17 87     11A; 21B; 22B; 24J;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            24M                      73C; 74D; 915
                                                                  62 - 108 205/40R17 84W    11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                                            5EA
                                                                           215/40R17 83W    11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                                            24M; 5DW
                                                                  141 - 147 215/40R17       10N; 11A; 21B; 22B;
                                                                                            24J; 24M; 51G

                             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L;               Cabrio; Coupe;
                                                                                    5EA                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      205/45R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L;              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                    5EA                              73C; 74D
                                                                      215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                                    5DW
                                                                      215/40R17 87  11A; 21B; 22B; 22L
                                                            140 - 147 215/40R17     11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                                    51G
                             Gutachten 14-00273-CC-GBM-09
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                               Seite: 4 von 12
                             Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             Combo-C      e1*2007/46*0291*..   48 - 74    205/45R17 88      11A; 21P; 21S; 22P       5-Loch Radanschluss;
                             COMBO-C      e1*98/14*0179*..                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                             Combo-C-     e1*2001/116*0327*..,                                                       12A; 51A; 71K; 723;
                             CNG          e1*2007/46*0293*..                                                         73C; 74D
                             Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,
                             Van          e1*2007/46*0129*..
                             COMBO-C- K886
                             VAN
                             Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
                             Van-CNG
                             COMBO-C- L620
                             VAN-CNG

                             Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             S-D          e1*2001/116*0379*.. 110       195/45R17 85                                 Corsa-E; ab
                                                              110 - 152 205/45R17 84        11A; 26P                 e1*2001/116*0379*32;
                                                                        215/45R17           11A; 26N; 26P; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
§ 22 49846, Erweiterung 09




                                                                                                                     73C; 74D; AGD; FH0
                             S-D            e1*2001/116*0379*..   141     205/45R17 88      52J                      nur Opel Corsa D OPC;
                                                                          215/45R17         51G                      bis
                                                                                                                     e1*2001/116*0379*29;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                     73C; 74D; 76T
                             S-D            e1*2001/116*0379*..   88 - 110 215/45R17        51G                      Corsa D; bis
                                                                                                                     e1*2001/116*0379*29;
                                                                                                                     2-türig; 4-türig;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                     73C; 74D
                             S-D            e1*2001/116*0379*..   110     205/40R17 80W 11A; 54A                     Adam-S;
                                                                          205/45R17 84                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          215/40R17 83                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                          215/45R17 87                               73C; 74D; 76S

                             Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74            205/40R17 80      11A; 21B; 22F; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            54A                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                          215/35R17 83      11A; 21B; 22F; 24J;      73C; 74D; 915
                                                                                            24M

                             Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             CORSA-C- L659                 74    205/40R17 80               11A; 21B; 22F; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                             VAN                                                            54A                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                 215/35R17 83               11A; 21B; 22F; 24J;      73C; 74D; 915
                                                                                            24M
                             Gutachten 14-00273-CC-GBM-09
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                               Seite: 5 von 12
                             Verkaufsbezeichnung:     MERIVA-A
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             X01Monocab   e1*2001/116*0215*.. 51 - 92      205/45R17        11A; 21M; 22Q; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51G                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                     73C; 74D
                             X01Monocab e1*2001/116*0215*..        132     205/45R17        11A; 21M; 22Q; 24M;      Nur Meriva OPC;
                                                                                            51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                     73C; 74D

                             Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                             VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17     51G                                10B; 11B; 11G; 11H;
                             R, VECTRA
                                                                    225/45R17 91W                                    12K; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                     729; 73C; 74D
                             Z-C/S          e1*2001/116*0291*..    74 - 155 225/45R17 91W                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   74 - 184 215/50R17     51G                        12K; 51A; 71K; 723;
                                                                   169 - 184 225/45R17    51G                        729; 73C; 74D

                             Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
§ 22 49846, Erweiterung 09




                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 215/45R17 87           11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                            e1*95/54*0030*..,                               681; 684                 12A; 51A; 71K; 723;
                                            e1*98/14*0030*..       55 - 125 215/45R17       11A; 22B; 24J; 24M;      73C; 74D
                             J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,                               631; 681; 684
                                            e1*98/14*0044*..               225/45R17-90     11A; 22B; 24J; 24M

                             Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 90 215/45R17 87        5ET                      10B; 11B; 11G; 11H;
                             Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 215/50R17          51G                      12A; 51A; 71K; 723;
                                            e11*2001/116*0235*..
                             Z18XE                                          225/45R17 91W                            729; 73C; 74D
                             Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 90 215/45R17 87   5ET                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   74 - 184 215/50R17     51G                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                   74 - 206 225/45R17     51G                        729; 73C; 74D
                                                                            225/45R17 91W

                             Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 215/50R17               51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       215/50R17 91                                  12K; 51A; 71K; 723;
                                                                       M+S
                                                                       225/45R17            51G                      729; 73C; 74D
                             Z-C/SW       e1*2001/116*0292*.. 74 - 184 215/50R17            51G                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                                              74 - 206 225/45R17            51G                      11H; 12K; 51A; 71K;
                                                                                                                     723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                     76S
                             Gutachten 14-00273-CC-GBM-09
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                               Seite: 6 von 12
                             Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA-A
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             T98MONOC     e1*98/14*0110*..   60 - 108 205/50R17-89          11A; 22B; 22F; 22N;      10B; 11B; 11G; 11H;
                             AB                                                             24J; 24M                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                      215/45R17 87          11A; 22B; 22F; 22N;      73C; 74D
                                                                                            24J
                                                                          225/45R17-90      11A; 22B; 22F; 22N;
                                                                                            24J; 24M
                             T98MONOC e1*98/14*0110*..           63 - 147 205/50R17 89      11A; 22B; 22N            Nur Zafira A OPC und
                             AB
                                                                          215/45R17 87W 11A; 22B; 22N                Edition;
                                                                          225/45R17 90  11A; 22B; 22N                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                     73C; 74D

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 49846, Erweiterung 09




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : SAAB
                             Befestigungsteile                      : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                : Serie, s. Aufl.74D


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 110 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     CADILLAC BLS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             YSCF????     e4*2001/116*0109*.. 110 - 188 205/50R17           12T; 51G; 52J            10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                        225/45R17           12T; 51G                 71K; 723; 73C; 74D

                             Verkaufsbezeichnung:     SAAB 900
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             YS3D         e4*95/54*0012*..  96 - 136 205/45R17 88           11A; 22B                 nur bis
                                                                                                                     e4*95/54*0012*03;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                     73C; 74D
                             900/II         G511                 96 - 136 205/45R17 88      11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                             900/II         G783                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                             CABRIO                                                                                  73C; 74D

                             Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             YS3D         e4*95/54*0012*..,  85 - 113     215/40R17 87                               ab e4*95/54*0012*04;
                                          e4*98/14*0012*..   85 - 151     205/45R17 88  11A; 367                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             136 - 151    215/40R17 87W                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                             165 - 169    215/45R17     51G                          73C; 74D
                             Gutachten 14-00273-CC-GBM-09
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                               Seite: 7 von 12
                             Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                             YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 169 215/50R17 91W                                Saab 9-3; Saab 9-3
                                                              110 - 184 205/50R17     51G                            Aero;
                                                                        225/45R17     51G                            10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                     51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                                     74D

                             Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 225/45R17           11A; 21P; 22I; 22M;      Kombi; Limousine;
                                                                                            24M; 51G                 10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                                     11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                                                     723; 73C; 74D
                             YS3EXXXX       e11*96/27*0073*..    88 - 147 225/45R17 91W 11A; 22B                     Kombi; Limousine;
                                                                 88 - 184 225/45R17     11A; 22B; 51G                10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                                     11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                                                     723; 73C; 74D

                             Auflagen
§ 22 49846, Erweiterung 09




                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                                  Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                                  Reifenfabrikate verwendet werden.
                             10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                             Gutachten 14-00273-CC-GBM-09
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
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                                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
                                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
§ 22 49846, Erweiterung 09




                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             Gutachten 14-00273-CC-GBM-09
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                               Seite: 9 von 12
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
§ 22 49846, Erweiterung 09




                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.
                             5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 974kg.
                             5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1000kg.
                             Gutachten 14-00273-CC-GBM-09
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                              Seite: 10 von 12
                             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1090kg.
                             5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1160kg.
                             631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                                  Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                                  Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          215/45R17
                                                 Hinterachse:                          245/40R17
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§ 22 49846, Erweiterung 09




                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          215/45R17
                                                 Hinterachse:                          235/40R17
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                                  Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                             Gutachten 14-00273-CC-GBM-09
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                              Seite: 11 von 12
                             915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                                  5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                                  Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
                                  zulässig.
                             AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der
                                  Vorderachse nicht zulässig.
                             FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
                                  der Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 49846, Erweiterung 09
                             Gutachten 14-00273-CC-GBM-09
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                              Seite: 12 von 12


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     OPEL
                                    Fahrzeugtyp:    S-D
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0379*..
                                    Handelsbez.:    CORSA, CORSA-E, ADAM

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                 von [mm]            bis [mm]
                                          26B                     x = 300            y = 300                   VA
                                          26P                     x = 250            y = 250                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 49846, Erweiterung 09




                                              Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]        um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 300           30                VA
                                          26N                   x = 300       y = 300            8                VA
                                          27F                   x = 300       y = 300           25                HA
                                          27H                   x = 300       y = 300            8                HA
						
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