Gutachten 366-0113-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.10.2018
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Fahrzeughersteller : CHRYSLER (USA), DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A.
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
51123566C PCD 112 C ohne 66,6 900 2380 04/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: CROSSFIRE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZH e11*2001/116*0140*.. 160 - 249 225/40R18 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 723;
729; 73C; 74D; 76Z;
77E
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 208; 203 CL; 170; 203 K; 210; 209; 203; 210 K; 202; H0
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 204
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 212 (Baureihe W212)
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 230; 211K; 204 X; 639/2; 639/5; 211; 215; 220; R1ES; 204;
212K; 245G; 231; 169; 245G AMG; 245; 172; 639/4; 246; 204 K; 176;
117; 207; 212
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 170; 202; 203; 203 CL; 203 K; 208; 209; 210;
210 K
130 Nm für Typ : 117; 169; 172; 176; 204; 204 K; 207; 211; 211K;
Gutachten 366-0113-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.10.2018
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212K; 230; 231; 245; 245G; 245G AMG; 246
130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
150 Nm für Typ : R1ES; 215; 220
150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 265 - 280 215/40R18 M+S 11A; 246; 248; 26B; CLA; Sportfahrwerk;
26J; 27H; 52J Kombilimousine;
225/40R18 M+S 11A; 24J; 244; 26B; Limousine;
26J; 27H; 52J Allradantrieb;
235/40R18 95W 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; 76O;
77E
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 248 nicht Sportfahrwerk;
225/55R18 98 11A; 248 GLA; nicht
80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 248; 27I Fahrdynamik Paket;
235/55R18 100 11A; 24J; 248; 27I Offroad-Fahrwerk;
245/45R18 96 11A; 248 Allradantrieb;
255/45R18 99 11A; 24J; 248; 27I Frontantrieb;
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 248; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R18 M+S 11A; 248; 52J 12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; 76O;
77E
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 248; 26P; 27I Sportfahrwerk; GLA;
225/55R18 98 11A; 248; 26P; 27B; nicht Offroad-
27H Fahrwerk; Fahrdynamik-
80 - 280 235/50R18 97 11A; 248; 26B; 26N; Paket; Allradantrieb;
27B; 27H Frontantrieb;
235/55R18 100 11A; 248; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
27B; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
245/45R18 96 11A; 248; 26P; 27H; 723; 73C; 74D; 76O;
27I 77E
255/45R18 99 11A; 248; 26B; 26N;
27B; 27H
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 248; 26P; 27I; 52J
225/55R18 M+S 11A; 248; 26P; 27B;
27H; 52J
Gutachten 366-0113-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.10.2018
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Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 246; 248; 26P; 27I nicht Sportfahrwerk;
GLA; nicht
225/55R18 98 11A; 246; 248; 26P; Fahrdynamik Paket;
27B; 27H nicht Offroad-
80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26B; Fahrwerk;
26N; 27B; 27H Allradantrieb;
235/55R18 100 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
26N; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 246; 248; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K;
27H; 27I 723; 73C; 74D; 76O;
255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26B; 77E
26N; 27B; 27H
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 246; 248; 26P;
27I; 52J
225/55R18 M+S 11A; 246; 248; 26P;
27B; 27H; 52J
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 215/35R18 84 11A; 21P; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R18 85 11A; 21B; 22B; 24C; 723; 73C; 74D
24D
60 - 142 215/35R18 84W 11A; 21P; 22B; 24C;
24D
215/40R18 85W 11A; 21B; 22B; 24C;
24D
225/35R18 87 11A; 21B; 22B; 22H;
24C; 24D
176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 125 215/40R18 89W 11A; 24J; 248; 26B; A-Klasse;
26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 160 225/40R18 92 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 71C; 71K;
26B; 26N; 27H 723; 729; 73C; 74D
66 - 280 235/35R18 90Y 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27F
235/40R18 91Y 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27F
245/35R18 92Y 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
155 - 280 215/40R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27H; 52J
Gutachten 366-0113-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.10.2018
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Verkaufsbezeichnung: B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 215/40R18 89 11A; 24J; 248; 26B; B-Klasse ab Mj. 2011;
26N nicht Natural Gas
225/40R18 92 11A; 24J; 248; 26B; Drive; nicht Electric
26J; 27H Drive; Kombi;
235/35R18 90 11A; 24J; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 26J; 27H Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27H 12A; 51A; 573; 71C;
245/35R18 88 11A; 244; 247; 27H; 71K; 723; 729; 73C;
5FE; 57F; 570 74D
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/40R18 89 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R18 87 11A; 22I; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
225/40R18 88 11A; 22I; 24C; 24D 723; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 24J; 248; 26B; CLA; Sportfahrwerk;
26J; 27H; 570 CLA Limousine; CLA
225/40R18 92 GA2; 11A; 24J; 244; Shooting brake;
26B; 26J; 27H Kombilimousine;
235/35R18 90W 11A; 24C; 244; 247; Limousine;
26B; 26J; 27F Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
245/35R18 88 GA2; 11A; 244; 247; 723; 73C; 74D; 76O
27F; 57F; 570
245G e1*2001/116*0470*.. 265 - 280 215/40R18 M+S 11A; 246; 248; 26B; CLA; Sportfahrwerk;
26J; 27H; 52J CLA Limousine; CLA
225/40R18 M+S 11A; 24J; 244; 26B; Shooting brake;
26J; 27H; 52J Kombilimousine;
235/40R18 95W 11A; 24J; 244; 247; Limousine;
26B; 26J; 27F Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; 76O;
77E
Gutachten 366-0113-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.10.2018
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Seite: 5 von 38
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 246; 248; 26P; 27I nicht Sportfahrwerk;
GLA; nicht
225/55R18 98 11A; 246; 248; 26P; Fahrdynamik Paket;
27B; 27H nicht Offroad-
80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26B; Fahrwerk;
26N; 27B; 27H Komfortfahrwerk;
235/55R18 100 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
26N; 27B; 27H Frontantrieb;
245/45R18 96 11A; 246; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26B; 723; 73C; 74D; 76O;
26N; 27B; 27H 77E
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 246; 248; 26P;
27I; 52J
225/55R18 M+S 11A; 246; 248; 26P;
27B; 27H; 52J
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 215/40R18 89 11A; 24J; 248; 26B; B-Klasse ab Mj. 2011;
26N nicht Natural Gas
225/40R18 92 11A; 24J; 248; 26B; Drive; nicht Electric
26J; 27H Drive; Kombi;
235/35R18 90 11A; 24J; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 26J; 27H Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27H 12A; 51A; 573; 71C;
245/35R18 88 11A; 244; 247; 27H; 71K; 723; 729; 73C;
5FE; 57F; 570 74D
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 248 nicht Sportfahrwerk;
225/55R18 98 11A; 248 GLA; nicht
80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 248; 27I Fahrdynamik Paket;
235/55R18 100 11A; 24J; 248; 27I Offroad-Fahrwerk;
245/45R18 96 11A; 248 Allradantrieb;
255/45R18 99 11A; 24J; 248; 27I Frontantrieb;
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 248; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R18 M+S 11A; 248; 52J 12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; 76O;
77E
245G e1*2001/116*0470*.. 65 215/45R18 89 B-Klasse ab Mj. 2011;
electric drive; Kombi;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 729; 73C; 74D;
77E
245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 215/40R18 89Y 11A; 246; 26B; 26J; CLA; CLA Limousine;
27H CLA Shooting brake;
225/40R18 92 11A; 24J; 24M; 26B; Kombilimousine;
26J; 27H Limousine;
235/35R18 90 11A; 24J; 24M; 26B; Allradantrieb;
26J; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 24J; 24M; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26J; 27F 723; 73C; 74D; 76O
245/35R18 88Y 11A; 24M; 27F; 57F;
570; 575
Gutachten 366-0113-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.10.2018
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 215/40R18 89W 11A; 24J; 248; 26B; A-Klasse;
26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 160 225/40R18 92 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 71C; 71K;
26B; 26N; 27H 723; 729; 73C; 74D
66 - 280 235/35R18 90Y 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27F
235/40R18 91Y 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27F
245/35R18 92Y 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
155 - 280 215/40R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27H; 52J
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 24J; 248; 26B; CLA; nicht
26N; 570 Sportfahrwerk; CLA
225/40R18 92 GA2; 11A; 24J; 244; Limousine; CLA
26B; 26J; 27H Shooting brake;
235/35R18 90W 11A; 24C; 244; 247; Kombilimousine;
26B; 26J; 27H Limousine;
235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 88Y GA2; 11A; 244; 247; 12A; 51A; 71C; 71K;
27H; 5FE; 57F; 570 723; 73C; 74D; 76O
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 248; 26P; 27I Sportfahrwerk; GLA;
225/55R18 98 11A; 248; 26P; 27B; nicht Offroad-
27H Fahrwerk; Fahrdynamik-
80 - 280 235/50R18 97 11A; 248; 26B; 26N; Paket; Allradantrieb;
27B; 27H Frontantrieb;
235/55R18 100 11A; 248; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
27B; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
245/45R18 96 11A; 248; 26P; 27H; 723; 73C; 74D; 76O;
27I 77E
255/45R18 99 11A; 248; 26B; 26N;
27B; 27H
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 248; 26P; 27I; 52J
225/55R18 M+S 11A; 248; 26P; 27B;
27H; 52J
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 110 225/40R18 88 11A; 21B; 21J 10B; 11B; 11G; 11H;
G363 125 - 145 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J 12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D
202 e1*93/81*0034*.. 55 - 110 225/40R18 88 11A; 21B; 21J 10B; 11B; 11G; 11H;
125 - 145 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J 12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D
203 e1*98/14*0139*.. 170 - 260 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 367; Nur C 32 AMG; Nur C
68B; 68T 30 CDI AMG;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; FGC
Gutachten 366-0113-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.10.2018
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 e1*98/14*0139*.. 75 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 367; Heckantrieb;
68B; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 160 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 367; 12A; 51A; 71C; 71K;
68B; 68T 723; 73C; 74D; FGC
75 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 367;
68B; 68T
203 e1*98/14*0139*.. 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 367 Nur 4-MATIC;
125 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
160 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 367 12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; FGC
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 160 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 367; Nicht C 30 CDI AMG;
68B; 68T Nur bis
75 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 367; e1*98/14*0159*18;
68B; 68T Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; FGC
203 CL e1*98/14*0159*.. 170 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 367; Nur C 30 CDI AMG; Nur
68B; 68T bis e1*98/14*0159*18;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; FGC
203 K e1*98/14*0158*.. 170 225/40R18 88Y 11A; 21L; 367; 5FE Nur C 32 AMG; Nur C
170 - 260 225/40R18 92 11A; 21L; 367 30 CDI AMG;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; FGC
203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 200 225/40R18 92 11A; 21L; 367 Nur 4-MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; FGC
203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 120 225/40R18 88W 11A; 21L; 367; 5FE; Heckantrieb;
68B; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 160 225/40R18 88W 11A; 21L; 367; 57E; 12A; 51A; 71C; 71K;
68B; 68T 723; 73C; 74D; FGC
75 - 200 225/40R18 92 11A; 21L; 367
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90 11A; 24J; 26B; 26N; bis
27H; 27I e1*2001/116*0431*36;
115 - 225 225/40R18 92 11A; 24J; 26B; 26N; 27I Coupe; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R18 90Y 11A; 24J; 26B; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K;
27H; 27I 723; 729; 73C; 74D
235/40R18 91 11A; 24J; 26B; 26N;
27H; 27I
245/35R18 92 11A; 248; 27B; 27H;
57F; 575
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 24J; 24M Nur Baureihe 204;
235/40R18 95 11A; 21P; 22I; 24J; Limousine;
24M Heckantrieb;
245/35R18 92Y 11A; 22I; 24D; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
68T 12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R18 95Y 11A; 24J; 248; 26B; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 26N; 67O neue C-Klasse; Cabrio;
235/40R18 95Y 11A; 24J; 248; 26B; Kombilimousine; Coupe;
26J; 6B2 Limousine;
235/45R18 94Y YAR; 11A; 24J; 248; Allradantrieb;
26B; 26J; 6B3 Heckantrieb; nicht
245/40R18 97 11A; 24J; 248; 26B; Hybrid;
26J; 27I; 6B4; 688 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; 76O
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92 11A; 24J; 24M Nur Baureihe 204; Nur
235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; 4-MATIC; Limousine;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 11A; 22I; 24D; 51G; 12A; 51A; 71C; 71K;
57F; 575 723; 729; 73C; 74D
204 e1*2001/116*0431*.. 270 225/45R18 M+S 11A; 248; 52J; 57F Nur Baureihe 205;
neue C-Klasse; nur
Fzg.-Breite 1839mm;
Allradantrieb; nicht
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; 76B;
76O; 77E
204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/45R18 95Y 11A; 24J; 248; 26B; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 26N neue C-Klasse;
235/40R18 95Y 11A; 24J; 248; 26B; Kombilimousine;
26J Limousine;
235/45R18 94Y 11A; 24J; 248; 26B; Heckantrieb; nur
26J; 5HI Hybrid;
245/40R18 97Y 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; 76O;
77E
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 22M; bis
24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
235/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; Heckantrieb;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 92Y 11A; 22I; 22M; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K;
57F; 68T 723; 73C; 74D
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 92W 11A; 21P; 22I; 22M; Nur 4-MATIC; bis
24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
235/40R18 91W 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 11A; 22I; 22M; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K;
51G; 57F; 575 723; 729; 73C; 74D
Gutachten 366-0113-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.10.2018
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Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 24J; 248; 26B; CLA; nicht
26N; 570 Sportfahrwerk; CLA
225/40R18 92 GA2; 11A; 24J; 244; Limousine; CLA
26B; 26J; 27H Shooting brake;
235/35R18 90W 11A; 24C; 244; 247; Kombilimousine;
26B; 26J; 27H Limousine;
235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 88Y GA2; 11A; 244; 247; 12A; 51A; 71C; 71K;
27H; 5FE; 57F; 570 723; 73C; 74D; 76O
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 24J; 248; 26B; CLA; Sportfahrwerk;
26J; 27H; 570 CLA Limousine; CLA
225/40R18 92 GA2; 11A; 24J; 244; Shooting brake;
26B; 26J; 27H Kombilimousine;
235/35R18 90W 11A; 24C; 244; 247; Limousine;
26B; 26J; 27F Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
245/35R18 88 GA2; 11A; 244; 247; 723; 73C; 74D; 76O
27F; 57F; 570
Verkaufsbezeichnung: CLC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 200 225/40R18 51G Ab e1*98/14*0159*19;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; FGC
Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
209 e1*98/14*0184*.. 100 - 125 245/35R18 88W 5FE; 57F; 68T Cabrio; Coupe;
100 - 200 225/40R18 51G 10B; 11A; 11B; 11G;
245/35R18 88Y 5FE; 57F; 68T 11H; 12A; 34M; 51A;
245/35R18 92 57F; 68T 71C; 71K; 723; 729;
73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/45R18-96 11A; 21B; 21N; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
255/45R18-99 11A; 21B; 21J; 21Q; 723; 729; 73C; 74D
22H; 22L; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 250 235/45R18 97W YAR; 11A; 26P; 5IM Baureihe W213; nicht
235/45R18 98W YAR; 11A; 26P All Terrain;
245/45R18 100 GA9; 11A; 26N; 26P Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; 76O
Gutachten 366-0113-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.10.2018
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 125 225/40R18 88W 5FE nicht für gepanzerte
55 - 150 255/35R18 90W 11A; 22B; 57F; 654; Fz; Heckantrieb;
68B; 68L 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 165 235/40R18 91W 11A; 21B; 362 12A; 51A; 71C; 71K;
130 - 165 225/40R18 88W 57E; 68B 723; 729; 73C; 74D
150 - 165 255/35R18 94Y 11A; 22B; 57F; 654;
68B; 68L
210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/40R18 91W nicht für gepanzerte
Fz; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 729; 73C; 74D
210 K e1*93/81*0033*.. 150 - 165 235/40R18 10N; 51G; 57E; 689 Allradantrieb;
235/40R18 95Y 689 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 729; 73C; 74D
210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 235/40R18 10N; 51G; 57E; 689 Heckantrieb;
235/40R18 95Y 689 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 729; 73C; 74D
211 e1*2001/116*0183*.. 130 235/40R18 91W 5GG; 51J Nur 4-MATIC;
130 - 165 235/40R18 91Y 5GG; 51J Allradantrieb;
130 - 285 245/40R18 93Y 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 97 12A; 51A; 71C; 71K;
723; 729; 73C; 74D;
DBS
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 225/45R18 91W Heckantrieb;
e1*98/14*0183*.. 235/40R18 91W 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 170 245/40R18 93W 12A; 51A; 71C; 71K;
75 - 200 225/45R18 91Y 723; 729; 73C; 74D;
235/40R18 91Y DBS
75 - 225 235/40R18 91Y 57E; 689
75 - 285 245/40R18 93Y
211K e1*2001/116*0213*.. 130 - 200 235/40R18 95 5HR; 51J Nur 4-MATIC;
130 - 285 245/40R18 97 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
723; 729; 73C; 74D;
DBS
211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 200 235/40R18 91W 51J; 57E; 689 Heckantrieb;
235/40R18 95 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 285 245/40R18 93W 57E; 575; 688 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R18 97 723; 729; 73C; 74D;
DBS
212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 248 Baureihe W212; nicht
AMG-Paket;
Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 723; 729; 73C;
74D; 76T
Gutachten 366-0113-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.10.2018
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 11A; 21P; 51J Baureihe W212; nicht
100 - 245 235/40R18 91Y 11A; 21P; 57E; 689 AMG-Paket;
Stufenheck;
245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 248 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 729; 73C; 74D;
76T
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 250 225/45R18 95Y 12I; 5HR Baureihe W213;
225/50R18 95Y 12A; 5HR Allradantrieb;
235/45R18 97 YAR; 11A; 26P Heckantrieb;
245/45R18 100 GA9; 11A; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; 76O;
77E
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18 11A; 21P; 51G; 575 Cabrio; Heckantrieb;
245/40R18 93Y 11A; 21P; 22I; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 97 11A; 21P; 22I; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
723; 729; 73C; 74D
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18 11A; 21P; 248; 51G; Coupe; Heckantrieb;
575 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 97 11A; 21P; 22I; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
125 - 215 225/40R18 92Y 5GM; 51J 723; 729; 73C; 74D
245/40R18 93Y 11A; 21P; 22I; 248;
5HA
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 245; 5BG Kombi; Allradantrieb;
245/40R18 97Y 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 723; 729; 73C;
74D; 76T
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 235/40R18 95 57E; 67B; 689 Kombi; Heckantrieb;
245/40R18 97Y 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 729; 73C; 74D;
76T
Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/60R18 103 GLC; Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; 76O
Gutachten 366-0113-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.10.2018
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Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 235/50R18 11A; 24C; 244; 247; V-Klasse; Vito; Vito
26U; 27P Tourer; Vito Mixto;
245/45R18 11A; 241; 244; 246 ab
e1*2007/46*0457*09;
245/50R18 11A; 22Q; 24C; 244; Allradantrieb;
247; 26B; 26N; 26V; Frontantrieb;
27I
255/45R18 11A; 24C; 244; 247; Heckantrieb;
26U; 27P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; 76O
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
208 e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/40R18 11A; 21B; 21J; 24J; Cabrio; Coupe;
24M; 367; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 235/45R18 94 5HI; 51J Nicht für Fz. m.
245/45R18 51G Länge 6158 mm; nicht
255/45R18 99 11A; 21B; 22B; 22L für gepanzerte Fz;
Nur 4-MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 729; 73C; 74D
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 165 245/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; Nicht für Fz. m.
24J; 24M; 51G Länge 6158 mm;
255/45R18-99 11A; 21B; 22B; 24C; Heckantrieb;
24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 729; 73C; 74D;
MBN
Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
170 e1*95/54*0039*.. 100 - 142 225/40R18 88 11A; 21B; 21L; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
145 - 160 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 367 12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/40R18 88 11A; 26P Cabrio; Heckantrieb;
235/35R18 90 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
245/35R18 88 57F; 575 723; 729; 73C; 74D
Gutachten 366-0113-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.10.2018
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Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
230 e1*98/14*0169*.. 225 245/40R18 93 ab e1*98/14*0169*19;
231 e1*2007/46*0803*.. Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 729; 73C; 74D;
76O; 76T
Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 235/50R18 11A; 24C; 244; 247; V-Klasse; Vito; Vito
639/5 e1*2007/46*0459*.. 26U; 27P Tourer; Vito Mixto;
245/45R18 11A; 241; 244; 246 ab
e1*2007/46*0459*06;
245/50R18 11A; 22Q; 24C; 244; ab
247; 26B; 26N; 26V; e1*2007/46*0458*08;
27I Allradantrieb;
255/45R18 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
26U; 27P Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74D; 76O
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A.
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H15 e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 248; 26B; 26N; Q30; Allradantrieb;
27F Frontantrieb;
235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
245/45R18 96 11A; 248; 26B; 26N; 723; 73C; 74D; 76O;
27F 77E
255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26B;
26J; 27F
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
Gutachten 366-0113-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.10.2018
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10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Gutachten 366-0113-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.10.2018
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21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Gutachten 366-0113-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
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Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26U) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
"Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0113-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.10.2018
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26V) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
"Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
34M) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 3 mm zwischen
Sonderrad und Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen vorhanden ist.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Gutachten 366-0113-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.10.2018
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Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 730kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1460kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Gutachten 366-0113-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.10.2018
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Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
Gutachten 366-0113-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.10.2018
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eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
Gutachten 366-0113-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.10.2018
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
DBS) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm
(Dicke 30mm bzw. 32mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der
Vorderachse nicht zulässig.
GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314
mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.
YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Gutachten 366-0113-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.10.2018
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0113-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.10.2018
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.10.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 639/2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0457*..
Handelsbez.: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Variante(n): ab e1*2007/46*0457*09, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 430 HA
27I x = 250 y = 380 HA
27P x = 250 y = 380 HA
26B x = 320 y = 440 VA
26P x = 270 y = 390 VA
26U x = 200 x = 180 VA
26V x = 200 x = 180 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 440 9 VA
26N x = 320 y = 440 5 VA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.10.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.10.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.10.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.10.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.10.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 246
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*..
Handelsbez.: B-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.10.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 11 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 20 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.10.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.10.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 34 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.10.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.10.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 25 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 30 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.10.2018
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Seite: 35 von 38
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 176
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 310 VA
26B x = 250 y = 350 VA
27I x = 240 y = 315 HA
27B x = 290 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 20 VA
27H x = 290 y = 350 8 HA
27F x = 290 y = 350 22,5 HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.10.2018
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Seite: 36 von 38
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.10.2018
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Seite: 37 von 38
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 18 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 30 HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.10.2018
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Seite: 38 von 38
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: H15
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*..
Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 250 VA
26P x = 250 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 250 8 VA
26J x = 350 y = 250 30 VA
27H x = 230 y = 220 8 HA
27F x = 280 y = 270 30 HA