Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000707-G0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 1/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 55R8855
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 55R8855.143
Radgröße: 8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 127 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 71,5 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 850 kg
bei Reifenabrollumfang: 2350 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: CHRYSLER
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 1/2"UNF ZPM5X2120 130 Nm
BF2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZPM5X2150 120 Nm
BF3 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZPM5X2150 130 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000707-G0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 2/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
WH e4*2001/116*0095*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 259 Chrysler Jeep 235/60R18 A02) bis A10)
Commander N245) BF1) S01)
245/55R18
245/60R18
255/55R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
WH e4*2001/116*0095*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
148 bis 259 Chrysler Grand Cherokee 235/60R18 M+S A01) bis A10)
K03) K04) BF1) S01)
245/55R18
K01) K02)
245/60R18
K01) K02)
255/55R18
K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RT e11*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 208 Chrysler Grand Voyager 245/45R18 A01) bis A10)
BF2) GFB) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JK e4*2001/116*0116*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 147 Chrysler Jeep Wrangler 255/65R18 A02) bis A10)
(Ausführungen, bei denen A01) G01) BF1) S01)
der
Geschwindigkeitsmesser 255/70R18
auf den Serienreifen A01) G01)
245/75R16 eingestellt ist)
265/60R18
265/65R18
A01) G01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000707-G0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 3/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JK e4*2001/116*0116*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 147 Chrysler Jeep Wrangler 255/65R18 A02) bis A10)
(Ausführungen, bei denen BF1) S01)
der 255/70R18
Geschwindigkeitsmesser A01) G01)
auf den Serienreifen
245/75R17 eingestellt ist) 265/60R18
265/65R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JK e4*2001/116*0116*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 147 Chrysler Jeep Wrangler 255/65R18 A02) bis A10)
(Ausführungen, bei denen BF1) S01)
der 255/70R18
Geschwindigkeitsmesser
auf den Serienreifen 265/60R18
255/75R17 bzw. A01) G01)
255/70R18 eingestellt ist)
265/65R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RT e11*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 208 Lancia Voyager 225/55R18 A01) bis A10)
A93a) K03) M00) BF3) K04)
225/60R18
K03) M00)
235/50R18
A93a) G01) K03)
235/55R18
K03)
245/45R18
A93) G01) K03)
245/50R18
K01)
255/45R18
A93a) G01) K03)
265/45R18
K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000707-G0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 4/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000707-G0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 5/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 1/2"UNF
Zubehörkit: ZPM5X2120
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZPM5X2150
Anzugsmoment: 120 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZPM5X2150
Anzugsmoment: 130 Nm
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GFB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/65R16 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000707-G0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 6/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 55R8855
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
sind zu entfernen.
Die Anlage 7 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 55R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 16.07.2018