Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. : RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. : 11
Seite : 1/5 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CC 85830
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: Lk127CV
Radgröße: 8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 127 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 71,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 1000 kg
bei Reifenabrollumfang: 2280 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Chrysler (USA)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
RT Serien- Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm
M12x1,5
WH, JK Serien- Radmutter der Serien- 130 Nm
Leichtmetallräder, Kegel 60°, Gewinde
½-Zoll
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. : RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. : 11
Seite : 2/5 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Typ: RT
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 142 Chrysler Grand Voyager 245/45R18 A01) bis A10)
(bis EG Genehmigungs Nr. K03)K04)
e11*2001/116*0144*06 )
120 bis 208 Chrysler Grand Voyager, 225/55R18 A01) bis A10)
Lancia Voyager, K03)M00)
(ab EG Genehmigungs Nr.
e11*2001/116*0144*07
225/60R18
und Serie 225/65R16 )
G01)K03)M00)
235/50R18
K03)
235/55R18
G01)K03)
245/50R18
K01)
245/55R18
G01)K01)
120 bis 208 Chrysler Grand Voyager, 225/55R18 A01) bis A10)
Lancia Voyager, K03)M00)
(ab EG Genehmigungs Nr.
e11*2001/116*0144*07
225/60R18
und Serie 225/65R17 )
K03)M00)
235/50R18
G01)K03)
235/55R18
K03)
245/50R18
K01)
245/55R18
K01)
e11*2001/116*0144*07 1406/1406 5/114,3/71,5
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. : RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. : 11
Seite : 3/5 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Typ: WH
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0095*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
148 bis 259 Grand Cherokee 235/60R18 A01) bis A10) E48)
K01)K02)S01)
245/60R18
255/55R18
265/55R18
155 bis 259 Commander 235/60R18 A02) bis A10)
S01)
245/60R18
255/55R18
265/55R18
e4*2001/116*0095*13 1340/1455 (0) Grand Cherokee 5/127/71,5
1338/1656(0) Commander
Typ: JK
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0116*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 147 Jeep Wrangler 255/60R18 A02)bis A10)
S01)
255/70R18
265/60R18
A01)K01)
275/60R18
A01)K01)K04)
285/55R18
A01)K01)K04)L03)
285/60R18
A01)K01)K04)L03)
e4*20017116*0116*11 1259/1452(0) 5/127/71,5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. : RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. : 11
Seite : 4/5 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. : RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. : 11
Seite : 5/5 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
E48) Diese Reifengröße ist nicht zulässig für Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit
der Reifengröße 285/40R20 (Achse 2) ausgerüstet oder nur diese Reifengrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
L03) Durch Verdrehen der Anschlagschraube ist der Lenkeinschlag zu begrenzen. Die
Wirksamkeit der Maßnahme ist durch Kurvenfahrten - vorwärts und rückwärts -zu
überprüfen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CC 85830 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 29.02.2012
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