Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 47111*03
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
8 J x 16 H2
Typ: OHMQ
Inhaber der ABE AEZ Leichtmetallräder GmbH
und Hersteller: DE-53721 Siegburg
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 47111*03
Die ABE-Nr. 47111 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8 J x 16 H2 , Typ OHMQ, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0294-07-WIRD/N3 vom 06.03.2014
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 26 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 06.03.2014 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 07.04.2014
Im Auftrag
Frederik Maß
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0294-07-WIRD/N3, zur Genehmigung vorgelegt am: 18.03.2014
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 47111*03
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 14-TAAP-0439
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 47111
366-0294-07-WIRD/N3
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH 396843/0000
53721 Siegburg
Art: Sonderrad 8 J X 16 H2
Typ: OHMQ
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
OHMQDSA00110 OHMQDSA35110 OHMQKSA20661
OHMQDSA20110
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
OHMQ0BP25716 PCD114,3 ET25 ohne 114,3/5 71,6 25 615 2290 10/07
OHMQ0BP25716 PCD114,3 ET25 ohne 114,3/5 71,6 25 670 2100 10/07
OHMQ0SA25716 PCD114,3 ET25 ohne 114,3/5 71,6 25 615 2290 10/07
OHMQ0SA25716 PCD114,3 ET25 ohne 114,3/5 71,6 25 670 2100 10/07
OHMQNBP00110 PCD139,7 ET0 ohne 139,7/5 110 0 770 2300 10/07
OHMQNSA00110 PCD139,7 ET0 ohne 139,7/5 110 0 770 2300 10/07
OHMQKBP20661 PCD114,3 ET20 ohne 114,3/6 66,1 20 880 2373 10/07
OHMQKSA20661 PCD114,3 ET20 ohne 114,3/6 66,1 20 880 2373 10/07
OHMQDBP00110 PCD139,7 ET0 ohne 139,7/6 110 0 975 2456 10/07
OHMQDBP20110 PCD139,7 ET20 ohne 139,7/6 110 20 912 2456 10/07
OHMQDBP20110 PCD139,7 ET20 ohne 139,7/6 110 20 935 2374 10/07
OHMQDBP35110 PCD139,7 ET35 ohne 139,7/6 110 35 912 2456 10/07
OHMQDBP35110 PCD139,7 ET35 ohne 139,7/6 110 35 935 2374 10/07
OHMQDSA00110 PCD139,7 ET0 ohne 139,7/6 110 0 975 2456 10/07
OHMQDSA20110 PCD139,7 ET20 ohne 139,7/6 110 20 912 2456 10/07
OHMQDSA20110 PCD139,7 ET20 ohne 139,7/6 110 20 935 2374 10/07
OHMQDSA35110 PCD139,7 ET35 ohne 139,7/6 110 35 912 2456 10/07
OHMQDSA35110 PCD139,7 ET35 ohne 139,7/6 110 35 935 2374 10/07
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 16 H2 Radtyp: OHMQ
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.03.2014
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I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : AEZ Leichtmetallräder GmbH
53721 Siegburg
Hersteller : AEZ Leichtmetallräder GmbH
:
: 53721 Siegburg
Handelsmarke : Dotz Hammada
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 11,3 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung OHMQKSA20661:
: Außenseite : Innenseite
Radtyp : -- : OHMQ
Radausführung : -- : PCD114,3 ET20
Radgröße : -- : 8 J X 16 H2
Typzeichen : KBA 47111 : --
Einpreßtiefe : -- : ET20
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 10.07
Herkunftsmerkmal : -- : MIC
Gießereikennzeichnung : -- : SY
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : -- : DOTZ
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Technischer Bericht 366-0294-07-MURD-TB 13.11.2007 TÜV SÜD AUTOMOTIVE
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 16 H2 Radtyp: OHMQ
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.03.2014
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III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Abnahme des Anbaues des Sonderrades nach § 19 StVZO bei festgelegtem Verwendungsbereich
bestehen keine technischen Bedenken.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 16 H2 Radtyp: OHMQ
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.03.2014
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1 CHRYSLER, CHRYSLER (USA) OHMQ0BP25716; 25 06.03.2014 liegt bei
OHMQ0BP25716;
OHMQ0SA25716;
OHMQ0SA25716
2 DAIHATSU OHMQNBP00110; 0 06.03.2014 liegt bei
OHMQNSA00110
3 CAMI, SANTANA MOTOR S.A., SUZUKI OHMQNBP00110; 0 06.03.2014 liegt bei
OHMQNSA00110
4 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan OHMQKBP20661; 20 06.03.2014 liegt bei
International S. A. OHMQKSA20661
15 GMC OHMQDBP20110; 20 06.03.2014 liegt bei
OHMQDBP20110;
OHMQDSA20110;
OHMQDSA20110
16 HYUNDAI OHMQDBP20110; 20 06.03.2014 liegt bei
OHMQDBP20110;
OHMQDSA20110;
OHMQDSA20110
17 ISUZU OHMQDBP20110; 20 06.03.2014 liegt bei
OHMQDBP20110;
OHMQDSA20110;
OHMQDSA20110
26 ISUZU OHMQDBP35110; 35 06.03.2014 liegt bei
OHMQDBP35110;
OHMQDSA35110;
OHMQDSA35110
24 KIA OHMQDBP35110; 35 06.03.2014 liegt bei
OHMQDBP35110;
OHMQDSA35110;
OHMQDSA35110
18 MITSUBISHI OHMQDBP20110; 20 06.03.2014 liegt bei
OHMQDBP20110;
OHMQDSA20110;
OHMQDSA20110
25 MITSUBISHI OHMQDBP35110; 35 06.03.2014 liegt bei
OHMQDBP35110;
OHMQDSA35110;
OHMQDSA35110
19 NISSAN OHMQDBP20110; 20 06.03.2014 liegt bei
OHMQDBP20110;
OHMQDSA20110;
OHMQDSA20110
20 OPEL / VAUXHALL OHMQDBP20110; 20 06.03.2014 liegt bei
OHMQDBP20110;
OHMQDSA20110;
OHMQDSA20110
21 SSANGYONG OHMQDBP20110; 20 06.03.2014 liegt bei
OHMQDBP20110;
OHMQDSA20110;
OHMQDSA20110
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 16 H2 Radtyp: OHMQ
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.03.2014
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22 TOYOTA OHMQDBP20110; 20 06.03.2014 liegt bei
OHMQDBP20110;
OHMQDSA20110;
OHMQDSA20110
23 VAUXHALL OHMQDBP20110; 20 06.03.2014 liegt bei
OHMQDBP20110;
OHMQDSA20110;
OHMQDSA20110
5 FORD OHMQDBP00110; 0 06.03.2014 liegt bei
OHMQDSA00110
6 GMC OHMQDBP00110; 0 06.03.2014 liegt bei
OHMQDSA00110
7 HYUNDAI OHMQDBP00110; 0 06.03.2014 liegt bei
OHMQDSA00110
8 ISUZU OHMQDBP00110; 0 06.03.2014 liegt bei
OHMQDSA00110
9 MAZDA OHMQDBP00110; 0 06.03.2014 liegt bei
OHMQDSA00110
10 MITSUBISHI OHMQDBP00110; 0 06.03.2014 liegt bei
OHMQDSA00110
11 NISSAN OHMQDBP00110; 0 06.03.2014 liegt bei
OHMQDSA00110
12 SSANGYONG OHMQDBP00110; 0 06.03.2014 liegt bei
OHMQDSA00110
13 TOYOTA OHMQDBP00110; 0 06.03.2014 liegt bei
OHMQDSA00110
14 VOLKSWAGEN OHMQDBP00110; 0 06.03.2014 liegt bei
OHMQDSA00110
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prülabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 06.03.2014
KUB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
ANLAGE: 1 CHRYSLER Radtyp: OHMQ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.03.2014
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Fahrzeughersteller : CHRYSLER, CHRYSLER (USA)
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
OHMQ0BP25716 PCD114,3 ET25 ohne 71,6 615 2290 10/07
OHMQ0BP25716 PCD114,3 ET25 ohne 71,6 670 2100 10/07
OHMQ0SA25716 PCD114,3 ET25 ohne 71,6 615 2290 10/07
OHMQ0SA25716 PCD114,3 ET25 ohne 71,6 670 2100 10/07
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER, CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern 1/2 UNF, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJX5
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: CHRYSLER JEEP CHEROKEE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XJ e11*93/81*0032*.., 64 - 136 235/60R16 100 11A; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
F895, G722 235/70R16 105 11A; 362; 54A 12A; 51A; 573; 581;
255/55R16-102 11A; 24N; 24O; 362 71K; 721; 73C; 74A;
74H
Verkaufsbezeichnung: CHRYSLER WRANGLER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TJ e11*93/81*0043*.. 87 - 130 235/70R16 105 11A; 362 10B; 11G; 11H; 12A;
245/70R16 107 11A; 362; 54A 51A; 573; 581; 71K;
255/55R16-102 11A; 362 721; 73C; 74A; 74H
255/65R16 109 11A; 362; 54A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
ANLAGE: 1 CHRYSLER Radtyp: OHMQ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.03.2014
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bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
ANLAGE: 1 CHRYSLER Radtyp: OHMQ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.03.2014
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.