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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              47111*03



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             8 J x 16 H2


Typ:                         OHMQ



Inhaber der ABE              AEZ Leichtmetallräder GmbH
und Hersteller:              DE-53721 Siegburg




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
 Nummer der ABE: 47111*03

 Die ABE-Nr. 47111 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8 J x 16 H2 , Typ OHMQ, in
 den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0294-07-WIRD/N3 vom 06.03.2014
 beschrieben.

 Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 26 des
 Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
 dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.


 Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
 der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
 (FZV) nicht erforderlich.


 Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA
 AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 06.03.2014 festgehaltenen Angaben.


 Flensburg, 07.04.2014
 Im Auftrag




Frederik Maß


 Anlagen:

 Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
 Nachtragsgutachten Nr. 366-0294-07-WIRD/N3, zur Genehmigung vorgelegt am: 18.03.2014
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 47111*03


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA                        Deutschstraße 10           14-TAAP-0439
AUTOMOTIVE GMBH                    A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                           Seite: 1 von 5


     GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                      ABE 47111
                                           366-0294-07-WIRD/N3

Antragsteller:                           AEZ Leichtmetallräder GmbH                  396843/0000

                                         53721 Siegburg
Art:                                     Sonderrad 8 J X 16 H2
Typ:                                     OHMQ

Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
OHMQDSA00110                           OHMQDSA35110                             OHMQKSA20661
OHMQDSA20110
I.       Übersicht
Ausführung             Ausführungsbezeichnung                         Loch-       Mittenl Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis       och     preß-   Rad-   Abroll   ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm) /      (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                       Rad                     Zentrierring           -zahl               (mm)    (kg)   (mm)     Datum
OHMQ0BP25716           PCD114,3 ET25           ohne                     114,3/5     71,6     25    615    2290     10/07
OHMQ0BP25716           PCD114,3 ET25           ohne                     114,3/5     71,6     25    670    2100     10/07
OHMQ0SA25716           PCD114,3 ET25           ohne                     114,3/5     71,6     25    615    2290     10/07
OHMQ0SA25716           PCD114,3 ET25           ohne                     114,3/5     71,6     25    670    2100     10/07
OHMQNBP00110           PCD139,7 ET0            ohne                     139,7/5      110      0    770    2300     10/07
OHMQNSA00110           PCD139,7 ET0            ohne                     139,7/5      110      0    770    2300     10/07
OHMQKBP20661           PCD114,3 ET20           ohne                     114,3/6     66,1     20    880    2373     10/07
OHMQKSA20661           PCD114,3 ET20           ohne                     114,3/6     66,1     20    880    2373     10/07
OHMQDBP00110           PCD139,7 ET0            ohne                     139,7/6      110      0    975    2456     10/07
OHMQDBP20110           PCD139,7 ET20           ohne                     139,7/6      110     20    912    2456     10/07
OHMQDBP20110           PCD139,7 ET20           ohne                     139,7/6      110     20    935    2374     10/07
OHMQDBP35110           PCD139,7 ET35           ohne                     139,7/6      110     35    912    2456     10/07
OHMQDBP35110           PCD139,7 ET35           ohne                     139,7/6      110     35    935    2374     10/07
OHMQDSA00110           PCD139,7 ET0            ohne                     139,7/6      110      0    975    2456     10/07
OHMQDSA20110           PCD139,7 ET20           ohne                     139,7/6      110     20    912    2456     10/07
OHMQDSA20110           PCD139,7 ET20           ohne                     139,7/6      110     20    935    2374     10/07
OHMQDSA35110           PCD139,7 ET35           ohne                     139,7/6      110     35    912    2456     10/07
OHMQDSA35110           PCD139,7 ET35           ohne                     139,7/6      110     35    935    2374     10/07




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 16 H2                                   Radtyp: OHMQ
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 06.03.2014
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 2 von 5
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                     : AEZ Leichtmetallräder GmbH

                                   53721 Siegburg
Hersteller                        : AEZ Leichtmetallräder GmbH
                                  :
                                  : 53721 Siegburg
Handelsmarke                      : Dotz Hammada
Art der Sonderräder               : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                  : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                   : ca. 11,3 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung OHMQKSA20661:

                                      : Außenseite                             : Innenseite
Radtyp                                : --                                     : OHMQ
Radausführung                         : --                                     : PCD114,3 ET20
Radgröße                              : --                                     : 8 J X 16 H2
Typzeichen                            : KBA 47111                              : --
Einpreßtiefe                          : --                                     : ET20
Herstellungsdatum                     : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                               : z.B. 10.07
Herkunftsmerkmal                      : --                                     : MIC
Gießereikennzeichnung                 : --                                     : SY
Japan. Prüfwertzeichen                : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung                 : --                                     : DOTZ
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart                Berichtnummer                     Datum         Technischer Dienst
Technischer Bericht       366-0294-07-MURD-TB               13.11.2007    TÜV SÜD AUTOMOTIVE




                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 16 H2                                 Radtyp: OHMQ
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 06.03.2014
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 3 von 5
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Abnahme des Anbaues des Sonderrades nach § 19 StVZO bei festgelegtem Verwendungsbereich
bestehen keine technischen Bedenken.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                     ET       erstellt am     Allg.
age                                                                                                        Hinweise




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 16 H2                                 Radtyp: OHMQ
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 06.03.2014
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 4 von 5
  1 CHRYSLER, CHRYSLER (USA)                       OHMQ0BP25716;                  25       06.03.2014     liegt bei
                                                   OHMQ0BP25716;
                                                   OHMQ0SA25716;
                                                   OHMQ0SA25716
  2 DAIHATSU                                       OHMQNBP00110;                  0        06.03.2014     liegt bei
                                                   OHMQNSA00110
  3 CAMI, SANTANA MOTOR S.A., SUZUKI               OHMQNBP00110;                  0        06.03.2014     liegt bei
                                                   OHMQNSA00110
  4 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan              OHMQKBP20661;                  20       06.03.2014     liegt bei
    International S. A.                            OHMQKSA20661
 15 GMC                                            OHMQDBP20110;                  20       06.03.2014     liegt bei
                                                   OHMQDBP20110;
                                                   OHMQDSA20110;
                                                   OHMQDSA20110
 16 HYUNDAI                                        OHMQDBP20110;                  20       06.03.2014     liegt bei
                                                   OHMQDBP20110;
                                                   OHMQDSA20110;
                                                   OHMQDSA20110
 17 ISUZU                                          OHMQDBP20110;                  20       06.03.2014     liegt bei
                                                   OHMQDBP20110;
                                                   OHMQDSA20110;
                                                   OHMQDSA20110
 26 ISUZU                                          OHMQDBP35110;                  35       06.03.2014     liegt bei
                                                   OHMQDBP35110;
                                                   OHMQDSA35110;
                                                   OHMQDSA35110
 24 KIA                                            OHMQDBP35110;                  35       06.03.2014     liegt bei
                                                   OHMQDBP35110;
                                                   OHMQDSA35110;
                                                   OHMQDSA35110
 18 MITSUBISHI                                     OHMQDBP20110;                  20       06.03.2014     liegt bei
                                                   OHMQDBP20110;
                                                   OHMQDSA20110;
                                                   OHMQDSA20110
 25 MITSUBISHI                                     OHMQDBP35110;                  35       06.03.2014     liegt bei
                                                   OHMQDBP35110;
                                                   OHMQDSA35110;
                                                   OHMQDSA35110
 19 NISSAN                                         OHMQDBP20110;                  20       06.03.2014     liegt bei
                                                   OHMQDBP20110;
                                                   OHMQDSA20110;
                                                   OHMQDSA20110
 20 OPEL / VAUXHALL                                OHMQDBP20110;                  20       06.03.2014     liegt bei
                                                   OHMQDBP20110;
                                                   OHMQDSA20110;
                                                   OHMQDSA20110
 21 SSANGYONG                                      OHMQDBP20110;                  20       06.03.2014     liegt bei
                                                   OHMQDBP20110;
                                                   OHMQDSA20110;
                                                   OHMQDSA20110




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 16 H2                                 Radtyp: OHMQ
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 06.03.2014
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 5 von 5
 22 TOYOTA                                         OHMQDBP20110;                  20       06.03.2014     liegt bei
                                                   OHMQDBP20110;
                                                   OHMQDSA20110;
                                                   OHMQDSA20110
 23 VAUXHALL                                       OHMQDBP20110;                  20       06.03.2014     liegt bei
                                                   OHMQDBP20110;
                                                   OHMQDSA20110;
                                                   OHMQDSA20110
  5 FORD                                           OHMQDBP00110;                  0        06.03.2014     liegt bei
                                                   OHMQDSA00110
  6 GMC                                            OHMQDBP00110;                  0        06.03.2014     liegt bei
                                                   OHMQDSA00110
  7 HYUNDAI                                        OHMQDBP00110;                  0        06.03.2014     liegt bei
                                                   OHMQDSA00110
  8 ISUZU                                          OHMQDBP00110;                  0        06.03.2014     liegt bei
                                                   OHMQDSA00110
  9 MAZDA                                          OHMQDBP00110;                  0        06.03.2014     liegt bei
                                                   OHMQDSA00110
 10 MITSUBISHI                                     OHMQDBP00110;                  0        06.03.2014     liegt bei
                                                   OHMQDSA00110
 11 NISSAN                                         OHMQDBP00110;                  0        06.03.2014     liegt bei
                                                   OHMQDSA00110
 12 SSANGYONG                                      OHMQDBP00110;                  0        06.03.2014     liegt bei
                                                   OHMQDSA00110
 13 TOYOTA                                         OHMQDBP00110;                  0        06.03.2014     liegt bei
                                                   OHMQDSA00110
 14 VOLKSWAGEN                                     OHMQDBP00110;                  0        06.03.2014     liegt bei
                                                   OHMQDSA00110
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prülabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 06.03.2014
KUB




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
ANLAGE: 1 CHRYSLER                                                   Radtyp: OHMQ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 06.03.2014
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                                                                                                           Seite: 1 von 3

Fahrzeughersteller                         : CHRYSLER, CHRYSLER (USA)
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
OHMQ0BP25716          PCD114,3 ET25            ohne                        71,6                    615     2290    10/07
OHMQ0BP25716          PCD114,3 ET25            ohne                        71,6                    670     2100    10/07
OHMQ0SA25716          PCD114,3 ET25            ohne                        71,6                    615     2290    10/07
OHMQ0SA25716          PCD114,3 ET25            ohne                        71,6                    670     2100    10/07
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CHRYSLER, CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern 1/2 UNF, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJX5
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CHRYSLER JEEP CHEROKEE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
XJ           e11*93/81*0032*.., 64 - 136 235/60R16 100              11A; 362                  10B; 11B; 11G; 11H;
             F895, G722                  235/70R16 105              11A; 362; 54A             12A; 51A; 573; 581;
                                         255/55R16-102              11A; 24N; 24O; 362        71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                              74H

Verkaufsbezeichnung:     CHRYSLER WRANGLER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
TJ           e11*93/81*0043*.. 87 - 130 235/70R16 105               11A; 362                  10B; 11G; 11H; 12A;
                                        245/70R16 107               11A; 362; 54A             51A; 573; 581; 71K;
                                        255/55R16-102               11A; 362                  721; 73C; 74A; 74H
                                        255/65R16 109               11A; 362; 54A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
ANLAGE: 1 CHRYSLER                                                Radtyp: OHMQ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 06.03.2014
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 2 von 3
      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
ANLAGE: 1 CHRYSLER                                                Radtyp: OHMQ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 06.03.2014
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 3 von 3
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
     Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
     werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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