GUTACHTEN zur ABE Nr. 50938 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55045016 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx22EH2 Typ B32-1022 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 4 Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0400809 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell B32 Typ B32-1022 Radgröße 10,0Jx22EH2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis-ø (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg) C4 B32-1022 C4 / ohne Ring 5/127/71,6 47 900 2400 Kennzeichnungen KBA-Nummer 50938 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Radtyp und Ausführung B32-1022 (s.o.) Radgröße 10,0Jx22EH2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Gesamthöhe (mm) S02 Mutter M14x1,5 Kegel 60° 150 40 Bimecc, Typ D5 S03 Mutter M14x1,5 Kegel 60° 130 40 Bimecc, Typ D5 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Chrysler Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50938 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55045016 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx22EH2 Typ B32-1022 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 4 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Jeep Grand Cherokee 140-259 265/35R22 K1a K2b T02 A01 A12 A14 WK 140-259 265/40R22 K1a K2b A18 S03 e4*2007/46*0186*.. 140-259 275/35R22 K1a K2b T04 - incl. Facelift 2013 140-259 285/35R22 K1c K2b 140-259 295/35R22 K1c K2b K3s K3v Jeep Grand Cherokee 344 295/35R22 K2b K3s K3v A01 A12 A14 SRT A18 KMV S02 WK e4*2007/46*0186*.. - incl. Facelift 2013 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50938 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55045016 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx22EH2 Typ B32-1022 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 4 A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel- genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel- len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da- hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. K3v An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli- chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (Mutternhersteller: Bimecc, Typ: D5; siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (Mutternhersteller: Bimecc, Typ: D5; siehe Seite 1) verwendet werden. T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T04 Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50938 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55045016 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx22EH2 Typ B32-1022 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 4 von 4 Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 18. Mai 2016 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2016. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 18. Mai 2016 Bohlander 00250068.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Herstellerempfehlung Aftermarkt RDKS/TPMS Radtyp B32-1022 KBA / ECE 50938 Hersteller RDKS/TPMS Ventilart Montierbar Aftermarkt Sensoren Alligator RS3 Sens It Metall ja Continental / VDO Redi ja CUB Universal Metall ja CUB Snap In VS69U011 Gummi ja CUB Clamp In Ultra Light Sensor Gummi ja Cub Snap In Ultra Light Sensor Metall ja Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall ja Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall ja Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall ja Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall ja Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall ja Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall ja Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall ja Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall ja Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall ja Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall ja Orange Universal Clamp In Metall ja Schrader EZ Snap In Gummi ja Schrader EZ Snap In 2.0 1210 Gummi ja Schrader EZ Clamp-In EZ 2000 vor KW 35/2014 Metall ja Schrader EZ Clamp-In EZ 2020 nach KW 35/2014 Metall ja Schrader EZ Clamp-In 2.0 2210 Metall ja Schrader EZ Clamp-In 2.0 2200 Metall ja Tech / Baolong 3901B.1 Metall ja Alcar T-Pro Clamp In Metall ja mSens T-Pro Clamp-In Metall ja OEM Sensoren Continental / VDO TG1A Clamp In Metall nein Continental / VDO TG1B Clamp In Metall nein Continental / VDO TG1Ba Clamp In Metall ja Continental / VDO TG1C Clamp In Metall ja Continental / VDO TG1D Snap-In Gummi ja Pacific 1LA0D Nissan Clamp In Metall ja Pacific 1LL0C Nissan Clamp In Metall ja Pacific Toyota/Lexus Clamp In Metall ja Schrader Gen Alpha Clamp In Metall ja Schrader Gen Alpha WAL II Clamp In Metall ja Schrader Gen Gamma A II Clamp In Metall ja Schrader Gen 2/3 10 LP SG Clamp In Metall ja Schrader Gen 2/3 20 LP CS Clamp In Metall ja Schrader Gen 2/3 20 STD HSG 3.3 Clamp In Metall ja Schrader Faraday 20 Grad (3070) Metall ja Schrader Gen 4 Clamp In Metall ja Schrader Gen 4 Snap In Gummi ja Schrader High Speed 20Grad Snap In Gummi ja Schrader High Speed 10Grad Snap In Gummi ja Schrader Hybrid Alloy Snap In Gummi ja Schrader Hybrid Steel Snap In Gummi ja Schrader Farady 10Grad Snap In Gummi ja Schrader Farady 20Grad Snap In Gummi ja Schrader Rev 4.5 Alloy Snap In Gummi ja Schrader Rev 4.5 Steel Snap In Gummi ja TRW Gen 3 Clamp In Metall ja TRW LCCI Clamp In Metall ja *zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben. Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.