Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
							TÜV AUSTRIA                        Deutschstraße 10           2016-AUTO-RD-EX-0-000612
AUTOMOTIVE GMBH                    A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                           Seite: 1 von 6


       GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                        ABE 47 112
                                           366-0295-07-WIRD/N5

Antragsteller:                            Alcar Leichtmetallräder GmbH               396843/0000

                                          53721 Siegburg
Art:                                      Sonderrad 8 J X 17 H2
Typ:                                      OHMS
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
I.       Übersicht
Ausführung             Ausführungsbezeichnung                         Loch-       Mittenl Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis       och     preß-   Rad-   Abroll   ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm) /      (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                       Rad                     Zentrierring           -zahl               (mm)    (kg)   (mm)     Datum
OHMS0BP20716           PCD114,3 ET20           ohne                     114,3/5     71,6     20    730    2290     12/07
OHMS0SA20716           PCD114,3 ET20           ohne                     114,3/5     71,6     20    730    2290     12/07
OHMSCBP35716           PCD127 ET35             ohne                      127/5      71,6     35    730    2290     12/07
OHMSCSA35716           PCD127 ET35             ohne                      127/5      71,6     35    730    2290     12/07
OHMSNBP00110           PCD139.7 ET0            ohne                     139,7/5      110      0    730    2290     12/07
OHMSNSA00110           PCD139.7 ET0            ohne                     139,7/5      110      0    730    2290     12/07
OHMSKBP30661           PCD114,3 ET30           ohne                     114,3/6     66,1     30    880    2368     12/07
OHMSKSA30661           PCD114,3 ET30           ohne                     114,3/6     66,1     30    880    2368     12/07
OHMSDBP00110           PCD139.7 ET0            ohne                     139,7/6      110      0    975    2368     12/07
OHMSDBP20110           PCD139.7 ET20           ohne                     139,7/6      110     20    920    2368     12/07
OHMSDBP20110           PCD139.7 ET20           ohne                     139,7/6      110     20    935    2330     12/07
OHMSDBP35110           PCD139.7 ET35           ohne                     139,7/6      110     35    890    2452     12/07
OHMSDBP35110           PCD139.7 ET35           ohne                     139,7/6      110     35    935    2330     12/07
OHMSDSA00110           PCD139.7 ET0            ohne                     139,7/6      110      0    975    2368     12/07
OHMSDSA20110           PCD139.7 ET20           ohne                     139,7/6      110     20    920    2368     12/07
OHMSDSA20110           PCD139.7 ET20           ohne                     139,7/6      110     20    935    2330     12/07
OHMSDSA35110           PCD139.7 ET35           ohne                     139,7/6      110     35    890    2452     12/07
OHMSDSA35110           PCD139.7 ET35           ohne                     139,7/6      110     35    935    2330     12/07
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                      : Alcar Leichtmetallräder GmbH

                                    53721 Siegburg




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2                                   Radtyp: OHMS
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 10.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 2 von 6
Hersteller                        : Alcar Leichtmetallräder GmbH
                                  :
                                  : 53721 Siegburg
Handelsmarke                      : Dotz Hammada
Art der Sonderräder               : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                  : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                   : ca. 12 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung OHMSCSA35716:

                                      : Außenseite                             : Innenseite
Radtyp                                : --                                     : OHMS
Radausführung                         : --                                     : PCD139.7 ET20
Radgröße                              : --                                     : 8 J X 17 H2
Typzeichen                            : KBA 47112                              : --
Einpreßtiefe                          : --                                     : ET20
Herstellungsdatum                     : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                               : z.B. 12.07
Herkunftsmerkmal                      : --                                     : MIC
Gießereikennzeichnung                 : --                                     : SY
Japan. Prüfwertzeichen                : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung                 : --                                     : DOTZ
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.




                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2                                 Radtyp: OHMS
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                         Stand: 10.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 3 von 6
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart               Berichtnummer                    Datum         Technischer Dienst
Technischer Bericht      RP-003685-B1-144                 03.09.2008    TÜV NORD
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                     ET       erstellt am     Allg.
age                                                                                                        Hinweise




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2                                 Radtyp: OHMS
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                         Stand: 10.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 4 von 6
  1 CHRYSLER, CHRYSLER (USA)                       OHMS0BP20716;                  20       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMS0SA20716
  2 CHRYSLER (USA)                                 OHMSCBP35716;                  35       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSCSA35716
  3 DAIHATSU                                       OHMSNBP00110;                  0        10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSNSA00110
  4 CAMI, SANTANA MOTOR S.A., SUZUKI               OHMSNBP00110;                  0        10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSNSA00110
  5 NISSAN, NISSAN EUROPE (F),                     OHMSKBP30661;                  30       10.08.2016     liegt bei
             Nissan International S. A.            OHMSKSA30661
 17 GMC                                            OHMSDBP20110;                  20       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDBP20110;
                                                   OHMSDSA20110;
                                                   OHMSDSA20110
 21 HYUNDAI                                        OHMSDBP20110;                  20       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDBP20110;
                                                   OHMSDSA20110;
                                                   OHMSDSA20110
 22 ISUZU                                          OHMSDBP20110;                  20       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDBP20110;
                                                   OHMSDSA20110;
                                                   OHMSDSA20110
 20 MITSUBISHI                                     OHMSDBP20110;                  20       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDBP20110;
                                                   OHMSDSA20110;
                                                   OHMSDSA20110
 19 NISSAN                                         OHMSDBP20110;                  20       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDBP20110;
                                                   OHMSDSA20110;
                                                   OHMSDSA20110
 23 OPEL / VAUXHALL                                OHMSDBP20110;                  20       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDBP20110;
                                                   OHMSDSA20110;
                                                   OHMSDSA20110
 15 SSANGYONG                                      OHMSDBP20110;                  20       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDBP20110;
                                                   OHMSDSA20110;
                                                   OHMSDSA20110
 16 TOYOTA                                         OHMSDBP20110;                  20       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDBP20110;
                                                   OHMSDSA20110;
                                                   OHMSDSA20110
 18 VAUXHALL                                       OHMSDBP20110;                  20       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDBP20110;
                                                   OHMSDSA20110;
                                                   OHMSDSA20110
 27 FIAT                                           OHMSDBP35110;                  35       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDBP35110;
                                                   OHMSDSA35110;
                                                   OHMSDSA35110




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2                                 Radtyp: OHMS
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                         Stand: 10.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 5 von 6
 26 FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA                   OHMSDBP35110;                  35       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDBP35110;
                                                   OHMSDSA35110;
                                                   OHMSDSA35110
 25 ISUZU                                          OHMSDBP35110;                  35       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDBP35110;
                                                   OHMSDSA35110;
                                                   OHMSDSA35110
 29 ISUZU                                          OHMSDBP35110;                  35       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDBP35110;
                                                   OHMSDSA35110;
                                                   OHMSDSA35110
 30 KIA                                            OHMSDBP35110;                  35       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDBP35110;
                                                   OHMSDSA35110;
                                                   OHMSDSA35110
 28 MITSUBISHI                                     OHMSDBP35110;                  35       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDBP35110;
                                                   OHMSDSA35110;
                                                   OHMSDSA35110
 24 SSANGYONG                                      OHMSDBP35110;                  35       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDBP35110;
                                                   OHMSDSA35110;
                                                   OHMSDSA35110
 31 TOYOTA                                         OHMSDBP35110;                  35       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDBP35110;
                                                   OHMSDSA35110;
                                                   OHMSDSA35110
 12 FORD                                           OHMSDBP00110;                  0        10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDSA00110
 10 GMC                                            OHMSDBP00110;                  0        10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDSA00110
  8 HYUNDAI                                        OHMSDBP00110;                  0        10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDSA00110
 13 ISUZU                                          OHMSDBP00110;                  0        10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDSA00110
  6 MITSUBISHI                                     OHMSDBP00110;                  0        10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDSA00110
 11 NISSAN                                         OHMSDBP00110;                  0        10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDSA00110
  9 SSANGYONG                                      OHMSDBP00110;                  0        10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDSA00110
 14 TOYOTA,                                        OHMSDBP00110;                  0        10.08.2016     liegt bei
                TOYOTA MOTOR EUROPE                OHMSDSA00110
    NV/SA
  7 VOLKSWAGEN                                     OHMSDBP00110;                  0        10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDSA00110




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2                                 Radtyp: OHMS
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                         Stand: 10.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 6
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 10.08.2016
KUB




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
ANLAGE: 1 CHRYSLER                                                   Radtyp: OHMS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 10.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 4

Fahrzeughersteller                         : CHRYSLER, CHRYSLER (USA)
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 20
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
OHMS0BP20716          PCD114,3 ET20            ohne                        71,6                    730     2290    12/07
OHMS0SA20716          PCD114,3 ET20            ohne                        71,6                    730     2290    12/07
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CHRYSLER, CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern 1/2 UNF, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJX5
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CHRYSLER JEEP CHEROKEE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
KJ           e4*98/14*0058*..  105 - 155 235/65R17                  24C; 24D                  10B; 11A; 11G; 11H;
                                         255/60R17                  24C; 24D                  12A; 51A; 573; 7MS;
                                         265/60R17                  24C; 24D; 54A             71K; 721; 73C; 74A;
                                         275/55R17                  24C; 24D                  74H
XJ           e11*93/81*0032*.. 85 - 135 225/55R17 97                362                       10B; 11A; 11B; 11G;
                                         235/55R17 99               362                       11H; 12A; 51A; 573;
                                         235/65R17 104              XA2; 11A; 24N; 24O;       581; 71K; 721; 73C;
                                                                    362; 54A                  74A; 74H
                                                 255/50R17-100      362
                                                 255/60R17 106      XA2; 11A; 24N; 24O;
                                                                    362; 54A
XJ             F895                    64 - 136 225/55R17 97        362                       10B; 11A; 11B; 11G;
                                                235/55R17 99        362                       11H; 12A; 51A; 573;
                                                235/65R17 104       XA2; 11A; 24N; 24O;       581; 71K; 721; 73C;
                                                                    362; 54A                  74A; 74H
                                                 255/50R17-100      362
                                                 255/60R17 106      XA2; 11A; 24N; 24O;
                                                                    362; 54A
XJ             G722                    85 - 135 225/55R17 97        362                       10B; 11A; 11B; 11G;
                                                235/55R17 99        362                       11H; 12A; 51A; 573;
                                                235/65R17 104       XA2; 11A; 24N; 24O;       581; 71K; 721; 73C;
                                                                    362; 54A                  74A; 74H
                                                 255/50R17-100      362
                                                 255/60R17 106      XA2; 11A; 24N; 24O;
                                                                    362; 54A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
ANLAGE: 1 CHRYSLER                                                Radtyp: OHMS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 10.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 4
Verkaufsbezeichnung:     CHRYSLER WRANGLER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
TJ           e11*93/81*0043*.. 87 - 130 225/55R17 97                                      10B; 11A; 11B; 11G;
                                        235/55R17 99                                      11H; 12A; 51A; 71K;
                                        235/65R17 104            11A; 54A                 721; 73C; 74A; 74H
                                        255/50R17-100
                                        255/60R17 106            11A; 54A
                                        265/60R17 108            11A; 54A
                                        275/55R17 109            11A; 24N; 24O; 54A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
ANLAGE: 1 CHRYSLER                                                Radtyp: OHMS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 10.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 4
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
     Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
     werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
ANLAGE: 1 CHRYSLER                                                Radtyp: OHMS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 10.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 4
      Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
      beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
7MS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 56053031AD (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
XA2) Die Blattfedern an der Hinterachse müssen durch ein zusätzliches Federblatt (eingebaut als 2.Federblatt
     von oben, damit insgesamt 4 Blätter) verstärkt werden, wodurch eine Höherlegung an der Hinterachse
     um ca. 20-30 mm erfolgt. Gleichzeitig muß der Einfederweg durch 30 mm dicke Distanzstücke zwischen
     Rahmen und serienmäßigen Einfederungsanschlaggummi begrenzt werden. Die Einstellung der
     Scheinwerfer muß überprüft werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen