TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 2016-AUTO-RD-EX-0-000612
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 47 112
366-0295-07-WIRD/N5
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH 396843/0000
53721 Siegburg
Art: Sonderrad 8 J X 17 H2
Typ: OHMS
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
OHMS0BP20716 PCD114,3 ET20 ohne 114,3/5 71,6 20 730 2290 12/07
OHMS0SA20716 PCD114,3 ET20 ohne 114,3/5 71,6 20 730 2290 12/07
OHMSCBP35716 PCD127 ET35 ohne 127/5 71,6 35 730 2290 12/07
OHMSCSA35716 PCD127 ET35 ohne 127/5 71,6 35 730 2290 12/07
OHMSNBP00110 PCD139.7 ET0 ohne 139,7/5 110 0 730 2290 12/07
OHMSNSA00110 PCD139.7 ET0 ohne 139,7/5 110 0 730 2290 12/07
OHMSKBP30661 PCD114,3 ET30 ohne 114,3/6 66,1 30 880 2368 12/07
OHMSKSA30661 PCD114,3 ET30 ohne 114,3/6 66,1 30 880 2368 12/07
OHMSDBP00110 PCD139.7 ET0 ohne 139,7/6 110 0 975 2368 12/07
OHMSDBP20110 PCD139.7 ET20 ohne 139,7/6 110 20 920 2368 12/07
OHMSDBP20110 PCD139.7 ET20 ohne 139,7/6 110 20 935 2330 12/07
OHMSDBP35110 PCD139.7 ET35 ohne 139,7/6 110 35 890 2452 12/07
OHMSDBP35110 PCD139.7 ET35 ohne 139,7/6 110 35 935 2330 12/07
OHMSDSA00110 PCD139.7 ET0 ohne 139,7/6 110 0 975 2368 12/07
OHMSDSA20110 PCD139.7 ET20 ohne 139,7/6 110 20 920 2368 12/07
OHMSDSA20110 PCD139.7 ET20 ohne 139,7/6 110 20 935 2330 12/07
OHMSDSA35110 PCD139.7 ET35 ohne 139,7/6 110 35 890 2452 12/07
OHMSDSA35110 PCD139.7 ET35 ohne 139,7/6 110 35 935 2330 12/07
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : Alcar Leichtmetallräder GmbH
53721 Siegburg
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: OHMS
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 10.08.2016
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Hersteller : Alcar Leichtmetallräder GmbH
:
: 53721 Siegburg
Handelsmarke : Dotz Hammada
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 12 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung OHMSCSA35716:
: Außenseite : Innenseite
Radtyp : -- : OHMS
Radausführung : -- : PCD139.7 ET20
Radgröße : -- : 8 J X 17 H2
Typzeichen : KBA 47112 : --
Einpreßtiefe : -- : ET20
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 12.07
Herkunftsmerkmal : -- : MIC
Gießereikennzeichnung : -- : SY
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : -- : DOTZ
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: OHMS
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 10.08.2016
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II.3. Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Technischer Bericht RP-003685-B1-144 03.09.2008 TÜV NORD
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: OHMS
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 10.08.2016
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1 CHRYSLER, CHRYSLER (USA) OHMS0BP20716; 20 10.08.2016 liegt bei
OHMS0SA20716
2 CHRYSLER (USA) OHMSCBP35716; 35 10.08.2016 liegt bei
OHMSCSA35716
3 DAIHATSU OHMSNBP00110; 0 10.08.2016 liegt bei
OHMSNSA00110
4 CAMI, SANTANA MOTOR S.A., SUZUKI OHMSNBP00110; 0 10.08.2016 liegt bei
OHMSNSA00110
5 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), OHMSKBP30661; 30 10.08.2016 liegt bei
Nissan International S. A. OHMSKSA30661
17 GMC OHMSDBP20110; 20 10.08.2016 liegt bei
OHMSDBP20110;
OHMSDSA20110;
OHMSDSA20110
21 HYUNDAI OHMSDBP20110; 20 10.08.2016 liegt bei
OHMSDBP20110;
OHMSDSA20110;
OHMSDSA20110
22 ISUZU OHMSDBP20110; 20 10.08.2016 liegt bei
OHMSDBP20110;
OHMSDSA20110;
OHMSDSA20110
20 MITSUBISHI OHMSDBP20110; 20 10.08.2016 liegt bei
OHMSDBP20110;
OHMSDSA20110;
OHMSDSA20110
19 NISSAN OHMSDBP20110; 20 10.08.2016 liegt bei
OHMSDBP20110;
OHMSDSA20110;
OHMSDSA20110
23 OPEL / VAUXHALL OHMSDBP20110; 20 10.08.2016 liegt bei
OHMSDBP20110;
OHMSDSA20110;
OHMSDSA20110
15 SSANGYONG OHMSDBP20110; 20 10.08.2016 liegt bei
OHMSDBP20110;
OHMSDSA20110;
OHMSDSA20110
16 TOYOTA OHMSDBP20110; 20 10.08.2016 liegt bei
OHMSDBP20110;
OHMSDSA20110;
OHMSDSA20110
18 VAUXHALL OHMSDBP20110; 20 10.08.2016 liegt bei
OHMSDBP20110;
OHMSDSA20110;
OHMSDSA20110
27 FIAT OHMSDBP35110; 35 10.08.2016 liegt bei
OHMSDBP35110;
OHMSDSA35110;
OHMSDSA35110
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: OHMS
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 10.08.2016
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26 FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA OHMSDBP35110; 35 10.08.2016 liegt bei
OHMSDBP35110;
OHMSDSA35110;
OHMSDSA35110
25 ISUZU OHMSDBP35110; 35 10.08.2016 liegt bei
OHMSDBP35110;
OHMSDSA35110;
OHMSDSA35110
29 ISUZU OHMSDBP35110; 35 10.08.2016 liegt bei
OHMSDBP35110;
OHMSDSA35110;
OHMSDSA35110
30 KIA OHMSDBP35110; 35 10.08.2016 liegt bei
OHMSDBP35110;
OHMSDSA35110;
OHMSDSA35110
28 MITSUBISHI OHMSDBP35110; 35 10.08.2016 liegt bei
OHMSDBP35110;
OHMSDSA35110;
OHMSDSA35110
24 SSANGYONG OHMSDBP35110; 35 10.08.2016 liegt bei
OHMSDBP35110;
OHMSDSA35110;
OHMSDSA35110
31 TOYOTA OHMSDBP35110; 35 10.08.2016 liegt bei
OHMSDBP35110;
OHMSDSA35110;
OHMSDSA35110
12 FORD OHMSDBP00110; 0 10.08.2016 liegt bei
OHMSDSA00110
10 GMC OHMSDBP00110; 0 10.08.2016 liegt bei
OHMSDSA00110
8 HYUNDAI OHMSDBP00110; 0 10.08.2016 liegt bei
OHMSDSA00110
13 ISUZU OHMSDBP00110; 0 10.08.2016 liegt bei
OHMSDSA00110
6 MITSUBISHI OHMSDBP00110; 0 10.08.2016 liegt bei
OHMSDSA00110
11 NISSAN OHMSDBP00110; 0 10.08.2016 liegt bei
OHMSDSA00110
9 SSANGYONG OHMSDBP00110; 0 10.08.2016 liegt bei
OHMSDSA00110
14 TOYOTA, OHMSDBP00110; 0 10.08.2016 liegt bei
TOYOTA MOTOR EUROPE OHMSDSA00110
NV/SA
7 VOLKSWAGEN OHMSDBP00110; 0 10.08.2016 liegt bei
OHMSDSA00110
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: OHMS
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 10.08.2016
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V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 10.08.2016
KUB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
ANLAGE: 1 CHRYSLER Radtyp: OHMS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 10.08.2016
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Fahrzeughersteller : CHRYSLER, CHRYSLER (USA)
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 20
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
OHMS0BP20716 PCD114,3 ET20 ohne 71,6 730 2290 12/07
OHMS0SA20716 PCD114,3 ET20 ohne 71,6 730 2290 12/07
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER, CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern 1/2 UNF, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJX5
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: CHRYSLER JEEP CHEROKEE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KJ e4*98/14*0058*.. 105 - 155 235/65R17 24C; 24D 10B; 11A; 11G; 11H;
255/60R17 24C; 24D 12A; 51A; 573; 7MS;
265/60R17 24C; 24D; 54A 71K; 721; 73C; 74A;
275/55R17 24C; 24D 74H
XJ e11*93/81*0032*.. 85 - 135 225/55R17 97 362 10B; 11A; 11B; 11G;
235/55R17 99 362 11H; 12A; 51A; 573;
235/65R17 104 XA2; 11A; 24N; 24O; 581; 71K; 721; 73C;
362; 54A 74A; 74H
255/50R17-100 362
255/60R17 106 XA2; 11A; 24N; 24O;
362; 54A
XJ F895 64 - 136 225/55R17 97 362 10B; 11A; 11B; 11G;
235/55R17 99 362 11H; 12A; 51A; 573;
235/65R17 104 XA2; 11A; 24N; 24O; 581; 71K; 721; 73C;
362; 54A 74A; 74H
255/50R17-100 362
255/60R17 106 XA2; 11A; 24N; 24O;
362; 54A
XJ G722 85 - 135 225/55R17 97 362 10B; 11A; 11B; 11G;
235/55R17 99 362 11H; 12A; 51A; 573;
235/65R17 104 XA2; 11A; 24N; 24O; 581; 71K; 721; 73C;
362; 54A 74A; 74H
255/50R17-100 362
255/60R17 106 XA2; 11A; 24N; 24O;
362; 54A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
ANLAGE: 1 CHRYSLER Radtyp: OHMS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 10.08.2016
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Verkaufsbezeichnung: CHRYSLER WRANGLER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TJ e11*93/81*0043*.. 87 - 130 225/55R17 97 10B; 11A; 11B; 11G;
235/55R17 99 11H; 12A; 51A; 71K;
235/65R17 104 11A; 54A 721; 73C; 74A; 74H
255/50R17-100
255/60R17 106 11A; 54A
265/60R17 108 11A; 54A
275/55R17 109 11A; 24N; 24O; 54A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
ANLAGE: 1 CHRYSLER Radtyp: OHMS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 10.08.2016
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24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
ANLAGE: 1 CHRYSLER Radtyp: OHMS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 10.08.2016
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Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
7MS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 56053031AD (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
XA2) Die Blattfedern an der Hinterachse müssen durch ein zusätzliches Federblatt (eingebaut als 2.Federblatt
von oben, damit insgesamt 4 Blätter) verstärkt werden, wodurch eine Höherlegung an der Hinterachse
um ca. 20-30 mm erfolgt. Gleichzeitig muß der Einfederweg durch 30 mm dicke Distanzstücke zwischen
Rahmen und serienmäßigen Einfederungsanschlaggummi begrenzt werden. Die Einstellung der
Scheinwerfer muß überprüft werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.