Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 42 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.12.2017
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Fahrzeughersteller : CHRYSLER, CHRYSLER (USA), OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 34
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 110/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
51103465 PCD 110 ohne 65,1 900 2280 07/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER, CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : BU
135 Nm für Typ : MX
Verkaufsbezeichnung: Compass
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MX e11*2007/46*4037*.. 88 - 125 225/50R18 95 11A; 245; 248 Allradantrieb;
225/55R18 98 11A; 245; 248 Frontantrieb;
235/45R18 94 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 245; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74A; 76O
Verkaufsbezeichnung: JEEP RENEGADE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BU e3*2007/46*0300*.. 70 - 125 225/50R18 95 11A; 245; 248 Allradantrieb;
235/45R18 94 11A; 248 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74A
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e1*2001/116*0261*.., 55 - 92 215/40R18 85 5EG 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0344*.. 55 - 147 215/40R18 85W 5EG 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R18 89 723; 73C; 74A
225/40R18 11A; 22I; 24M; 51G
225/40R18 88 QFA; 11A; 22I; 24M
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 42 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.12.2017
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Verkaufsbezeichnung: ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 92 215/40R18 85 5EG 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 147 215/40R18 85W 5EG 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R18 89 723; 73C; 74A
225/40R18 11A; 22I; 24M; 51G
225/40R18 88 QFA; 11A; 22I; 24M
Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/C e4*2001/116*0094*.. 177 225/40R18 11A; 22I; 24M; 51G Nur Astra OPC; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74A
A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 92 215/40R18 85 5EG Cabrio; Coupe;
55 - 110 225/40R18 88 QFA; 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 147 215/40R18 85W 5EG 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R18 89 723; 73C; 74A
225/40R18 11A; 22I; 24M; 51G
225/40R18 88W QFA; 11A; 22I; 24M
Verkaufsbezeichnung: ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/SW e1*2001/116*0293*.., 55 - 92 215/40R18 85 5EG 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0341*.. 55 - 147 215/40R18 85W 5EG 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R18 89 723; 73C; 74A
225/40R18 11A; 22I; 24M; 51G
225/40R18 88W QFA; 11A; 22I; 24M
Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98C e1*98/14*0132*.. 74 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22B; 22L; Cabrio; Coupe;
24J; 24M; 5DW 10B; 11B; 11G; 11H;
74 - 147 215/40R18 85W 11A; 21B; 22B; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 24M; 5EG 723; 73C; 74A
225/35R18 83Y 11A; 21B; 22B; 22L;
24J; 24M; 5DW
225/35R18 87 11A; 21B; 22B; 22L;
24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e1*2001/116*0379*.. 110 215/35R18 80W 11A; 248; 26P; 27H Adam-S;
215/40R18 85 11A; 248; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R18 83 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26N; 27F 723; 73C; 74A
S-D e1*2001/116*0379*.. 141 215/35R18 84W 11A; 21P; 22H; 22M; nur Opel Corsa D OPC;
24J; 24M bis
215/40R18 85W 11A; 21B; 22F; 22L; e1*2001/116*0379*29;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R18 11A; 21B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 24M; 51G 723; 73C; 74A
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 42 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.12.2017
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Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e1*2001/116*0379*.. 110 - 152 205/40R18 82W 11A; 248; 26B; 26J; Corsa-E; ab
27H e1*2001/116*0379*32;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 129 225/40R18 88W 11A; 24J; 24M; 5FE nicht Fz schlechte
R, VECTRA
74 - 155 225/40R18 92W 11A; 24J; 24M Strassen;
225/45R18 11A; 21B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
51G 12A; 51A; 52R; 71C;
235/40R18 91W 11A; 21B; 24J; 24M 71K; 723; 729; 73C;
74A
Z-C/S e1*2001/116*0291*.. 74 - 129 225/40R18 88W 11A; 24J; 24M; 5FE nicht Fz schlechte
74 - 184 225/40R18 92W 11A; 24J; 24M Strassen;
225/45R18 11A; 21B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
51G 12A; 51A; 52R; 71C;
235/40R18 91W 11A; 21B; 24J; 24M 71K; 723; 729; 73C;
74A
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J96 e1*93/81*0030*.., 55 - 100 225/40R18 88 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*95/54*0030*.., 22F; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
e1*98/14*0030*.. 55 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 22B; 723; 73C; 74A
J96/Kombi e1*95/54*0044*.., 22F; 24D; 24J
e1*98/14*0044*..
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. 74 - 129 225/40R18 88W 11A; 22L; 24J; 24M; nicht Fz schlechte
Z02 / e11*2001/116*0214*.., 5FE Strassen;
e11*2001/116*0235*..
Z18XE 74 - 155 225/40R18 92 11A; 22L; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R18 11A; 22L; 24J; 24M; 12A; 51A; 52R; 71C;
51G 71K; 723; 729; 73C;
235/40R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J; 74A
24M
Z-C e1*2001/116*0290*.. 74 - 129 225/40R18 88W 11A; 22L; 24J; 24M; nicht Fz schlechte
5FE Strassen;
74 - 184 225/40R18 92 11A; 22L; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J; 12A; 51A; 52R; 71C;
24M 71K; 723; 729; 73C;
74 - 206 225/40R18 92Y 11A; 22L; 24J; 24M 74A
225/45R18 11A; 22L; 24J; 24M;
51G
235/40R18 91Y 11A; 21B; 22L; 24J;
24M
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 42 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.12.2017
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Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 129 225/40R18 88W 11A; 21B; 22L; 24J; nicht Fz schlechte
24M; 5FE Strassen;
74 - 155 225/40R18 92W 11A; 21B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 52R; 71C;
225/45R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J; 71K; 723; 729; 73C;
24M 74A
235/40R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J;
24M
Z-C/SW e1*2001/116*0292*.. 74 - 129 225/40R18 88W 11A; 21B; 22L; 24J; nicht Fz schlechte
24M; 5FE Strassen;
74 - 155 225/45R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J; 10B; 10S; 11B; 11G;
24M 11H; 12A; 51A; 52R;
235/40R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J; 71C; 71K; 723; 729;
24M 73C; 74A
74 - 184 225/40R18 92W 11A; 21B; 22L; 24J;
24M
74 - 206 225/40R18 92Y 11A; 21B; 22L; 24J;
24M
225/45R18 11A; 21B; 22L; 24J;
24M; 51G
225/45R18 91Y 11A; 21B; 22L; 24J;
24M
235/40R18 11A; 21B; 22L; 24J;
24M; 51G
235/40R18 91Y 11A; 21B; 22L; 24J;
24M
Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A- e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 215/40R18 89W QF1; 5FM 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 225/40R18 51G 12A; 51A; 52R; 71C;
225/40R18 92W QF1; 5GM 71K; 723; 73C; 74A
A- e1*2001/116*0325*.., 177 225/40R18 51G Nur Zafira OPC;
H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 52R; 71C;
71K; 723; 73C; 74A
A- e1*2001/116*0378*.. 69 - 110 225/40R18 92 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab- 12A; 51A; 52R; 71C;
CNG
71K; 723; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A- e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 215/40R18 89W QF1; 5FM 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab/V 225/40R18 51G 12A; 51A; 52R; 71C;
225/40R18 92W QF1; 5GM 71K; 723; 73C; 74A
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 42 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.12.2017
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Seite: 5 von 11
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3D e4*95/54*0012*.., 85 - 169 225/40R18-88 11A; 21B; 21J; 21M; ab e4*95/54*0012*04;
e4*98/14*0012*.. 22B; 22L; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
367; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74A
YS3F e4*2001/116*0065*.. 88 - 206 225/45R18 11A; 22L; 51G Kombi; Limousine;
YS3F???? e4*2001/116*0065*.. Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3F?7?? e4*2001/116*0077*.. 110 - 184 225/45R18 11A; 22L; 51G Saab 9-3; Saab 9-3
Aero;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
723; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3E e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 225/40R18 92W 11A; 21B; 22B; 22L; Kombi; Limousine;
24D; 24J; 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 22L; 11H; 12A; 51A; 71C;
24C; 24D; 51G 71K; 723; 73C; 74A
YS3EXXXX e11*96/27*0073*.. 88 - 147 235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 22L; ab e11*96/27*0073*10;
24J; 24M Kombi; Limousine;
88 - 184 225/40R18 92Y 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 10S; 11B; 11G;
24J; 24M 11H; 12A; 51A; 71C;
235/40R18 91Y 11A; 21B; 22B; 22L; 71K; 723; 73C; 74A
24J; 24M
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 42 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.12.2017
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den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 42 Radtyp: D918
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
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27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 42 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.12.2017
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
(unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
haben.
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 42 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.12.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: S-D
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*..
Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 30 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 300 25 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 42 Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 11.12.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: S-D
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*..
Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM
Variante(n): Adam, Adam-S
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 400 VA
26P x = 230 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 400 25 VA
26N x = 280 y = 400 8 VA
27F x = 240 y = 240 25 HA
27H x = 240 y = 240 8 HA