Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
							Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 42                                               Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 11.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 1 von 11

Fahrzeughersteller                      : CHRYSLER, CHRYSLER (USA), OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 34
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 110/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
51103465            PCD 110                 ohne                        65,1                    900     2280    07/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : CHRYSLER, CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : BU
                                          135 Nm für Typ : MX
Verkaufsbezeichnung:     Compass
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
MX           e11*2007/46*4037*.. 88 - 125 225/50R18 95          11A; 245; 248              Allradantrieb;
                                          225/55R18 98          11A; 245; 248              Frontantrieb;
                                          235/45R18 94          11A; 245; 248              10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/45R18 96          11A; 245; 248              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           723; 73C; 74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     JEEP RENEGADE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
BU           e3*2007/46*0300*.. 70 - 125 225/50R18 95           11A; 245; 248              Allradantrieb;
                                         235/45R18 94           11A; 248                   Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           723; 73C; 74A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 92  215/40R18 85         5EG                        10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0344*..   55 - 147 215/40R18 85W        5EG                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                           215/40R18 89                                    723; 73C; 74A
                                           225/40R18            11A; 22I; 24M; 51G
                                           225/40R18 88         QFA; 11A; 22I; 24M
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 42                                               Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 11.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 2 von 11
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 92  215/40R18 85         5EG                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                  55 - 147 215/40R18 85W        5EG                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                           215/40R18 89                                  723; 73C; 74A
                                           225/40R18            11A; 22I; 24M; 51G
                                           225/40R18 88         QFA; 11A; 22I; 24M

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177  225/40R18    11A; 22I; 24M; 51G                    Nur Astra OPC; Coupe;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A
A-H/C          e4*2001/116*0094*..   55 - 92 215/40R18 85       5EG                      Cabrio; Coupe;
                                     55 - 110 225/40R18 88      QFA; 11A; 22I; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                     55 - 147 215/40R18 85W     5EG                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/40R18 89                               723; 73C; 74A
                                              225/40R18         11A; 22I; 24M; 51G
                                              225/40R18 88W     QFA; 11A; 22I; 24M

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 92  215/40R18 85         5EG                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0341*..   55 - 147 215/40R18 85W        5EG                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                           215/40R18 89                                  723; 73C; 74A
                                           225/40R18            11A; 22I; 24M; 51G
                                           225/40R18 88W        QFA; 11A; 22I; 24M

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22B; 22L;                Cabrio; Coupe;
                                                      24J; 24M; 5DW                      10B; 11B; 11G; 11H;
                               74 - 147 215/40R18 85W 11A; 21B; 22B; 22L;                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                      24J; 24M; 5EG                      723; 73C; 74A
                                        225/35R18 83Y 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                      24J; 24M; 5DW
                                        225/35R18 87  11A; 21B; 22B; 22L;
                                                      24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                Auflagen zu Reifen           Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 110  215/35R18 80W         11A; 248; 26P; 27H           Adam-S;
                                      215/40R18 85          11A; 248; 26P; 27H           10B; 11B; 11G; 11H;
                                      225/35R18 83          11A; 24J; 244; 26B;          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            26N; 27F                     723; 73C; 74A
S-D            e1*2001/116*0379*..   141      215/35R18 84W 11A; 21P; 22H; 22M;          nur Opel Corsa D OPC;
                                                            24J; 24M                     bis
                                              215/40R18 85W 11A; 21B; 22F; 22L;          e1*2001/116*0379*29;
                                                            24J; 24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/35R18     11A; 21B; 22F; 22L;          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            24J; 24M; 51G                723; 73C; 74A
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 42                                               Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 11.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 3 von 11
Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 110 - 152 205/40R18 82W 11A; 248; 26B; 26J;             Corsa-E; ab
                                                         27H                             e1*2001/116*0379*32;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 129 225/40R18 88W            11A; 24J; 24M; 5FE       nicht Fz schlechte
R, VECTRA
                              74 - 155 225/40R18 92W        11A; 24J; 24M                Strassen;
                                       225/45R18            11A; 21B; 24J; 24M;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            51G                          12A; 51A; 52R; 71C;
                                              235/40R18 91W 11A; 21B; 24J; 24M           71K; 723; 729; 73C;
                                                                                         74A
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..    74 - 129 225/40R18 88W 11A; 24J; 24M; 5FE          nicht Fz schlechte
                                      74 - 184 225/40R18 92W 11A; 24J; 24M               Strassen;
                                               225/45R18     11A; 21B; 24J; 24M;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             51G                         12A; 51A; 52R; 71C;
                                               235/40R18 91W 11A; 21B; 24J; 24M          71K; 723; 729; 73C;
                                                                                         74A

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 225/40R18 88         11A; 21B; 21J; 22B;         10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*95/54*0030*..,                             22F; 24D; 24J               12A; 51A; 71C; 71K;
               e1*98/14*0030*..       55 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 22B;         723; 73C; 74A
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,                             22F; 24D; 24J
               e1*98/14*0044*..

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 129 225/40R18 88W 11A; 22L; 24J; 24M;            nicht Fz schlechte
Z02 /        e11*2001/116*0214*..,                        5FE                            Strassen;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                 74 - 155 225/40R18 92     11A; 22L; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/45R18        11A; 22L; 24J; 24M;      12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                51G                      71K; 723; 729; 73C;
                                              235/40R18 91W     11A; 21B; 22L; 24J;      74A
                                                                24M
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 129 225/40R18 88W    11A; 22L; 24J; 24M;      nicht Fz schlechte
                                                                5FE                      Strassen;
                                      74 - 184 225/40R18 92     11A; 22L; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/40R18 91W    11A; 21B; 22L; 24J;      12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                24M                      71K; 723; 729; 73C;
                                      74 - 206 225/40R18 92Y    11A; 22L; 24J; 24M       74A
                                               225/45R18        11A; 22L; 24J; 24M;
                                                                51G
                                              235/40R18 91Y     11A; 21B; 22L; 24J;
                                                                24M
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 42                                               Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 11.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 11
Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 129 225/40R18 88W 11A; 21B; 22L; 24J;                 nicht Fz schlechte
                                                        24M; 5FE                         Strassen;
                                 74 - 155 225/40R18 92W 11A; 21B; 22L; 24J;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        24M                              12A; 51A; 52R; 71C;
                                          225/45R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J;              71K; 723; 729; 73C;
                                                        24M                              74A
                                          235/40R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J;
                                                        24M
Z-C/SW       e1*2001/116*0292*.. 74 - 129 225/40R18 88W 11A; 21B; 22L; 24J;              nicht Fz schlechte
                                                        24M; 5FE                         Strassen;
                                 74 - 155 225/45R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J;              10B; 10S; 11B; 11G;
                                                        24M                              11H; 12A; 51A; 52R;
                                          235/40R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J;              71C; 71K; 723; 729;
                                                        24M                              73C; 74A
                                 74 - 184 225/40R18 92W 11A; 21B; 22L; 24J;
                                                        24M
                                 74 - 206 225/40R18 92Y 11A; 21B; 22L; 24J;
                                                        24M
                                          225/45R18     11A; 21B; 22L; 24J;
                                                        24M; 51G
                                          225/45R18 91Y 11A; 21B; 22L; 24J;
                                                        24M
                                          235/40R18     11A; 21B; 22L; 24J;
                                                        24M; 51G
                                          235/40R18 91Y 11A; 21B; 22L; 24J;
                                                        24M

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-           e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 215/40R18 89W        QF1; 5FM                 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab e1*2007/46*0497*..               225/40R18            51G                      12A; 51A; 52R; 71C;
                                           225/40R18 92W        QF1; 5GM                 71K; 723; 73C; 74A
A-           e1*2001/116*0325*.., 177      225/40R18            51G                      Nur Zafira OPC;
H/Monocab e1*2007/46*0497*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                                         71K; 723; 73C; 74A
A-         e1*2001/116*0378*..      69 - 110 225/40R18 92                                10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab-                                                                               12A; 51A; 52R; 71C;
CNG
                                                                                         71K; 723; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-           e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 215/40R18 89W          QF1; 5FM                 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab/V                              225/40R18              51G                      12A; 51A; 52R; 71C;
                                         225/40R18 92W          QF1; 5GM                 71K; 723; 73C; 74A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 42                                               Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 11.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 5 von 11
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SAAB
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..,  85 - 169 225/40R18-88           11A; 21B; 21J; 21M;      ab e4*95/54*0012*04;
               e4*98/14*0012*..                                 22B; 22L; 24C; 24D;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                367; 54A                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A
YS3F           e4*2001/116*0065*..   88 - 206 225/45R18         11A; 22L; 51G            Kombi; Limousine;
YS3F????       e4*2001/116*0065*..                                                       Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 184 225/45R18            11A; 22L; 51G            Saab 9-3; Saab 9-3
                                                                                         Aero;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 225/40R18 92W 11A; 21B; 22B; 22L;             Kombi; Limousine;
                                                         24D; 24J; 51G                   10B; 10S; 11B; 11G;
                                           235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 22L;             11H; 12A; 51A; 71C;
                                                         24C; 24D; 51G                   71K; 723; 73C; 74A
YS3EXXXX e11*96/27*0073*..       88 - 147 235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 22L;              ab e11*96/27*0073*10;
                                                         24J; 24M                        Kombi; Limousine;
                                 88 - 184 225/40R18 92Y 11A; 21B; 22B; 22L;              10B; 10S; 11B; 11G;
                                                         24J; 24M                        11H; 12A; 51A; 71C;
                                           235/40R18 91Y 11A; 21B; 22B; 22L;             71K; 723; 73C; 74A
                                                         24J; 24M

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 42                                               Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 11.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 11
       den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
       bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 42                                               Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 11.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 11
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 42                                               Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 11.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 8 von 11
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 42                                               Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 11.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 9 von 11
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
     Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
     225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
     225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     haben.
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 42                                               Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 11.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 11


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    S-D
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0379*..
       Handelsbez.:    CORSA, CORSA-E, ADAM

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                   VA
             26P                      x = 250             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300            30                 VA
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 300            25                 HA
             27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 42                                               Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 11.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 11

Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    S-D
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0379*..
       Handelsbez.:    CORSA, CORSA-E, ADAM

       Variante(n):    Adam, Adam-S

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 400                   VA
             26P                      x = 230             y = 350                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 280       y = 400            25                 VA
             26N                   x = 280       y = 400             8                 VA
             27F                   x = 240       y = 240            25                 HA
             27H                   x = 240       y = 240             8                 HA
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen