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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50532 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000821-A0-021
Anlage-Nr. :                2b
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-8520


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                XRS-8520
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           BORBET
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           Lk 112
Radgröße:                                             8½Jx20EH2
Rad-Einpresstiefe:                                       30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                        875 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2254 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
172, 204, 204K, 204X, 207, 211, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      130 Nm
218, 230, 231, 245G             M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
164, 216, 216 AMG, 215, 220, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                        150 Nm
221, 221 AMG                    M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
212, 212G                       W212,S212:                                          130 Nm
                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
212, R1ES                       W213, S213:                                         150 Nm
                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm

RA-000821-A0-021-02b~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50532 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000821-A0-021
Anlage-Nr. :                2b
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-8520


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
204                               e1*2001/116*0431*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 245        Mercedes C-Klasse       225/30R20                              A02) bis A10)
                   (Coupe, C205)           A01) K01)K132) M00) N235) T85)         B100)E110a)

                                            225/35R20
                                            A01) K01)K122) K132) N235)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
204                                e1*2001/116*0431*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245         Mercedes C-Klasse        225/35R20                             A02) bis A10)
                   (Limousine, W205)        A01) GB9)K01) K04) K122) N235) T90)   B100)E103)

                                            225/35R20 M+S
                                            A01) GB9)K01) K04) K122) T90)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                              e1*2001/116*0457*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245         Mercedes C-Klasse       225/35R20                              A02) bis A10)
                   (Kombi, S205)           A01) GCX)K01) K04) K122) N235) T90)    B100)E103)

                                            225/35R20 M+S
                                            A01) GCX)K01) K04) K122) T90)



Typ:                         215
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0113*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 220 bis 326   CL-Klasse,              245/35R20                                  A01) bis A10)
               CL 63 AMG                                                          K51)K52)K53)

 368                CL-Klasse,              245/35R20 M+S                         A01) bis A10)
                    CL 55 AMG 600                                                 K28)K51)K52)K53)
                                            245/35R20
                                            E55)

e1*98/14*0113*10   1230/1325(1355)                                                5/112/66,5




RA-000821-A0-021-02b~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50532 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000821-A0-021
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     3 / 17                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-8520


Typ:                         216
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 285 bis 320   CL-Klasse              255/35R20                                    A01) bis A10)
                                                                                   K03)K11)

 380 bis 450           CL-Klasse,                255/35R20 M+S                     A01) bis A10)
                       CL63 AMG,                                                   K03)K11)
                       CL65 AMG


e1*2001/116*0372*07   1330/1390(0)                                                 5/112/66.5



Typ:                         216 AMG
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0426*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 386 bis 463   CL63 AMG,              255/35R20 M+S                                A01) bis A10)
               CL65 AMG                                                            K03)K11)


e1*2001/116*0426*03   1310/1390(0)                                                 5/112/66.5



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
218                                     e1*2007/46*0485*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 245           Mercedes CLS               245/30R20                         A02) bis A10)B87)
                      (Limousine, Kombi;         A94)T90)
                      Ausführungen mit kleinsten
                      Serienreifen 245/45R17)    255/30R20
                                                 A94)T92)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
218                                     e1*2007/46*0485*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300           Mercedes CLS               255/30R20                         A02) bis A10)B87)
                      (Limousine, Kombi;         A94)T92)
                      Ausführungen mit kleinsten
                      Serienreifen 255/40R18)




RA-000821-A0-021-02b~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50532 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000821-A0-021
Anlage-Nr. :                2b
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-8520


Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
207                                      e1*2001/116*0502*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300            Mercedes E-Klasse           235/30R20                               A02) bis A10)
                       (Coupe, Cabrio;             A01) GCB)K01) K04) K13) K15) K22) N245)
                       Ausführungen mit kleinsten T88)
                       Serienreifen in 16Zoll oder
                       17Zoll)


Typ:                         211
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0183*.., e1*2001/116*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 200   E-Klasse                 245/30R20                                          A01) bis A10)
                                       T90)                                               K03)K21)

e1*2001/1116*0183*21   1005-1225/1140-1255(1305)                                          5/112/66,5



Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                      e1*2001/116*0501*..
212G                                     e1*2007/46*0484*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225            Mercedes E-Klasse          245/30R20                               A02) bis A10)
                       (W212, Limousine,          A01) K01)K02) K27) K67) K97) T90)       E111)
                       Ausführungen mit kleinsten
                       Serienreifen in 16Zoll)


Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                      e1*2001/116*0501*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 300            Mercedes E-Klasse           245/30R20                              A02) bis A10)
                       (W212, Limousine,           A01) K01)K02) K27) K67) K97) T90)      E111)
                       Ausführungen mit kleinsten
                       Serienreifen in 17Zoll oder
                       18Zoll)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50532 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000821-A0-021
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     5 / 17                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-8520


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 190     Mercedes E-Klasse        235/35R20                           A02) bis A10)
                (W213, Limousine,        A01) K01)N245) T92)                 E111a)
                Heckantrieb)
                                         245/35R20
                                         A01) K01)K04) N255)

                                           255/30R20
                                           A01) K01)K04) N265) T92)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                            e1*2007/46*1560*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 155     Mercedes E-Klasse          225/35R20                         A02) bis A10)
                (S213, Kombi, Heckantrieb) A01) K01)N235) T90)

                                           235/35R20
                                           A01) K01)N245) T92)

                                           245/30R20
                                           A01) K01)K04) N255) T90)

                                           245/35R20
                                           A01) K01)K04) N255)

                                           255/30R20
                                           A01) K01)K04) N265) T92)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes GLA            235/35R20                            A02) bis A10)
                                        A01) K01)K118) K119) K120)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50532 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000821-A0-021
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     6 / 17                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-8520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 180     Mercedes GLC            235/45R20                           A02) bis A10)
                                        A94)

                                          245/45R20
                                          A94)

                                          255/45R20

                                          265/45R20
                                          A01) K03)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 155     Mercedes GLC Coupe        235/45R20                         A02) bis A10)
                (ohne
                Radhausverbreiterungen an 245/45R20
                Achse 2)
                                          255/45R20

                                          265/45R20




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 155     Mercedes GLC Coupe        235/45R20                         A02) bis A10)
                (mit
                Radhausverbreiterungen an 245/45R20
                Achse 2)
                                          255/45R20

                                          265/45R20




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50532 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000821-A0-021
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     7 / 17                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-8520


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                               e1*2001/116*0480*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225         Mercedes GLK            235/45R20                                A02) bis A10)
                                            A01) K01)K02)

                                             245/40R20
                                             A01) K01)K02)

                                             255/40R20
                                             A01) K01)K02)

                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                             vorne                hinten
                                             235/45R20            255/40R20          A01) bis A10)
                                             K01)                 K02)               V00)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
164                                e1*2001/116*0315*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285         Mercedes ML-Klasse      245/45R20                                A02) bis A10)
                                            A01) K01)K04) N255)

                                             255/45R20
                                             A01) K01)K04)

                                             265/45R20
                                             A01) K01)K04)



Typ:                         220
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zul. Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 145 bis 326   Mercedes S-Klasse,      245/35R20                                     A01) bis A10)E51)
               S55 AMG, S63 AMG                                                      K04)K45)K51)
                                       255/35R20

 368                 S 55 AMG,               245/35R20 M+S                           A01) bis A10)E51)
                     S 600                                                           K04)K45)K51)
                                             245/35R20
                                             E55)

                                             255/35R20 M+S

                                             255/35R20
                                             E55)

e1*97/27*0099*15E   1255/1325(1360)                                                  5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50532 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000821-A0-021
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     8 / 17                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-8520


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
221                                  e1*2001/116*0335*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 380           Mercedes S-Klasse,      245/35R20                                A02) bis A10)
                      Heckantrieb             A01) K01)N255) T95)                      E97a)
                      (W221)
                                              255/35R20
                                              A01) K01)N265)

                                               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                               vorne                hinten
                                               235/35R20            255/35R20          A02) bis A10)
                                               N245)T92)            N265)              E97a)V00)



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
221                                  e1*2001/116*0335*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 320           Mercedes S-Klasse, 4-   245/35R20                                A02) bis A10)
                      MATIC                   A01) K01)N255) T95)                      E97a)
                      (W221)
                                              255/35R20
                                              A01) K01)



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung:
221 AMG                              e1*2001/116*0396*..
221                                  e1*2001/116*0335*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
380 bis 450           S-Klasse,               255/35R20 M+S                            A01) bis A10)
                      S63 AMG,                                                         E97)K01)K04)
                      S65 AMG (W221)

 386 bis 463           S63 AMG,                255/35R20 M+S                           A01) bis A10)
                       S65 AMG (W221)                                                  E97)K01)K04)

e1*2001/116*0396*07   1375/1375(0)                                                     5/112/66.5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50532 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000821-A0-021
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     9 / 17                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-8520


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
221                             e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 390     Mercedes S-Klasse        245/40R20                         A02) bis A10)B97)
                (W222, ab Modell 2014)   N255)                             E98b)

                                          245/40R20 M+S

                                          255/35R20
                                          N265)T97)

                                          255/35R20 M+S
                                          T97)

                                          255/40R20
                                          GAP)N265)

                                          255/40R20 M+S
                                          GAP)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
221 AMG                        e1*2001/116*0396*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463     Mercedes S63 AMG, S65 255/40R20 M+S                        A02) bis A10)B97)
                AMG                                                        E98b)
                (W222)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
335             Mercedes S-Klasse Coupe, 245/40R20                         A02) bis A10)
                Cabrio
                (C217, A217)             255/35R20
                                         A94a)

                                          255/40R20
                                          A01) G01)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50532 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000821-A0-021
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     10 / 17                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-8520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463     Mercedes S63 AMG        255/40R20 M+S                      A02) bis A10)
                Coupe, S65 AMG Coupe, A01) K03)
                S63 AMG Cabrio
                (C217, A217)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
230                            e1*98/14*0169*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 380     Mercedes SL              235/30R20 M+S                     A02) bis A10)
                                         A01) K01)T88) W245)               EF0)

                                          245/30R20 M+S
                                          A01) K01)W255)

                                          255/30R20
                                          A01) K01)N265)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
230                            e1*98/14*0169*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
380 bis 450     Mercedes SL63 AMG,       255/30R20 M+S                     A02) bis A10)
                SL65 AMG                 A01) K01)                         EF0)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
231                            e1*2007/46*0803*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 320     Mercedes SL             255/30R20                          A02) bis A10)
                                        A94a)N265)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180     Mercedes SLC            225/30R20                          A02) bis A10)
                                        A01) G01)K97) M00)




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Nr. :                       RA-000821-A0-021
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-8520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 225     Mercedes SLK            225/30R20                         A02) bis A10)
                                        A01) G01)K97) M00)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50532 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000821-A0-021
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     12 / 17                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-8520


A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B87) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm

B97) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: :
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø420x40 mm (Ceramic Bremse)

B100) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 330 mm.

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
     205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
     1):
     - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
     - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur
     Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E51) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge mit zulässige Achslasten von mehr als 1400 kg
        an Achse 2)

E55) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen(z.B. E55 AMG), die serienmäßig nur mit
     (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 265/.. an der Hinterachse ausgerüstet sind oder
     nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E97) Bei Fahrzeugen mit der EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0335*19 (Nachtragsstand
     19) nur zulässig an Varianten, die mit „I“ beginnen (Feld D.2 in der
     Zulassungsbescheinigung Teil 1). Varianten, die mit „P“ beginnen, sind nicht zulässig.

E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.

E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.


RA-000821-A0-021-02b~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50532 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000821-A0-021
Anlage-Nr. :                2b
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-8520


EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

E110a)       Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
    nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
    - Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

E111a)       Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213:
    nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GB9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
     225/45R18, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GCB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19,
     235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GCX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50532 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000821-A0-021
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-8520


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die
     Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
     Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10
       mm aufzuweiten,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte
       eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.

K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die
     Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
     Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
       kürzen oder nach hinten/oben zu biegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
       anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.



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K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
     Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte
     innen um 5 mm zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K45) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 bei Reifen bis Flankenbreiten von 275 mm:
     - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang
       zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
     - Die hinteren Stoßfänger sind im oberen Bereich um ca. 5 mm nach außen
       auszustellen. Dies kann nach Lösen der oberen Stoßfängerbefestigung erfolgen.
     - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
       Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm
       zu kürzen.
     - Die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind auf eine Restbreite von ca. 2
       mm zu kürzen.
     - Zusätzliche Maßnahmen bei Reifen bis Flankenbreiten von 280 mm:
     - Die Radhauskanten sind auch im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis
       zur Radmitte komplett umzulegen.
     - Die umgelegten Radhauskanten sind im Bereich ab oberhalb der Radmitte nach
       hinten um ca. 5 mm aufzuweiten und die gekürzte Befestigungslasche um ca. 5 mm
       nach außen zu drücken.

K51) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel (hinter den Scheinwerfern) im Bereich der
     Reifenschultern (bei Lenkeinschlag) warm einzuformen (Kontrollmöglichkeit
     ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).

K52) An Achse 1 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von oberhalb des vorderen
     Stoßfängers bis auf Höhe der seitlichen Schutzleiste auf eine Restbreite von ca. 2 mm
     abzuschleifen.




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K53) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 :
     - die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang
       zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen,
     - die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
       Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm
       zu kürzen,
     - die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind auf eine Restbreite von ca. 2
       mm zu kürzen.

K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
     - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
       Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
     - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
       Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.

K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
     umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




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T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 2b mit den Blättern 1 bis 17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRS-8520 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 13.10.2016




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