Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-G0-015 Anlage-Nr. : 59c Seite : 1 / 21 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: XRT-8018 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorderachse * Radausführung: Lk 112 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6 geprüfte Radlast: 730 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm * Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp XRT-9018, Lk 112 (ABE-Nr. 49283*03) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler RA-000729-G0-015-59c~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-G0-015 Anlage-Nr. : 59c Seite : 2 / 21 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 117,176, 204, 204 AMG, 204K, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5255 130 Nm 204K AMG, 204X, 207, 245G M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 212, 212K, 212G W212, S212: 5255 130 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 212, R1ES W213, S213: 5255 150 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 639/2, 639/4, 639/5 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5242 180 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 176 e1*2007/46*0928*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET45 9.0x18,ET40 66 bis 155 Mercedes A-Klasse 215/40R18 215/40R18 A01) bis A10)B79) (Beim Typ 245G nur E100)E93) N225) zulässig an Fahrzeugausführungen ab 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) B79) EG-Genehmigungs-Nr. K13) E100)E93) e1*2001/116*0470*04) 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10) B79) K01)K13) E100)E93) 205/45R18 225/40R18 A01) bis A10) B79) M00)N215) T86) E100)E93) V00) 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) B79) N225) E100)E93) V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000729-G0-015-59c~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-G0-015 Anlage-Nr. : 59c Seite : 3 / 21 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 176 e1*2007/46*0928*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET45 9.0x18,ET40 120 bis 160 Mercedes A-Klasse 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) B79) (Frontantrieb und Allrad; E100)E95) N235) Beim Typ 245G nur zulässig an 235/35R18 235/35R18 A01) bis A10) B79) Fahrzeugausführungen ab E100)E95) EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04) 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10) B79) E100)E95) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET45 9.0x18,ET40 115 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 215/40R18 A02) bis A10) (Coupe, C204) E110)N225) 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10) E110) 235/35R18 235/35R18 A02) bis A10) E110) 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10) K01)K13) E110) 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) E110)V00) 225/40R18 255/35R18 A02) bis A10) E110)V00) 235/35R18 265/30R18 A02) bis A10) E110)V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000729-G0-015-59c~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-G0-015 Anlage-Nr. : 59c Seite : 4 / 21 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. 204 AMG e1*2001/116*0464*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET45 9.0x18,ET40 336 bis 373 C63 AMG 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A02) bis A10) (Coupe, C204) 235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A02) bis A10) 245/35R18 M+S 245/35R18 M+S A01) bis A10) K03)K13) 235/40R18 255/35R18 A02) bis A10) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET45 9.0x18,ET40 88 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10) (Limousine, W204) E104) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) K13) E104)G2G) 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10) K01)K13) E104) 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) E104)V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000729-G0-015-59c~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-G0-015 Anlage-Nr. : 59c Seite : 5 / 21 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. 204 AMG e1*2001/116*0464*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET45 9.0x18,ET40 334 bis 373 C63 AMG 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A02) bis A10) (Limousine, W204) 235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A02) bis A10) 245/35R18 M+S 245/35R18 M+S A01) bis A10) K03)K13) 235/40R18 255/35R18 A02) bis A10) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET45 9.0x18,ET40 88 bis 200 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10) (Kombi, S204) E104) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) K13) E104)G01) 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10) K01)K13) E104) 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) E104)V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000729-G0-015-59c~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-G0-015 Anlage-Nr. : 59c Seite : 6 / 21 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. 204K AMG e1*2001/116*0463*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET45 9.0x18,ET40 336 bis 373 C63 AMG 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A02) bis A10) ( Kombi, S204) 235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A02) bis A10) 245/35R18 M+S 245/35R18 M+S A01) bis A10) K03)K13) 235/40R18 255/35R18 A02) bis A10) V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. e1*2001/116*0463*08 1110/1165 (0) 5/112/66,5 RA-000729-G0-015-59c~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-G0-015 Anlage-Nr. : 59c Seite : 7 / 21 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET45 9.0x18,ET40 115 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)B88)B102) (Coupe C205, Cabrio A205) E110a) 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A02) bis A10) B88)B102) E110a) 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10) B88)B102) E110a) 225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A02) bis A10) B88)B102) E110a) 235/40R18 235/40R18 A02) bis A10) B88)B102) E110a) 235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A02) bis A10) B88)B102) E110a) 235/45R18 235/45R18 A01) bis A10) B88)B102) E110a)G01) 235/45R18 M+S 235/45R18 M+S A01) bis A10) B88)B102) E110a)G01) 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10) B88)B102) E110a) 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) B88)B102) E110a)V00) 235/40R18 265/35R18 A01) bis A10) B88)B102) E110a)V00) 235/45R18 255/40R18 A01) bis A10) B88)B102) E110a)V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000729-G0-015-59c~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-G0-015 Anlage-Nr. : 59c Seite : 8 / 21 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET45 9.0x18,ET40 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) B88)B102) (Limousine, W205) E103) 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10) B88)B102) E103) 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10) B88)B102) E103) 225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A01) bis A10) B88)B102) E103) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) B88)B102) E103) 235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01) bis A10) B88)B102) E103) 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10) B88)B102) K01) E103) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) B88)B102) E103)V00) 225/40R18 265/35R18 A01) bis A10) B88)B102) E103)V00) 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) B88)B102) E103)V00) 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) B88)B102) E103)V00) 235/40R18 265/35R18 A01) bis A10) B88)B102) E103)V00) 235/45R18 255/40R18 A01) bis A10) B88)B102) E103)V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000729-G0-015-59c~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-G0-015 Anlage-Nr. : 59c Seite : 9 / 21 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET45 9.0x18,ET40 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) B88)B102) (Kombi, S205) E103) ER1) 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10) B88)B102) E103) ER1) 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10) B88)B102) E103)GCT) ER1) 225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A01) bis A10) B88)B102) E103)GCT) ER1) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) B88)B102) E103) ER1)GCT) 235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01) bis A10) B88)B102) E103) ER1)GCT) 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10) B88)B102) K01) E103) ER1)GCT) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) B88)B102) E103) ER1)V00) 225/40R18 265/35R18 A01) bis A10) B88)B102) E103) ER1)V00) 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) B88)B102) E103) ER1)GCT) V00) 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) B88)B102) E103) ER1)GCV) V00) 235/40R18 265/35R18 A01) bis A10) B88)B102) E103) ER1)V00) 235/45R18 255/40R18 A01) bis A10) B88)B102) E103) ER1)GCV) V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000729-G0-015-59c~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-G0-015 Anlage-Nr. : 59c Seite : 10 / 21 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 117 e1*2007/46*1007*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET45 9.0x18,ET40 80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 215/40R18 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) E100)E93a)N225) 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) K13) E100)E93a) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) K13)K25) E100)E93a)G01) 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10) K01)K13) E100)E93a) 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K13) E100)E93a)V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET45 9.0x18,ET40 155 bis 160 Mercedes CLA-Klasse 215/40R18 M+S 215/40R18 M+S A02) bis A10) (Limousine, Kombi; Serie E95a) auch 235/40R18) 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A02) bis A10) E95a) 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10) K01) E95a) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000729-G0-015-59c~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-G0-015 Anlage-Nr. : 59c Seite : 11 / 21 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET45 9.0x18,ET40 120 bis 300 Mercedes E-Klasse 215/40R18 215/40R18 A02) bis A10)B90) (Coupe, Cabrio; N225) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll oder 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10) B90) 17Zoll) N235) 235/35R18 235/35R18 A02) bis A10) B90) 235/40R18 235/40R18 A02) bis A10) B90) G4Y) 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) B90) N235) V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) B90) N235) V00) 235/40R18 255/35R18 A01) bis A10) B90) V00) 235/40R18 265/35R18 A01) bis A10) B90) G5B)V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET45 9.0x18,ET40 300 Mercedes E-Klasse 235/35R18 235/35R18 A02) bis A10) B90) (Coupe, Cabrio; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 18Zoll) 235/40R18 235/40R18 A02) bis A10) B90) 235/40R18 255/35R18 A01) bis A10) B90) V00) 235/40R18 265/35R18 A01) bis A10) B90) V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000729-G0-015-59c~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-G0-015 Anlage-Nr. : 59c Seite : 12 / 21 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET45 9.0x18,ET40 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10) B90) (W212, Limousine, E111) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll) 235/40R18 235/40R18 A02) bis A10) B90) E111) 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10) B90) E111) 235/40R18 265/35R18 A01) bis A10) B90) E111)V00) 235/40R18 275/35R18 A01) bis A10) B90) E111)V00) 245/40R18 265/35R18 A01) bis A10) B90) E111)V00) 245/40R18 275/35R18 A01) bis A10) B90) E111)V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET45 9.0x18,ET40 125 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10) B90) (W212, Limousine, E111) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17Zoll oder 245/40R18 265/35R18 A01) bis A10) B90) 18Zoll) E111)V00) 245/40R18 275/35R18 A01) bis A10) B90) E111)V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000729-G0-015-59c~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-G0-015 Anlage-Nr. : 59c Seite : 13 / 21 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET45 9.0x18,ET40 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/40R18 235/40R18 A02) bis A10) B90)ER1) (S212, Kombi, E111) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/..) 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10) B90)ER1) E111) 235/40R18 265/35R18 A01) bis A10) B90)ER1) E111)V00) 235/40R18 275/35R18 A01) bis A10) B90)ER1) E111)V00) 245/40R18 265/35R18 A01) bis A10) B90)ER1) E111)V00) 245/40R18 275/35R18 A01) bis A10) B90)ER1) E111)V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET45 9.0x18,ET40 125 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10) B90)ER1) (S212, Kombi, E111) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/..) 245/40R18 265/35R18 A01) bis A10) B90)ER1) E111)V00) 245/40R18 275/35R18 A01) bis A10) B90)ER1) E111)V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000729-G0-015-59c~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-G0-015 Anlage-Nr. : 59c Seite : 14 / 21 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET45 9.0x18,ET40 110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10) B103)ER1) (W213, Limousine) E111a)N235) 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10) B103)ER1) E111a)N245) 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10) B103)ER1) E111a) 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10) B103)ER1) E111a) 255/45R18 255/45R18 A02) bis A10) B103)ER1) E111a)GA2) 225/50R18 275/40R18 A01) bis A10) B103)ER1) N235) E111a)V00) 235/45R18 265/40R18 A01) bis A10) B103)ER1) N245) E111a)V00) 245/45R18 275/40R18 A01) bis A10) B103)ER1) E111a)V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET45 9.0x18,ET40 110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10) B103)ER1) (S213, Kombi) N235) 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10) B103)ER1) N245) 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10) B103)ER1) 255/45R18 255/45R18 A02) bis A10) B103)ER1) GA2) 245/45R18 275/40R18 A01) bis A10) B103)ER1) V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000729-G0-015-59c~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-G0-015 Anlage-Nr. : 59c Seite : 15 / 21 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET45 9.0x18,ET40 80 bis 155 Mercedes GLA 235/50R18 235/50R18 A02) bis A10) 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10) 255/45R18 255/45R18 A02) bis A10) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET45 9.0x18,ET40 100 bis 225 Mercedes GLK 235/50R18 235/50R18 A02) bis A10) 235/55R18 255/50R18 A02) bis A10) V00) 235/55R18 285/45R18 A02) bis A10) V00) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000729-G0-015-59c~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-G0-015 Anlage-Nr. : 59c Seite : 16 / 21 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/5 e1*2007/46*0459*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET45 9.0x18,ET40 65 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10)ER1) (W 447, Ausführungen mit E105)N245) T98) Serienbereifung bis 18Zoll; 2WD und 4WD) 235/50R18 235/50R18 A01) bis A10) ER2) K01)K123) K13) K25) E105)G01) N245) 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10) ER1) E105) 255/45R18 255/45R18 A01) bis A10) ER1) K01)K13) K25) E105)G01) Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000729-G0-015-59c~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-G0-015 Anlage-Nr. : 59c Seite : 17 / 21 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. B79) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage Achse 1: - mit belüfteter Bremsscheibe Ø 280x25mm B88) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 318x30mm B90) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm B102) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: 4-Kolben-Festsattel (Mercedes Benz) mit belüfteter Bremsscheibe Ø360x34mm B103) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: 4-Kolben-Festsattel (Mercedes Benz) mit belüfteter Bremsscheibe Ø360x36mm E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04. E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28, - Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24 RA-000729-G0-015-59c~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-G0-015 Anlage-Nr. : 59c Seite : 18 / 21 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W 447) : - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10, - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 Mercedes V-Klasse (W 447) : - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09, - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36 E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1450 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. RA-000729-G0-015-59c~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-G0-015 Anlage-Nr. : 59c Seite : 19 / 21 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000729-G0-015-59c~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-G0-015 Anlage-Nr. : 59c Seite : 20 / 21 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen, - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden, - die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu kürzen. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RA-000729-G0-015-59c~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-G0-015 Anlage-Nr. : 59c Seite : 21 / 21 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 59c mit den Blättern 1 bis 21 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ XRT-8018 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 24.04.2018 RA-000729-G0-015-59c~DB-5-112-66_5-ET45.docx