Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282
Nr. : RA-000729-G0-015
Anlage-Nr. : 59c
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: XRT-8018
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Vorderachse *
Radausführung: Lk 112
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast: 730 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
* Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03)
an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp XRT-9018, Lk 112 (ABE-Nr. 49283*03) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler
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Anlage-Nr. : 59c
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
117,176, 204, 204 AMG, 204K, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5255 130 Nm
204K AMG, 204X, 207, 245G M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
212, 212K, 212G W212, S212: 5255 130 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
212, R1ES W213, S213: 5255 150 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
639/2, 639/4, 639/5 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5242 180 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
176 e1*2007/46*0928*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET45 9.0x18,ET40
66 bis 155 Mercedes A-Klasse 215/40R18 215/40R18 A01) bis A10)B79)
(Beim Typ 245G nur E100)E93) N225)
zulässig an
Fahrzeugausführungen ab 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) B79)
EG-Genehmigungs-Nr. K13) E100)E93)
e1*2001/116*0470*04)
245/35R18 245/35R18 A01) bis A10) B79)
K01)K13) E100)E93)
205/45R18 225/40R18 A01) bis A10) B79)
M00)N215) T86) E100)E93) V00)
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) B79)
N225) E100)E93) V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
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Anlage-Nr. : 59c
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
176 e1*2007/46*0928*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET45 9.0x18,ET40
120 bis 160 Mercedes A-Klasse 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) B79)
(Frontantrieb und Allrad; E100)E95) N235)
Beim Typ 245G nur
zulässig an 235/35R18 235/35R18 A01) bis A10) B79)
Fahrzeugausführungen ab E100)E95)
EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04) 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10) B79)
E100)E95)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET45 9.0x18,ET40
115 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 215/40R18 A02) bis A10)
(Coupe, C204) E110)N225)
225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)
E110)
235/35R18 235/35R18 A02) bis A10)
E110)
245/35R18 245/35R18 A01) bis A10)
K01)K13) E110)
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
E110)V00)
225/40R18 255/35R18 A02) bis A10)
E110)V00)
235/35R18 265/30R18 A02) bis A10)
E110)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
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Nr. : RA-000729-G0-015
Anlage-Nr. : 59c
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
204 AMG e1*2001/116*0464*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET45 9.0x18,ET40
336 bis 373 C63 AMG 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A02) bis A10)
(Coupe, C204)
235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A02) bis A10)
245/35R18 M+S 245/35R18 M+S A01) bis A10)
K03)K13)
235/40R18 255/35R18 A02) bis A10)
V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET45 9.0x18,ET40
88 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, W204) E104)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K13) E104)G2G)
245/35R18 245/35R18 A01) bis A10)
K01)K13) E104)
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
E104)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
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Anlage-Nr. : 59c
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
204 AMG e1*2001/116*0464*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET45 9.0x18,ET40
334 bis 373 C63 AMG 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A02) bis A10)
(Limousine, W204)
235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A02) bis A10)
245/35R18 M+S 245/35R18 M+S A01) bis A10)
K03)K13)
235/40R18 255/35R18 A02) bis A10)
V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET45 9.0x18,ET40
88 bis 200 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)
(Kombi, S204) E104)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K13) E104)G01)
245/35R18 245/35R18 A01) bis A10)
K01)K13) E104)
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
E104)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
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Nr. : RA-000729-G0-015
Anlage-Nr. : 59c
Seite : 6 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
204K AMG e1*2001/116*0463*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET45 9.0x18,ET40
336 bis 373 C63 AMG 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A02) bis A10)
( Kombi, S204)
235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A02) bis A10)
245/35R18 M+S 245/35R18 M+S A01) bis A10)
K03)K13)
235/40R18 255/35R18 A02) bis A10)
V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
e1*2001/116*0463*08 1110/1165 (0) 5/112/66,5
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET45 9.0x18,ET40
115 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)B88)B102)
(Coupe C205, Cabrio A205) E110a)
225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A02) bis A10) B88)B102)
E110a)
225/45R18 225/45R18 A02) bis A10) B88)B102)
E110a)
225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A02) bis A10) B88)B102)
E110a)
235/40R18 235/40R18 A02) bis A10) B88)B102)
E110a)
235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A02) bis A10) B88)B102)
E110a)
235/45R18 235/45R18 A01) bis A10) B88)B102)
E110a)G01)
235/45R18 M+S 235/45R18 M+S A01) bis A10) B88)B102)
E110a)G01)
245/40R18 245/40R18 A01) bis A10) B88)B102)
E110a)
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) B88)B102)
E110a)V00)
235/40R18 265/35R18 A01) bis A10) B88)B102)
E110a)V00)
235/45R18 255/40R18 A01) bis A10) B88)B102)
E110a)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
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Teiletyp : XRT-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET45 9.0x18,ET40
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) B88)B102)
(Limousine, W205) E103)
225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10) B88)B102)
E103)
225/45R18 225/45R18 A01) bis A10) B88)B102)
E103)
225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A01) bis A10) B88)B102)
E103)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) B88)B102)
E103)
235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01) bis A10) B88)B102)
E103)
245/40R18 245/40R18 A01) bis A10) B88)B102)
K01) E103)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) B88)B102)
E103)V00)
225/40R18 265/35R18 A01) bis A10) B88)B102)
E103)V00)
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) B88)B102)
E103)V00)
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) B88)B102)
E103)V00)
235/40R18 265/35R18 A01) bis A10) B88)B102)
E103)V00)
235/45R18 255/40R18 A01) bis A10) B88)B102)
E103)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000729-G0-015-59c~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282
Nr. : RA-000729-G0-015
Anlage-Nr. : 59c
Seite : 9 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET45 9.0x18,ET40
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) B88)B102)
(Kombi, S205) E103) ER1)
225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10) B88)B102)
E103) ER1)
225/45R18 225/45R18 A01) bis A10) B88)B102)
E103)GCT) ER1)
225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A01) bis A10) B88)B102)
E103)GCT) ER1)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) B88)B102)
E103) ER1)GCT)
235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01) bis A10) B88)B102)
E103) ER1)GCT)
245/40R18 245/40R18 A01) bis A10) B88)B102)
K01) E103) ER1)GCT)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) B88)B102)
E103) ER1)V00)
225/40R18 265/35R18 A01) bis A10) B88)B102)
E103) ER1)V00)
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) B88)B102)
E103) ER1)GCT) V00)
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) B88)B102)
E103) ER1)GCV) V00)
235/40R18 265/35R18 A01) bis A10) B88)B102)
E103) ER1)V00)
235/45R18 255/40R18 A01) bis A10) B88)B102)
E103) ER1)GCV) V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282
Nr. : RA-000729-G0-015
Anlage-Nr. : 59c
Seite : 10 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
117 e1*2007/46*1007*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET45 9.0x18,ET40
80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 215/40R18 215/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) E100)E93a)N225)
225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
K13) E100)E93a)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K13)K25) E100)E93a)G01)
245/35R18 245/35R18 A01) bis A10)
K01)K13) E100)E93a)
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K13) E100)E93a)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET45 9.0x18,ET40
155 bis 160 Mercedes CLA-Klasse 215/40R18 M+S 215/40R18 M+S A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; Serie E95a)
auch 235/40R18)
225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A02) bis A10)
E95a)
245/35R18 245/35R18 A01) bis A10)
K01) E95a)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000729-G0-015-59c~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282
Nr. : RA-000729-G0-015
Anlage-Nr. : 59c
Seite : 11 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET45 9.0x18,ET40
120 bis 300 Mercedes E-Klasse 215/40R18 215/40R18 A02) bis A10)B90)
(Coupe, Cabrio; N225)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll oder 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10) B90)
17Zoll) N235)
235/35R18 235/35R18 A02) bis A10) B90)
235/40R18 235/40R18 A02) bis A10) B90)
G4Y)
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) B90)
N235) V00)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) B90)
N235) V00)
235/40R18 255/35R18 A01) bis A10) B90)
V00)
235/40R18 265/35R18 A01) bis A10) B90)
G5B)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET45 9.0x18,ET40
300 Mercedes E-Klasse 235/35R18 235/35R18 A02) bis A10) B90)
(Coupe, Cabrio;
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 18Zoll) 235/40R18 235/40R18 A02) bis A10) B90)
235/40R18 255/35R18 A01) bis A10) B90)
V00)
235/40R18 265/35R18 A01) bis A10) B90)
V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000729-G0-015-59c~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282
Nr. : RA-000729-G0-015
Anlage-Nr. : 59c
Seite : 12 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET45 9.0x18,ET40
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10) B90)
(W212, Limousine, E111)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll) 235/40R18 235/40R18 A02) bis A10) B90)
E111)
245/40R18 245/40R18 A02) bis A10) B90)
E111)
235/40R18 265/35R18 A01) bis A10) B90)
E111)V00)
235/40R18 275/35R18 A01) bis A10) B90)
E111)V00)
245/40R18 265/35R18 A01) bis A10) B90)
E111)V00)
245/40R18 275/35R18 A01) bis A10) B90)
E111)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET45 9.0x18,ET40
125 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10) B90)
(W212, Limousine, E111)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 17Zoll oder 245/40R18 265/35R18 A01) bis A10) B90)
18Zoll) E111)V00)
245/40R18 275/35R18 A01) bis A10) B90)
E111)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000729-G0-015-59c~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282
Nr. : RA-000729-G0-015
Anlage-Nr. : 59c
Seite : 13 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET45 9.0x18,ET40
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/40R18 235/40R18 A02) bis A10) B90)ER1)
(S212, Kombi, E111)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 225/..) 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10) B90)ER1)
E111)
235/40R18 265/35R18 A01) bis A10) B90)ER1)
E111)V00)
235/40R18 275/35R18 A01) bis A10) B90)ER1)
E111)V00)
245/40R18 265/35R18 A01) bis A10) B90)ER1)
E111)V00)
245/40R18 275/35R18 A01) bis A10) B90)ER1)
E111)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET45 9.0x18,ET40
125 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10) B90)ER1)
(S212, Kombi, E111)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 245/..) 245/40R18 265/35R18 A01) bis A10) B90)ER1)
E111)V00)
245/40R18 275/35R18 A01) bis A10) B90)ER1)
E111)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000729-G0-015-59c~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282
Nr. : RA-000729-G0-015
Anlage-Nr. : 59c
Seite : 14 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET45 9.0x18,ET40
110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10) B103)ER1)
(W213, Limousine) E111a)N235)
235/45R18 235/45R18 A02) bis A10) B103)ER1)
E111a)N245)
245/40R18 245/40R18 A02) bis A10) B103)ER1)
E111a)
245/45R18 245/45R18 A02) bis A10) B103)ER1)
E111a)
255/45R18 255/45R18 A02) bis A10) B103)ER1)
E111a)GA2)
225/50R18 275/40R18 A01) bis A10) B103)ER1)
N235) E111a)V00)
235/45R18 265/40R18 A01) bis A10) B103)ER1)
N245) E111a)V00)
245/45R18 275/40R18 A01) bis A10) B103)ER1)
E111a)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET45 9.0x18,ET40
110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10) B103)ER1)
(S213, Kombi) N235)
235/45R18 235/45R18 A02) bis A10) B103)ER1)
N245)
245/45R18 245/45R18 A02) bis A10) B103)ER1)
255/45R18 255/45R18 A02) bis A10) B103)ER1)
GA2)
245/45R18 275/40R18 A01) bis A10) B103)ER1)
V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000729-G0-015-59c~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282
Nr. : RA-000729-G0-015
Anlage-Nr. : 59c
Seite : 15 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET45 9.0x18,ET40
80 bis 155 Mercedes GLA 235/50R18 235/50R18 A02) bis A10)
245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
255/45R18 255/45R18 A02) bis A10)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET45 9.0x18,ET40
100 bis 225 Mercedes GLK 235/50R18 235/50R18 A02) bis A10)
235/55R18 255/50R18 A02) bis A10)
V00)
235/55R18 285/45R18 A02) bis A10)
V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000729-G0-015-59c~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282
Nr. : RA-000729-G0-015
Anlage-Nr. : 59c
Seite : 16 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
639/5 e1*2007/46*0459*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET45 9.0x18,ET40
65 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10)ER1)
(W 447, Ausführungen mit E105)N245) T98)
Serienbereifung bis 18Zoll;
2WD und 4WD) 235/50R18 235/50R18 A01) bis A10) ER2)
K01)K123) K13) K25) E105)G01) N245)
245/45R18 245/45R18 A02) bis A10) ER1)
E105)
255/45R18 255/45R18 A01) bis A10) ER1)
K01)K13) K25) E105)G01)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-000729-G0-015-59c~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282
Nr. : RA-000729-G0-015
Anlage-Nr. : 59c
Seite : 17 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
B79) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage Achse 1:
- mit belüfteter Bremsscheibe Ø 280x25mm
B88) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 318x30mm
B90) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm
B102) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
4-Kolben-Festsattel (Mercedes Benz) mit belüfteter Bremsscheibe Ø360x34mm
B103) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
4-Kolben-Festsattel (Mercedes Benz) mit belüfteter Bremsscheibe Ø360x36mm
E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
1):
- Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
- Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
1):
- Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
- Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
RA-000729-G0-015-59c~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282
Nr. : RA-000729-G0-015
Anlage-Nr. : 59c
Seite : 18 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
Mercedes Vito (W 447) :
- Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
- Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
- Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
Mercedes V-Klasse (W 447) :
- Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
- Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
- Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
- Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur
Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als
(Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei
denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen
ist.
E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als
(Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
- Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213:
nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1450 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282
Nr. : RA-000729-G0-015
Anlage-Nr. : 59c
Seite : 19 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
G5B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000729-G0-015-59c~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282
Nr. : RA-000729-G0-015
Anlage-Nr. : 59c
Seite : 20 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm
nach vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu
versetzen,
- die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist
auszuschneiden,
- die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm
zu kürzen.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49282
Nr. : RA-000729-G0-015
Anlage-Nr. : 59c
Seite : 21 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 59c mit den Blättern 1 bis 21 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-8018 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 24.04.2018
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