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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51718 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000945-A0-021
Anlage-Nr. :                101b
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  Y-9520


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   Y-9520
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            BORBET
Montageposition:                                      Hinterachse *
Radausführung:                                            Lk 112
Radgröße:                                               9½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  66,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           ohne Ring
geprüfte Radlast:                                         720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2200 mm
 * Die Verwendung des Rades Y-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp Y-8520 an der Vorderachse
zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den
Radtyp Y-8520, Lk 112 (ABE-Nr. 51717) zu entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler




RA-000945-A0-021-101b~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51718 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000945-A0-021
Anlage-Nr. :                101b
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  Y-9520


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                        Beschreibung der Befestigungsteile               Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                    moment
204, 204 AMG, 204K, 204K    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                               5255-0 130 Nm
AMG, 218, 230, 230 AMG, 231 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
212                         W212:                                                           5255-0       130 Nm
                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                            M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                            W213:                                                           5255-0       150 Nm
                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                            M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
221, 221 AMG                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                                 5255-0       150 Nm
                            M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x20,ET25          9.5x20,ET40
85 bis 245      Mercedes C-Klasse        245/30R20            245/30R20          A01) bis A10)
                (Limousine, W205)                             K04)K103)K122)K28) E103)
                                                              M00)T90)
Die Verwendung des Rades Y-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y-8520 (ABE-Nr. 51717) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET25          9.5x20,ET40
85 bis 245      Mercedes C-Klasse       245/30R20            245/30R20          A01) bis A10)
                (Kombi, S205)                                K04)K103)K122)K28) E103)ER1)GCT)
                                                             M00)T90)
Die Verwendung des Rades Y-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y-8520 (ABE-Nr. 51717) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51718 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000945-A0-021
Anlage-Nr. :                101b
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  Y-9520


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
204 AMG                         e1*2001/116*0464*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x20,ET25          9.5x20,ET40
350 bis 375     Mercedes C-Klasse C63 245/30R20 M+S           245/30R20 M+S      A01) bis A10)
                AMG, C63 S AMG                                K04)K128)M00)
                (Limousine, W205)
                                         255/30R20 M+S        255/30R20 M+S      A01) bis A10)
                                                              K02)K103)K128)K28)

                                             245/30R20             265/30R20          A01) bis A10)
                                                                   K02)K103)K128)K28) V00)

                                             255/30R20             275/30R20          A01) bis A10)
                                                                   K02)K103)K128)K28) V00)
Die Verwendung des Rades Y-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y-8520 (ABE-Nr. 51717) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
204K AMG                       e1*2001/116*0463*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET25          9.5x20,ET40
350 bis 375     Mercedes C-Klasse C63 245/30R20 M+S          245/30R20 M+S      A01) bis A10)
                AMG, C63 S AMG                               K04)K128)M00)T90)
                (Kombi, S205)
                                        255/30R20 M+S        255/30R20 M+S      A01) bis A10)
                                                             K02)K103)K128)K28)

                                             245/30R20             265/30R20          A01) bis A10)
                                                                   K02)K103)K128)K28) V00)

                                             255/30R20             275/30R20          A01) bis A10)
                                                                   K02)K103)K128)K28) V00)
Die Verwendung des Rades Y-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y-8520 (ABE-Nr. 51717) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51718 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000945-A0-021
Anlage-Nr. :                101b
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  Y-9520


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
218                               e1*2007/46*0485*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET25          9.5x20,ET40
120 bis 245     Mercedes CLS               245/30R20            245/30R20                A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi;                              A94)M00)                 T90)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 245/45R17)    255/30R20            255/30R20                A02) bis A10)
                                                                A94)T92)
Die Verwendung des Rades Y-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y-8520 (ABE-Nr. 51717) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
218                               e1*2007/46*0485*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET25          9.5x20,ET40
120 bis 300     Mercedes CLS               255/30R20            255/30R20                A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi;                              A94)T92)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 255/40R18)
Die Verwendung des Rades Y-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y-8520 (ABE-Nr. 51717) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x20,ET25          9.5x20,ET40
110 bis 245     Mercedes E-Klasse        235/35R20            235/35R20                  A02) bis A10)
                (W213, Limousine)                             T92)                       E111a)N245)

                                             225/35R20             255/30R20             A02) bis A10)
                                                                   N265)T92)             E111a)V00)

                                             235/35R20             265/30R20             A01) bis A10)
                                                                   K04)N275)T94)         E111a)V00)
Die Verwendung des Rades Y-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y-8520 (ABE-Nr. 51717) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51718 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000945-A0-021
Anlage-Nr. :                101b
Seite :                     5 / 11                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  Y-9520


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
221                             e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x20,ET25          9.5x20,ET40
150 bis 390     Mercedes S-Klasse        245/40R20            245/40R20                  A02) bis A10)
                (W222, ab Modell 2014)                        N255)                      E98b) ER1)

                                             245/40R20 M+S         245/40R20 M+S         A02) bis A10)
                                                                                         E98b) ER1)

                                             255/35R20             255/35R20             A02) bis A10)
                                                                   N265)T97)             E98b) ER1)

                                             255/35R20 M+S         255/35R20 M+S         A02) bis A10)
                                                                   T97)                  E98b) ER1)

                                             245/40R20             275/35R20             A02) bis A10)
                                                                                         E98b) ER1)V00)

                                             245/40R20             285/35R20             A02) bis A10)
                                                                                         E98b) ER1)V00)
Die Verwendung des Rades Y-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y-8520 (ABE-Nr. 51717) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x20,ET25          9.5x20,ET40
270 bis 335     Mercedes S-Klasse Coupe, 245/40R20            245/40R20                  A02) bis A10)
                Cabrio
                (C217, A217)
                                         255/35R20            255/35R20                  A02) bis A10)


                                             255/40R20             255/40R20             A01) bis A10)
                                                                                         G01)

                                             245/40R20             275/35R20             A02) bis A10)
                                                                                         V00)

                                             255/40R20             285/35R20             A01) bis A10)
                                                                                         G01)V00)
Die Verwendung des Rades Y-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y-8520 (ABE-Nr. 51717) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51718 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000945-A0-021
Anlage-Nr. :                101b
Seite :                     6 / 11                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  Y-9520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
221 AMG                        e1*2001/116*0396*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET25          9.5x20,ET40
430 bis 463     Mercedes S63 AMG        255/40R20 M+S        255/40R20 M+S               A02) bis A10)
                Coupe, S65 AMG Coupe,
                S63 AMG Cabrio
                (C217, A217)            255/40R20            285/35R20                   A02) bis A10)
                                                                                         V00)
Die Verwendung des Rades Y-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y-8520 (ABE-Nr. 51717) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
230                             e1*98/14*0169*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x20,ET25          9.5x20,ET40
170 bis 380     Mercedes SL               245/30R20 M+S        245/30R20 M+S             A02) bis A10)
                (Baureihe R230)                                M00)T90)                  E114)

                                             255/30R20             255/30R20             A02) bis A10)
                                                                   N265)T92)             E114)

                                             255/30R20             285/30R20             A01) bis A10)
                                                                   K16)K28)              E114)G01)V00)
Die Verwendung des Rades Y-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y-8520 (ABE-Nr. 51717) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
230 AMG                         e1*2001/116*0248*..
230                             e1*98/14*0169*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x20,ET25          9.5x20,ET40
350 bis 450     Mercedes SL63 AMG,        255/30R20 M+S        255/30R20 M+S             A02) bis A10)
                SL65 AMG                                                                 E114)
                (Baureihe R230)
                                          255/30R20            285/30R20                 A01) bis A10)
                                                               K16)K28)                  E114)G01)V00)
Die Verwendung des Rades Y-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y-8520 (ABE-Nr. 51717) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51718 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000945-A0-021
Anlage-Nr. :                101b
Seite :                     7 / 11                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  Y-9520


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
231                             e1*2007/46*0803*..
230                             e1*98/14*0169*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x20,ET25          9.5x20,ET40
225 bis 335     Mercedes SL               255/30R20            255/30R20                 A02) bis A10)
                (Baureihe R231)                                A94a)N265)                E114a)E115)
Die Verwendung des Rades Y-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y-8520 (ABE-Nr. 51717) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




RA-000945-A0-021-101b~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51718 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000945-A0-021
Anlage-Nr. :                101b
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  Y-9520


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
     205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
     1):
     - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
     - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E111a)       Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213:
    nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten,
     die mit "S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

E114a)      Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur
    Varianten, die mit "N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-
     /Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
     ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1440 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51718 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000945-A0-021
Anlage-Nr. :                101b
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  Y-9520


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
     vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
       kürzen oder nach hinten/oben zu biegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
       anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

K128) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
       kürzen oder nach hinten/oben zu biegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
       anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden
     - der KS Flap ist entsprechend dem Verlauf Radhauskante zu kürzen.



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51718 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000945-A0-021
Anlage-Nr. :                101b
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Teiletyp :                  Y-9520


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51718 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000945-A0-021
Anlage-Nr. :                101b
Seite :                     11 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  Y-9520


V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 101b mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem
Gutachten für die Sonderräder Typ Y-9520 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 15.03.2018




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