Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52033 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000969-A0-104
Anlage-Nr. : 10
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL6.0855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SL6.0855
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Speedline
Montageposition: Hinterachse *
Radausführung: SL6.0855.173
Radgröße: 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 753 kg
bei Reifenabrollumfang: 2147 mm
* Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Hinterachse zulässig.
Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SL6.0805 an der
Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp SL6.0805, SL6.0805.073 (ABE-Nr. 52032) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes-Benz, Daimler-Chrysler
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
204, 204 AMG, 204K Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZPS5X3266 130 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52033 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000969-A0-104
Anlage-Nr. : 10
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL6.0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
204 AMG e1*2001/116*0464*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x20,ET27 8.5x20,ET38
270 bis 287 Mercedes C-Klasse, C43 225/35R20 M+S 225/35R20 M+S A02) bis A10)
AMG
(Coupe C205, Cabrio A205)
Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0805 (ABE-Nr. 52032) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x20,ET27 8.5x20,ET38
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R20 225/35R20 A01) bis A10)
(Limousine, W205) K04)N235)T90) E103)GB9)
225/35R20 M+S 225/35R20 M+S A01) bis A10)
K04)T90) E103)GB9)
245/30R20 245/30R20 A01) bis A10)
K04)K122)T90) E103)
Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0805 (ABE-Nr. 52032) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x20,ET27 8.5x20,ET38
270 bis 287 Mercedes C-Klasse, C43 225/35R20 M+S 225/35R20 M+S A02) bis A10)
AMG
(Limousine, W205)
Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0805 (ABE-Nr. 52032) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000969-A0-104-10~DB-5-112-66_5-ET38_SL6.0855.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52033 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000969-A0-104
Anlage-Nr. : 10
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL6.0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x20,ET27 8.5x20,ET38
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R20 225/35R20 A01) bis A10)
(Kombi, S205) K04)N235)T90) E103)GCX)
225/35R20 M+S 225/35R20 M+S A01) bis A10)
K04)T90) E103)GCX)
245/30R20 245/30R20 A01) bis A10)
K04)K122)T90) E103)GCT)
Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0805 (ABE-Nr. 52032) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
RA-000969-A0-104-10~DB-5-112-66_5-ET38_SL6.0855.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52033 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000969-A0-104
Anlage-Nr. : 10
Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL6.0855
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
1):
- Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
- Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
GB9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
225/45R18, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GCX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
RA-000969-A0-104-10~DB-5-112-66_5-ET38_SL6.0855.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52033 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000969-A0-104
Anlage-Nr. : 10
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL6.0855
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
kürzen oder nach hinten/oben zu biegen,
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL6.0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 03.08.2018
RA-000969-A0-104-10~DB-5-112-66_5-ET38_SL6.0855.docx