Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-D0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 1 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: XRT-9018 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk 112 Radgröße: 9Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6 geprüfte Radlast: 730 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 172, 172 AMG, 204X, 207, 218, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5255 130 Nm 230, 231, 204, 204K, R1ECLS M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 212, 212K, 212G, R1ES W212, S212: 5255 130 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm W213, S213: 5255 150 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm RA-000730-D0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-D0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 2 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment R1EC Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5255 150 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 216 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5255 150 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10) (Coupe C205, Cabrio A205) A01)K01)K04)K132)N235) E110a) 225/40R18 M+S A01)K01)K04)K132) 225/45R18 A01)K01)K04)K122)K132)M00)N235) 225/45R18 M+S A01)K01)K04)K122)K132)M00) 235/40R18 A01)K01)K02)K103)K122)K132)K28)N245) 235/40R18 M+S A01)K01)K02)K103)K122)K132)K28) RA-000730-D0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-D0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 3 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10) (Limousine, W205) A01)K01)K04)N235)T92) E103) 225/40R18 M+S A01)K01)K04)T92) 225/45R18 A01)K01)K04)K122)M00)N235) 225/45R18 M+S A01)K01)K04)K122)M00) 235/40R18 A01)K01)K02)K103)K122)K28)N245) 235/40R18 M+S A01)K01)K02)K103)K122)K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10) (Kombi, S205) A01)K01)K04)N235)T92) E103)ER1) 225/40R18 M+S A01)K01)K04)T92) 225/45R18 A01)GCT)K01)K04)K122)M00)N235) 225/45R18 M+S A01)GCT)K01)K04)K122)M00) 235/40R18 A01)GCT)K01)K02)K103)K122)K28)N245) 235/40R18 M+S A01)GCT)K01)K02)K103)K122)K28) RA-000730-D0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-D0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 4 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 285 Mercedes CL 255/45R18 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01)K03)K11) Serienreifen in 17-Zoll und Heckantrieb) 265/40R18 A01)K03) 275/40R18 A01)K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 285 Mercedes CL 255/45R18 A02) bis A10)B61) (Ausführungen mit kleinsten A01)K03)K11) Serienreifen in 17-Zoll und 4-MATIC) 265/40R18 A01)K03) 275/40R18 A01)K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 320 bis 380 Mercedes CL 255/45R18 A02) bis A10) B61) (Ausführungen mit kleinsten A01)K03)K11)N265) Serienreifen in 18-Zoll und Heckantrieb) 255/45R18 M+S A01)K03)K11) 265/40R18 A01)K03)N275) 265/40R18 M+S A01)K03) 275/40R18 A01)K01) RA-000730-D0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-D0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 5 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 320 Mercedes CL 255/45R18 A02) bis A10) B61) (Ausführungen mit kleinsten A01)K03)K11) Serienreifen in 18-Zoll und 4-MATIC) 265/40R18 A01)K03) 275/40R18 A01)K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 218 e1*2007/46*0485*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 245 Mercedes CLS 245/40R18 A02) bis A10)B74)B87) (Limousine, Kombi; A94) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/45R17) 255/40R18 A94) 265/35R18 A01)A94)K03) 275/35R18 A01)A94a)K01)K04)K61)K97) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/40R18 275/35R18 A01) bis A10) B74)B87) A94a)K04) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 218 e1*2007/46*0485*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 300 Mercedes CLS 255/40R18 A02) bis A10) B74)B87) (Limousine, Kombi; A94) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 255/40R18) 265/35R18 A01)A94)K03) 275/35R18 A01)A94a)K01)K04)K61)K97) RA-000730-D0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-D0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 6 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ECLS e1*2007/46*1818*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 210 bis 270 Mercedes CLS 245/45R18 275/40R18 A02) bis A10) A94a) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 300 Mercedes E-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A01)K01)K04)M00)N225)T89) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll oder 225/40R18 17Zoll) A01)K01)K04)K15)N235) 235/35R18 A01)K01)K04)K15)N245)T90) 235/40R18 A01)G4Y)K01)K04)K15)N245) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 300 Mercedes E-Klasse 235/35R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A01)K01)K04)K15)N245)T90) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 18Zoll) 235/40R18 A01)K01)K04)K15)N245) RA-000730-D0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-D0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 7 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 180 Mercedes E-Klasse 235/45R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; Ausführungen mit kleinsten 245/45R18 Serienreifen ab 225/..) A01)K03) 255/40R18 A01)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/45R18 275/40R18 A01) bis A10) K03) K02)K126)K133) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 245 Mercedes E-Klasse 245/45R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A01)K03)N255) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen ab 245/..) 255/40R18 A01)K01)K04)N265) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/45R18 275/40R18 A01) bis A10) K03) K02)K126)K133) V00) RA-000730-D0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-D0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 8 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/40R18 A02) bis A10) (W212, Limousine, A01)K01)K04) E111) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll) 225/45R18 A01)K01)K04)M00) 235/40R18 A01)K01)K02) 245/40R18 A01)K01)K02)K27)K67)K97) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K01)M00) K02)K67) E111)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A02) bis A10) (W212, Limousine, A01)K01)K02)K27)K67)K97) E111) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17Zoll oder 18Zoll) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10) (S212, Kombi, A01)K01)K04)M00)T95) E111)ER1) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/..) 235/40R18 A01)K01)K02)T95) 245/40R18 A01)K01)K02)K27)K67)K97) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K01)M00) K02)K67) E111) ER1)V00) RA-000730-D0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-D0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 9 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A02) bis A10) (S212, Kombi, A01)K01)K02)K27)K67)K97) E111) ER1) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10) (W213, Limousine) A01)K01)M00)N235)T95) E111a) ER1) 235/45R18 A01)K01)K04)N245) 245/40R18 A01)K01)K04)N255) 245/45R18 A01)K01)K04)N255) 255/40R18 A01)K01)K02)N265) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/45R18 265/40R18 A01) bis A10) K01)N245) K02)K133)N275) E111a) ER1)V00) 245/45R18 275/40R18 A01) bis A10) K01) K02)K133)K26) E111a) ER1)V00) RA-000730-D0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-D0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 10 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10) (S213, Kombi) A01)K01)M00)N235)T95) ER1) 235/45R18 A01)K01)K04)N245) 245/45R18 A01)K01)K04)N255) 255/40R18 A01)K01)K02)N265) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/45R18 275/40R18 A01) bis A10) ER1) K01) K02)K133)K26) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 190 Mercedes GLC 235/60R18 A02) bis A10) ER4) (X253) A01)A94)K03)M00) 255/55R18 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 190 Mercedes GLC Coupe 235/60R18 A02) bis A10) ER4) (C253, ohne A94)M00) Radhausverbreiterungen an Achse 2) 255/55R18 A01)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/60R18 255/55R18 A01) bis A10) ER4) M00) K04) V00) RA-000730-D0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-D0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 11 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 190 Mercedes GLC Coupe 235/60R18 A02) bis A10) ER4) (C253, mit A94a)M00) Radhausverbreiterungen an Achse 2) 255/55R18 A01)K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/60R18 255/55R18 A02) bis A10) ER4) M00) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes GLK 235/50R18 A02) bis A10) A01)K01)K02)M00) 245/50R18 A01)K01)K02)M00) 255/50R18 A01)K01)K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/50R18 275/45R18 A01) bis A10) K01)M00) K02) V00) 255/50R18 275/45R18 A01) bis A10) K01) K02) V00) 255/50R18 285/45R18 A01) bis A10) K01) K02) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 231 e1*2007/46*0803*.. 230 e1*98/14*0169*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 225 bis 335 Mercedes SL 255/40R18 A02) bis A10) (Baureihe R231) A94a)N265) E114a)E115) 265/35R18 A94)N275) RA-000730-D0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-D0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 12 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 180 Mercedes SLC 215/40R18 A02) bis A10) M00)N225) 225/35R18 A01)A94a)K03) 225/40R18 A01)K03)K25)K97) 235/35R18 A01)K01) 235/40R18 A01)G01)K01)K102)K103)K104)K25)K28)K 97) 245/35R18 A01)K01)K103)K104)K25)K28)K97) 255/30R18 A01)K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R18 255/30R18 A01) bis A10) K03) V00) 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03)K25)K97) K103)K104)K28) V00) 235/35R18 265/30R18 A01) bis A10) K01) K02)K103)K104)K28) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 Mercedes SLC 43 AMG 235/35R18 M+S A02) bis A10) A01)K01) 235/40R18 M+S A01)K01)K102)K103)K104)K25)K28)K97) 245/35R18 M+S A01)K01)K103)K104)K25)K28)K97) RA-000730-D0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-D0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 13 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 225 Mercedes SLK 215/40R18 A02) bis A10) M00)N225) 225/35R18 A01)A94a)K03) 225/40R18 A01)K03)K25)K97) 235/35R18 A01)K01) 235/40R18 A01)G01)K01)K102)K103)K104)K25)K28)K 97) 245/35R18 A01)K01)K103)K104)K25)K28)K97) 255/30R18 A01)K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R18 255/30R18 A01) bis A10) K03) V00) 225/35R18 265/30R18 A01) bis A10) K03) K02)K103)K104)K28) V00) 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03)K25)K97) K103)K104)K28) V00) 235/35R18 265/30R18 A01) bis A10) K01) K02)K103)K104)K28) V00) RA-000730-D0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-D0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 14 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. 172 AMG e1*2007/46*0857*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 310 Mercedes SLK 55 AMG 235/35R18 M+S A02) bis A10) A01)K01) 235/40R18 M+S A01)K01)K102)K103)K104)K25)K28)K97) 245/35R18 M+S A01)K01)K103)K104)K25)K28)K97) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-000730-D0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-D0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 15 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B61) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: Achse 1 mit Festsattel mit innenbelüfteter Bremsscheibe Ø360 x 36 mm. B74) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 Brembo 4- Kolben Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 360x36mm B87) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad- /Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000730-D0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-D0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 16 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E114a) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit "N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1). ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1370 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000730-D0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-D0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 17 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K102) An Achse 1 ist der innere Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Scheinwerferserviceklappe um ca. 5 mm nach oben warm einzuformen. K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend der Blechradhauskante anzupassen. K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. K126) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum Befestigungsniet auszuschneiden - die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen - die hinter der Ausbuchtung befindliche Blechkante ist um 10 mm zu kürzen K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5 mm zu kürzen. RA-000730-D0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-D0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 18 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben, - die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K61) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei Lenkeinschlag) warm nach vorne einzuformen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt). K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2: - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen. - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000730-D0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-D0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 19 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 19 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ XRT-9018 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 24.04.2018 RA-000730-D0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx