Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. : RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : MO 8075
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: MO 8075
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 100K
Radgröße: 8Jx17EH2+
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 64,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø64/Ø57.1
geprüfte Radlast: 760 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Chrysler, Daimler Chrysler
RA-000618-G0-306-05a~CH-5-100-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. : RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : MO 8075
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
JX,PT,JR Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 4711 110 Nm
M12x1,5
Typ: JX
ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 120 Stratus Cabrio 205/50R17 A02) bis A10)
M00) S01)
225/45R17
A01)K01)K31)
235/40R17
A01)K01)K31)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)
M00) K31)S01)V00)
e11*93/81*0028*05E 1105/910 5/100/57
Typ: PT
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0058*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 164 PT Cruiser, 205/50R17 A02) bis A10)
PT Cruiser Cabrio M00) S01)
205/45R17
E51)M00)
215/45R17
A01)K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02)bis A10)
M00) S01)V00)
215/45R17 235/40R17 A01)bis A10)
K03)S01)V00)
e11*98/14*0058*15 ab Revision 01zu NT01 1050/980; 1115/980 5/100/57
Ab NT05: 1080/980
RA-000618-G0-306-05a~CH-5-100-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. : RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : MO 8075
Typ: JR
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0138*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 149 Chrysler Sebring, 205/50R17 A01) bis A10)
Chrysler Sebring Cabrio M00) K03)K24)K34)
215/50R17
M00)
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)
M00) K03)K24)K34)V00)
e11*98/14*0138*09E 1105/940 5/100/57
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
RA-000618-G0-306-05a~CH-5-100-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. : RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : MO 8075
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E51) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
195/65R15 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K24) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich vor der Achse (im
Lenkeinschlagbereich) zur Fahrzeugmitte hin nachzuarbeiten.
K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zum
Stoßfänger auf eine max. Restdicke von 5 mm nach oben um- und anzulegen,
- die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist auf einer Länge von 100 mm
bis auf eine Restbreite von 5 mm abzuschneiden,
- die obere Befestigungsschraube (Kunststoffdübel) des Stoßfängers ist zu entfernen und
die Kunststofflasche entsprechend zu kürzen und anschließend wieder zu befestigen (z.
B. Kleben).
RA-000618-G0-306-05a~CH-5-100-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. : RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : MO 8075
K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der hinteren Türkante bis zum
Stoßfänger umzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die
umgelegte Radhauskante zu klemmen und eng an das Radhaus anzulegen,
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers, ist ab der Oberkante auf einer Länge
von ca. 100 mm nach unten, entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen,
der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ebenfalls auszuschneiden,
- die Blech- und Kunststoffbefestigungslasche im Bereich der Stoßfängeroberkante sind
zu kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 5a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ MO 8075 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 10.08.2011
RA-000618-G0-306-05a~CH-5-100-57-ET35.docx