Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               5a
Seite :                    1/5                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               MO 8075
Art des Rades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                              Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          100K
Radgröße:                                            8Jx17EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                     35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                 100 mm
Lochzahl:                                                 5
Mittenlochdurchmesser:                               64,10 mm
Zentrierart:                                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        Ø64/Ø57.1
geprüfte Radlast:                                      760 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2100 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller            :    Chrysler, Daimler Chrysler




RA-000618-G0-306-05a~CH-5-100-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               5a
Seite :                    2/5                                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                          Beschreibung der Befestigungsteile             Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                                    moment
JX,PT,JR                                                 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                     4711     110 Nm
                                                         M12x1,5

Typ:                         JX
ABE / EG-Genehmigung:        e11*93/81*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 120   Stratus Cabrio           205/50R17                                                        A02) bis A10)
                                       M00)                                                             S01)

                                                                225/45R17
                                                                A01)K01)K31)

                                                                235/40R17
                                                                A01)K01)K31)
                                                                zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                                vorne                hinten
                                                                205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                                                M00)                                    K31)S01)V00)
e11*93/81*0028*05E   1105/910                                                                           5/100/57



Typ:                           PT
ABE / EG-Genehmigung:          e11*98/14*0058*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 164   PT Cruiser,                205/50R17                                                      A02) bis A10)
              PT Cruiser Cabrio          M00)                                                           S01)

                                                                205/45R17
                                                                E51)M00)

                                                                215/45R17
                                                                A01)K03)
                                                                zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                                vorne                hinten
                                                                205/50R17            225/45R17          A02)bis A10)
                                                                M00)                                    S01)V00)
                                                                215/45R17            235/40R17          A01)bis A10)
                                                                                                        K03)S01)V00)
e11*98/14*0058*15    ab Revision 01zu NT01 1050/980; 1115/980                                           5/100/57
                     Ab NT05: 1080/980




RA-000618-G0-306-05a~CH-5-100-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               5a
Seite :                    3/5                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Typ:                            JR
ABE / EG-Genehmigung:           e11*98/14*0138*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 104 bis 149  Chrysler Sebring,          205/50R17                                A01) bis A10)
              Chrysler Sebring Cabrio    M00)                                     K03)K24)K34)

                                          215/50R17
                                          M00)

                                          225/45R17
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                          M00)                                    K03)K24)K34)V00)
e11*98/14*0138*09E   1105/940                                                     5/100/57




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

RA-000618-G0-306-05a~CH-5-100-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               5a
Seite :                    4/5                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E51) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
     195/65R15 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K24) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich vor der Achse (im
     Lenkeinschlagbereich) zur Fahrzeugmitte hin nachzuarbeiten.

K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zum
       Stoßfänger auf eine max. Restdicke von 5 mm nach oben um- und anzulegen,
     - die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist auf einer Länge von 100 mm
       bis auf eine Restbreite von 5 mm abzuschneiden,
     - die obere Befestigungsschraube (Kunststoffdübel) des Stoßfängers ist zu entfernen und
       die Kunststofflasche entsprechend zu kürzen und anschließend wieder zu befestigen (z.
       B. Kleben).




RA-000618-G0-306-05a~CH-5-100-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               5a
Seite :                    5/5                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der hinteren Türkante bis zum
       Stoßfänger umzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die
       umgelegte Radhauskante zu klemmen und eng an das Radhaus anzulegen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers, ist ab der Oberkante auf einer Länge
       von ca. 100 mm nach unten, entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen,
       der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ebenfalls auszuschneiden,
     - die Blech- und Kunststoffbefestigungslasche im Bereich der Stoßfängeroberkante sind
       zu kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 5a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ MO 8075 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.08.2011




RA-000618-G0-306-05a~CH-5-100-57-ET35.docx
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen