Seite 1
Seite 2
							                                                                              Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0258-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000908
ANLAGE: 9.1                                                     Radtyp: D917
Hersteller: DIEWE GmbH                                          Stand: 24.08.2017
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 2

Fahrzeughersteller                     : CHRYSLER (USA)
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                Einpreßtiefe (mm)     : 41
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 110/5                      Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
              Kennzeichnung                 Kennzeichnung        (mm)                     last      umf.     Fertig
              Rad                           Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
917SX-5110A41 PCD 5x110                     ohne                       65,1                   680     2150    05/15
651
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 135 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CHEROKEE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
KL           e4*2007/46*0783*.. 103 - 200 225/60R17            12K; 51G                  10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                         714; 721; 725; 73C;
                                                                                         74D; 76V

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
     berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                                                             Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0258-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000908
ANLAGE: 9.1                                                     Radtyp: D917
Hersteller: DIEWE GmbH                                          Stand: 24.08.2017
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 2 von 2
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
     angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
     wird.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen