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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47496
Nr. :                      RA-000503-F0-104
Anlage-Nr. :               6a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                         SL2.8805
Art des Rades:                                       einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                  Speedline
Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                SL2.8805.07
Radgröße:                                                       8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                               35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                           112 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                          76,0 mm
Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                                710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                         2255 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Fahrzeughersteller oder Marke        : Daimler Chrysler AG

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                           moment
ZH                                   Radschraube, Kugel 26 mm, Gewinde          ZP 50742 110 Nm
                                     M12x1,5, Schaftlänge 23,5 mm

Typ:                           ZH
ABE / EG-Genehmigung:          e11*2001/116*0140*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zul. Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 160 bis 246  Crossfire,                225/40R18 M+S                            A01) bis A10)
              Crossfire Cabrio          E05)                                     K41)

e11*2001/116*0140*04   905/850                                                   5/112/66,5




RA-000503-F0-104-06a~CH-5-112-66_5-ET35_SL2.8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47496
Nr. :                      RA-000503-F0-104
Anlage-Nr. :               6a
Seite :                    2/3                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.8805



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden
     Befestigungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an
     der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.




RA-000503-F0-104-06a~CH-5-112-66_5-ET35_SL2.8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47496
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Anlage-Nr. :               6a
Seite :                    3/3                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.8805


E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die ins Radhaus ragende schräge Blechaufwölbung vor der Vorderachse (Höhe
       Seitenblinker) ist ab Unterkante der Schräge komplett nach vorne oben zu treiben bis
       auf die Höhe des sie umgebenden Radhauses.


Die Anlage Nr. 6a mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL2.8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 05.03.2010




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