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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. :               4b
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  DE808
Art des Rades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                               Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          LK 112G
Radgröße:                                               8Jx18EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,60 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        Ø72.5/Ø66.6
geprüfte Radlast:                                        710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke   : Daimler Chrysler AG

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                 Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
ZH                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            4628     110 Nm
                                M12x1,5, Schaftlänge 26 mm




RA-000608-F0-306-04b~CH-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. :               4b
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


Typ:                           ZH
ABE / EG-Genehmigung:          e11*2001/116*0140*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zul. Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 160 bis 246  Crossfire,                225/40R18 M+S                       A01) bis A10)
              Crossfire Cabrio          E05)                                K41)

e11*2001/116*0140*04   905/850                                              5/112/66,5



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




RA-000608-F0-306-04b~CH-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. :               4b
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die ins Radhaus ragende schräge Blechaufwölbung vor der Vorderachse (Höhe
       Seitenblinker) ist ab Unterkante der Schräge komplett nach vorne oben zu treiben bis
       auf die Höhe des sie umgebenden Radhauses.

Die Anlage Nr. 4b mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ DE808 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 06.03.2012




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