Gutachten 366-0044-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
ANLAGE: 21 CHRYSLER Radtyp: OMUG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 17.12.2012
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Fahrzeughersteller : CHRYSLER (USA)
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
OMUG8BP35B66 LK112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 655 2254 08/09
6
OMUG8BP35B66 LK112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 675 2181 08/09
6
OMUG8BP35B66 LK112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 685 2144 08/09
6
OMUG8BP35B66 LK112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 700 2095 08/09
6
OMUG8BP35B66 LK112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 710 2065 08/09
6
OMUG8BP35D66 LK112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 675 2181 11/12
6
OMUG8BP35666 LK112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 655 2254 02/07
OMUG8BP35666 LK112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 675 2181 02/07
OMUG8BP35666 LK112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 685 2144 02/07
OMUG8BP35666 LK112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 700 2095 02/07
OMUG8BP35666 LK112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 710 2065 02/07
OMUG8KA35B66 LK112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 710 2065 08/09
6
OMUG8KA35D66 LK112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 675 2181 11/12
6
OMUG8KA35LB6 LK112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 710 2065 08/09
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJME
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: CROSSFIRE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZH e11*2001/116*0140*.. 160 - 249 225/40R18 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 56C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76Z
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
ANLAGE: 21 CHRYSLER Radtyp: OMUG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 17.12.2012
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.