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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47467 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55127708 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ MI 554
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                   Rial Leichtmetallfelgen GmbH
                               Industriestraße 11
                               D-67136 Fußgönheim
                               QM-Nr.: QA051000110

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         MILANO
Typ                            MI 554
Radgröße                       5,5Jx14H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
B3             MI 554 B3/Z03 Ø63,3-57,1            5/100/57,1         40       580     1960

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     47467
Herstellerzeichen              rial germany
Radtyp und Ausführung          MI 554 (s.o.)
Radgröße                       5,5Jx14H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           UW
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       120               30
S02    Mutter M12x1,5               Kegel 60°       120               -

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55127708 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Chrysler
                               Seat
                               Skoda
                               Volkswagen

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55127708 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ MI 554
Hersteller                        Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                    Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung kW-Bereich         Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chrysler Neon      85-112             185/65R14                                     A02 A04 A05
PL                                                                                  A08 A09 A13
e11*98/14*0057*..                                                                   A14 A19 B02
                                                                                    B03 S02
Chrysler Neon          85-98          175/65R14                                     A02 A04 A05
PL (S.7.)              85-98          185/65R14                                     A08 A09 A14
e11*93/81*0007*..                                                                   A19 A63 B02
                                                                                    B03 S02
Seat Ibiza             51-77          175/70R14       A13                           A02 A04 A05
6J                     51-77          185/65R14       A13                           A08 A09 A14
e9*2001/116*0067*..    51-77          195/60R14       A12                           A19 B03 Flh
                                                                                    S01
Seat Ibiza / Cordoba   44-63          165/70R14       A13 R09 T81 T85               A02 A04 A05
6L                     44-63          175/65R14       A13 R37 T82 T86               A08 A09 A14
e9*98/14*0041*..,      44-77          185/60R14       A13 T82 T86                   A19 B03 Flh
e9*2001/116*0041*..    44-77          195/55R14       A90 T82                       Sth V14 S01
                       44-77          195/60R14       A90
                       44-77          205/50R14       A12
                       44-77          205/55R14       A12
Skoda Fabia            44-63          165/70R14       A90 T81 T85                   A02 A04 A05
5J                     44-63          175/65R14       A90 T82 T86                   A08 A09 A14
e11*2001/116*          44-63          185/60R14       A90 T82 T86                   A19 B03 Car
0291*08-..             44-63          185/65R14       A12                           Flh S01
                       44-63          195/55R14       A12 T82
                       44-63          195/60R14       A12
Skoda Fabia            37-74          165/70R14       A13 R37                       A02 A04 A05
6Y                     37-74          185/60R14       A13                           A08 A09 A14
e11*98/14*0123*..      37-74          195/55R14       A12                           A19 B03 Car
                                                                                    Flh Sth S01
Skoda Praktik          51,63          175/70R14                                     A02 A04 A05
5J                     51,63          185/60R14       T82 T86                       A08 A09 A13
N083                   51,63          185/65R14                                     A14 A19 A58
                                                                                    B03 S01
Skoda Roomster      47,51,63          175/70R14                                     A02 A04 A05
5J                  47,51,63          185/60R14       T82 T86                       A08 A09 A13
e11*2001/116*0291*. 47,51,63          185/65R14                                     A14 A19 A58
                                                                                    B03 Npf S01
VW Fox                 40,51,55       165/70R14       A13                           A02 A04 A05
5Z                     40,51,55       175/65R14       A13                           A08 A09 A14
e1*2001/116*0301*..    40,51,55       185/60R14       A33                           A19 B03 Flh
                       40,51,55       185/65R14       A12                           Npf S01
VW Polo                40-63          165/70R14       A13 R09 T81 T85               A02 A04 A05
9N                     40-63          175/65R14       A13 R37                       A08 A09 A14
e1*98/14*0174*..,      40-74          185/60R14       A13                           A19 B03 Flh
e1*2001/116*0174*..    40-74          195/55R14       A12 T82                       Npf Sth V14
                       40-74          195/60R14       A12                           S01
                       40-74          205/50R14       A12
                       40-74          205/55R14       A12


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Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55127708 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ MI 554
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                           Seite 3 von 5
Auflagen und Hinweise

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloß
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47467 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55127708 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ MI 554
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                          Seite 4 von 5
B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw. Scout.
(Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen)

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55127708 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ MI 554
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

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V14    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/70R14     205/60R14
Nr.   2   185/55R14     205/50R14
Nr.   3   185/60R14     205/55R14
Nr.   4   185/50R14     195/45R14, 215/40R14, 225/40R14, 255/35R14
Nr.   5   195/45R14     215/40R14, 225/40R14
Nr.   6   205/45R14     225/40R14

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, am 08.08.2008 durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 21.11.2008 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2008.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 21.November 2008




Blauth                                                                  00129890.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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