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							                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 11                                                   Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.10.2025
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                Fahrzeughersteller                         : CHRYSLER (USA), SEAT, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 39
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                    Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                PEX                 PEX                        ohne                        57,1                     660      2200    10/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 100420*00




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CHRYSLER (USA)
                Befestigungsteile                          : Kugelbundmuttern M12x1,5, Durchm. 26 mm
                Zubehör                                    : N250519-C


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                 Verkaufsbezeichnung:     CHRYSLER NEON
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 PL           e11*98/14*0057*.. 85 - 112 185/60R15                   51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                              51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                              73C; 74A

                 Verkaufsbezeichnung:     CHRYSLER STRATUS
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 JA           e11*93/81*0012*.. 96 - 120 185/65R15                   51G                      bis Nachtrag 2; Pkw
                 M?6?         e11*93/81*0012*..          195/60R15-88                                         geschlossen;
                                                         195/65R15                   51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         205/55R15-87                11A; 22B; 24J; 24M       12A; 51A; 71A; 721;
                                                         205/60R15-91                11A; 22B; 24J; 24M       725; 73C; 74A
                 JX           e11*93/81*0028*.. 96 - 120 195/60R15                   51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         195/65R15-91                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                         205/60R15-91                                         725; 73C; 74A


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT, SEAT, S.A.
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 11                                                   Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.10.2025
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                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     IBIZA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                6J           e9*2001/116*0067*.. 44 - 77  175/65R15 84                                       Schrägheck;
                6JN          e9*2007/46*0001*..  44 - 132 185/60R15                  51G                     Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74D; 76Q;
                                                                                                             77E; 82Ü; MBD
                6J             e9*2001/116*0067*.. 44 - 77      175/60R15    81      5DV                     Kombi; Frontantrieb;
                                                       44 - 103 175/60R15    81W     5DV                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                175/65R15            51G                     12K; 51A; 71A; 721;
                                                                185/55R15    82                              725; 729; 73C; 74D;
                                                                195/50R15    82                              76Q; 77E; 82Ü; MBD
                                                       44 - 110 185/60R15            51G
                                                                195/55R15    85
                                                                195/60R15    88
                                                                205/50R15    86
                                                                205/55R15    88

                Verkaufsbezeichnung:     IBIZA, ARONA
§22 100420*00




                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                KJ           e9*2007/46*3134*..  48 - 110 175/65R15          84      122                     IBIZA;
                                                          175/70R15          86      12R                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          185/60R15          88      122                     51A; 71A; 721; 725;
                                                          185/65R15          88      12R                     73C; 74D; 76Q; 77E
                                                          195/60R15          88      11A; 12A; 248
                                                          195/65R15          91      11A; 12A; 248
                                                          205/55R15          88      11A; 12A; 245; 248
                                                          205/60R15          91      11A; 12A; 245; 248;
                                                                                     26P


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     FABIA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                PJ           e8*2018/858*00014*.. 48 - 110 185/65R15         88                              Frontantrieb;
                                                           195/60R15         88      11A;   248              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/55R15         88      11A;   245; 248; 26P    12A; 51A; 71A; 721;
                                                           205/60R15         91      11A;   245; 248; 26P    725; 73C; 74D; 76Q;
                                                           225/50R15         91      11A;   24J; 244; 26B;   77E
                                                                                     27H




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 11                                                   Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.10.2025
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                                                                                                                       Seite: 3 von 11
                Verkaufsbezeichnung:     FABIA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                6Y           e11*98/14*0123*.. 37 - 96           185/55R15           51G                     Schrägheck;
                                                                 195/50R15           51G                     Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                             51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                             73C; 74D; MBD; VCW
                6Y             e11*98/14*0123*..       44 - 85   185/55R15           51G                     Kombi; Stufenheck;
                                                                 195/50R15           51G                     Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                             51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                             73C; 74D; MBD; VCW
                6Y             e11*98/14*0123*..       37 - 96   185/55R15           12M; 51G                Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                             71A; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74D; MBD; VCW

                Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                1U           e11*2001/116*0066*.., 44 - 110 195/65R15                51G                     nicht für gepanzerte
                               e11*2007/46*0011*..,
                               e11*95/54*0066*..
                                                                 205/60R15           51G                     Fz; Kombi; Limousine;
                                                                                                             Allradantrieb;
§22 100420*00




                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                             51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                             73C; 74D; 82R; 98H


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : 53 I
                                                             120 Nm für Typ : 1J; 5Z; 6R; 9C
                                                             130 Nm für Typ : AW
                Verkaufsbezeichnung:     FOX
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                5Z           e1*2001/116*0301*.. 40 - 55         185/55R15 82        12T                     nicht FOX Cross;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                             73C; 74D
                5Z             e1*2001/116*0301*.. 40 - 55       185/55R15   82                              nicht FOX Cross;
                                                                 195/50R15   82                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 195/55R15   85                              12A; 51A; 71A; 721;
                                                                 205/50R15   86      11A; 24J; 24M           725; 73C; 74D




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.10.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15             12T; 51G                BORA(Limousine);
                                                                                                         GOLF
                              e1*96/79*0071*..,               205/60R15          12K; 51G                VARIANT; BORA
                                                                                                         VARIANT;
                              e1*98/14*0071*..                                                           Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                         71A; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74D; 76Q; 82R; 83L;
                                                                                                         98H; DE0; MBD
                1J            e1*2001/116*0071*.., 50 - 110   195/65R15          51G                     GOLF; Limousine;
                              e1*96/79*0071*..,               205/60R15          51G                     Allradantrieb;
                              e1*98/14*0071*..                                                           Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                         51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74D; 76Q; 82R;
                                                                                                         83L; 98H; DE0; MBD

                Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE MJ 1997-2010
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                9C           e1*2001/116*0106*.., 55 - 110 195/65R15-91                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*97/27*0106*..,             205/60R15-91                                  12K; 51A; 71A; 721;
§22 100420*00




                              e1*98/14*0106*..                                                           725; 73C; 74D; 76Q

                Verkaufsbezeichnung:     Polo
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                AW           e1*2007/46*1783*..    48 - 110 175/65R15     84     12R                     Polo;
                                                            175/70R15     86     12R                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            185/60R15     84     12R                     51A; 71A; 721; 725;
                                                            185/65R15     88     12R                     73C; 74D; 76Q; 77E;
                                                            195/60R15     88     11A; 12A; 26P           82R
                                                            195/65R15     91     11A; 12A; 26P
                                                            205/55R15     88     11A; 12A; 245; 248;
                                                                                 26P
                                                              205/60R15 91       11A; 12A; 245; 248;
                                                                                 26P
                                                              215/55R15 89       11A; 12A; 24J; 248;
                                                                                 26B; 27H
                                                              225/50R15 91       11A; 12A; 24J; 248;
                                                                                 26B; 26N; 27H
                                                              225/55R15 92       11A; 12A; 24J; 248;
                                                                                 26B; 26N; 27H

                Verkaufsbezeichnung:     POLO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                6R           e1*2001/116*0510*.. 51 - 81      185/55R15   82     12R; 5DK                Nur CrossPolo;
                                                              185/60R15   84     12R                     Schrägheck;
                                                              195/50R15   82     12A; 5DK                Frontantrieb;
                                                              195/55R15   85     12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              205/50R15   86     11A; 12A; 21P           51A; 71A; 721; 725;
                                                              205/55R15   88     11A; 12A; 21P           73C; 74D; 76Q



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     VW CORRADO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                53 I         E664/1            85 - 118 195/50R15                51G                     nur FAHRWERK II
                                               85 - 140 185/55R15                51G; 52J                lt.ABE;
                                                        205/50R15                51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74D


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
§22 100420*00




                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 11                                                Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 16.10.2025
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                12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenläng e ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
§22 100420*00




                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 11                                                Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 16.10.2025
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                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereic he sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                52J)   Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
§22 100420*00




                       R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei s o konzipiert, dass sie vor allem bei
                       winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 950kg.
                5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 924kg.
                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 11                                                Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 16.10.2025
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                76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                82R) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 312mm (Dicke
                     25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
                82Ü) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310mm an der
                     Vorderachse nicht zulässig.
                83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
                     Vorderachse nicht zulässig!
                98H) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 256mm an der
                     Vorderachse nicht zulässig.
                DE0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm
                     an der Vorderachse nicht zulässig.
                MBD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
                     (Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
                VCW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben
                     (Durchmesser 255 bzw. 256 bzw. 257mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
§22 100420*00




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.10.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      SEAT
                       Fahrzeugtyp:     KJ
                       Genehm.Nr.:      e9*2007/46*3134*..
                       Handelsbez.:     IBIZA, ARONA

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26P                     x = 150              y = 250                  VA
                             26B                     x = 200              y = 300                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 100420*00




                             26N                  x = 200        y = 300             8                VA
                             26J                  x = 200        y = 300            15                VA
                             27H                  x = 250        y = 250             8                HA
                             27F                  x = 250        y = 250            20                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.10.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      SKODA
                       Fahrzeugtyp:     PJ
                       Genehm.Nr.:      e8*2018/858*00014*..
                       Handelsbez.:     FABIA

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 310              y = 270                  VA
                             26P                     x = 260              y = 220                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 310        y = 270            30                VA
§22 100420*00




                             26N                  x = 310        y = 270             8                VA
                             27F                  y = 290        y = 230            30                HA
                             27H                  x = 290        y = 230             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.10.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      VW
                       Fahrzeugtyp:     AW
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1783*..
                       Handelsbez.:     Polo

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 250              y = 200                  VA
                             26P                     x = 200              y = 150                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 250        y = 200            25                VA
§22 100420*00




                             26N                  x = 250        y = 200             8                VA
                             27F                  x = 250        y = 300            30                HA
                             27H                  x = 250        y = 300             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                             Teiletypgenehmigung
                                                National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 6 J x 15 H2

                      issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§22 100420*00




                                         special wheels for passenger cars 6 J x 15 H2


                Genehmigungsnummer: 100420*00
                Approval number:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      Entfällt
                      Not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      LL6050
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Genehmigungsnummer: 100420*00
                Approval number:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§22 100420*00




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      On the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV SÜD Auto Service GmbH
                      DE-80686 München

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      16.10.2025

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      25-00341-CX-GBM-00
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Genehmigungsnummer: 100420*00
                Approval number:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für
                      Pkw“ nur gemäß
                      The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in
                      accordance with

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 12

                      und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden.
                      and under the specified conditions mentioned there.

                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
§22 100420*00




                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      Siehe Prüfbericht
                      See test report

                12.   Die Genehmigung wird erteilt
                      Approval is granted

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Entfällt
                      Not applicable
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                         4

                Genehmigungsnummer: 100420*00
                Approval number:

                14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:       12.11.2025
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:




                      Anlagen:
§22 100420*00




                      Enclosures:
                      Gemäß Inhaltsverzeichnis
                      According to index
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg



                                 Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                           Index to the information package


                Nummer der Genehmigung: 100420*00
                Approval No.


                Ausgabedatum:        12.11.2025                 letztes Änderungsdatum: --
                Date of issue:                                  last date of amendment:


                      Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                      Collateral clauses and instruction on right to appeal

                      Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                      Test report(s) No.:                                                Date
                      25-00341-CX-GBM-00                                                 16.10.2025

                      Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                      Information document No.:                                          Date
                      LL6050                                                             04.08.2025
§22 100420*00




                      Liste der Änderungen:                                              Datum:
                      List of modifications:                                             Date
                      Entfällt
                      Not applicable
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 100420*00

                - Anlage -

                Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                Nebenbestimmungen

                Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
                schrift zu kennzeichnen.

                Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                KBA 100420

                Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
                Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
                der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
                ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 100420*00




                Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
                te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
                den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
                zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
                gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
                ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
                nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
                entspricht.

                Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                Rechtsbehelfsbelehrung

                Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg


                                                               2
                Approval No.: 100420*00

                - Attachment -

                Collateral clauses and instruction on right to appeal

                Collateral clauses

                All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                applied regulation.

                The approval identification is as follows: - see German version -

                The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
                ecuted.
§22 100420*00




                The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
                signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
                ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
                dered access to the production and storage facilities.

                The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                mark rights of third parties are not affected with this approval.

                Instruction on right to appeal

                This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg.
						
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