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							Gutachten 366-1084-03-WIRD/N18
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45656
ANLAGE: 36 CITROEN                                                    Radtyp: TFL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                  Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller                         : CITROEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2               Einpreßtiefe (mm)     : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                         Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-   zul.     zul.      gültig
                                                                        loch   werkstoff       Rad-     Abroll    ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung            (mm)                   last     umf.      Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
PGUTFL325651           LK108 ET25              ohne                          65,1                 570    1975      03/05
PVITFL325651           LK108 ET25              ohne                          65,1                 570    1975      03/05
TFL3S25651             LK108 ET25              ohne                          65,1                 570    1975      03/05
TFL325651              LK108 ET25              ohne                          65,1                 570    1975      03/05


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJF1 ww. ZJP2
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : D*RFN*; D*RHS*; D*RHY*; D*RHZ*; D*RLZ*;
                                             D*4HX*; D*6FZ*; F*HFX*; F*KFU*; F*KFV*; F*NFU*; F*8HX*; F*8HY*;
                                             F*8HZ*; F*9HX*; F*9HZ*; H; L*****
                                             135 Nm für Typ : N erhöhtes Anzugsmoment; N*5FL erhöhtes
                                             Anzugsmoment; S***** erhöhtes Anzugsmoment; S erhöhtes
                                             Anzugsmoment; SH**** erhöhtes Anzugsmoment; SH erhöhtes
                                             Anzugsmoment; SH8FN erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen           Auflagen zu Reifen         Auflagen
F*HFX*       e2*98/14*0256*..    44 - 80           185/60R15        51G                        Citroen C3; Citroen
F*KFU*       e2*2001/116*0289*..                                                               C3 X-TR;
F*KFV*       e2*98/14*0257*..                                                                  10B; 11G; 11H; 12A;
F*NFU*       e2*98/14*0258*..                                                                  51A; 71K; 721; 73C;
F*8HX*       e2*98/14*0259*..                                                                  74A; 74H; 76Q
F*8HY*       e2*98/14*0261*..
F*8HZ*       e2*2001/116*0317*..
F*9HX*       e2*2001/116*0318*..
F*9HZ*       e2*2001/116*0329*..

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C3 PLURIEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
H            e2*2001/116*0266*.. 50 - 80 185/65R15                  51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               73C; 74A; 74H; 744;
                                                                                               76Q




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1084-03-WIRD/N18
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45656
ANLAGE: 36 CITROEN                                                Radtyp: TFL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
L*****       e2*2001/116*0302*.. 65 - 80      195/65R15 91                                  Coupe; Limousine; 2-
                                              205/60R15 91                                  türig; 4-türig;
                                              215/60R15 94                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/55R15 92      11A; 24M                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 76Q;
                                                                                            4AQ

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
D*RFN*       e2*98/14*0216*..  66 - 103 205/65R15               51G                         10B; 11G; 11H; 12K;
D*RHS*       e2*98/14*0249*..                                                               51A; 71K; 721; 73C;
D*RHY*       e2*98/14*0219*..                                                               74A; 74H; 76Q; CC2
D*RHZ*       e2*98/14*0220*..
D*RLZ*       e2*98/14*0217*..
D*4HX*       e2*98/14*0221*..
D*6FZ*       e2*98/14*0215*..

Verkaufsbezeichnung:     C3, DS3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
S            e2*2007/46*0003*..  50 - 88      185/60R15 84                                  erhöhtes
S*****       e2*2007/46*0003*..                                                             Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                                                                            Citroen DS3;
                                                                                            Schrägheck 2-türig;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 740;
                                                                                            76Q
S              e2*2007/46*0003*..   44 - 88   185/60R15 84                                  erhöhtes
S*****         e2*2007/46*0003*..                                                           Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                                                                            Citroen C3;
                                                                                            Schrägheck 4-türig;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 740;
                                                                                            76Q

Verkaufsbezeichnung:     C3 PICASSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
SH****       e2*2001/116*0371*.. 66 - 70      195/60R15 88                                  erhöhtes
SH8FN        e24*2007/46*0029*..                                                            Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 740;
                                                                                            76Q




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1084-03-WIRD/N18
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45656
ANLAGE: 36 CITROEN                                                Radtyp: TFL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     C4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
N            e2*2007/46*0079*..     68 - 88   195/65R15         12T; 51G                    erhöhtes
N*5FL        e24*2007/46*0027*..              205/60R15 91      121                         Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                              215/60R15 94      11A; 12A; 22I               Nur Citroen C4;
                                                                                            Schrägheck 4-türig;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                            74A; 74H; 740; 75I;
                                                                                            76Q; 4AX

Verkaufsbezeichnung:     C4, DS4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
N            e2*2007/46*0040*..  68 - 88      195/65R15         12T; 51G                    erhöhtes
                                              205/60R15 91      121                         Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                              215/60R15 94      11A; 12A; 22I               Nur Citroen C4;
                                                                                            Schrägheck 4-türig;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                            74A; 74H; 740; 75I;
                                                                                            76Q; 4AX

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1084-03-WIRD/N18
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45656
ANLAGE: 36 CITROEN                                                Radtyp: TFL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 5
121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
4AQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 5430T4 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ
     kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4AX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: RP 5430T4 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-1084-03-WIRD/N18
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45656
ANLAGE: 36 CITROEN                                                Radtyp: TFL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
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       2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
       3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
       Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
       4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
       zu überprüfen.
       5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
       nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
CC2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
     282/283 mm und 288 mm an der Vorderachse zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.