Gutachten 366-0172-10-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435 ANLAGE: 57 CITROEN Radtyp: EBK_4 Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 11.04.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 9 Fahrzeughersteller : CITROEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 15 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum EBK3SA15O65 PCD108 ET15 ohne 65,1 575 1975 01/12 1 EBK3SA15651 PCD108 ET15 ohne 65,1 575 1975 03/11 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : G*WJY; M*HFX*; M*KFX; M*RHY; M*WJY*; M*LFX; G*9HW*; M*WJZ; G*RHY*; M 59 GN; M*NFU*; M*HDZ; M*KFW*; M59; G*KFW; G*NFU*; M 59 GL; G*9HX* Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJP7 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X*LFX; X*LFY; X*P8C; X*RGX; SH****; N*DHY*; D*6FZ*; J*HFX; J*KFU*; N*RHZ*; N*8HZ*; S; X*DHW; X*RFV; X*RHZ; D*RHZ*; F*NFU*; F*8HZ*; N*WJY*; X*XFZ; N*LFZ; F*9HZ*; J*8HX*; S*****; X*BFZ; SH; N*DHV*; N*KFW*; D*RFN*; D*RHY*; F*KFV*; F*8HY*; F*9HX*; L*****; N*RFS; N*RFV; C; C*****; X 1; X*DHX; X*RFX; N*NFU*; F*HFX*; F*8HX*; H; N*RFN*; N*A9A*; N*NFZ; J*KFV*; J*NFU*; S*NFX; N*KFX; N*LFX*; N*LFY; D*RHS*; D*RLZ*; F*KFU*; N*RHY; S*NFT; X*RHY; N*DJY*; J*8HZ*; N*VJZ*; N*WJZ Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJF1 ww. ZJP2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : C; C*****; D*RFN*; D*RHS*; D*RHY*; D*RHZ*; D*RLZ*; D*6FZ*; F*HFX*; F*KFU*; F*KFV*; F*NFU*; F*8HX*; F*8HY*; F*8HZ*; F*9HX*; F*9HZ*; G*KFW; G*NFU*; G*RHY*; G*WJY; G*9HW*; G*9HX*; H; J*HFX; J*KFU*; J*KFV*; J*NFU*; J*8HX*; J*8HZ*; L*****; M 59 GL; M 59 GN; M*HDZ; M*HFX*; M*KFW*; M*KFX; M*LFX; M*NFU*; M*RHY; M*WJY*; M*WJZ; M59; N*A9A*; N*DHV*; N*DHY*; N*DJY*; N*KFW*; N*KFX; N*LFX*; N*LFY; N*LFZ; N*NFU*; N*NFZ; N*RFN*; N*RFS; N*RFV; N*RHY; N*RHZ*; N*VJZ*; N*WJY*; N*WJZ; N*8HZ*; S*NFT; S*NFX; X 1; X*BFZ; X*DHW; X*DHX; X*LFX; X*LFY; X*P8C; X*RFV; X*RFX; X*RGX; X*RHY; X*RHZ; X*XFZ 135 Nm für Typ : S***** erhöhtes Anzugsmoment; S erhöhtes Anzugsmoment; SH**** erhöhtes Anzugsmoment; SH erhöhtes Anzugsmoment Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0172-10-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435 ANLAGE: 57 CITROEN Radtyp: EBK_4 Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 11.04.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 9 Verkaufsbezeichnung: CITROEN BERLINGO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G*KFW e2*2001/116*0275*. 44 - 80 185/55R15 86 PC5; 5EM Pkw geschlossen; G*NFU* e2*2001/116*0276*. 185/65R15 51G Lkw geschl.Kasten G*RHY* e2*2001/116*0278*. (Serie); G*WJY e2*2001/116*0277*. Frontantrieb; G*9HW* e2*2001/116*0338*.. 10B; 11B; 11G; 11H; G*9HX* e2*2001/116*0321*.. 12A; 51A; 54F; 71K; M 59 GL L161 721; 73C; 74A; 74H; M 59 GN L159 744 M*HDZ e2*98/14*0057*.. M*HFX* e2*98/14*0224*.. M*KFW* e2*98/14*0225*.. M*KFX e2*98/14*0058*.. M*LFX e2*98/14*0132*.. M*NFU* e2*98/14*0226*.. M*RHY e2*98/14*0201*.. M*WJY* e2*98/14*0227*.. M*WJZ e2*98/14*0181*.. M59 L080 Verkaufsbezeichnung: CITROEN C2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J*HFX e2*2001/116*0283*.. 44 - 80 185/55R15 82 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; J*KFU* e2*2001/116*0344*.. 195/50R15 82 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; J*KFV* e2*2001/116*0284*.. 195/55R15 85 11A; 24J; 24M; 54A 73C; 74A; 74H; 76Q J*NFU* e2*2001/116*0285*.. 205/50R15 86 11A; 24D; 24J; 367 J*8HX* e2*2001/116*0286*.. J*8HZ* e2*2001/116*0316*.. Verkaufsbezeichnung: CITROEN C3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F*HFX* e2*98/14*0256*.. 44 - 80 185/60R15 84 11A; 24M Citroen C3; Citroen F*KFU* e2*2001/116*0289*.. 195/50R15 82 11A; 24J; 24M C3 X-TR; F*KFV* e2*98/14*0257*.. 205/50R15 86 11A; 22B; 24J; 24M; 367 10B; 11B; 11G; 11H; F*NFU* e2*98/14*0258*.. 12A; 51A; 71K; 721; F*8HX* e2*98/14*0259*.. 73C; 74A; 74H; 76Q F*8HY* e2*98/14*0261*.. F*8HZ* e2*2001/116*0317*.. F*9HX* e2*2001/116*0318*.. F*9HZ* e2*2001/116*0329*.. Verkaufsbezeichnung: CITROEN C3 PLURIEL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H e2*2001/116*0266*.. 50 - 80 185/65R15 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 205/55R15 88 11A; 22B; 24D; 24J 73C; 74A; 74H; 744; 205/60R15 91 11A; 22B; 24D; 24J 76Q 215/55R15 89 11A; 22B; 24C; 24D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0172-10-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435 ANLAGE: 57 CITROEN Radtyp: EBK_4 Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 11.04.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 9 Verkaufsbezeichnung: CITROEN C4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen L***** e2*2001/116*0302*.. 65 - 80 195/65R15 91 Coupe; Limousine; 2- 205/60R15 91 türig; 4-türig; 215/60R15 94 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74H; 76Q Verkaufsbezeichnung: CITROEN C5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D*RFN* e2*98/14*0216*.. 66 - 103 195/65R15 51G Kombi; Limousine; D*RHS* e2*98/14*0249*.. 205/60R15 91 10B; 11B; 11G; 11H; D*RHY* e2*98/14*0219*.. 205/65R15 51G 12A; 51A; 71K; 721; D*RHZ* e2*98/14*0220*.. 215/60R15 94 11A; 80L 729; 73C; 74A; 74H; D*RLZ* e2*98/14*0217*.. 76Q; CC2 D*6FZ* e2*98/14*0215*.. Verkaufsbezeichnung: CITROEN PICASSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen C e2*98/14*0153*.. 65 - 100 185/65R15-88 10B; 11B; 11G; 11H; C***** e2*98/14*0153*.. 195/60R15-88 11A; 22M; 367 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74H Verkaufsbezeichnung: CITROEN SAXO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S*NFT e2*98/14*0209*.. 72 - 87 195/45R15 11A; 21B; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; S*NFX e2*93/81*0036*.., 195/50R15-82 11A; 21B; 21L; 22B; 367 12A; 51A; 71K; 721; e2*98/14*0036*.. 73C; 74A; 74H Verkaufsbezeichnung: CITROEN XANTIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1 G411 65 - 89 195/55R15-84 bis 1000kg zul.Achslast; Pkw geschlossen; 11A; 24J Frontantrieb; 205/50R15-85 bis 1000kg zul.Achslast; 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 22B; 24C 12A; 51A; 71K; 721; 205/55R15-87 bis 1050kg zul.Achslast; 73C; 74A; 74H 11A; 22B; 24J 66 195/55R15 11A; 24J; 51G 89 - 112 195/55R15 11A; 24J; 51G 112 205/55R15 11A; 22B; 24J; 51G Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0172-10-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435 ANLAGE: 57 CITROEN Radtyp: EBK_4 Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 11.04.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 9 Verkaufsbezeichnung: CITROEN XANTIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X*BFZ e2*93/81*0116*.., 55 - 98 185/65R15 51G Kombi; Limousine; e2*98/14*0116*.. 195/60R15-88 51J 10B; 11B; 11G; 11H; X*DHW e2*93/81*0123*.., 205/55R15-88 12K; 51A; 71K; 721; e2*98/14*0123*.. 55 - 108 205/60R15-91 73C; 74A; 74H X*DHX e2*93/81*0124*.., e2*98/14*0124*.. X*LFX e2*93/81*0117*.., e2*98/14*0117*.. X*LFY e2*93/81*0118*.., e2*98/14*0118*.. X*P8C e2*93/81*0125*.., e2*98/14*0125*.. X*RFV e2*93/81*0120*.., e2*98/14*0120*.. X*RFX e2*93/81*0119*.., e2*98/14*0119*.. X*RGX e2*93/81*0121*.., e2*98/14*0121*.. X*RHY e2*93/81*0191*.., e2*98/14*0191*.. X*RHZ e2*93/81*0180*.., e2*98/14*0180*.. X*XFZ e2*93/81*0122*.. 140 205/60R15 51G Kombi; Limousine; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0172-10-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435 ANLAGE: 57 CITROEN Radtyp: EBK_4 Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 11.04.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 9 Verkaufsbezeichnung: CITROEN XSARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N*A9A* e2*93/81*0112*.. 42 - 98 195/50R15-82 nur bis N*DHV* e2*93/81*0114*.. 42 - 120 195/55R15-84 e2*98/14*0189*01; N*DHY* e2*93/81*0115*.., nur bis e2*98/14*0115*.. e2*98/14*0110*01; N*DJY* e2*93/81*0113*.. Kombi; Coupe; N*KFX e2*93/81*0104*.., Limousine; e2*98/14*0104*.. 10B; 11B; 11G; 11H; N*LFX* e2*93/81*0106*.., 12A; 51A; 71K; 721; e2*98/14*0106*.. 73C; 74A; 74H N*LFY e2*93/81*0108*.., e2*98/14*0108*.. N*LFZ e2*93/81*0107*.., e2*98/14*0107*.. N*NFZ e2*93/81*0105*.., e2*98/14*0105*.. N*RFS e2*93/81*0110*.., e2*98/14*0110*.. N*RFV e2*93/81*0109*.., e2*98/14*0109*.. N*RHY e2*93/81*0189*.., e2*98/14*0189*.. N*VJZ* e2*93/81*0111*.., e2*98/14*0111*.. N*WJZ e2*93/81*0175*.., e2*98/14*0175*.. N*KFW* e2*98/14*0232*.. 50 - 120 195/55R15 51G ab e2*98/14*0189*02; N*NFU* e2*98/14*0233*.. ab e2*98/14*0110*02; N*RFN* e2*98/14*0234*.. Kombi; Coupe; N*RFS e2*98/14*0110*.. Limousine; N*RHY e2*98/14*0189*.. 10B; 11G; 11H; 12A; N*RHZ* e2*98/14*0236*:.. 51A; 71K; 721; 73C; N*WJY* e2*98/14*0128*.. 74A; 74H N*8HZ* e2*2001/116*0268*.. Verkaufsbezeichnung: C3, DS3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S e2*2007/46*0003*.. 44 - 88 185/60R15 84 11A; 22I erhöhtes S***** e2*2007/46*0003*.. 185/65R15 88 11A; 22I Anzugsmoment 135 Nm; 195/55R15 85 11A; 22I; 245 Citroen C3; 195/60R15 88 11A; 22I; 245 Schrägheck 4-türig; 205/55R15 88 11A; 22B; 245; 248 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74H; 740; 76Q Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0172-10-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435 ANLAGE: 57 CITROEN Radtyp: EBK_4 Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 11.04.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 9 Verkaufsbezeichnung: C3, DS3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S e2*2007/46*0003*.. 50 - 88 185/60R15 84 11A; 22I erhöhtes S***** e2*2007/46*0003*.. 185/65R15 88 11A; 22I Anzugsmoment 135 Nm; 195/55R15 85 11A; 22I; 245 Citroen DS3; 195/60R15 88 11A; 22I; 245 Schrägheck 2-türig; 205/55R15 88 11A; 22B; 245; 248 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74H; 740; 76Q Verkaufsbezeichnung: C3 PICASSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SH**** e2*2001/116*0371*.. 66 - 70 195/60R15 88 11A; 245; 248 erhöhtes 205/55R15 88 11A; 22I; 245; 248 Anzugsmoment 135 Nm; 205/60R15 91 11A; 22I; 245; 248 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74H; 740; 76Q Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0172-10-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435 ANLAGE: 57 CITROEN Radtyp: EBK_4 Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 11.04.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 9 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0172-10-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435 ANLAGE: 57 CITROEN Radtyp: EBK_4 Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 11.04.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 9 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0172-10-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435 ANLAGE: 57 CITROEN Radtyp: EBK_4 Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 11.04.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 9 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 80L) Durch Verlegen von Bremskomponenten an der Vorderachse (Handbremsseile, Steuerleitungen für ABV-Sensoren, Bremsschläuche, Halterungen usw.) ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination herzustellen. CC2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 282/283 mm und 288 mm an der Vorderachse zulässig. PC5) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren die Reifengröße 175/65R14 bzw. 175/70R14 serienmäßig eingetragen haben. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.