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							Gutachten 366-0172-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 57 CITROEN                                                   Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 11.04.2012
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Fahrzeughersteller                         : CITROEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 15
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.      gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
EBK3SA15O65         PCD108 ET15                ohne                        65,1                   575    1975      01/12
1
EBK3SA15651         PCD108 ET15                ohne                        65,1                   575      1975 03/11


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : G*WJY; M*HFX*; M*KFX; M*RHY; M*WJY*; M*LFX;
                                             G*9HW*; M*WJZ; G*RHY*; M 59 GN; M*NFU*; M*HDZ; M*KFW*;
                                             M59; G*KFW; G*NFU*; M 59 GL; G*9HX*
Zubehör                                    : AEZ Artikel Nr. ZJP7
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : X*LFX; X*LFY; X*P8C; X*RGX; SH****; N*DHY*; D*6FZ*;
                                             J*HFX; J*KFU*; N*RHZ*; N*8HZ*; S; X*DHW; X*RFV; X*RHZ;
                                             D*RHZ*; F*NFU*; F*8HZ*; N*WJY*; X*XFZ; N*LFZ; F*9HZ*; J*8HX*;
                                             S*****; X*BFZ; SH; N*DHV*; N*KFW*; D*RFN*; D*RHY*; F*KFV*;
                                             F*8HY*; F*9HX*; L*****; N*RFS; N*RFV; C; C*****; X 1; X*DHX;
                                             X*RFX; N*NFU*; F*HFX*; F*8HX*; H; N*RFN*; N*A9A*; N*NFZ;
                                             J*KFV*; J*NFU*; S*NFX; N*KFX; N*LFX*; N*LFY; D*RHS*; D*RLZ*;
                                             F*KFU*; N*RHY; S*NFT; X*RHY; N*DJY*; J*8HZ*; N*VJZ*; N*WJZ
Zubehör                                    : AEZ Artikel Nr. ZJF1 ww. ZJP2
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : C; C*****; D*RFN*; D*RHS*; D*RHY*; D*RHZ*;
                                             D*RLZ*; D*6FZ*; F*HFX*; F*KFU*; F*KFV*; F*NFU*; F*8HX*; F*8HY*;
                                             F*8HZ*; F*9HX*; F*9HZ*; G*KFW; G*NFU*; G*RHY*; G*WJY;
                                             G*9HW*; G*9HX*; H; J*HFX; J*KFU*; J*KFV*; J*NFU*; J*8HX*;
                                             J*8HZ*; L*****; M 59 GL; M 59 GN; M*HDZ; M*HFX*; M*KFW*;
                                             M*KFX; M*LFX; M*NFU*; M*RHY; M*WJY*; M*WJZ; M59; N*A9A*;
                                             N*DHV*; N*DHY*; N*DJY*; N*KFW*; N*KFX; N*LFX*; N*LFY; N*LFZ;
                                             N*NFU*; N*NFZ; N*RFN*; N*RFS; N*RFV; N*RHY; N*RHZ*; N*VJZ*;
                                             N*WJY*; N*WJZ; N*8HZ*; S*NFT; S*NFX; X 1; X*BFZ; X*DHW;
                                             X*DHX; X*LFX; X*LFY; X*P8C; X*RFV; X*RFX; X*RGX; X*RHY;
                                             X*RHZ; X*XFZ
                                             135 Nm für Typ : S***** erhöhtes Anzugsmoment; S erhöhtes
                                             Anzugsmoment; SH**** erhöhtes Anzugsmoment; SH erhöhtes
                                             Anzugsmoment




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 57 CITROEN                                                Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 11.04.2012
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                                                                                                      Seite: 2 von 9
Verkaufsbezeichnung:     CITROEN BERLINGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
G*KFW        e2*2001/116*0275*. 44 - 80 185/55R15 86            PC5; 5EM                    Pkw geschlossen;
G*NFU*       e2*2001/116*0276*.         185/65R15               51G                         Lkw geschl.Kasten
G*RHY*       e2*2001/116*0278*.                                                             (Serie);
G*WJY        e2*2001/116*0277*.                                                             Frontantrieb;
G*9HW*       e2*2001/116*0338*..                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
G*9HX*       e2*2001/116*0321*..                                                            12A; 51A; 54F; 71K;
M 59 GL      L161                                                                           721; 73C; 74A; 74H;
M 59 GN      L159                                                                           744
M*HDZ        e2*98/14*0057*..
M*HFX*       e2*98/14*0224*..
M*KFW*       e2*98/14*0225*..
M*KFX        e2*98/14*0058*..
M*LFX        e2*98/14*0132*..
M*NFU*       e2*98/14*0226*..
M*RHY        e2*98/14*0201*..
M*WJY*       e2*98/14*0227*..
M*WJZ        e2*98/14*0181*..
M59          L080

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
J*HFX        e2*2001/116*0283*.. 44 - 80      185/55R15 82      11A; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
J*KFU*       e2*2001/116*0344*..              195/50R15 82      11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 721;
J*KFV*       e2*2001/116*0284*..              195/55R15 85      11A; 24J; 24M; 54A          73C; 74A; 74H; 76Q
J*NFU*       e2*2001/116*0285*..              205/50R15 86      11A; 24D; 24J; 367
J*8HX*       e2*2001/116*0286*..
J*8HZ*       e2*2001/116*0316*..

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
F*HFX*       e2*98/14*0256*..    44 - 80      185/60R15 84      11A; 24M                    Citroen C3; Citroen
F*KFU*       e2*2001/116*0289*..              195/50R15 82      11A; 24J; 24M               C3 X-TR;
F*KFV*       e2*98/14*0257*..                 205/50R15 86      11A; 22B; 24J; 24M; 367     10B; 11B; 11G; 11H;
F*NFU*       e2*98/14*0258*..                                                               12A; 51A; 71K; 721;
F*8HX*       e2*98/14*0259*..                                                               73C; 74A; 74H; 76Q
F*8HY*       e2*98/14*0261*..
F*8HZ*       e2*2001/116*0317*..
F*9HX*       e2*2001/116*0318*..
F*9HZ*       e2*2001/116*0329*..

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C3 PLURIEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
H            e2*2001/116*0266*.. 50 - 80 185/65R15 88           11A; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         195/60R15 88           11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 721;
                                         205/55R15 88           11A; 22B; 24D; 24J          73C; 74A; 74H; 744;
                                         205/60R15 91           11A; 22B; 24D; 24J          76Q
                                         215/55R15 89           11A; 22B; 24C; 24D




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 57 CITROEN                                                Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 11.04.2012
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Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
L*****       e2*2001/116*0302*.. 65 - 80      195/65R15 91                                  Coupe; Limousine; 2-
                                              205/60R15 91                                  türig; 4-türig;
                                              215/60R15 94      11A; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
D*RFN*       e2*98/14*0216*..  66 - 103       195/65R15         51G                         Kombi; Limousine;
D*RHS*       e2*98/14*0249*..                 205/60R15 91                                  10B; 11B; 11G; 11H;
D*RHY*       e2*98/14*0219*..                 205/65R15         51G                         12A; 51A; 71K; 721;
D*RHZ*       e2*98/14*0220*..                 215/60R15 94      11A; 80L                    729; 73C; 74A; 74H;
D*RLZ*       e2*98/14*0217*..                                                               76Q; CC2
D*6FZ*       e2*98/14*0215*..

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN PICASSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
C            e2*98/14*0153*..  65 - 100 185/65R15-88                                        10B; 11B; 11G; 11H;
C*****       e2*98/14*0153*..           195/60R15-88            11A; 22M; 367               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN SAXO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
S*NFT        e2*98/14*0209*..  72 - 87 195/45R15                11A; 21B; 22B; 51G      10B; 11B; 11G; 11H;
S*NFX        e2*93/81*0036*..,         195/50R15-82             11A; 21B; 21L; 22B; 367 12A; 51A; 71K; 721;
               e2*98/14*0036*..                                                         73C; 74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:    CITROEN XANTIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
X1           G411             65 - 89 195/55R15-84              bis 1000kg zul.Achslast;    Pkw geschlossen;
                                                                11A; 24J                    Frontantrieb;
                                              205/50R15-85      bis 1000kg zul.Achslast;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                11A; 22B; 24C               12A; 51A; 71K; 721;
                                              205/55R15-87      bis 1050kg zul.Achslast;    73C; 74A; 74H
                                                                11A; 22B; 24J
                                    66       195/55R15          11A; 24J; 51G
                                    89 - 112 195/55R15          11A; 24J; 51G
                                    112      205/55R15          11A; 22B; 24J; 51G




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 57 CITROEN                                                Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 11.04.2012
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                                                                                                      Seite: 4 von 9
Verkaufsbezeichnung:     CITROEN XANTIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
X*BFZ        e2*93/81*0116*.., 55 - 98 185/65R15                51G                         Kombi; Limousine;
             e2*98/14*0116*..           195/60R15-88            51J                         10B; 11B; 11G; 11H;
X*DHW        e2*93/81*0123*..,          205/55R15-88                                        12K; 51A; 71K; 721;
             e2*98/14*0123*..  55 - 108 205/60R15-91                                        73C; 74A; 74H
X*DHX        e2*93/81*0124*..,
               e2*98/14*0124*..
X*LFX          e2*93/81*0117*..,
               e2*98/14*0117*..
X*LFY          e2*93/81*0118*..,
               e2*98/14*0118*..
X*P8C          e2*93/81*0125*..,
               e2*98/14*0125*..
X*RFV          e2*93/81*0120*..,
               e2*98/14*0120*..
X*RFX          e2*93/81*0119*..,
               e2*98/14*0119*..
X*RGX          e2*93/81*0121*..,
               e2*98/14*0121*..
X*RHY          e2*93/81*0191*..,
               e2*98/14*0191*..
X*RHZ          e2*93/81*0180*..,
               e2*98/14*0180*..
X*XFZ          e2*93/81*0122*..     140       205/60R15         51G                         Kombi; Limousine;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                            51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                            74A; 74H




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 57 CITROEN                                                Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 11.04.2012
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                                                                                                      Seite: 5 von 9
Verkaufsbezeichnung:     CITROEN XSARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
N*A9A*       e2*93/81*0112*..  42 - 98 195/50R15-82                                         nur bis
N*DHV*       e2*93/81*0114*..  42 - 120 195/55R15-84                                        e2*98/14*0189*01;
N*DHY*       e2*93/81*0115*..,                                                              nur bis
               e2*98/14*0115*..                                                             e2*98/14*0110*01;
N*DJY*         e2*93/81*0113*..                                                             Kombi; Coupe;
N*KFX          e2*93/81*0104*..,                                                            Limousine;
               e2*98/14*0104*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
N*LFX*         e2*93/81*0106*..,                                                            12A; 51A; 71K; 721;
               e2*98/14*0106*..                                                             73C; 74A; 74H
N*LFY          e2*93/81*0108*..,
               e2*98/14*0108*..
N*LFZ          e2*93/81*0107*..,
               e2*98/14*0107*..
N*NFZ          e2*93/81*0105*..,
               e2*98/14*0105*..
N*RFS          e2*93/81*0110*..,
               e2*98/14*0110*..
N*RFV          e2*93/81*0109*..,
               e2*98/14*0109*..
N*RHY          e2*93/81*0189*..,
               e2*98/14*0189*..
N*VJZ*         e2*93/81*0111*..,
               e2*98/14*0111*..
N*WJZ          e2*93/81*0175*..,
               e2*98/14*0175*..
N*KFW*         e2*98/14*0232*..      50 - 120 195/55R15         51G                         ab e2*98/14*0189*02;
N*NFU*         e2*98/14*0233*..                                                             ab e2*98/14*0110*02;
N*RFN*         e2*98/14*0234*..                                                             Kombi; Coupe;
N*RFS          e2*98/14*0110*..                                                             Limousine;
N*RHY          e2*98/14*0189*..                                                             10B; 11G; 11H; 12A;
N*RHZ*         e2*98/14*0236*:..                                                            51A; 71K; 721; 73C;
N*WJY*         e2*98/14*0128*..                                                             74A; 74H
N*8HZ*         e2*2001/116*0268*..

Verkaufsbezeichnung:     C3, DS3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
S            e2*2007/46*0003*..  44 - 88      185/60R15 84      11A; 22I                    erhöhtes
S*****       e2*2007/46*0003*..               185/65R15 88      11A; 22I                    Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                              195/55R15 85      11A; 22I; 245               Citroen C3;
                                              195/60R15 88      11A; 22I; 245               Schrägheck 4-türig;
                                              205/55R15 88      11A; 22B; 245; 248          Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            740; 76Q




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 57 CITROEN                                                Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 11.04.2012
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Verkaufsbezeichnung:     C3, DS3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
S            e2*2007/46*0003*..  50 - 88      185/60R15 84      11A; 22I                    erhöhtes
S*****       e2*2007/46*0003*..               185/65R15 88      11A; 22I                    Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                              195/55R15 85      11A; 22I; 245               Citroen DS3;
                                              195/60R15 88      11A; 22I; 245               Schrägheck 2-türig;
                                              205/55R15 88      11A; 22B; 245; 248          Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            740; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     C3 PICASSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
SH****       e2*2001/116*0371*.. 66 - 70      195/60R15 88      11A; 245; 248               erhöhtes
                                              205/55R15 88      11A; 22I; 245; 248          Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                              205/60R15 91      11A; 22I; 245; 248          Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            740; 76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 57 CITROEN                                                Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 11.04.2012
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       Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
       aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 57 CITROEN                                                Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 11.04.2012
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      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 57 CITROEN                                                Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 11.04.2012
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      3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
      Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
      4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
      zu überprüfen.
      5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
      nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
80L) Durch Verlegen von Bremskomponenten an der Vorderachse (Handbremsseile, Steuerleitungen für
     ABV-Sensoren, Bremsschläuche, Halterungen usw.) ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifenkombination herzustellen.
CC2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
     282/283 mm und 288 mm an der Vorderachse zulässig.
PC5) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die in den
     Fahrzeugpapieren die Reifengröße 175/65R14 bzw. 175/70R14 serienmäßig eingetragen haben.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.