Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49583
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
5½ J x 14 H2
Typ: WO5540
Inhaber der ABE MAK S.p.A.
und Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS)
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 49583
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 49583
Die ABE-Nr. 49583 erstreckt sich auf die Sonderräder 5½ J x 14 H2 , Typ WO5540, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0222-13-MURD vom 05.09.2013 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 9 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des TÜV SÜD Automotive
GmbH TÜV SÜD Gruppe, München, vom 05.09.2013 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 20.09.2013
Im Auftrag
Nina Haderup
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 366-0222-13-MURD, zur Genehmigung vorgelegt am: 09.09.2013
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49583
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 2 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Fahrzeughersteller : CITROEN, DAIHATSU, HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv
Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MARUTI, MAZDA, NISSAN,
OPEL / VAUXHALL, PEUGEOT, SUZUKI, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
100454135 C Ø54.1-M-Ø72 54,1 Kunststoff 565 1985 07/13
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm
Zubehör : M11
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C1
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P e11*2001/116*0238*.. 40 - 50 155/65R14 75 4-türig;
P***** e11*2001/116*0238*.. 165/60R14 75 10B; 11B; 11G; 11H;
PG e11*2007/46*0056*.. 175/60R14 79 11A; 21Q; 22I 12A; 51A; 71K; 721;
185/55R14 79 11A; 22I 73C; 74A; 74P
P e11*2001/116*0238*.. 40 - 50 155/65R14 75 2-türig;
P***** e11*2001/116*0238*.. 165/60R14 75 10B; 11B; 11G; 11H;
PG e11*2007/46*0056*.. 175/60R14 79 11A; 21Q; 22I; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
185/55R14 79 11A; 22I; 24M 73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIHATSU
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5
Zubehör : M1,M2
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: DAIHATSU CUORE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L2 e4*2001/116*0072*.. 43 175/50R14 74 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
L27 e6*2001/116*0110*.. 51 155/65R14 75 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
165/60R14 75 11A; 22I; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
165/65R14 79 11A; 22I; 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
175/60R14 79 11A; 22I; 24C; 24D 73C; 74A; 74P; 76J
L7 e6*93/81*0057*.. 40 - 41 185/50R14 77 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 367 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 2 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: DAIHATSU MOVE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L9 e6*93/81*0058*.. 40 - 41 175/50R14-74 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 367 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: DAIHATSU SIRION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M1 e6*95/54*0054*.. 40 - 75 165/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
175/60R14-79 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: DAIHATSU YRV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M2 e6*98/14*0077*.. 64 165/65R14 51G Allradantrieb;
175/60R14 79 10B; 11B; 11G; 11H;
185/55R14 80 11A; 21B 12A; 51A; 71K; 721;
185/60R14 82 11A; 21B 73C; 74A; 74P
M2 e6*98/14*0077*.. 43 - 64 165/65R14 51G Frontantrieb;
43 - 95 175/60R14 79 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MATERIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M4 e13*2001/116*0198*.. 67 - 76 175/65R14 82 Frontantrieb;
185/60R14 82 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14 86 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
Verkaufsbezeichnung: SIRION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M3 e13*2001/116*0147*.., 64 - 67 175/65R14 82 Allradantrieb;
e13*2003/97*0147*..
185/60R14 82 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14 86 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
M3 e13*2001/116*0147*.., 51 - 76 175/65R14 82 Frontantrieb;
e13*2003/97*0147*..
185/60R14 82 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14 86 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SIRION, JUSTY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M3 e13*2001/116*0147*.., 64 - 67 175/65R14 82 Allradantrieb;
e13*2003/97*0147*..
185/60R14 82 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14 86 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
M3 e13*2001/116*0147*.., 51 - 76 175/65R14 82 Frontantrieb;
e13*2003/97*0147*..
185/60R14 82 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14 86 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 2 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: TREVIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L65 e13*2001/116*0174*.. 43 155/65R14 75 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
165/60R14 75 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
165/65R14 79 11A; 22I; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 916
175/60R14 79 11A; 22I; 24C; 24M
185/55R14 80 11A; 22B; 24C; 24M
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR
(IND)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5
Zubehör : M1,M2
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : PA; PAG
107 Nm für Typ : PB; PBT
110 Nm für Typ : LC; MC; MCT; MX; MXI; TB; TBI
Verkaufsbezeichnung: ACCENT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MC e4*2001/116*0103*.. 71 - 83 175/70R14 51G Stufenheck;
MCT e4*2001/116*0110*.. 185/60R14 82 11A; 24J Schrägheck;
185/65R14 86 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14 86 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
195/65R14 89 11A; 24J 73C; 74A; 74P; 76J
Verkaufsbezeichnung: ATOS,ATOZ,ATOS-PRIME,ATOZ-PRIM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MX e11*96/79*0092*.. 40 - 44 165/60R14 75 11A; 21L; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J 12A; 51A; 71K; 721;
185/50R14 77 11A; 21B; 22B; 24C; 73C; 74A; 74P
24M
185/55R14-78 11A; 21B; 21L; 22B;
24C; 24M; 54A
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI ACCENT, PONY,VERNA ...
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LC e4*98/14*0037*.. 55 - 78 185/60R14-82 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI ATOS-PRIME
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MXI e11*2001/116*0220*.. 43 - 46 165/60R14 75 11A; 24J; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
175/50R14 74 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
185/50R14 77 11A; 21P; 22I; 24C; 73C; 74A; 74P
24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 2 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI GETZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TB e4*98/14*0066*.. 46 - 72 165/65R14 79 5CW; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
46 - 81 175/65R14 82 12A; 51A; 71K; 721;
185/60R14 82 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76J
195/60R14 86 11A; 24J; 24M
TBI e4*2001/116*0123*.. 48 - 72 165/65R14 79 5CW; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
48 - 78 175/65R14 82 12A; 51A; 71K; 721;
185/60R14 82 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76J
195/60R14 86 11A; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI I10
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PA e4*2001/116*0131*.. 49 - 63 165/60R14 51G Schrägheck;
PAG e11*2001/116*0357*.. 175/60R14 79 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
185/55R14 80 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI i20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PB e11*2001/116*0333*.. 55 - 94 175/70R14 84 11A; 24J; 248 2-türig; 4-türig;
PBT e11*2007/46*0129*.. 185/65R14 86 11A; 24J; 244 Frontantrieb;
195/60R14 86 11A; 24C; 244 10B; 11B; 11G; 11H;
195/65R14 89 11A; 24C; 244 12A; 51A; 71K; 721;
205/60R14 88 11A; 22H; 24C; 244 73C; 74A; 74P; 76J
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5,
für Typ : DC (ab e11*98/14*0132*04)
Zubehör : M1,M2
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5,
für Typ : BA; TA; DE
Zubehör : M1,M2
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm,
für Typ : DC; (nur bis e11*98/14*0132*03)
Zubehör : M11
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: JB / Rio
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DE e4*2001/116*0093*.. 65 - 83 175/70R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/65R14 86 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R14 86 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 2 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: KIA RIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DC e11*98/14*0132*.. 55 - 72 175/65R14 82 nur bis
185/60R14 82 e11*98/14*0132*03;
195/60R14 86 11A; 21B; 22B; 80L 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
DC e11*98/14*0132*.. 55 - 72 175/65R14 82 ab e11*98/14*0132*04;
185/60R14 82 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14 86 11A; 21B; 22B; 80L 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: Picanto or Morning
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TA e4*2007/46*0256*.. 50 - 63 155/65R14 75 11A; 24J; 248; 26P; Schrägheck;
27F Frontantrieb;
165/60R14 75 11A; 24J; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27F 12A; 51A; 71K; 721;
175/50R14 74 11A; 241; 244; 246; 729; 73C; 74A; 74P;
247; 26B; 26N; 27F 76J
185/50R14 77 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
185/55R14 80 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
Verkaufsbezeichnung: PICANTO, SA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA e4*2001/116*0085*.. 44 - 48 165/60R14 75 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
185/50R14 77 11A; 22I; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
44 - 55 175/60R14 79 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76J;
185/55R14 79 11A; 22I; 24C; 24D 916
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5
Zubehör : M1,M2
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: MAZDA DEMIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DW e1*97/27*0093*.., 46 - 55 165/65R14-79 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0093*.. 175/60R14 51G 12A; 51A; 71K; 721;
185/55R14-80 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EC e13*96/79*0027*.., 65 - 79 185/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
F946 195/60R14-85 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
205/60R14-88 11A; 22B 73C; 74A; 74P; 76J
95 - 98 175/70R14 51G; 52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 2 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NA e2*93/81*0163*.., 66 - 96 175/65R14 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
F488 185/60R14 11A; 24J; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R14-85 11A; 21L; 24C; 54A 73C; 74A; 74P
205/55R14-85 11A; 24C
NB e11*96/79*0083*.., 81 - 103 175/70R14 51G; 52J 10B; 10S; 11B; 11G;
e11*98/14*0083*.. 81 - 107 175/65R14 51G; 52J 11H; 12A; 51A; 71K;
185/60R14 51G 721; 73C; 74A; 74P;
185/65R14-86 76J
195/60R14-86
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 121
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DB F706 39 - 53 175/60R14-78 10B; 11B; 11G; 11H;
185/50R14 77 11A; 24K 12A; 51A; 71K; 721;
185/55R14-78 11A; 24K 73C; 74A; 74P
53 175/60R14 51G
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA e13*96/27*0023*.. 52 - 65 185/65R14-85 11A; 22B Mazda 323P;
195/60R14-85 11A; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
54 - 65 185/60R14-82 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
BA e13*96/27*0023*.., 52 - 84 185/65R14-85 11A; 22B Mazda 323C/S;
G878 195/60R14-85 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R14-85 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
54 165/70R14-79 73C; 74A; 74P
54 - 65 175/65R14-82 Ottomotor
185/60R14-82 Ottomotor; 11A; 22B
195/55R14-82 Ottomotor; 11A; 22B
BA e13*96/27*0023*.., 65 175/65R14-82 Mazda 323F;
G878 185/60R14-82 10B; 11B; 11G; 11H;
65 - 84 185/65R14-85 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R14-85 73C; 74A; 74P
205/55R14-85
BG F276 41 - 54 165/70R14-79 10B; 11B; 11G; 11H;
41 - 76 175/65R14-82 12A; 51A; 71K; 721;
185/60R14-82 73C; 74A; 74P
76 - 94 185/60R14 51G
94 175/65R14 51G
BG 8 F545 76 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14-82 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R14-85 73C; 74A; 74P
120 175/65R14 51G
195/60R14 51G
BJ e1*97/27*0094*.., 52 - 96 185/60R14-82 nicht 74kW Diesel; 5DK Stufenheck;
e1*98/14*0094*.. 185/65R14 51G Schrägheck;
BJD e1*98/14*0181*.. 195/60R14-86 11A; 22B 10B; 10S; 11B; 11G;
53 - 65 175/65R14 51G 11H; 12A; 51A; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 2 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25
Zubehör : M1,M2
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm
Verkaufsbezeichnung: PIXO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
HF e6*2001/116*0124*.. 50 155/65R14 75 11A; 245; 248 4-türig; Frontantrieb;
165/60R14 75 11A; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
175/60R14 79 11A; 22I; 241; 244; 12A; 51A; 71K; 721;
246; 247 73C; 74A; 74P
185/55R14 80 11A; 22B; 241; 244;
246; 247
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25,
für Typ : H00 (nur bis e1*98/14*0141*07)
Zubehör : M1,M2
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm,
für Typ : H00 (ab e1*98/14*0141*08)
Zubehör : M11
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm,
für Typ : H-B; GMIA
Zubehör : M11
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm ( Radmuttern M12x1,25 ) für Typ : H00
110 Nm für Typ : GMIA; H-B
110 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : H00
Verkaufsbezeichnung: AGILA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GMIA e50*2001/116*0010*.. 48 - 69 165/70R14 81 Frontantrieb;
H-B e4*2001/116*0135*.. 175/65R14 82 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
175/70R14 84 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
185/60R14 82 11A; 22I; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76J
185/65R14 86 11A; 22I; 24J; 24M
195/60R14 86 11A; 22I; 24J; 24M
195/65R14 89 11A; 22I; 24J; 24M
H00 e1*98/14*0141*.. 43 - 59 155/65R14 51G ab e1*98/14*0141*08;
165/60R14 75 nicht Dieselmotor; 11A; Radschrauben;
21B; 24M; 5BV 10B; 11B; 11G; 11H;
165/60R14 79 11A; 21B; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
175/60R14 79 11A; 21B; 21J; 22B; 73C; 74A; 74P
22L; 24M
185/50R14 77 11A; 21B; 21J; 22B;
22L; 24D; 24J; 367;
80G
185/55R14 80 11A; 21B; 21J; 22B;
22L; 24D; 24J; 367;
80G
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 2 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: AGILA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H00 e1*98/14*0141*.. 43 - 55 155/65R14 51G nur bis
165/60R14 75 11A; 21B; 24M e1*98/14*0141*07;
175/60R14 79 11A; 21B; 21J; 22B; Radmuttern;
22L; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
185/50R14 77 11A; 21B; 21J; 22B; 12A; 51A; 71K; 721;
22L; 24D; 24J; 367; 73C; 74A; 74P
80G
185/55R14 80 11A; 21B; 21J; 22B;
22L; 24D; 24J; 367;
80G
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm
Zubehör : M11
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 107
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P e11*2001/116*0237*.. 40 - 50 155/65R14 75 4-türig;
P***** e11*2001/116*0237*.. 165/60R14 75 10B; 11B; 11G; 11H;
PG e11*2007/46*0057*.. 175/60R14 79 11A; 21Q; 22I 12A; 51A; 71K; 721;
185/55R14 79 11A; 22I 73C; 74A; 74P
P e11*2001/116*0237*.. 40 - 50 155/65R14 75 2-türig;
P***** e11*2001/116*0237*.. 165/60R14 75 10B; 11B; 11G; 11H;
PG e11*2007/46*0057*.. 175/60R14 79 11A; 21Q; 22I; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
185/55R14 79 11A; 22I; 24M 73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MARUTI, SUZUKI
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25,
für Typ : MM (nur bis e4*98/14*0042*06)
Zubehör : M1,M2
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25,
für Typ : FH; EG; FF; GF; EZ; ER
Zubehör : M1,M2
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm,
für Typ : MM; H00 (MM ab e4*2001/116*0042*07)
Zubehör : M11
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm,
für Typ : EX; MZ; NH; MH
Zubehör : M11
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 80 Nm für Typ : FH
85 Nm für Typ : EG; ER; EX; EZ; FF; GF; MH; MZ; NH
100 Nm ( Radmuttern M12x1,25 ) für Typ : MM
110 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : H00; MM
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 2 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: ALTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GF e6*2001/116*0123*.. 50 155/65R14 75 11A; 245; 248 4-türig; Frontantrieb;
165/60R14 75 11A; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
175/60R14 79 11A; 22I; 241; 244; 12A; 51A; 71K; 721;
246; 247 73C; 74A; 74P
185/55R14 80 11A; 22B; 241; 244;
246; 247
Verkaufsbezeichnung: IGNIS, SWIFT NEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FH e4*98/14*0047*.. 61 - 80 165/70R14 51G Allradantrieb;
175/65R14 82 Frontantrieb;
185/60R14 82 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
Verkaufsbezeichnung: SPLASH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EX e4*2001/116*0130*.. 48 - 69 165/70R14 81 Frontantrieb;
175/65R14 82 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
175/70R14 84 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
185/60R14 82 11A; 22I; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76J
185/65R14 86 11A; 22I; 24J; 24M
195/60R14 86 11A; 22I; 24J; 24M
195/65R14 89 11A; 22I; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: SUBARU JUSTY G3X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NH e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 165/70R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
175/65R14 82 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
175/70R14 84 73C; 74A; 74P; 76J
185/60R14 82 11A; 24J; 24M
195/60R14 86 11A; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI ALTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FF e6*98/14*0086*.. 46 165/60R14 75 11A; 21B; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI BALENO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EG e6*93/81*0024*.., 52 - 73 175/60R14-79 Frontantrieb;
e6*95/54*0024*.., 52 - 89 165/65R14 M+S 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e6*98/14*0024*.., 185/60R14-82 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
H032 195/60R14-85 11A; 22B; 54A 73C; 74A; 74P; 76J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 2 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: SUZUKI IGNIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MH e4*2001/116*0070*.. 51 - 73 165/70R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
175/65R14 82 24K 12A; 51A; 71K; 721;
175/70R14 84 73C; 74A; 74P; 76J
185/60R14 82 24K
195/60R14 86 24K
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI LIANA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ER e4*98/14*0054*.. 66 - 78 185/65R14 51G Stufenheck;
195/60R14 86 11A; 22L Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EZ e4*2001/116*0102*.. 68 165/70R14 81 ab
175/65R14 82 e4*2001/116*0102*02;
185/60R14 82 11A; 24M Allradantrieb;
195/60R14 86 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
EZ e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 165/70R14 51G ab
175/65R14 82 e4*2001/116*0102*02;
185/60R14 82 Frontantrieb;
195/60R14 86 10B; 11B; 11G; 11H;
195/65R14 89 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
EZ e4*2001/116*0102*.. 68 165/70R14 81 nur bis
175/65R14 82 e4*2001/116*0102*01;
185/60R14 82 11A; 24M Allradantrieb;
195/60R14 86 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
EZ e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 165/70R14 51G nur bis
175/65R14 82 e4*2001/116*0102*01;
185/60R14 82 Frontantrieb;
195/60R14 86 10B; 11B; 11G; 11H;
195/65R14 89 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
MZ e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 165/70R14 51G ab
175/65R14 82 e4*2001/116*0090*04;
185/60R14 82 11A; 24M Frontantrieb;
195/60R14 86 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/65R14 89 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
MZ e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 165/70R14 51G nur bis
175/65R14 82 e4*2001/116*0090*03;
185/60R14 82 Frontantrieb;
195/60R14 86 10B; 11B; 11G; 11H;
195/65R14 89 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 2 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: SUZUKI WAGON R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H00 e1*2001/116*0311*.. 39 155/65R14 51G ab
MM e4*2001/116*0042*.. 39 - 69 165/60R14 75 11A; 21B; 24M; 5BV e4*2001/116*0042*07;
165/60R14 79 11A; 21B; 24M; 5CW Allradantrieb;
175/60R14 79 11A; 21B; 21J; 22B; Frontantrieb;
22L; 24M Radschrauben;
185/50R14 77 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24D; 24J; 367; 12A; 51A; 71K; 721;
80G
185/55R14 80 11A; 21B; 21J; 22B; 73C; 74A; 74P
22L; 24D; 24J; 367;
80G
MM e4*98/14*0042*.. 39 - 56 155/65R14 51G nur bis
165/60R14 75 11A; 21B; 24M e4*98/14*0042*06;
175/60R14 79 11A; 21B; 21J; 22B; Allradantrieb;
22L; 24M Frontantrieb;
185/50R14 77 11A; 21B; 21J; 22B; Radmuttern;
22L; 24D; 24J; 367; 10B; 11B; 11G; 11H;
80G
185/55R14 80 11A; 21B; 21J; 22B; 12A; 51A; 71K; 721;
22L; 24D; 24J; 367; 73C; 74A; 74P
80G
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5,
für Typ : E10; T 18; E12U; E11; E11U; L5; P9; XP9F(a); E 8 B; E12J;
P1F; XP13M(a); E12T; P1; P2; W 1; XP9(a); E 9 F
Zubehör : M1,M2
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm,
für Typ : AB1
Zubehör : M11
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : AB1; E 8 B; E 9 F; E10; E11; E11U; E12J; E12T;
E12U; T 18; W 1; XP13M(a); XP9(a); XP9F(a)
110 Nm für Typ : L5; P1; P1F; P2; P9
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AYGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AB1 e11*2001/116*0236*.., 40 - 50 155/65R14 75 2-türig; 4-türig;
e11*2007/46*0055*..
165/60R14 75 10B; 11B; 11G; 11H;
175/60R14 79 11A; 21Q; 22I 12A; 51A; 71K; 721;
185/55R14 79 11A; 22I 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CELICA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T 18 F411 77 175/70R14-84 schmale Ausführung;
185/65R14-85 bis Nachtrag 2;
195/60R14-85 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R14-88 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 2 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E8B D774 43 - 89 185/60R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14-82 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
E9F E896 77 185/60R14-82 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14-85 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
E10 G072 53 - 65 165/70R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/65R14-82 12A; 51A; 71K; 721;
53 - 84 175/65R14 51G 73C; 74A; 74P
185/60R14 51G
185/60R14-82
195/60R14-85 11A; 22B
84 185/65R14 51G
E11 e6*95/54*0043*.. 51 - 63 165/70R14 51G Frontantrieb;
E11U e11*98/14*0102*.. 51 - 81 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14-82 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
185/65R14 11A; 21B; 22B; 51G 73C; 74A; 74P
195/60R14-86 11A; 21B; 22B; 22F;
24J
E12J e11*2001/116*0180*.., 71 175/70R14 51G Kombi; Stufenheck;
e11*98/14*0180*..
E12T e11*2001/116*0181*.., 185/65R14 86 Schrägheck;
e11*98/14*0181*..
E12U e11*2001/116*0179*.., 195/60R14 86 10B; 11B; 11G; 11H;
e11*98/14*0179*..
195/65R14 89 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA MR 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
W1 D883 85 - 91 185/60R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14-85 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PASEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L5 e6*93/81*0019*.. 66 185/60R14 51G Cabrio; Coupe;
195/55R14-82 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA STARLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P9 e6*93/81*0020*.. 55 165/60R14-75 10B; 11B; 11G; 11H;
165/65R14-79 12A; 51A; 71K; 721;
175/60R14-79 73C; 74A; 74P
185/55R14-79 11A; 22B; 367
185/60R14-82 11A; 22B; 367; 54A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 2 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P1 e6*2001/116*0064*.., 48 - 63 175/65R14-82 11A; 21B; 22B 3-türig; 5-türig;
e6*98/14*0064*.. 185/60R14-82 11A; 21B; 22B Frontantrieb;
P1F e2*2001/116*0248*.., 10B; 11B; 11G; 11H;
e2*98/14*0248*.. 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
Verkaufsbezeichnung: Toyota Yaris, Daihatsu Charade
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XP9(a) e11*2001/116*0248*.. 51 165/70R14 81 Toyota Yaris;
XP9F(a) e11*2001/116*0249*.. 175/65R14 82 Frontantrieb;
185/60R14 82 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14 86 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P2 e6*2001/116*0066*.., 55 - 78 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H;
e6*98/14*0066*.. 185/60R14-82 11A; 22B; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R14-86 11A; 22B; 24M 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XP13M(a) e11*2007/46*0152*.. 51 175/65R14 82 Schrägheck;
51 - 73 175/70R14 84 Frontantrieb;
185/60R14 82 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
185/65R14 86 11A; 26P 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R14 86 11A; 26P; 27I 729; 73C; 74A; 74P;
195/65R14 89 11A; 26P; 27I 76J
205/60R14 88 11A; 24J; 26P; 27I
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
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gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
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245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
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Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 2 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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5BV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 774kg.
5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 874kg.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
80G) Durch Verlegen der Handbremsseile im Bereich der Längslenker ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
80L) Durch Verlegen von Bremskomponenten an der Vorderachse (Handbremsseile, Steuerleitungen für
ABV-Sensoren, Bremsschläuche, Halterungen usw.) ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifenkombination herzustellen.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
(Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 2 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: TA
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0256*..
Handelsbez.: Picanto or Morning
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 210 y = 250 VA
26B x = 260 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 400 y = 245 8 HA
26J x = 260 y = 300 20 VA
26N x = 260 y = 300 8 VA
27F x = 400 y = 245 34 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 2 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XP13M(a)
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0152*..
Handelsbez.: TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 285 HA
26B x = 320 y = 325 VA
26P x = 270 y = 275 VA
27B x = 300 y = 335 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 335 19 HA
26N x = 320 y = 325 8 VA
26J x = 320 y = 325 25 VA
27H x = 300 y = 335 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.