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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:             49583



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            5½ J x 14 H2


Typ:                        WO5540



Inhaber der ABE             MAK S.p.A.
und Hersteller:             IT-25013 Carpenedolo (BS)




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 49583


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 49583

Die ABE-Nr. 49583 erstreckt sich auf die Sonderräder 5½ J x 14 H2 , Typ WO5540, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0222-13-MURD vom 05.09.2013 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 9 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des TÜV SÜD Automotive
GmbH TÜV SÜD Gruppe, München, vom 05.09.2013 festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 20.09.2013
Im Auftrag




Nina Haderup

Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 366-0222-13-MURD, zur Genehmigung vorgelegt am: 09.09.2013
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49583

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 2                                                             Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                                Stand: 05.09.2013
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Fahrzeughersteller                            : CITROEN, DAIHATSU, HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv
                                                Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MARUTI, MAZDA, NISSAN,
                                                OPEL / VAUXHALL, PEUGEOT, SUZUKI, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14                  Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mitten Zentrierring-    zul.     zul.       gültig
                                                                        loch   werkstoff        Rad-     Abroll     ab
                    Kennzeichnung                  Kennzeichnung        (mm)                    last     umf.       Fertig
                    Rad                            Zentrierring                                 (kg)     (mm)       datum
100454135           C                              Ø54.1-M-Ø72               54,1    Kunststoff    565    1985       07/13


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller              : CITROEN
Befestigungsteile                             : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm
Zubehör                                       : M11
Anzugsmoment der Befestigungsteile            : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C1
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW                  Reifen         Auflagen zu Reifen        Auflagen
P            e11*2001/116*0238*.. 40 - 50             155/65R14 75                             4-türig;
P*****       e11*2001/116*0238*..                     165/60R14 75                             10B; 11B; 11G; 11H;
PG           e11*2007/46*0056*..                      175/60R14 79   11A; 21Q; 22I             12A; 51A; 71K; 721;
                                                      185/55R14 79   11A; 22I                  73C; 74A; 74P
P              e11*2001/116*0238*.. 40 - 50           155/65R14 75                             2-türig;
P*****         e11*2001/116*0238*..                   165/60R14 75                             10B; 11B; 11G; 11H;
PG             e11*2007/46*0056*..                    175/60R14 79   11A; 21Q; 22I; 24M        12A; 51A; 71K; 721;
                                                      185/55R14 79   11A; 22I; 24M             73C; 74A; 74P

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller              : DAIHATSU
Befestigungsteile                             : Kegelbundmuttern M12x1,5
Zubehör                                       : M1,M2
Anzugsmoment der Befestigungsteile            : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     DAIHATSU CUORE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                         Auflagen zu Reifen        Auflagen
L2           e4*2001/116*0072*.. 43   175/50R14 74                   11A; 21B; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     24M                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               73C; 74A; 74P
L27            e6*2001/116*0110*..       51           155/65R14 75   11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
                                                      165/60R14 75   11A; 22I; 24C; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      165/65R14 79   11A; 22I; 24C; 24M        12A; 51A; 71K; 721;
                                                      175/60R14 79   11A; 22I; 24C; 24D        73C; 74A; 74P; 76J
L7             e6*93/81*0057*..          40 - 41      185/50R14 77   11A; 21B; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     24D; 367                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:     DAIHATSU MOVE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
L9           e6*93/81*0058*..  40 - 41 175/50R14-74              11A; 21B; 21J; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24J; 24M; 367            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     DAIHATSU SIRION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
M1           e6*95/54*0054*..  40 - 75 165/65R14                 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       175/60R14-79                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     DAIHATSU YRV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
M2           e6*98/14*0077*..  64      165/65R14                 51G                      Allradantrieb;
                                       175/60R14 79                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                       185/55R14 80              11A; 21B                 12A; 51A; 71K; 721;
                                       185/60R14 82              11A; 21B                 73C; 74A; 74P
M2           e6*98/14*0077*..  43 - 64 165/65R14                 51G                      Frontantrieb;
                               43 - 95 175/60R14 79                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MATERIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
M4           e13*2001/116*0198*.. 67 - 76      175/65R14 82                               Frontantrieb;
                                               185/60R14 82                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/60R14 86                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:     SIRION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
M3           e13*2001/116*0147*.., 64 - 67     175/65R14 82                               Allradantrieb;
               e13*2003/97*0147*..
                                               185/60R14 82      11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/60R14 86      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P
M3             e13*2001/116*0147*.., 51 - 76   175/65R14 82                               Frontantrieb;
               e13*2003/97*0147*..
                                               185/60R14 82                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/60R14 86                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SIRION, JUSTY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
M3           e13*2001/116*0147*.., 64 - 67 175/65R14 82                                   Allradantrieb;
               e13*2003/97*0147*..
                                               185/60R14 82      11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/60R14 86      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P
M3             e13*2001/116*0147*.., 51 - 76   175/65R14 82                               Frontantrieb;
               e13*2003/97*0147*..
                                               185/60R14 82                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/60R14 86                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:     TREVIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
L65          e13*2001/116*0174*.. 43             155/65R14 75       11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 165/60R14 75       11A; 22I; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                                 165/65R14 79       11A; 22I; 24J; 24M       73C; 74A; 74P; 916
                                                 175/60R14 79       11A; 22I; 24C; 24M
                                                 185/55R14 80       11A; 22B; 24C; 24M

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR
                                             (IND)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5
Zubehör                                    : M1,M2
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : PA; PAG
                                             107 Nm für Typ : PB; PBT
                                             110 Nm für Typ : LC; MC; MCT; MX; MXI; TB; TBI
Verkaufsbezeichnung:     ACCENT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
MC           e4*2001/116*0103*.. 71 - 83         175/70R14          51G                      Stufenheck;
MCT          e4*2001/116*0110*..                 185/60R14 82       11A; 24J                 Schrägheck;
                                                 185/65R14 86       11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/60R14 86       11A; 24J                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                 195/65R14 89       11A; 24J                 73C; 74A; 74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:     ATOS,ATOZ,ATOS-PRIME,ATOZ-PRIM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                       Auflagen
MX           e11*96/79*0092*.. 40 - 44 165/60R14 75 11A; 21L; 22B; 24C;                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    51J                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                       185/50R14 77 11A; 21B; 22B; 24C;                      73C; 74A; 74P
                                                    24M
                                       185/55R14-78 11A; 21B; 21L; 22B;
                                                    24C; 24M; 54A

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI ACCENT, PONY,VERNA ...
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                        Auflagen
LC           e4*98/14*0037*.. 55 - 78 185/60R14-82 11A; 21B; 21L; 22B;                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   22L                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI ATOS-PRIME
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
MXI          e11*2001/116*0220*.. 43 - 46 165/60R14 75              11A; 24J; 51J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                          175/50R14 74              11A; 22I; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                          185/50R14 77              11A; 21P; 22I; 24C;      73C; 74A; 74P
                                                                    24M




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI GETZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
TB           e4*98/14*0066*..    46 - 72 165/65R14 79               5CW; 51J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                 46 - 81 175/65R14 82                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                         185/60R14 82               11A; 24J; 24M            73C; 74A; 74P; 76J
                                         195/60R14 86               11A; 24J; 24M
TBI          e4*2001/116*0123*.. 48 - 72 165/65R14 79               5CW; 51J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                 48 - 78 175/65R14 82                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                         185/60R14 82               11A; 24J; 24M            73C; 74A; 74P; 76J
                                         195/60R14 86               11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI I10
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW               Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
PA           e4*2001/116*0131*.. 49 - 63           165/60R14        51G                      Schrägheck;
PAG          e11*2001/116*0357*..                  175/60R14 79     11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                                   185/55R14 80     11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI i20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW               Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
PB           e11*2001/116*0333*.. 55 - 94          175/70R14 84     11A; 24J; 248            2-türig; 4-türig;
PBT          e11*2007/46*0129*..                   185/65R14 86     11A; 24J; 244            Frontantrieb;
                                                   195/60R14 86     11A; 24C; 244            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   195/65R14 89     11A; 24C; 244            12A; 51A; 71K; 721;
                                                   205/60R14 88     11A; 22H; 24C; 244       73C; 74A; 74P; 76J

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5,
                                             für Typ : DC (ab e11*98/14*0132*04)
Zubehör                                    : M1,M2
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5,
                                             für Typ : BA; TA; DE
Zubehör                                    : M1,M2
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm,
                                             für Typ : DC; (nur bis e11*98/14*0132*03)
Zubehör                                    : M11
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     JB / Rio
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW               Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
DE           e4*2001/116*0093*.. 65 - 83           175/70R14        51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   185/65R14 86                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                   195/60R14 86     11A; 24J; 24M            73C; 74A; 74P; 76J




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:     KIA RIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
DC           e11*98/14*0132*..   55 - 72         175/65R14 82                                nur bis
                                                 185/60R14 82                                e11*98/14*0132*03;
                                                 195/60R14 86       11A; 21B; 22B; 80L       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74P
DC             e11*98/14*0132*..       55 - 72   175/65R14 82                                ab e11*98/14*0132*04;
                                                 185/60R14 82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/60R14 86       11A; 21B; 22B; 80L       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     Picanto or Morning
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
TA           e4*2007/46*0256*..  50 - 63 155/65R14 75               11A; 24J; 248; 26P;      Schrägheck;
                                                                    27F                      Frontantrieb;
                                                 165/60R14 75       11A; 24J; 248; 26N;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    26P; 27F                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                 175/50R14 74       11A; 241; 244; 246;      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                    247; 26B; 26N; 27F       76J
                                                 185/50R14 77       11A; 24C; 244; 247;
                                                                    26B; 26J; 27F
                                                 185/55R14 80       11A; 24C; 244; 247;
                                                                    26B; 26J; 27F

Verkaufsbezeichnung:     PICANTO, SA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
BA           e4*2001/116*0085*.. 44 - 48         165/60R14 75       11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 185/50R14 77       11A; 22I; 24C; 24D       12A; 51A; 71K; 721;
                                       44 - 55   175/60R14 79       11A; 24J; 24M            73C; 74A; 74P; 76J;
                                                 185/55R14 79       11A; 22I; 24C; 24D       916

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5
Zubehör                                    : M1,M2
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA DEMIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
DW           e1*97/27*0093*.., 46 - 55 165/65R14-79                                          10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*98/14*0093*..          175/60R14                    51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                       185/55R14-80                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
EC           e13*96/79*0027*.., 65 - 79          185/65R14          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
               F946                              195/60R14-85       11A; 22B                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                 205/60R14-88       11A; 22B                 73C; 74A; 74P; 76J
                                       95 - 98   175/70R14          51G; 52J




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
NA           e2*93/81*0163*.., 66 - 96       175/65R14           51G; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
               F488                          185/60R14           11A; 24J; 51G            12A; 51A; 71K; 721;
                                             195/60R14-85        11A; 21L; 24C; 54A       73C; 74A; 74P
                                             205/55R14-85        11A; 24C
NB             e11*96/79*0083*..,   81 - 103 175/70R14           51G; 52J                 10B; 10S; 11B; 11G;
               e11*98/14*0083*..    81 - 107 175/65R14           51G; 52J                 11H; 12A; 51A; 71K;
                                             185/60R14           51G                      721; 73C; 74A; 74P;
                                             185/65R14-86                                 76J
                                             195/60R14-86

Verkaufsbezeichnung:    MAZDA 121
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
DB           F706             39 - 53         175/60R14-78                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/50R14 77       11A; 24K                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              185/55R14-78       11A; 24K                 73C; 74A; 74P
                                    53        175/60R14          51G

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
BA           e13*96/27*0023*.. 52 - 65        185/65R14-85       11A; 22B                 Mazda 323P;
                                              195/60R14-85       11A; 22B; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                    54 - 65   185/60R14-82       11A; 22B                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P
BA             e13*96/27*0023*..,   52 - 84   185/65R14-85       11A; 22B                 Mazda 323C/S;
               G878                           195/60R14-85       11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/55R14-85       11A; 22B                 12A; 51A; 71K; 721;
                                    54        165/70R14-79                                73C; 74A; 74P
                                    54 - 65   175/65R14-82       Ottomotor
                                              185/60R14-82       Ottomotor; 11A; 22B
                                              195/55R14-82       Ottomotor; 11A; 22B
BA             e13*96/27*0023*..,   65        175/65R14-82                                Mazda 323F;
               G878                           185/60R14-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                    65 - 84   185/65R14-85                                12A; 51A; 71K; 721;
                                              195/60R14-85                                73C; 74A; 74P
                                              205/55R14-85
BG             F276                 41 - 54   165/70R14-79                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                    41 - 76   175/65R14-82                                12A; 51A; 71K; 721;
                                              185/60R14-82                                73C; 74A; 74P
                                    76 - 94   185/60R14          51G
                                    94        175/65R14          51G
BG 8           F545                 76        175/65R14-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/60R14-82                                12A; 51A; 71K; 721;
                                              195/60R14-85                                73C; 74A; 74P
                                    120       175/65R14          51G
                                              195/60R14          51G
BJ             e1*97/27*0094*..,    52 - 96   185/60R14-82       nicht 74kW Diesel; 5DK   Stufenheck;
               e1*98/14*0094*..               185/65R14          51G                      Schrägheck;
BJD            e1*98/14*0181*..               195/60R14-86       11A; 22B                 10B; 10S; 11B; 11G;
                                    53 - 65   175/65R14          51G                      11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76J



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 05.09.2013
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : NISSAN
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,25
Zubehör                                     : M1,M2
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 85 Nm
Verkaufsbezeichnung:     PIXO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW           Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
HF           e6*2001/116*0124*..       50           155/65R14 75    11A; 245; 248             4-türig; Frontantrieb;
                                                    165/60R14 75    11A; 22I; 24J; 248        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    175/60R14 79    11A; 22I; 241; 244;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                    246; 247                  73C; 74A; 74P
                                                    185/55R14 80    11A; 22B; 241; 244;
                                                                    246; 247

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,25,
                                              für Typ : H00 (nur bis e1*98/14*0141*07)
Zubehör                                     : M1,M2
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm,
                                              für Typ : H00 (ab e1*98/14*0141*08)
Zubehör                                     : M11
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm,
                                              für Typ : H-B; GMIA
Zubehör                                     : M11
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 100 Nm ( Radmuttern M12x1,25 ) für Typ : H00
                                              110 Nm für Typ : GMIA; H-B
                                              110 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : H00
Verkaufsbezeichnung:     AGILA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW                Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
GMIA         e50*2001/116*0010*.. 48 - 69           165/70R14 81                              Frontantrieb;
H-B          e4*2001/116*0135*..                    175/65R14 82    11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    175/70R14 84    11A; 24M                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                    185/60R14 82    11A; 22I; 24J; 24M        73C; 74A; 74P; 76J
                                                    185/65R14 86    11A; 22I; 24J; 24M
                                                    195/60R14 86    11A; 22I; 24J; 24M
                                                    195/65R14 89    11A; 22I; 24J; 24M
H00            e1*98/14*0141*..        43 - 59      155/65R14       51G                       ab e1*98/14*0141*08;
                                                    165/60R14 75    nicht Dieselmotor; 11A;   Radschrauben;
                                                                    21B; 24M; 5BV             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    165/60R14 79    11A; 21B; 24M             12A; 51A; 71K; 721;
                                                    175/60R14 79    11A; 21B; 21J; 22B;       73C; 74A; 74P
                                                                    22L; 24M
                                                    185/50R14 77    11A; 21B; 21J; 22B;
                                                                    22L; 24D; 24J; 367;
                                                                    80G
                                                    185/55R14 80    11A; 21B; 21J; 22B;
                                                                    22L; 24D; 24J; 367;
                                                                    80G


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:     AGILA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                  Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
H00          e1*98/14*0141*..  43 - 55             155/65R14        51G                      nur bis
                                                   165/60R14 75     11A; 21B; 24M            e1*98/14*0141*07;
                                                   175/60R14 79     11A; 21B; 21J; 22B;      Radmuttern;
                                                                    22L; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   185/50R14 77     11A; 21B; 21J; 22B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                    22L; 24D; 24J; 367;      73C; 74A; 74P
                                                                    80G
                                                   185/55R14 80     11A; 21B; 21J; 22B;
                                                                    22L; 24D; 24J; 367;
                                                                    80G

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm
Zubehör                                    : M11
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 107
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW               Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
P            e11*2001/116*0237*.. 40 - 50          155/65R14 75                              4-türig;
P*****       e11*2001/116*0237*..                  165/60R14 75                              10B; 11B; 11G; 11H;
PG           e11*2007/46*0057*..                   175/60R14 79     11A; 21Q; 22I            12A; 51A; 71K; 721;
                                                   185/55R14 79     11A; 22I                 73C; 74A; 74P
P              e11*2001/116*0237*.. 40 - 50        155/65R14 75                              2-türig;
P*****         e11*2001/116*0237*..                165/60R14 75                              10B; 11B; 11G; 11H;
PG             e11*2007/46*0057*..                 175/60R14 79     11A; 21Q; 22I; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                                   185/55R14 79     11A; 22I; 24M            73C; 74A; 74P

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MARUTI, SUZUKI
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25,
                                             für Typ : MM (nur bis e4*98/14*0042*06)
Zubehör                                    : M1,M2
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25,
                                             für Typ : FH; EG; FF; GF; EZ; ER
Zubehör                                    : M1,M2
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm,
                                             für Typ : MM; H00 (MM ab e4*2001/116*0042*07)
Zubehör                                    : M11
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm,
                                             für Typ : EX; MZ; NH; MH
Zubehör                                    : M11
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 80 Nm für Typ : FH
                                             85 Nm für Typ : EG; ER; EX; EZ; FF; GF; MH; MZ; NH
                                             100 Nm ( Radmuttern M12x1,25 ) für Typ : MM
                                             110 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : H00; MM




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:     ALTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
GF           e6*2001/116*0123*..    50        155/65R14 75       11A; 245; 248            4-türig; Frontantrieb;
                                              165/60R14 75       11A; 22I; 24J; 248       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              175/60R14 79       11A; 22I; 241; 244;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 246; 247                 73C; 74A; 74P
                                              185/55R14 80       11A; 22B; 241; 244;
                                                                 246; 247

Verkaufsbezeichnung:     IGNIS, SWIFT NEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
FH           e4*98/14*0047*..    61 - 80 165/70R14               51G                      Allradantrieb;
                                         175/65R14 82                                     Frontantrieb;
                                         185/60R14 82            11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:     SPLASH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
EX           e4*2001/116*0130*.. 48 - 69      165/70R14 81                                Frontantrieb;
                                              175/65R14 82       11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              175/70R14 84       11A; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              185/60R14 82       11A; 22I; 24J; 24M       73C; 74A; 74P; 76J
                                              185/65R14 86       11A; 22I; 24J; 24M
                                              195/60R14 86       11A; 22I; 24J; 24M
                                              195/65R14 89       11A; 22I; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU JUSTY G3X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
NH           e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 165/70R14               51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         175/65R14 82            11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                         175/70R14 84                                     73C; 74A; 74P; 76J
                                         185/60R14 82            11A; 24J; 24M
                                         195/60R14 86            11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI ALTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
FF           e6*98/14*0086*..  46             165/60R14 75       11A; 21B; 22B; 24D;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24J; 54A                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI BALENO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
EG           e6*93/81*0024*.., 52 - 73 175/60R14-79                                       Frontantrieb;
             e6*95/54*0024*.., 52 - 89 165/65R14 M+S             51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e6*98/14*0024*..,         185/60R14-82              11A; 22B                 12A; 51A; 71K; 721;
             H032                      195/60R14-85              11A; 22B; 54A            73C; 74A; 74P; 76J




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI IGNIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
MH           e4*2001/116*0070*.. 51 - 73       165/70R14         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               175/65R14 82      24K                      12A; 51A; 71K; 721;
                                               175/70R14 84                               73C; 74A; 74P; 76J
                                               185/60R14 82      24K
                                               195/60R14 86      24K

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI LIANA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
ER           e4*98/14*0054*..  66 - 78         185/65R14         51G                      Stufenheck;
                                               195/60R14 86      11A; 22L                 Schrägheck;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
EZ           e4*2001/116*0102*.. 68   165/70R14 81                                        ab
                                      175/65R14 82                                        e4*2001/116*0102*02;
                                      185/60R14 82               11A; 24M                 Allradantrieb;
                                      195/60R14 86               11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76J
EZ             e4*2001/116*0102*..   67 - 75   165/70R14         51G                      ab
                                               175/65R14 82                               e4*2001/116*0102*02;
                                               185/60R14 82                               Frontantrieb;
                                               195/60R14 86                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/65R14 89                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76J
EZ             e4*2001/116*0102*..   68        165/70R14 81                               nur bis
                                               175/65R14 82                               e4*2001/116*0102*01;
                                               185/60R14 82      11A; 24M                 Allradantrieb;
                                               195/60R14 86      11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76J
EZ             e4*2001/116*0102*..   67 - 75   165/70R14         51G                      nur bis
                                               175/65R14 82                               e4*2001/116*0102*01;
                                               185/60R14 82                               Frontantrieb;
                                               195/60R14 86                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/65R14 89                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76J
MZ             e4*2001/116*0090*..   51 - 75   165/70R14         51G                      ab
                                               175/65R14 82                               e4*2001/116*0090*04;
                                               185/60R14 82      11A; 24M                 Frontantrieb;
                                               195/60R14 86      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/65R14 89      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76J
MZ             e4*2001/116*0090*..   51 - 75   165/70R14         51G                      nur bis
                                               175/65R14 82                               e4*2001/116*0090*03;
                                               185/60R14 82                               Frontantrieb;
                                               195/60R14 86                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/65R14 89                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76J


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI WAGON R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
H00          e1*2001/116*0311*.. 39      155/65R14                  51G                      ab
MM           e4*2001/116*0042*.. 39 - 69 165/60R14 75               11A; 21B; 24M; 5BV       e4*2001/116*0042*07;
                                         165/60R14 79               11A; 21B; 24M; 5CW       Allradantrieb;
                                         175/60R14 79               11A; 21B; 21J; 22B;      Frontantrieb;
                                                                    22L; 24M                 Radschrauben;
                                                   185/50R14 77     11A; 21B; 21J; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    22L; 24D; 24J; 367;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                    80G
                                                   185/55R14 80     11A; 21B; 21J; 22B;      73C; 74A; 74P
                                                                    22L; 24D; 24J; 367;
                                                                    80G
MM             e4*98/14*0042*..        39 - 56     155/65R14        51G                      nur bis
                                                   165/60R14 75     11A; 21B; 24M            e4*98/14*0042*06;
                                                   175/60R14 79     11A; 21B; 21J; 22B;      Allradantrieb;
                                                                    22L; 24M                 Frontantrieb;
                                                   185/50R14 77     11A; 21B; 21J; 22B;      Radmuttern;
                                                                    22L; 24D; 24J; 367;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    80G
                                                   185/55R14 80     11A; 21B; 21J; 22B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                    22L; 24D; 24J; 367;      73C; 74A; 74P
                                                                    80G

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5,
                                             für Typ : E10; T 18; E12U; E11; E11U; L5; P9; XP9F(a); E 8 B; E12J;
                                             P1F; XP13M(a); E12T; P1; P2; W 1; XP9(a); E 9 F
Zubehör                                    : M1,M2
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm,
                                             für Typ : AB1
Zubehör                                    : M11
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : AB1; E 8 B; E 9 F; E10; E11; E11U; E12J; E12T;
                                             E12U; T 18; W 1; XP13M(a); XP9(a); XP9F(a)
                                             110 Nm für Typ : L5; P1; P1F; P2; P9
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AYGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
AB1          e11*2001/116*0236*.., 40 - 50 155/65R14 75                                      2-türig; 4-türig;
               e11*2007/46*0055*..
                                                   165/60R14 75                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   175/60R14 79     11A; 21Q; 22I            12A; 51A; 71K; 721;
                                                   185/55R14 79     11A; 22I                 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA CELICA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen                         Auflagen zu Reifen       Auflagen
T 18         F411             77     175/70R14-84                                            schmale Ausführung;
                                     185/65R14-85                                            bis Nachtrag 2;
                                     195/60R14-85                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                     205/60R14-88                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74P; 76T



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA COROLLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
E8B          D774             43 - 89 185/60R14                  51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                      185/60R14-82                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P
E9F            E896                 77        185/60R14-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R14-85                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P
E10            G072                 53 - 65   165/70R14          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/65R14-82                                12A; 51A; 71K; 721;
                                    53 - 84   175/65R14          51G                      73C; 74A; 74P
                                              185/60R14          51G
                                              185/60R14-82
                                              195/60R14-85       11A; 22B
                                    84        185/65R14          51G
E11            e6*95/54*0043*..     51 - 63   165/70R14          51G                      Frontantrieb;
E11U           e11*98/14*0102*..    51 - 81   175/65R14          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/60R14-82       11A; 22B                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              185/65R14          11A; 21B; 22B; 51G       73C; 74A; 74P
                                              195/60R14-86       11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                 24J
E12J           e11*2001/116*0180*.., 71       175/70R14          51G                      Kombi; Stufenheck;
               e11*98/14*0180*..
E12T           e11*2001/116*0181*..,          185/65R14 86                                Schrägheck;
               e11*98/14*0181*..
E12U           e11*2001/116*0179*..,          195/60R14 86                                10B; 11B; 11G; 11H;
               e11*98/14*0179*..
                                              195/65R14 89                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA MR 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
W1           D883             85 - 91         185/60R14          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R14-85                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PASEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
L5           e6*93/81*0019*..  66     185/60R14                  51G                      Cabrio; Coupe;
                                      195/55R14-82               11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA STARLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
P9           e6*93/81*0020*..  55     165/60R14-75                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                      165/65R14-79                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                      175/60R14-79                                        73C; 74A; 74P
                                      185/55R14-79               11A; 22B; 367
                                      185/60R14-82               11A; 22B; 367; 54A




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
P1           e6*2001/116*0064*.., 48 - 63 175/65R14-82           11A; 21B; 22B            3-türig; 5-türig;
             e6*98/14*0064*..             185/60R14-82           11A; 21B; 22B            Frontantrieb;
P1F          e2*2001/116*0248*..,                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
               e2*98/14*0248*..                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:     Toyota Yaris, Daihatsu Charade
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
XP9(a)       e11*2001/116*0248*.. 51      165/70R14 81                                    Toyota Yaris;
XP9F(a)      e11*2001/116*0249*..         175/65R14 82                                    Frontantrieb;
                                          185/60R14 82                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                          195/60R14 86  11A; 24M                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
P2           e6*2001/116*0066*.., 55 - 78 175/65R14-82                                    10B; 11B; 11G; 11H;
             e6*98/14*0066*..             185/60R14-82           11A; 22B; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                          195/60R14-86           11A; 22B; 24M            73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
XP13M(a)     e11*2007/46*0152*.. 51      175/65R14 82                                     Schrägheck;
                                 51 - 73 175/70R14 84                                     Frontantrieb;
                                         185/60R14 82            11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         185/65R14 86            11A; 26P                 12A; 51A; 71K; 721;
                                         195/60R14 86            11A; 26P; 27I            729; 73C; 74A; 74P;
                                         195/65R14 89            11A; 26P; 27I            76J
                                         205/60R14 88            11A; 24J; 26P; 27I

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2013
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       gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2013
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245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2013
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       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
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Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2013
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5BV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 774kg.
5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 874kg.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
80G) Durch Verlegen der Handbremsseile im Bereich der Längslenker ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
80L) Durch Verlegen von Bremskomponenten an der Vorderachse (Handbremsseile, Steuerleitungen für
     ABV-Sensoren, Bremsschläuche, Halterungen usw.) ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifenkombination herzustellen.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
     zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
     auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
     werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
     (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2013
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       KIA
       Fahrzeugtyp:      TA
       Genehm.Nr.:       e4*2007/46*0256*..
       Handelsbez.:      Picanto or Morning

       Variante(n):      Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 210             y = 250                    VA
             26B                      x = 260             y = 300                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 400       y = 245              8                HA
             26J                   x = 260       y = 300             20                VA
             26N                   x = 260       y = 300              8                VA
             27F                   x = 400       y = 245             34                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2013
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Fahrzeug:

       Hersteller:       TOYOTA
       Fahrzeugtyp:      XP13M(a)
       Genehm.Nr.:       e11*2007/46*0152*..
       Handelsbez.:      TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID

       Variante(n):      Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 250             y = 285                    HA
             26B                      x = 320             y = 325                    VA
             26P                      x = 270             y = 275                    VA
             27B                      x = 300             y = 335                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 300       y = 335             19                HA
             26N                   x = 320       y = 325              8                VA
             26J                   x = 320       y = 325             25                VA
             27H                   x = 300       y = 335              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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