Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 28.09.2017
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Fahrzeughersteller : CITROEN, DAIHATSU, HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv
Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MARUTI, NISSAN, OPEL /
VAUXHALL, PEUGEOT, SUZUKI, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 5 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
100454135 PCD 4x100 Ø57.1 Ø54.1 54,1 Leichtmetall 425 1900 05/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm,
für Typ : P*****; (Serie Flachb. lose)
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm, für
Typ : P*****; PG
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : P*****; PG
130 Nm für Typ : P***** erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C1
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P***** e11*2001/116*0238*.. 40 - 50 155/65R14 75 bis
PG e11*2007/46*0056*.. 165/60R14 75 e11*2001/116*0238*10;
175/60R14 79 2-türig;
185/55R14 79 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
P***** e11*2001/116*0238*.. 51 - 60 175/60R14 79 11A; 26P; 27I erhöhtes
Anzugsmoment
130 Nm; ab
e11*2001/116*0238*11;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740; 76J
P***** e11*2001/116*0238*.. 40 - 50 155/65R14 75 bis
PG e11*2007/46*0056*.. 165/60R14 75 e11*2001/116*0238*10;
175/60R14 79 4-türig;
185/55R14 79 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 28.09.2017
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIHATSU
Befestigungsteile : Kugelbundmuttern M12x1,5, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: DAIHATSU CUORE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L2 e4*2001/116*0072*.. 43 175/50R14 74 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
L27 e6*2001/116*0110*.. 51 155/65R14 75 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
165/60R14 75 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
165/65R14 79 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
175/60R14 79 11A; 22I; 24C; 24M 721; 725; 73C; 74A;
185/55R14 80 11A; 22I; 24C; 24D 74P; 76J
Verkaufsbezeichnung: DAIHATSU SIRION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M1 e6*95/54*0054*.. 40 - 75 165/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
175/60R14-79 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: DAIHATSU YRV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M2 e6*98/14*0077*.. 43 - 64 165/65R14 51G Allradantrieb;
64 - 95 175/60R14 51G Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MATERIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M4 e13*2001/116*0198*.. 67 - 76 175/65R14 82 Frontantrieb;
185/60R14 82 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
Verkaufsbezeichnung: SIRION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M3 e13*2001/116*0147*.., 51 - 76 175/65R14 82 Frontantrieb;
e13*2003/97*0147*..
185/60R14 82 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I
Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 28.09.2017
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Verkaufsbezeichnung: SIRION, JUSTY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M3 e13*2001/116*0147*.., 51 - 76 175/65R14 82 Frontantrieb;
e13*2003/97*0147*..
185/60R14 82 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I
Verkaufsbezeichnung: TREVIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L65 e13*2001/116*0174*.. 43 155/65R14 75 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
165/60R14 75 11A; 22I; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
165/65R14 79 11A; 22I; 24J 721; 725; 73C; 74A;
175/60R14 79 11A; 22I; 24C; 24M 74P; 916
185/55R14 80 11A; 22I; 24C; 24M
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR
(IND)
Befestigungsteile : Kugelbundmuttern M12x1,5, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : IA; PA; PAG
107 Nm für Typ : PB
110 Nm für Typ : MXI; TB; TBI
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI ATOS-PRIME
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MXI e11*2001/116*0220*.. 43 - 46 165/60R14 75 11A; 24J; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
175/50R14 74 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
185/50R14 77 11A; 22I; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI GETZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TB e4*98/14*0066*.. 46 - 72 165/65R14 79 5CW; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
46 - 81 175/65R14 82 12A; 51A; 71C; 71K;
185/60R14 82 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 76J
TBI e4*2001/116*0123*.. 48 - 72 165/65R14 79 5CW; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
48 - 78 175/65R14 82 12A; 51A; 71C; 71K;
185/60R14 82 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 76J
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI I10
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PA e4*2001/116*0131*.. 49 - 63 165/60R14 51G Schrägheck;
PAG e11*2001/116*0357*.. 175/60R14 79 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
185/55R14 80 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 28.09.2017
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Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI i20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PB e11*2001/116*0333*.. 55 - 94 175/70R14 84 11A; 24J; 248 2-türig; 4-türig;
185/65R14 86 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 76J
Verkaufsbezeichnung: i10
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
IA e11*2007/46*1008*.. 49 155/65R14 79 Schrägheck;
165/60R14 79 11A; 248 Frontantrieb;
165/65R14 79 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
165/70R14 81 11A; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
49 - 64 175/60R14 79 11A; 24J; 248 721; 725; 73C; 74A;
175/65R14 82 11A; 24J; 248; 26N; 74P; 75I; 76J; 76T
26P
175/70R14 84 11A; 24J; 248; 26N;
26P
185/50R14 77 11A; 24J; 248
185/55R14 80 11A; 24J; 248
185/60R14 82 11A; 24J; 248
185/65R14 86 11A; 24J; 248; 26N;
26P; 27H
185/70R14 88 11A; 24J; 248; 26N;
26P; 27H
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA
Befestigungsteile : Kugelbundmuttern M12x1,5, Durchm. 25,6 mm,
für Typ : JA (Kegelbund)
Befestigungsteile : Kugelbundmuttern M12x1,5, Durchm. 25,6 mm,
für Typ : BA; TA
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : BA; TA
117 Nm für Typ : JA
Verkaufsbezeichnung: PICANTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JA e11*2007/46*3848*.. 49 155/70R14 77 12O 10B; 11B; 11G; 11H;
165/65R14 79 11A; 12A; 245 51A; 71K; 721; 725;
49 - 62 175/60R14 79 11A; 12A; 24J; 26P 73C; 74A; 74P; 76J;
175/65R14 82 11A; 12A; 24J; 26P 77E
185/60R14 82 11A; 12A; 24J; 248;
26N; 26P; 27H
Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 28.09.2017
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Verkaufsbezeichnung: Picanto or Morning
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TA e4*2007/46*0256*.. 49 - 63 155/65R14 75 11A; 245; 248; 26P; Schrägheck;
27F Frontantrieb;
165/60R14 75 11A; 24J; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
175/50R14 74 11A; 241; 244; 246; 721; 725; 729; 73C;
26B; 26N; 27F 74A; 74P; 76J
185/50R14 77 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
185/55R14 80 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
Verkaufsbezeichnung: PICANTO, SA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA e4*2001/116*0085*.. 44 - 48 165/60R14 75 10B; 11B; 11G; 11H;
185/50R14 77 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
44 - 55 175/60R14 79 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
185/55R14 79 11A; 24J; 24M 74P; 76J; 916
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN
Befestigungsteile : Kugelbundmuttern M12x1,25, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm
Verkaufsbezeichnung: PIXO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
HF e6*2001/116*0124*.. 50 155/65R14 75 11A; 245; 248 4-türig; Frontantrieb;
165/60R14 75 11A; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
175/60R14 79 11A; 22I; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
185/55R14 80 11A; 22B; 241; 244; 721; 725; 73C; 74A;
246; 247 74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: AGILA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GMIA e50*2001/116*0010*.. 48 - 69 165/70R14 81 Frontantrieb;
H-B e4*2001/116*0135*.. 175/65R14 82 10B; 11B; 11G; 11H;
175/70R14 84 12A; 51A; 71C; 71K;
185/60R14 82 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
185/65R14 86 11A; 24J; 24M 74P; 76J
Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 28.09.2017
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm,
für Typ : P***** (Serie Flachb. lose)
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm,
für Typ : P; P*****; PG
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : P; P*****; PG
130 Nm für Typ : P***** erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 107
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P e11*2001/116*0237*.. 40 - 50 155/65R14 75 bis
P***** e11*2001/116*0237*.. 165/60R14 75 e11*2001/116*0237*10;
PG e11*2007/46*0057*.. 175/60R14 79 4-türig;
185/55R14 79 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
P e11*2001/116*0237*.. 40 - 50 155/65R14 75 bis
P***** e11*2001/116*0237*.. 165/60R14 75 e11*2001/116*0237*10;
PG e11*2007/46*0057*.. 175/60R14 79 2-türig;
185/55R14 79 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 108
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P***** e11*2001/116*0237*.. 51 - 60 175/60R14 79 11A; 26P; 27I erhöhtes
Anzugsmoment
130 Nm; ab
e11*2001/116*0237*11;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740; 76J
P***** e11*2001/116*0237*.. 51 - 60 165/65R14 51G erhöhtes
Anzugsmoment
130 Nm; ab
e11*2001/116*0237*11;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740; 76J
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 28.09.2017
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MARUTI, SUZUKI
Befestigungsteile : Kugelbundmuttern M12x1,25, Durchm. 25,6 mm,
für Typ : GF; LF; EZ; FF
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm,
für Typ : EX; MZ; MH; NH
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : EX; EZ; FF; GF; MH; MZ; NH
100 Nm für Typ : LF
Verkaufsbezeichnung: ALTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GF e6*2001/116*0123*.. 50 155/65R14 75 11A; 245; 248 4-türig; Frontantrieb;
165/60R14 75 11A; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
175/60R14 79 11A; 22I; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
185/55R14 80 11A; 22B; 241; 244; 721; 725; 73C; 74A;
246; 247 74P
Verkaufsbezeichnung: CELERIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LF e6*2007/46*0119*.. 50 165/65R14 79 11A; 24J; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: SPLASH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EX e4*2001/116*0130*.. 48 - 69 165/70R14 81 Frontantrieb;
175/65R14 82 10B; 11B; 11G; 11H;
175/70R14 84 12A; 51A; 71C; 71K;
185/60R14 82 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
185/65R14 86 11A; 24J; 24M 74P; 76J
Verkaufsbezeichnung: SUBARU JUSTY G3X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NH e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 165/70R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
175/65R14 82 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
175/70R14 84 721; 725; 73C; 74A;
185/60R14 82 11A; 24J; 24M 74P; 76J
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI ALTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FF e6*98/14*0086*.. 46 165/60R14 75 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
175/50R14 74 11A; 21B; 22B; 24D; 73C; 74A; 74P
24J
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI IGNIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MH e4*2001/116*0070*.. 51 - 73 165/70R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
175/65R14 82 11A; 24K 12A; 51A; 71C; 71K;
175/70R14 84 721; 725; 73C; 74A;
185/60R14 82 11A; 24K 74P; 76J
Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 28.09.2017
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Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EZ e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 165/70R14 51G nur bis
175/65R14 82 e4*2001/116*0102*01;
185/60R14 82 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
EZ e4*2001/116*0102*.. 68 165/70R14 81 ab
175/65R14 82 e4*2001/116*0102*02;
185/60R14 82 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
EZ e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 165/70R14 51G ab
175/65R14 82 e4*2001/116*0102*02;
185/60R14 82 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
EZ e4*2001/116*0102*.. 68 165/70R14 81 nur bis
175/65R14 82 e4*2001/116*0102*01;
185/60R14 82 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
MZ e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 165/70R14 51G ab
175/65R14 82 e4*2001/116*0090*04;
185/60R14 82 11A; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
MZ e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 165/70R14 51G nur bis
175/65R14 82 e4*2001/116*0090*03;
185/60R14 82 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA
Befestigungsteile : Kugelbundmuttern M12x1,5, Durchm. 25,6 mm,
für Typ : XP13M(a); XP9F(a); XP9(a)
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm,
für Typ : AB1 (Serie Flachb. lose)
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm,
für Typ : AB1
Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 28.09.2017
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : AB1; XP13M(a); XP9(a); XP9F(a)
130 Nm für Typ : AB1 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AYGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AB1 e11*2001/116*0236*.. 51 - 60 165/65R14 51G erhöhtes
Anzugsmoment
130 Nm; ab
e11*2001/116*0236*11;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740; 76J
AB1 e11*2001/116*0236*.. 51 - 60 175/60R14 79 11A; 26P; 27I erhöhtes
Anzugsmoment
130 Nm; ab
e11*2001/116*0236*11;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740; 76J
AB1 e11*2001/116*0236*.., 40 - 50 155/65R14 75 bis
e11*2007/46*0055*..
165/60R14 75 e11*2001/116*0236*10;
175/60R14 79 2-türig; 4-türig;
185/55R14 79 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: Toyota Yaris, Daihatsu Charade
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XP9(a) e11*2001/116*0248*.. 51 165/70R14 81 Toyota Yaris;
XP9F(a) e11*2001/116*0249*.. 175/65R14 82 Frontantrieb;
185/60R14 82 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XP13M(a) e11*2007/46*0152*.. 51 175/65R14 82 Schrägheck;
51 - 73 175/70R14 84 Frontantrieb;
185/60R14 82 10B; 11B; 11G; 11H;
185/65R14 86 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 75I; 76J
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 28.09.2017
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 28.09.2017
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245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 28.09.2017
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gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 874kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 28.09.2017
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
(Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 28.09.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: CITROEN
Fahrzeugtyp: P*****
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0238*..
Handelsbez.: CITROEN C1
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 200 y = 240 VA
26P x = 150 y = 190 VA
27B x = 250 y = 240 HA
27I x = 200 y = 190 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 200 y = 240 14 VA
26N x = 200 y = 240 8 VA
27F x = 250 y = 240 22 HA
27H x = 250 y = 240 8 HA
Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 28.09.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: IA
Genehm.Nr.: e11*2007/46*1008*..
Handelsbez.: i10
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 340 VA
26P x = 240 y = 290 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 340 30 VA
26N x = 290 y = 340 8 VA
27F x = 280 y = 360 25 HA
27H x = 280 y = 360 8 HA
Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 28.09.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: TA
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0256*..
Handelsbez.: Picanto or Morning
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 210 y = 250 VA
26B x = 260 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 260 y = 300 20 VA
26N x = 260 y = 300 8 VA
27F x = 400 y = 245 34 HA
27H x = 400 y = 245 8 HA
Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 28.09.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: JA
Genehm.Nr.: e11*2007/46*3848*..
Handelsbez.: PICANTO
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 180 y = 160 VA
26B x = 230 y = 210 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 230 y = 210 8 VA
26J x = 230 y = 210 30 VA
27H x = 230 y = 310 8 HA
27F x = 230 y = 310 30 HA
Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 28.09.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: PEUGEOT
Fahrzeugtyp: P*****
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0237*..
Handelsbez.: PEUGEOT 108
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 200 y = 240 VA
26P x = 150 y = 190 VA
27B x = 250 y = 240 HA
27I x = 200 y = 190 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 200 y = 240 14 VA
26N x = 200 y = 240 8 VA
27F x = 250 y = 240 22 HA
27H x = 250 y = 240 8 HA
Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 28.09.2017
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Seite: 19 von 20
Fahrzeug:
Hersteller: SUZUKI (THA)
Fahrzeugtyp: LF
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0119*..
Handelsbez.: CELERIO
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 200 y = 300 VA
26P x = 160 y = 240 VA
27B x = 270 y = 270 HA
27I x = 220 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 270 y = 270 1 HA
27F x = 270 y = 270 1 HA
Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 28.09.2017
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Seite: 20 von 20
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: AB1
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0236*..
Handelsbez.: TOYOTA AYGO
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 200 y = 240 VA
26P x = 150 y = 190 VA
27B x = 250 y = 240 HA
27I x = 200 y = 190 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 200 y = 240 14 VA
26N x = 200 y = 240 8 VA
27F x = 250 y = 240 22 HA
27H x = 250 y = 240 8 HA