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							Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 28.09.2017
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Fahrzeughersteller                      : CITROEN, DAIHATSU, HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv
                                          Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MARUTI, NISSAN, OPEL /
                                          VAUXHALL, PEUGEOT, SUZUKI, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 5 J X 14 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/4                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung        (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
100454135           PCD 4x100                 Ø57.1 Ø54.1               54,1   Leichtmetall     425     1900    05/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : CITROEN
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                          für Typ : P*****; (Serie Flachb. lose)
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm, für
                                          Typ : P*****; PG
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : P*****; PG
                                          130 Nm für Typ : P***** erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C1
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen           Auflagen zu Reifen         Auflagen
P*****       e11*2001/116*0238*.. 40 - 50      155/65R14 75                                bis
PG           e11*2007/46*0056*..               165/60R14 75                                e11*2001/116*0238*10;
                                               175/60R14 79                                2-türig;
                                               185/55R14 79     11A; 22I; 24M              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P
P*****         e11*2001/116*0238*.. 51 - 60    175/60R14 79     11A; 26P; 27I              erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
                                                                                           130 Nm; ab
                                                                                           e11*2001/116*0238*11;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 740; 76J
P*****         e11*2001/116*0238*.. 40 - 50    155/65R14 75                                bis
PG             e11*2007/46*0056*..             165/60R14 75                                e11*2001/116*0238*10;
                                               175/60R14 79                                4-türig;
                                               185/55R14 79     11A; 22I                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 28.09.2017
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : DAIHATSU
Befestigungsteile                         : Kugelbundmuttern M12x1,5, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     DAIHATSU CUORE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
L2           e4*2001/116*0072*.. 43   175/50R14 74              11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
L27            e6*2001/116*0110*..   51        155/65R14 75     11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                               165/60R14 75     11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               165/65R14 79     11A; 22I; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                               175/60R14 79     11A; 22I; 24C; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                               185/55R14 80     11A; 22I; 24C; 24D       74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:     DAIHATSU SIRION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
M1           e6*95/54*0054*..  40 - 75 165/65R14                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       175/60R14-79                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     DAIHATSU YRV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
M2           e6*98/14*0077*..  43 - 64 165/65R14                51G                      Allradantrieb;
                               64 - 95 175/60R14                51G                      Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MATERIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
M4           e13*2001/116*0198*.. 67 - 76      175/65R14 82                              Frontantrieb;
                                               185/60R14 82                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:     SIRION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW          Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
M3           e13*2001/116*0147*.., 51 - 76     175/65R14 82                              Frontantrieb;
               e13*2003/97*0147*..
                                               185/60R14 82                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 75I
Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 28.09.2017
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Verkaufsbezeichnung:     SIRION, JUSTY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
M3           e13*2001/116*0147*.., 51 - 76 175/65R14 82                                  Frontantrieb;
               e13*2003/97*0147*..
                                               185/60R14 82                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 75I

Verkaufsbezeichnung:     TREVIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
L65          e13*2001/116*0174*.. 43           155/65R14 75     11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               165/60R14 75     11A; 22I; 24J            12A; 51A; 71C; 71K;
                                               165/65R14 79     11A; 22I; 24J            721; 725; 73C; 74A;
                                               175/60R14 79     11A; 22I; 24C; 24M       74P; 916
                                               185/55R14 80     11A; 22I; 24C; 24M

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR
                                           (IND)
Befestigungsteile                        : Kugelbundmuttern M12x1,5, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 100 Nm für Typ : IA; PA; PAG
                                           107 Nm für Typ : PB
                                           110 Nm für Typ : MXI; TB; TBI
Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI ATOS-PRIME
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
MXI          e11*2001/116*0220*.. 43 - 46 165/60R14 75          11A; 24J; 51J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                          175/50R14 74          11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                          185/50R14 77          11A; 22I; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI GETZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
TB           e4*98/14*0066*.. 46 - 72 165/65R14 79              5CW; 51J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                              46 - 81 175/65R14 82                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                      185/60R14 82              11A; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 75I; 76J
TBI            e4*2001/116*0123*..   48 - 72   165/65R14 79     5CW; 51J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                     48 - 78   175/65R14 82                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                               185/60R14 82     11A; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 75I; 76J

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI I10
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
PA           e4*2001/116*0131*.. 49 - 63       165/60R14        51G                      Schrägheck;
PAG          e11*2001/116*0357*..              175/60R14 79     11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                               185/55R14 80     11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76J
Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 28.09.2017
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Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI i20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen         Auflagen zu Reifen       Auflagen
PB           e11*2001/116*0333*.. 55 - 94        175/70R14 84   11A; 24J; 248            2-türig; 4-türig;
                                                 185/65R14 86   11A; 24J; 248            Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 75I; 76J

Verkaufsbezeichnung:     i10
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW           Reifen         Auflagen zu Reifen       Auflagen
IA           e11*2007/46*1008*..    49           155/65R14 79                            Schrägheck;
                                                 165/60R14 79   11A; 248                 Frontantrieb;
                                                 165/65R14 79   11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 165/70R14 81   11A; 248                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                    49 - 64      175/60R14 79   11A; 24J; 248            721; 725; 73C; 74A;
                                                 175/65R14 82   11A; 24J; 248; 26N;      74P; 75I; 76J; 76T
                                                                26P
                                                 175/70R14 84   11A; 24J; 248; 26N;
                                                                26P
                                                 185/50R14 77   11A; 24J; 248
                                                 185/55R14 80   11A; 24J; 248
                                                 185/60R14 82   11A; 24J; 248
                                                 185/65R14 86   11A; 24J; 248; 26N;
                                                                26P; 27H
                                                 185/70R14 88   11A; 24J; 248; 26N;
                                                                26P; 27H

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : KIA
Befestigungsteile                        : Kugelbundmuttern M12x1,5, Durchm. 25,6 mm,
                                           für Typ : JA (Kegelbund)
Befestigungsteile                        : Kugelbundmuttern M12x1,5, Durchm. 25,6 mm,
                                           für Typ : BA; TA
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm für Typ : BA; TA
                                           117 Nm für Typ : JA
Verkaufsbezeichnung:     PICANTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen         Auflagen zu Reifen       Auflagen
JA           e11*2007/46*3848*.. 49              155/70R14 77   12O                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 165/65R14 79   11A; 12A; 245            51A; 71K; 721; 725;
                                    49 - 62      175/60R14 79   11A; 12A; 24J; 26P       73C; 74A; 74P; 76J;
                                                 175/65R14 82   11A; 12A; 24J; 26P       77E
                                                 185/60R14 82   11A; 12A; 24J; 248;
                                                                26N; 26P; 27H
Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 28.09.2017
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Verkaufsbezeichnung:     Picanto or Morning
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
TA           e4*2007/46*0256*..  49 - 63 155/65R14 75           11A; 245; 248; 26P;      Schrägheck;
                                                                27F                      Frontantrieb;
                                              165/60R14 75      11A; 24J; 248; 26N;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                26P; 27F                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              175/50R14 74      11A; 241; 244; 246;      721; 725; 729; 73C;
                                                                26B; 26N; 27F            74A; 74P; 76J
                                              185/50R14 77      11A; 24C; 244; 247;
                                                                26B; 26J; 27F
                                              185/55R14 80      11A; 24C; 244; 247;
                                                                26B; 26J; 27F

Verkaufsbezeichnung:     PICANTO, SA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
BA           e4*2001/116*0085*.. 44 - 48      165/60R14 75                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/50R14 77      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                    44 - 55   175/60R14 79      11A; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                              185/55R14 79      11A; 24J; 24M            74P; 76J; 916

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : NISSAN
Befestigungsteile                        : Kugelbundmuttern M12x1,25, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 85 Nm
Verkaufsbezeichnung:     PIXO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
HF           e6*2001/116*0124*..    50        155/65R14 75      11A; 245; 248            4-türig; Frontantrieb;
                                              165/60R14 75      11A; 22I; 24J; 248       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              175/60R14 79      11A; 22I; 24J; 248       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              185/55R14 80      11A; 22B; 241; 244;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                246; 247                 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AGILA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
GMIA         e50*2001/116*0010*.. 48 - 69     165/70R14 81                               Frontantrieb;
H-B          e4*2001/116*0135*..              175/65R14 82                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              175/70R14 84                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                              185/60R14 82      11A; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                              185/65R14 86      11A; 24J; 24M            74P; 76J
Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 28.09.2017
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PEUGEOT
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                          für Typ : P***** (Serie Flachb. lose)
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                          für Typ : P; P*****; PG
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : P; P*****; PG
                                          130 Nm für Typ : P***** erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 107
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
P            e11*2001/116*0237*.. 40 - 50     155/65R14 75                               bis
P*****       e11*2001/116*0237*..             165/60R14 75                               e11*2001/116*0237*10;
PG           e11*2007/46*0057*..              175/60R14 79                               4-türig;
                                              185/55R14 79      11A; 22I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
P              e11*2001/116*0237*.. 40 - 50   155/65R14 75                               bis
P*****         e11*2001/116*0237*..           165/60R14 75                               e11*2001/116*0237*10;
PG             e11*2007/46*0057*..            175/60R14 79                               2-türig;
                                              185/55R14 79      11A; 22I; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 108
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
P*****       e11*2001/116*0237*.. 51 - 60     175/60R14 79      11A; 26P; 27I            erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         130 Nm; ab
                                                                                         e11*2001/116*0237*11;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 740; 76J
P*****         e11*2001/116*0237*.. 51 - 60   165/65R14         51G                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         130 Nm; ab
                                                                                         e11*2001/116*0237*11;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         740; 76J

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 28.09.2017
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : MARUTI, SUZUKI
Befestigungsteile                        : Kugelbundmuttern M12x1,25, Durchm. 25,6 mm,
                                           für Typ : GF; LF; EZ; FF
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                           für Typ : EX; MZ; MH; NH
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 85 Nm für Typ : EX; EZ; FF; GF; MH; MZ; NH
                                           100 Nm für Typ : LF
Verkaufsbezeichnung:     ALTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
GF           e6*2001/116*0123*..    50        155/65R14 75      11A; 245; 248            4-türig; Frontantrieb;
                                              165/60R14 75      11A; 22I; 24J; 248       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              175/60R14 79      11A; 22I; 24J; 248       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              185/55R14 80      11A; 22B; 241; 244;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                246; 247                 74P

Verkaufsbezeichnung:     CELERIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
LF           e6*2007/46*0119*.. 50            165/65R14 79      11A; 24J; 26P; 27I       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     SPLASH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
EX           e4*2001/116*0130*.. 48 - 69      165/70R14 81                               Frontantrieb;
                                              175/65R14 82                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              175/70R14 84                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                              185/60R14 82      11A; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                              185/65R14 86      11A; 24J; 24M            74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU JUSTY G3X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
NH           e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 165/70R14              51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         175/65R14 82           11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                         175/70R14 84                                    721; 725; 73C; 74A;
                                         185/60R14 82           11A; 24J; 24M            74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI ALTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
FF           e6*98/14*0086*..  46             165/60R14 75      11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M; 54A                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              175/50R14 74      11A; 21B; 22B; 24D;      73C; 74A; 74P
                                                                24J

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI IGNIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
MH           e4*2001/116*0070*.. 51 - 73      165/70R14         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              175/65R14 82      11A; 24K                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              175/70R14 84                               721; 725; 73C; 74A;
                                              185/60R14 82      11A; 24K                 74P; 76J
Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 28.09.2017
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                                                                                                     Seite: 8 von 20
Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
EZ           e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 165/70R14              51G                      nur bis
                                         175/65R14 82                                    e4*2001/116*0102*01;
                                         185/60R14 82                                    Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76J
EZ             e4*2001/116*0102*..   68        165/70R14 81                              ab
                                               175/65R14 82                              e4*2001/116*0102*02;
                                               185/60R14 82                              Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76J
EZ             e4*2001/116*0102*..   67 - 75   165/70R14        51G                      ab
                                               175/65R14 82                              e4*2001/116*0102*02;
                                               185/60R14 82                              Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76J
EZ             e4*2001/116*0102*..   68        165/70R14 81                              nur bis
                                               175/65R14 82                              e4*2001/116*0102*01;
                                               185/60R14 82                              Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76J
MZ             e4*2001/116*0090*..   51 - 75   165/70R14        51G                      ab
                                               175/65R14 82                              e4*2001/116*0090*04;
                                               185/60R14 82     11A; 24M                 Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76J
MZ             e4*2001/116*0090*..   51 - 75   165/70R14        51G                      nur bis
                                               175/65R14 82                              e4*2001/116*0090*03;
                                               185/60R14 82                              Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76J

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : TOYOTA
Befestigungsteile                         : Kugelbundmuttern M12x1,5, Durchm. 25,6 mm,
                                            für Typ : XP13M(a); XP9F(a); XP9(a)
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                            für Typ : AB1 (Serie Flachb. lose)
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                            für Typ : AB1
Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 28.09.2017
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Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 103 Nm für Typ : AB1; XP13M(a); XP9(a); XP9F(a)
                                           130 Nm für Typ : AB1 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AYGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
AB1          e11*2001/116*0236*.. 51 - 60 165/65R14             51G                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         130 Nm; ab
                                                                                         e11*2001/116*0236*11;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         740; 76J
AB1            e11*2001/116*0236*.. 51 - 60    175/60R14 79     11A; 26P; 27I            erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         130 Nm; ab
                                                                                         e11*2001/116*0236*11;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 740; 76J
AB1            e11*2001/116*0236*.., 40 - 50   155/65R14 75                              bis
               e11*2007/46*0055*..
                                               165/60R14 75                              e11*2001/116*0236*10;
                                               175/60R14 79                              2-türig; 4-türig;
                                               185/55R14 79     11A; 22I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     Toyota Yaris, Daihatsu Charade
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
XP9(a)       e11*2001/116*0248*.. 51      165/70R14 81                                   Toyota Yaris;
XP9F(a)      e11*2001/116*0249*..         175/65R14 82                                   Frontantrieb;
                                          185/60R14 82                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
XP13M(a)     e11*2007/46*0152*.. 51      175/65R14 82                                    Schrägheck;
                                 51 - 73 175/70R14 84                                    Frontantrieb;
                                         185/60R14 82                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         185/65R14 86                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 75I; 76J

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 28.09.2017
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 28.09.2017
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245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 28.09.2017
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       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 874kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 28.09.2017
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
     zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
     auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
     werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
     (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 28.09.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     CITROEN
       Fahrzeugtyp:    P*****
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0238*..
       Handelsbez.:    CITROEN C1

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 200             y = 240                   VA
             26P                      x = 150             y = 190                   VA
             27B                      x = 250             y = 240                   HA
             27I                      x = 200             y = 190                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 200       y = 240            14                 VA
             26N                   x = 200       y = 240             8                 VA
             27F                   x = 250       y = 240            22                 HA
             27H                   x = 250       y = 240             8                 HA
Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 28.09.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    IA
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*1008*..
       Handelsbez.:    i10

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 340                   VA
             26P                      x = 240             y = 290                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 290       y = 340            30                 VA
             26N                   x = 290       y = 340             8                 VA
             27F                   x = 280       y = 360            25                 HA
             27H                   x = 280       y = 360             8                 HA
Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 28.09.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA
       Fahrzeugtyp:    TA
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0256*..
       Handelsbez.:    Picanto or Morning

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 210             y = 250                   VA
             26B                      x = 260             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 260       y = 300            20                 VA
             26N                   x = 260       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 400       y = 245            34                 HA
             27H                   x = 400       y = 245             8                 HA
Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 28.09.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA
       Fahrzeugtyp:    JA
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3848*..
       Handelsbez.:    PICANTO

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 180             y = 160                   VA
             26B                      x = 230             y = 210                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 230       y = 210             8                 VA
             26J                   x = 230       y = 210            30                 VA
             27H                   x = 230       y = 310             8                 HA
             27F                   x = 230       y = 310            30                 HA
Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 28.09.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:    P*****
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0237*..
       Handelsbez.:    PEUGEOT 108

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 200             y = 240                   VA
             26P                      x = 150             y = 190                   VA
             27B                      x = 250             y = 240                   HA
             27I                      x = 200             y = 190                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 200       y = 240            14                 VA
             26N                   x = 200       y = 240             8                 VA
             27F                   x = 250       y = 240            22                 HA
             27H                   x = 250       y = 240             8                 HA
Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 28.09.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     SUZUKI (THA)
       Fahrzeugtyp:    LF
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0119*..
       Handelsbez.:    CELERIO

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 200             y = 300                   VA
             26P                      x = 160             y = 240                   VA
             27B                      x = 270             y = 270                   HA
             27I                      x = 220             y = 220                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 270       y = 270             1                 HA
             27F                   x = 270       y = 270             1                 HA
Gutachten 366-0175-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50428
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D114
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 28.09.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    AB1
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0236*..
       Handelsbez.:    TOYOTA AYGO

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 200             y = 240                   VA
             26P                      x = 150             y = 190                   VA
             27B                      x = 250             y = 240                   HA
             27I                      x = 200             y = 190                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 200       y = 240            14                 VA
             26N                   x = 200       y = 240             8                 VA
             27F                   x = 250       y = 240            22                 HA
             27H                   x = 250       y = 240             8                 HA
						
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