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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100487 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55035925 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx19H2 Typ OX27 7019
                Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                            Seite 1 von 6
                Auftraggeber                   Best4Tires GmbH
                                               Rathausstraße 52-58
                                               56203 Höhr - Grenzhausen
                                               QM Nr.4410022500004,TÜV Nord

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Modell                         OX27
                Typ                            OX27 7019
                Radgröße                       7.0Jx19H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/         Einpress- Radlast Abrollumfang
                                                                     Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)   (mm)
                                                                     Mittenloch-ø (mm)
                 PC            OX27 7019 PC / ohne Ring              5/108/65,1        41         600    2300

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100487
                Herstellerzeichen              OX
                Radtyp und Ausführung          OX27 7019 (s.o.)
                Radgröße                       7.0Jx19H2
                Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
                Herstelldatum                  Jahr und Monat
§22 100487*00




                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund               Anzugsmoment Schaftlänge     Artikel-Nr.
                                                                        (Nm)         (mm)
                 S01   Serien- wahlw.           Flachbund               115          36,5            Serie ww. RG.S028
                       Zubehörschraube M12x1,25

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Citroen
                                               DS
                                               Opel
                                               Peugeot
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Citroen C5 Aircross        96-133          205/55R19     A91 120                        A58 A99 KuG
                 A                          96-133          225/50R19     A12 120                        NoP S01
                 e2*2007/46*0642*..         96-133          235/50R19     A12 120
                 - incl. Facelift 2022




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100487 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55035925 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx19H2 Typ OX27 7019
                Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                                         Seite 2 von 6
                 Handelsbezeichnung           kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Citroen C5 Aircross Hybrid   133          205/55R19     A91 120                       A58 A99 KuG
                 A                            133          225/50R19     A12 120                       S01
                 e2*2007/46*0642*..
                 - Plug-in Hybrid
                 - incl. Facelift 2022
                 Citroen C5 X                 96-133       205/55R19     A91 120                       A58 A99 Car
                 N                            96-133       215/50R19     A90 120                       KMV KuG NoE
                 e9*2018/858*11066*..         96-133       225/50R19     A12 120                       NoP S01
                                              96-133       235/50R19     A01 A12 K1c 120
                 Citroen C5 X PHEV            110, 132     205/55R19     A91 120                       A58 A99 Car
                 N                            110, 132     215/50R19     A90 120                       KMV KuG NoE
                 e9*2018/858*11066*..         110, 132     225/50R19     A12 120                       S01
                 - Plug-in Hybrid             110, 132     235/50R19     A01 A12 K1c 120
                 DS 4                         96-165       205/55R19     A91 120                       A58 A99 KuG
                 F                            96-165       215/50R19     A91 120                       MpH NoE S01
                 e2*2007/46*0628*10-..        96-165       225/50R19     A90 120
                                              96-165       235/50R19     A01 A12 K1c K2b 120
§22 100487*00




                 DS 7, -/Crossback            96-165       205/55R19     A90 120                       A58 A99 KuG
                 J                            96-165       235/50R19     A12 120                       NoE NoP S01
                 e2*2007/46*0601*..
                 Opel Grandland X             75-133       205/55R19     A90                           A58 A99 KuG
                 Z                            75-133       225/50R19     A12                           NoP R93 S01
                 e2*2007/46*0597*..           75-133       235/50R19     A12
                 Opel Grandland, -/X          75-133       205/55R19     A90                           A58 A99 KuG
                 Z                            75-133       225/50R19                                   NoP S01
                 e2*2007/46*0597*..           75-133       235/50R19     A01 A12 K2b
                 - incl. Facelift 2021
                 Peugeot 3008                 73-133       205/55R19     A90                           A58 A99 KuG
                 M                            73-133       235/50R19     A01 A12 K2b                   NoP S01
                 e2*2007/46*0534*..
                 - incl. Facelift 2021
                 Peugeot 3008                 73-133       205/55R19     A90                           A58 A99 KuG
                 M                            73-133       235/50R19     A12                           NoP R93 S01
                 e2*2007/46*0534*..
                 Peugeot 408                  96, 100      205/55R19     A91 120                       A58 A99 KMV
                 F                            96, 100      215/50R19     A33 120                       KuG Lim NoE
                 e2*2007/46*0628*..           96, 100      225/50R19     A90 120                       NoP S01
                                              96, 100      235/50R19     A01 A12 K1a K1b K2b 120
                 Peugeot 408 PHEV             110, 132     205/55R19     A91 120                       A58 A99 KMV
                 F                            110, 132     215/50R19     A33 120                       KuG Lim NoE
                 e2*2007/46*0628*..           110, 132     225/50R19     A90 120                       S01
                 - Plug-in Hybrid             110, 132     235/50R19     A01 A12 K1a K1b K2b 120
                 Peugeot 5008                 73-133       205/55R19     A90 120                       A58 A99 KuG
                 M                            73-133       235/50R19     A12 120                       NoP S01
                 e2*2007/46*0534*..
                 - incl. Facelift 2021



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100487 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55035925 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx19H2 Typ OX27 7019
                Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                             Seite 3 von 6
                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                          Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Peugeot 5008               73-133        205/55R19      A90 120                           A58 A99 KuG
                 M                          73-133        235/50R19      A12 120                           NoP R93 S01
                 e2*2007/46*0534*..

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
§22 100487*00




                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
                220 km/h               97%    100% 100%
                230 km/h               94%    100% 100%
                240 km/h               91%    100% 100%
                250 km/h               -      95%      100%
                260 km/h               -      90%      100%
                270 km/h               -      85%      100%
                280 km/h               -      -        95%
                290 km/h               -      -        90%
                300 km/h               -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55035925 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx19H2 Typ OX27 7019
                Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                                             Seite 4 von 6
                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                120       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 1200 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A33      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
§22 100487*00




                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A90      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A91      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A99     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
                mm zum Bremssattel zu achten.

                Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, …).

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55035925 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx19H2 Typ OX27 7019
                Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                                               Seite 5 von 6
                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KuG       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, mit Befestigung
                von außen zulässig. Kurzgummiventile (33 mm Gesamtlänge) nach E.T.R.T.O. (Typ V2.03.6), DIN (Typ
                33GS-11,3) bzw. Tire and Rim (TR412) sind ebenfalls zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen
                für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht
                über den Felgenrand hinausragen.

                Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

                MpH       Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
                in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

                NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
§22 100487*00




                NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
                OVC-HEV).

                R93     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser Serienbereifung
                235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die, vom Fahrzeughersteller für Leichtmetallräder
                vorgesehenen, serienmäßigen Flachbundschrauben verwendet werden. Wahlweise können auch die
                Flachbundschrauben des Radherstellers verwendet werden (siehe Seite 1, Nr. S01).

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 12. November 2025 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100487 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55035925 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.0Jx19H2 Typ OX27 7019
                Hersteller                    Best4Tires GmbH

                                                                                                             Seite 6 von 6
                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 12. November 2025




                Laux                                                                                  00458684.DOCX
§22 100487*00




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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