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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52126 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55048118 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx18 H2 Typ 88 808
Hersteller                        Bavaria Technik GmbH

                                                                                          Seite 1 von 8

Auftraggeber                      Bavaria Technik GmbH
                                  Dr.-Kilian-Straße 11
                                  92637 Weiden
                                  QM-Nr.: 49 02 0602008

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            88
Typ                               88 808
Radgröße                          8Jx18 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
-            P 88 808 48 N / ohne Ring             5/108/65,1          48          750    2250
             Z 88 808 48 N / ZP Ø70,4 - Ø65,1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        52126
Herstellerzeichen                 BA.T.
Radtyp und Ausführung             88 808 (s.o.)
Radgröße                          8Jx18 H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                 28
S02       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      120                 28
S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100                 28
S04       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      115                 28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Citroen
                                  DS
                                  Opel
                                  Peugeot
                                  Toyota
                                  Volvo

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52126 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55048118 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx18 H2 Typ 88 808
Hersteller                        Bavaria Technik GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citr. C4 Picasso/       68-133         215/45R18   T89 T93                        A12 A19 A58
Spacetourer             68-133         225/45R18   A01 K1a K2b K5a                A60 A99 S03
3                       68-133         235/40R18   A01 K1c K2b K6d K7a
e2*2007/46*0356*..
Citroen Berlingo (IV)   55-96          215/45R18   T89 T93                        A12 A19 A58
E                                                                                 A99 KOV X99
e2*2007/46*0624*..                                                                S04
Citroen Berlingo (IV)   55-96          215/45R18   T89 T93                        A12 A19 A58
E                                                                                 A99 KOV X99
e2*2007/46*0625*..                                                                S04
Citroen C5 Aircross     96-133         225/55R18   A98                            A19 A58 A99
A                                                                                 NoP S04
e2*2007/46*0642*..
- incl. Facelift 2022
Citroen C5 Aircross     133            225/55R18   A98                            A19 A58 A99
Hybrid                                                                            S04
A
e2*2007/46*0642*..
- Plug-in Hybrid
- incl. Facelift 2022
DS4                     96-165         225/55R18   A94                            A19 A58 A99
F                                                                                 MpH NoE S04
e2*2007/46*0628*10-..
Opel Astra-L            81-132         225/40R18   AS7 T88 T92                    A19 A58 A99
F                       81-96          215/40R18   AS7 R37 T85 T89                MpH NoE Y85
e2*2007/46*0628*16-..                                                             S04
Opel Astra-L Sports     81-132         225/40R18   AS7 T88 T92                    A19 A58 A99
Tourer                  81-96          215/40R18   AS7 R37 T85 T89                Car MpH NoE
F                                                                                 S04
e2*2007/46*0628*16-..
Opel Combo-E            55-96          215/45R18   T89 T93                        A12 A19 A58
E                                                                                 A99 KOV X99
e2*2007/46*0623*..                                                                S04
Opel Combo-E Life       55-96          215/45R18   T89 T93                        A12 A19 A58
E                                                                                 A99 KOV X99
e2*2007/46*0622*..                                                                S04
Opel Grandland X        75-133         225/55R18                                  A12 A19 A58
Z                                                                                 A99 NoP R93
e2*2007/46*0597*..                                                                S04
Opel Grandland, -/X     75-133         225/55R18                                  A12 A19 A58
Z                                                                                 A99 NoP S04
e2*2007/46*0597*..
- incl. Facelift 2021
Opel Grandland, -/X -   133,147        225/55R18                                  A12 A19 A57
Hybrid                                                                            A99 S04
Z
e2*2007/46*0597*..
- incl. Facelift 2021
Peugeot 3008            73-133         225/55R18                                  A12 A19 A58
M                                                                                 A99 NoP S04
e2*2007/46*0534*..
- incl. Facelift 2021

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52126 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55048118 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx18 H2 Typ 88 808
Hersteller                       Bavaria Technik GmbH

                                                                                 Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 3008            73-133        225/55R18                                   A12 A19 A58
M                                                                                 A99 NoP R93
e2*2007/46*0534*..                                                                S04
Peugeot 3008 Hybrid     133, 147      225/55R18                                   A12 A19 A57
M                                                                                 A99 S04
e2*2007/46*0534*..
- incl. Facelift 2021
Peugeot 308, 308SW      60-115        215/40R18   T85 T89                         A12 A19 A58
(II)                    60-165        225/40R18                                   A99 Car Flh
L                                                                                 S03
e2*2007/46*0405*..
Peugeot 308, 308SW      81-132        225/40R18   AS7 T92                         A19 A58 A99
(III)                                                                             Car MpH NoE
F                                                                                 Y85 S04
e2*2007/46*0628*13-..
Peugeot 5008            73-133        225/55R18                                   A12 A19 A58
M                                                                                 A99 NoP S04
e2*2007/46*0534*..
- incl. Facelift 2021
Peugeot 5008            73-133        225/55R18                                   A12 A19 A58
M                                                                                 A99 NoP R93
e2*2007/46*0534*..                                                                S04
Peugeot 508 (I)         82-122        215/45R18   T93                             A12 A19 A58
8                       82-122        225/45R18   T95                             A99 Car Lim
e2*2007/46*0080*..;     82-122        235/45R18                                   S02
e2*2007/46*0081*..      82-122        245/40R18   A01 K2b
Peugeot 508 (I) RXH     120, 133      225/45R18   A39 T91                         A19 A57 A99
8                       120, 133      235/45R18   A39                             Car KMV S02
e2*2007/46*0080*06-..   120, 133      245/45R18   A39
Peugeot Partner (IV)    55-96         215/45R18   T89 T93                         A12 A19 A58
E                                                                                 A99 KOV X99
e2*2007/46*0625*..                                                                S04
Toyota Proace City      55-96         215/45R18   T89 T93                         A12 A19 A58
E, E(EU,N), -/TMG                                                                 A99 KOV X15
e2*2007/46*0686*..;                                                               X99 S04
e13*2007/46*2270*..
Toyota Proace City      75-96         215/45R18   T89 T93                         A12 A19 A58
Verso                                                                             A99 KOV X15
E, E(EU,M), -/TMG                                                                 X99 S04
e2*2007/46*0685*..;
e13*2007/46*2269*..
Volvo S60, -/BiFuel     85-191        225/40R18   K45 LV2                         A01 A12 A19
R, H                    85-191        235/40R18   G52 K45 LV2 R35                 A99 B02 S01
e9*98/14, 2001/116*
0036,0044*..
Volvo S80, -/BiFuel     96-166        215/45R18   R37 T89 T93                     A12 A19 A99
T, K                    96-200        225/40R18   R37 T88 T92                     B02 NBF S01
e9*96/79,98/14,         96-200        235/40R18
2001/116*
0028,0043*..



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52126 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55048118 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18 H2 Typ 88 808
Hersteller                      Bavaria Technik GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo V70, -/BiFuel    85-191        225/40R18     K45 LV2 T88 T92                       A01 A12 A19
S, J                   85-191        235/40R18     G52 K45 LV2 R35                       A99 B02 X7V
e4*98/14,2001/116*                                                                       S01
0040,0061*..


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52126 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55048118 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18 H2 Typ 88 808
Hersteller                     Bavaria Technik GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8
Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A94    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A98     Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite
mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

AS7     Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite
mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 7mm aufträgt, an den laut
Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und
Kettenherstellers sind zu beachten.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52126 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55048118 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18 H2 Typ 88 808
Hersteller                     Bavaria Technik GmbH

                                                                                       Seite 6 von 8
G52     Ist die Reifengröße 215/55R16, 235/45R17, 225/50R17 oder 235/40R18 keine der
serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LV2    Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 235/45R17,
235/50R17 bzw. 235/40R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind, ist durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Teile-Nr.
9473207) eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52126 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55048118 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18 H2 Typ 88 808
Hersteller                      Bavaria Technik GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8
NBF     Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R93    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
Serienbereifung 235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52126 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55048118 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18 H2 Typ 88 808
Hersteller                      Bavaria Technik GmbH

                                                                                        Seite 8 von 8
T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

X15     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 15 Zoll Serienradgröße
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
ww. Volvo XC70 (Typ B, S).

X99    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
215/65R16 ww. 215/60R17 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 6. März 2023 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 6. März 2023




Laux                                                                    00405411.DOC




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