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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.51273 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55012117 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ GT7-8519
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 8
               Auftraggeber                   GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                                              Hans-Geiger-Str. 15
                                              DE-67661 Kaiserslautern
                                              QM-Nr. 49 02 0032303

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         GT7
               Typ                            GT7-8519
               Radgröße                       8,5J x 19 H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                W1            GT7-8519 W1 / Ø72,5 / Ø65,1         5/108/65,1        45         850      2150

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     51273
               Herstellerzeichen              TEC
               Radtyp und Ausführung          GT7-8519 (s.o.)
               Radgröße                       8,5J x 19 H2
               Einpresstiefe                  ET (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 51273*09




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment     Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)             (mm)
                S01   Schraube M14x1,5             Kegel 60°        130              32,5           ZP 017
                S02   Schraube M12x1,25            Kegel 60°        100              26             ZP 040
                S03   Schraube M12x1,25            Kegel 60°        115              26             ZP 040
                S04   Schraube M12x1,25            Kegel 60°        120              26             ZP 040

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Citroen
                                              DS
                                              Opel
                                              Peugeot
                                              Volvo
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.51273 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55012117 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ GT7-8519
               Hersteller                    GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                        Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Citr. C4 Picasso/          68-133        225/40R19       K1c K2b K6d K7a T89 T93       A01 A12 A14
               Spacetourer                68-133        235/35R19       K1c K2b K6d K7d T91           A21 A58 A60
               3                                                                                      M01 S02
               e2*2007/46*0356*..
               Citroen C5 Aircross        96-133        235/45R19                                     A12 A14 A21
               A                          96-133        245/45R19                                     A58 B29 M01
               e2*2007/46*0642*..                                                                     NoP S03
               - incl. Facelift 2022
               DS 4                       96-165        235/45R19                                     A12 A14 A21
               F                          96-165        245/45R19       A01 K1a                       A58 B29 M01
               e2*2007/46*0628*10-..                                                                  MpH NoE S03
               DS 7, -/Crossback          96-165        235/50R19                                     A12 A14 A21
               J                          96-165        245/45R19                                     A58 B29 M01
               e2*2007/46*0601*..         96-165        255/45R19                                     NoE NoP S03
               Opel Astra-L               81-100        215/35R19       R37 T85                       A12 A14 A21
               F                          81-132        225/35R19       T84 T88                       A58 B29 M01
               e2*2007/46*0628*16-..                                                                  MpH NoE Y85
§22 51273*09




                                                                                                      S03
               Opel Astra-L Sports Tourer 81-100        215/35R19       R37 T85                       A12 A14 A21
               F                          81-100        225/35R19       T88                           A58 B29 Car
               e2*2007/46*0628*16-..                                                                  M01 NoE NoP
                                                                                                      S03
               Opel Grandland X           75-133        235/45R19                                     A12 A14 A21
               Z                          75-133        245/45R19                                     A58 B29 M01
               e2*2007/46*0597*..                                                                     NoP R93 S03
               Opel Grandland, -/X        75-133        235/45R19                                     A12 A14 A21
               Z                          75-133        245/45R19       A01 K2b                       A58 B29 M01
               e2*2007/46*0597*..                                                                     NoP S03
               - incl. Facelift 2021
               Peugeot 3008               73-133        235/45R19                                     A12 A14 A21
               M                          73-133        245/45R19       A01 K2b                       A58 B29 M01
               e2*2007/46*0534*..                                                                     NoP S03
               - incl. Facelift 2021
               Peugeot 3008               73-133        235/45R19                                     A12 A14 A21
               M                          73-133        245/45R19                                     A58 B29 M01
               e2*2007/46*0534*..                                                                     NoP R93 S03
               Peugeot 308, 308SW (II)    60-165        225/35R19       T88                           A12 A14 A21
               L                          60-96, 115    215/35R19       T85                           A58 B29 Car
               e2*2007/46*0405*..                                                                     Flh M01 S02
               Peugeot 407 Coupé          100-155       225/40R19       R37 T89 T93                   A12 A14 A21
               6*...*; 6*****; 6                                                                      Cpe M01 S02
               e2*2001/116*
               0295,0297,
               0328,0332*..;
               e2*2001/116*0369*..



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.51273 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55012117 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ GT7-8519
               Hersteller                    GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                          Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Peugeot 407, 407SW          80-120        225/40R19      A01 G16 T89 T93                 A12 A14 A21
               6*...*; 6*****; 6           93-155        225/40R19      T89 T93 Z17 Z18                 B07 Car Lim
               e2*2001/116*                                                                             M01 S02
               0292-0297,0312,
               0328,0330-0332,
               0336,0346,0352*..;
               e2*2001/116*0369*..;
               e3*2007/46*0062*..
               Peugeot 408                 96, 100       235/45R19                                      A12 A14 A21
               F                           96, 100       245/45R19      A01 K1a K1b K2b                 A58 B29 KMV
               e2*2007/46*0628*..                                                                       Lim M01 NoE
                                                                                                        NoP S03
               Peugeot 5008                73-133        235/45R19                                      A12 A14 A21
               M                           73-133        245/45R19                                      A58 B29 M01
               e2*2007/46*0534*..                                                                       NoP S03
               - incl. Facelift 2021
               Peugeot 5008                73-133        235/45R19                                      A12 A14 A21
               M                           73-133        245/45R19                                      A58 B29 M01
§22 51273*09




               e2*2007/46*0534*..                                                                       NoP R93 S03
               Peugeot 508 (I)             82-122        225/40R19      K2b T93                         A01 A12 A14
               8                           82-122        235/40R19      K1a K2b K6m                     A21 A58 B07
               e2*2007/46*0080*..;         82-122        245/35R19      K1a K2b K6m T93                 Car Lim M01
               e2*2007/46*0081*..          82-122        255/35R19      K1c K2b K6k K6n                 S04
               Peugeot 508 (I) RXH         120, 133      225/40R19      T93                             A12 A14 A21
               8                           120, 133      235/40R19                                      A57 Car KMV
               e2*2007/46*0080*06-..       120, 133      245/35R19      T93                             M01 S04
                                           120, 133      245/40R19
                                           120, 133      255/35R19
               Volvo S80, -/BiFuel         96-200        235/35R19      K1c K42 LK6 T87 T88 T91         A01 A12 A14
               T, K                                                                                     A21 B02 M01
               e9*96/79,98/14,                                                                          NBF S01
               2001/116*
               0028,0043*..

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.51273 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55012117 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ GT7-8519
               Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                            Seite 4 von 8

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.
§22 51273*09




               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.51273 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55012117 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ GT7-8519
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                              Seite 5 von 8

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
               T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
               Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
               vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
               E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A60      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               B02      Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder
               Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               B07     Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 283 x 26 mm
               an Achse 1.
§22 51273*09




               B29     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

               Car      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
               Variant, &).

               Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G16      Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die
               Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG,
               ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.51273 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55012117 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ GT7-8519
               Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                              Seite 6 von 8

               K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K42     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
               der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K6d       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K6k    An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm auszustellen.

               K6m      An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.
§22 51273*09




               K6n       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               LK6      An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
               Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               M01      Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

               MpH       Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
               in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

               NBF      Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

               NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
               OVC-HEV).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.51273 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55012117 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ GT7-8519
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                              Seite 7 von 8

               R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
               und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R93     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser Serienbereifung
               235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
§22 51273*09




               T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               Y85     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck).

               Z17       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-Reifengrößen
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.51273 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55012117 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ GT7-8519
               Hersteller                    GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                              Seite 8 von 8

               Z18       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-Reifengrößen
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 31. Januar 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2022.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
§22 51273*09




               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 31. Januar 2025




               Wagner                                                                                00441095.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim