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							Gutachten 366-0230-13-MURD/N3
zur Erteilung der ABE 49582
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: FO6560
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.08.2015
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Fahrzeughersteller                      : CITROEN, FIAT, FORD, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 98/4                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
AX2                 FO6560/AX2              ohne                        58,1                    565     1975    05/15
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : CITROEN
Befestigungsteile                       : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 27 mm
Zubehör                                 : B225L27419
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 90 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CITROEN NEMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
A            e3*2001/116*0273*.., 50 - 55 195/50R16 84          11A; 24C; 24D              Pkw geschlossen; Lkw
             e3*2007/46*0013*..           195/55R16 87          11A; 24C; 24D              geschl.Kasten (Serie);
225L         N130                         205/45R16 83          11A; 24J; 24M              Frontantrieb;
                                          205/50R16 87          11A; 24C; 24D              10B; 11B; 11G; 11H;
                                          205/55R16 91          11A; 24C; 24D              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74H; 744

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FIAT
Befestigungsteile                       : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm,
                                          für Typ : 839; 175; 169; 192; 350; 198; 185; 182
Zubehör                                 : B225L24417
Befestigungsteile                       : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 27 mm,
                                          für Typ : 225; 843; LANCIA 836; 225L; 167; 178; FA; 930; 186; 323;
                                          183; 312; 159; ALFA ROMEO 167; ALFA ROMEO 930
Zubehör                                 : B225L27419
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 90 Nm für Typ : ALFA ROMEO 167; ALFA ROMEO 930; FA; LANCIA
                                          836; 159; 167; 175; 178; 182; 185; 186; 225; 225L; 312; 839; 843; 930
                                          100 Nm für Typ : 169; 183; 192; 198; 312; 323; 350
Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO 145/146
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
ALFA         G731              66 - 95 205/45R16-83             11A; 22B; 22F; 24C;        3-türig; 5-türig;
ROMEO                                                           24D; 367                   10B; 11B; 11G; 11H;
930                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
930          e3*96/27*0029*..                                                              73C; 74A; 74H; FF0
Gutachten 366-0230-13-MURD/N3
zur Erteilung der ABE 49582
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: FO6560
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO 145/146
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
ALFA         G731              103 - 114 195/50R16              11A; 22B; 22F; 24D;      3-türig; 5-türig;
ROMEO                                                           24J; 631                 10B; 11B; 11G; 11H;
930                                      195/50R16-84           11A; 22B; 22F; 24D;      12A; 51A; 71K; 721;
930          e3*96/27*0029*..                                   24J                      73C; 74A; 74H; FF0
                                         205/45R16              11A; 22B; 22F; 24D;
                                                                24J; 631

Verkaufsbezeichnung:    ALFA ROMEO 155
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
ALFA         F737/1           137    205/45R16                  11A; 21B; 21L; 22B;      Allradantrieb; bis
ROMEO                                                           22G; 24J; 63H            Nachtrag 3;
167                                  205/45R16 87W              nur bis 1030 kg zul.     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                Achslast; 11A; 21B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                21L; 22B; 22G; 24J;      73C; 74A; 74H; FES
                                                                5ET
ALFA           F737/1               66 - 93   205/45R16-83      NICHT für 2.5 TD         Frontantrieb; bis
ROMEO                                                           (92kW); 11A; 21B; 22B;   Nachtrag 3;
167                                                             24J; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                    92        205/45R16-87      11A; 21B; 22B; 24J;      12A; 51A; 71K; 721;
                                              Reinf             24M                      73C; 74A; 74H; FES
                                    104       205/45R16         11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                24M; 631
                                    120 - 121 205/45R16         FFN; 11A; 21B; 22B;
                                                                24J; 24M
ALFA           F737                 77 - 95   205/45R16-83      11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
ROMEO                                                           24M                      12A; 51A; 71K; 721;
167                                 106       205/45R16         11A; 21B; 22B; 24J;      73C; 74A; 74H; FES
167            F737                                             24M; 631
                                    121       205/45R16         FFN; 11A; 21B; 22B;
                                                                24J; 24M
ALFA           F737                 140       205/45R16         FFN; 11A; 21B; 21L;      Einzelbereifung;
ROMEO                                                           22B; 22G; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
167                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
167            F737                                                                      73C; 74A; 74H; FES
ALFA           F737/1               66       205/45R16-83       11A; 21B; 22B            Frontantrieb; ab
ROMEO                               85 - 120 205/45R16          11A; 21B; 22B; 51G       Nachtrag 4 der F737/1;
167                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
167            e3*95/54*0011*..                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H; FFM

Verkaufsbezeichnung:     FIAT BARCHETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
183          e3*95/54*0005*..,  96    205/45R16-83                                       10B; 11B; 11G; 11H;
               G954                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H; FFM

Verkaufsbezeichnung:     FIAT BRAVA, BRAVO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
182          e3*96/27*0019*..,  55 - 83 205/45R16-83            11A; 21B; 21L; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
               G983                                             22G; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H
Gutachten 366-0230-13-MURD/N3
zur Erteilung der ABE 49582
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: FO6560
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     FIAT BRAVO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
198          e3*2001/116*0248*.. 66 - 110 205/55R16 91                                   Schrägheck;
                                          215/55R16 93                                   Frontantrieb;
                                          225/50R16 92                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 76T;
                                                                                         76U

Verkaufsbezeichnung:     FIAT COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
FA           e3*92/53*0002*..   102           205/50R16-86      11A; 21L                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                140           205/50R16         51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H; FES
175            e3*93/81*0001*..,    96 - 108 205/50R16-87       11A; 21L                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e3*95/54*0008*..,    140 - 162 205/50R16         51G                      12A; 51A; 71K; 721;
               G730                                                                      73C; 74A; 74H; FES

Verkaufsbezeichnung:     FIAT FIORINO, QUBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
225          e3*2001/116*0271*.., 51 - 70 195/50R16 84          11A; 24C; 24D            Pkw geschlossen; Lkw
             e3*2007/46*0011*..           195/55R16 87          11A; 24C; 24D            geschl.Kasten (Serie);
225L         N157                         205/45R16 83          11A; 24J; 24M; 5DW       Frontantrieb;
                                          205/50R16 87          11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                          205/55R16 91          11A; 24C; 24D            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 744;
                                                                                         76Q

Verkaufsbezeichnung:     FIAT IDEA, MUSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
350          e3*2001/116*0153*.. 51 - 70 205/45R16 83           11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                 51 - 74 195/50R16 84           11A; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                         205/45R16 87           11A; 24M                 73C; 74A; 74H
                                         205/50R16 87           11A; 24M

Verkaufsbezeichnung:     FIAT LINEA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
323          e3*2001/116*0260*.. 57 - 94      195/50R16 84      11A; 24J; 24M; 5EA       Stufenheck;
                                              195/55R16 87      11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                              205/50R16 87      11A; 24D; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 76U

Verkaufsbezeichnung:     FIAT MAREA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
185          e3*93/81*0003*..,  55 - 83       205/45R16-87      11A; 22B; 24C; 24D       Pkw geschlossen;
               e3*95/54*0003*..                                                          Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H
Gutachten 366-0230-13-MURD/N3
zur Erteilung der ABE 49582
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: FO6560
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     FIAT MULTIPLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
186          e3*96/79*0042*..   76 - 77 195/55R16 87            5ET                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 76U

Verkaufsbezeichnung:     FIAT PALIO WEEKEND
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
178          e3*96/27*0033*..   51 - 74 195/45R16 84            11A; 22B; 22F; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24D                      12A; 51A; 71K; 721;
                                               195/50R16 84     11A; 22B; 22F; 24C;      73C; 74A; 74H
                                                                24D; 367; 54A
                                               205/45R16 83     11A; 22B; 22F; 24C;
                                                                24D; 367

Verkaufsbezeichnung:     FIAT PANDA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen     Auflagen
169          e3*2001/116*0151*.. 73 - 74       195/40R16 76                            Frontantrieb;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                       73C; 74A; 74H
169            e3*2001/116*0151*..   44 - 55   195/45R16 80                            Nicht FIAT Panda 4x4
                                                                                       Cross; Allradantrieb;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                       73C; 74A; 74H
169            e3*2001/116*0151*..   38 - 55   195/40R16 76     FGR; 11A; 24J; 24M     Frontantrieb;
                                     51 - 55   195/40R16 76     Dieselmotor; 11A; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                       73C; 74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:     FIAT STILO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
192          e3*98/14*0089*..   59 - 125 205/55R16              11A; 21B; 22B; 22L;      Kombi; Limousine;
                                                                24J; 24M; 51G            Schrägheck 2-türig;
                                                                                         Schrägheck 4-türig;
                                                                                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                         11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:      FIAT TEMPRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
159          F449, F449/1        55 - 83       205/45R16-83     11A; 21J; 21L; 22G       Pkw geschlossen;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H; FES
Gutachten 366-0230-13-MURD/N3
zur Erteilung der ABE 49582
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: FO6560
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
312          e3*2007/46*0064*.. 51 - 70 185/50R16 81                                     Nur LANCIA Ypsilon;
                                        195/40R16 80                                     Schrägheck 4-türig;
                                        195/45R16 80                                     Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H
312            e3*2007/46*0064*..    99 - 118 195/45R16 80                               500 Abarth; 2-türig;
                                              205/45R16 83                               Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 76U
312            e3*2007/46*0064*..    44 - 70   185/50R16 81     11A; 248; 27I            Nur Fiat Panda
                                               195/40R16 80     11A; 248; 27I            (Kombi); nicht Panda
                                               195/45R16 80     11A; 248; 27I            Cross; Frontantrieb;
                                               205/45R16 83     11A; 248; 27I            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74H
312            e3*2007/46*0064*..    44 - 77   195/45R16 80     11A; 24D                 Fiat 500; Fiat 500 C
                                               205/45R16 83     11A; 24D                 (Cabrio); Nicht
                                     72 - 77   195/45R16        51G                      LANCIA Ypsilon; 2-
                                                                                         türig; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 916;
                                                                                         FE0

Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / 500 ABARTH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
312          e3*2001/116*0261*.. 99 - 118 195/45R16 80                                   500 Abarth; 2-türig;
                                          205/45R16 83                                   Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 76U
312            e3*2001/116*0261*..   44 - 77   195/45R16 80     11A; 24D                 Fiat 500; Fiat 500 C
                                               205/45R16 83     11A; 24D                 (Cabrio); Nicht
                                     72 - 77   195/45R16        51G                      LANCIA Ypsilon; 2-
                                                                                         türig; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 916;
                                                                                         FE0

Verkaufsbezeichnung:     LANCIA DELTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
LANCIA       e3*96/27*0021*.., 51              205/45R16-83                              nur Ausf. mit Fz-
836          G489              66 - 96         205/45R16        FFN                      Breite 1759mm;
                               102             205/45R16-83                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H
Gutachten 366-0230-13-MURD/N3
zur Erteilung der ABE 49582
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: FO6560
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     LANCIA DELTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
LANCIA       e3*96/27*0021*.., 51 - 102 205/45R16-83            Ottomotor; 11A; 21B;     nur Ausf. mit Fz-
836          G489                                               22B; 22G; 24J; 24M;      Breite 1703mm;
                                                                5DK
                                    66        205/45R16         Dieselmotor; FFN; 11A;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                21B; 22B; 22G; 24J;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24M                      73C; 74A; 74H
LANCIA         e3*96/27*0021*..,    137 - 142 205/45R16         11A; 22B; 22G; 24J;      nur Ausf. mit Fz-
836            G489                                             63H                      Breite 1759mm;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H; FES

Verkaufsbezeichnung:     LANCIA LYBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
839          e3*98/14*0047*..  76 - 113 205/50R16-87            11A; 21P; 22I; 22M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24J                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              205/55R16         11A; 21P; 22I; 22M;      73C; 74A; 74H
                                                                24J; 51G

Verkaufsbezeichnung:     LANCIA YPSILON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
843          e3*2001/116*0149*.. 44 - 70 195/45R16 80                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                 44 - 77 195/50R16 84           11A; 22P; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                         205/45R16 83           11A; 24M                 73C; 74A; 74H

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : FORD
Befestigungsteile                        : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm
Zubehör                                  : B225L24417
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     KA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
RU8          e3*2001/116*0280*..    51 - 55   195/45R16 80      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/45R16 83      11A; 21P; 22I; 24J;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24M                      73C; 74A; 74H

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : PEUGEOT
Befestigungsteile                        : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 27 mm
Zubehör                                  : B225L27419
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 90 Nm
Gutachten 366-0230-13-MURD/N3
zur Erteilung der ABE 49582
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: FO6560
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT BIPPER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
A            e3*2007/46*0012*..  50 - 55 195/50R16 84           11A; 24C; 24D            Pkw geschlossen; Lkw
A*****       e3*2001/116*0272*..         195/55R16 87           11A; 24C; 24D            geschl.Kasten (Serie);
225L         N127                        205/45R16 83           11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                         205/50R16 87           11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/55R16 91           11A; 24C; 24D            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 744

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0230-13-MURD/N3
zur Erteilung der ABE 49582
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: FO6560
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.08.2015
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21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
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zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: FO6560
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.08.2015
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       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
63H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
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Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.08.2015
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744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
     zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
     auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
     werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
     (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
FE0) Die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an
     Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 165/65 R14 ausgerüstet sind.
FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem
     Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FF0) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Vorderachse
     müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FFM) Die serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben dürfen beim Anbau der Sonderräder nicht entfernt
     werden oder falls nicht vorhanden müssen die Stahl-Distanzscheiben des Fahrzeugherstellers angebaut
     werden.
FFN) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
FGR) Die Verwendung von Distanzscheiben Dicke 3mm an der Hinterachse in Verbindung mit den
     Sonderrädern ist erforderlich um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen. Für die Distanzscheiben muss ein Gutachten vorliegen oder sind originale Ersatzteile des
     Fahrzeugherstellers. Es müssen mindestens 6 Umdrehungen bei der Radbefestigung eingehalten
     werden und die Mittenzentrierung der Sonderräder mit der Distanzscheibe gewährleistet sein.
Gutachten 366-0230-13-MURD/N3
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FIAT
       Fahrzeugtyp:    312
       Genehm.Nr.:     e3*2007/46*0064*..
       Handelsbez.:    FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA

       Variante(n):    Frontantrieb, Nur Fiat Panda (Kombi)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 270             y = 230                   HA
             27I                      x = 220             y = 180                   HA
             26B                      x = 245             y = 270                   VA
             26P                      x = 195             y = 220                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 270       y = 230             8                 HA
             27F                   x = 270       y = 230            18                 HA
             26N                   x = 245       y = 270             8                 VA
             26J                   x = 245       y = 270             8                 VA
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              49582*03



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             6½ J x 16 H2


Typ:                         FO6560



Inhaber der ABE              MAK S.p.A.
und Hersteller:              IT-25013 Carpenedolo (BS)




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                           2
Nummer der ABE: 49582*03

Die ABE-Nr. 49582 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6½ J x 16 H2 , Typ FO6560,
in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0230-13-MURD/N3 vom
01.08.2015 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 41 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.


Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.


Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV SÜD Auto Service
GmbH, München, vom 01.08.2015 festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 28.09.2015
Im Auftrag




Nina Haderup


Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0230-13-MURD/N3, zur Genehmigung vorgelegt am:
03.09.2015
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49582*03


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
						
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