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							Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2016
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Fahrzeughersteller                      : CITROEN, FIAT, FORD, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 98/4                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
98458135            PCD 4x98                ohne                        58,1                    500     1950    06/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : CITROEN
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 90 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CITROEN NEMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
A            e3*2001/116*0273*.., 50 - 55 185/60R15 84          11A; 24J; 24M              Pkw geschlossen; Lkw
             e3*2007/46*0013*..           185/65R15 88          11A; 24J; 24M              geschl.Kasten (Serie);
225L         N130                         195/55R15 85          11A; 24J; 24M              Frontantrieb;
                                          195/60R15 88          11A; 24J; 24M              10B; 11B; 11G; 11H;
                                          205/50R15 86          11A; 24J; 24M              12A; 51A; 71C; 71K;
                                          205/55R15 88          11A; 24J; 24M              721; 725; 73C; 74A;
                                          205/60R15 91          11A; 24J; 24M              74H; 744
                                          225/50R15 91          11A; 24C; 24D; 57I

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FIAT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 90 Nm für Typ : 176; 176 C; 182; 188; 225; 225L; 843
                                          100 Nm für Typ : 312; 350; 955
                                          120 Nm ( Panda 4x4 ) für Typ : 312
Verkaufsbezeichnung:     ALFA MITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
955          e3*2001/116*0278*.. 51 - 99      185/65R15         51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R15 88                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/55R15 88                                 721; 725; 73C; 74A;
                                              205/60R15 91                                 74H; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     FIAT BRAVA, BRAVO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
182          e3*96/27*0019*..,  55 - 83 185/55R15-81            11A; 21B; 22B              10B; 11B; 11G; 11H;
             G983                       195/50R15-82            11A; 22B                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                        205/50R15-85            11A; 21B; 21L; 22B;        721; 725; 73C; 74A;
                                                                24M; 367                   74H
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2016
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Verkaufsbezeichnung:     FIAT BRAVA, BRAVO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
182          e3*96/27*0019*..,  108 - 113 195/55R15             11A; 21B; 22B; 51G       nur FIAT BRAVO 2.0
             G983                         205/50R15             11A; 21B; 21L; 22B;      HGT;
                                                                24M; 51G                 10B; 11G; 11H; 12A;
                                    113       195/60R15         11A; 21B; 21L; 22B;      71C; 71K; 721; 725;
                                                                51G                      73C; 74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:     FIAT FIORINO, QUBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
225          e3*2001/116*0271*.., 51 - 70 185/60R15 84          11A; 24J; 24M            Pkw geschlossen; Lkw
             e3*2007/46*0011*..           185/65R15 88          11A; 24J; 24M            geschl.Kasten (Serie);
225L         N157                         195/55R15 85          11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                          195/60R15 88          11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                          205/50R15 86          11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                          205/55R15 88          11A; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                          205/60R15 91          11A; 24J; 24M            74H; 744; 76Q
                                          225/50R15 91          11A; 24C; 24D; 57I

Verkaufsbezeichnung:     FIAT IDEA, MUSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
350          e3*2001/116*0153*.. 51 - 74 195/60R15 88                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/50R15 86           11A; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                         205/55R15 88           11A; 24M                 725; 73C; 74A; 74H
                                         215/50R15 88           11A; 24M

Verkaufsbezeichnung:     FIAT PUNTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
176          e3*96/27*0022*..,  96 - 98       195/45R15-78                               Pkw geschlossen;
               G488                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H
176            e3*96/27*0022*..,    40 - 65   195/45R15-78      11A; 33J                 Pkw geschlossen;
               G488                                                                      Cabrio;
176 C          G775                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H
188            e3*98/14*0048*..     44 - 74   195/45R15 78  5CK                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                    44 - 96   185/55R15-81                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/45R15 78W 5CK                          721; 725; 73C; 74A;
                                              195/45R15-82                               74H; FES
                                              Reinf

Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
312          e3*2007/46*0064*.. 44 - 74 175/60R15 81  51J                                Fiat 500; Fiat 500 C
                                        195/45R15 78                                     (Cabrio); Nicht
                                44 - 77 185/55R15     51G                                LANCIA Ypsilon; 2-
                                        195/50R15 82  11A; 24D                           türig; Frontantrieb;
                                77      195/45R15 78  54A                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 76Q; 916; FE0
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2016
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Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
312          e3*2007/46*0064*.. 44 - 70 165/65R15 81  51J                                Nur Fiat Panda
                                        175/60R15 81                                     (Kombi); nicht Panda
                                        185/55R15     51G                                Cross; Frontantrieb;
                                55 - 70 175/65R15     51G                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 74H
312            e3*2007/46*0064*..   55 - 63   175/60R15 81      12A                      nicht Panda Cross;
                                              175/65R15         12T; 51G                 Kombi; Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         76Q
312            e3*2007/46*0064*..   59 - 70   175/65R15 84      12T                      nur Panda Cross;
                                              175/70R15 86      12A                      Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         76Q

Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / 500 ABARTH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
312          e3*2001/116*0261*.. 44 - 74  175/60R15 81          51J                      Fiat 500; Fiat 500 C
                                          195/45R15 78                                   (Cabrio); Nicht
                                 44 - 77 185/55R15              51G                      LANCIA Ypsilon; 2-
                                          195/50R15 82          11A; 24D                 türig; Frontantrieb;
                                 77       195/45R15 78          54A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 76Q; 916; FE0

Verkaufsbezeichnung:     LANCIA YPSILON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
843          e3*2001/116*0149*.. 44 - 77 195/55R15              51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/50R15 86           11A; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                         205/55R15 88           11A; 24M                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FORD
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     KA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
RU8          e3*2001/116*0280*..    51 - 55   175/60R15 81                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/55R15 82                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/45R15 78                               721; 725; 73C; 74A;
                                              195/50R15 82      11A; 24M                 74H
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2016
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PEUGEOT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 90 Nm
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT BIPPER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
A            e3*2007/46*0012*..  50 - 55 185/60R15 84           11A; 24J; 24M            Pkw geschlossen; Lkw
A*****       e3*2001/116*0272*..         185/65R15 88           11A; 24J; 24M            geschl.Kasten (Serie);
225L         N127                        195/55R15 85           11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                         195/60R15 88           11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/50R15 86           11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                         205/55R15 88           11A; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                         205/60R15 91           11A; 24J; 24M            74H; 744
                                         225/50R15 91           11A; 24C; 24D; 57I

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2016
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12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
     eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
     berücksichtigen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2016
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54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5CK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 850kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
     zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
     auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
     werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
     (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
FE0) Die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an
     Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 165/65 R14 ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0172-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50430
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D415
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2016
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FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem
     Anbau der Sonderräder entfernt werden.
						
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