Gutachten 366-0254-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49656
ANLAGE: 1 Radtyp: NI47060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 11.02.2016
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Fahrzeughersteller : CITROEN, FIAT, FORD, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
100435581/C NI47060/C PCD100 Ø58.1-A-Ø72 58,1 Kunststoff 550 1975 07/13
LKS
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60
Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm
Verkaufsbezeichnung: CITROEN NEMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A e3*2001/116*0273*.., 50 - 55 195/50R16 84 11A; 24J; 24M Pkw geschlossen; Lkw
e3*2007/46*0013*.. 195/55R16 87 11A; 24J; 24M geschl.Kasten (Serie);
225L N130 205/45R16 83 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
205/50R16 87 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R16 89 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 744; 77E
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT
Befestigungsteile : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60
Grad,
für Typ : 154; 955; 178; 225L; 312; 159; 843; LANCIA 836; 323; 183;
FA; 182; 198; 839; LANCIA 835; 225; 185; 192; 350
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60
Befestigungsteile : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60
Grad,
für Typ : ALFA ROMEO 930; 167; ALFA ROMEO 167; 930
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : ALFA ROMEO 167; ALFA ROMEO 930; FA; LANCIA
835; LANCIA 836; 154; 159; 167; 178; 182; 185; 225; 225L; 839; 843;
930
100 Nm für Typ : 183; 192; 198; 312; 323; 350; 955
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0254-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49656
ANLAGE: 1 Radtyp: NI47060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 11.02.2016
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Verkaufsbezeichnung: ALFA MITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
955 e3*2001/116*0278*.. 51 - 99 195/55R16 87 Schrägheck;
205/50R16 87 11A; 24M Frontantrieb;
205/55R16 91 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R16 86 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R16 89 11A; 24M; 685 721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76U
955 e3*2001/116*0278*.. 51 - 99 195/55R16 12N; 51G Reifen mit
Schneeketten;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74H; 74P;
76U; 76Z
Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 145/146
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ALFA G731 66 - 95 205/45R16-83 11A; 22B; 22F; 24D; 3-türig; 5-türig;
ROMEO 24J; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
930 215/40R16-82 11A; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K;
930 e3*96/27*0029*.. 24J; 367 721; 725; 73C; 74A;
225/40R16-85 11A; 22B; 22F; 24C; 74H; 74P; FF0
24D; 367; 66D
Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 155
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ALFA F737/1 66 - 121 225/40R16 NICHT für 2.5 TD Frontantrieb; bis
ROMEO (92kW); FEZ; 11A; 21B; Nachtrag 3;
167 22B; 24C; 24D; 631; 10B; 11B; 11G; 11H;
66D
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
ALFA F737 77 - 121 225/40R16 FEZ; 11A; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
ROMEO 24D; 631; 66D 12A; 51A; 71C; 71K;
167 721; 725; 73C; 74A;
167 F737 74H; 74P
ALFA F737/1 66 205/45R16-83 Frontantrieb; ab
ROMEO 66 - 93 215/40R16-82 NICHT für 2.5 TD Nachtrag 4 der F737/1;
167 (92kW) 10B; 11B; 11G; 11H;
167 e3*95/54*0011*.. 66 - 120 215/45R16-86 11A; 21B; 22B 12A; 51A; 71C; 71K;
85 - 120 205/45R16 51G 721; 725; 73C; 74A;
110 215/40R16 639 74H; 74P; FFM
Verkaufsbezeichnung: FIAT BARCHETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
183 e3*95/54*0005*.., 96 205/45R16-83 11A; 22D 10B; 11B; 11G; 11H;
G954 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; FFM
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0254-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49656
ANLAGE: 1 Radtyp: NI47060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 11.02.2016
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Verkaufsbezeichnung: FIAT BRAVA, BRAVO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
182 e3*96/27*0019*.., 55 - 83 205/45R16-83 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
G983 22G; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R16-82 11A; 21B; 21J; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
22F; 24M 74H; 74P
225/40R16-85 11A; 21B; 21J; 21L;
22B; 22F; 22G; 24D;
24J; 66D; 68D
182 e3*96/27*0019*.., 108 - 113 205/45R16 11A; 21B; 22B; 631 nur FIAT BRAVO 2.0
G983 215/45R16-86 11A; 21B; 21J; 21L; HGT;
22B; 24J; 24M; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R16-85 11A; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 24M; 367; 66D; 721; 725; 73C; 74A;
68D
74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: FIAT BRAVO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
198 e3*2001/116*0248*.. 66 - 110 205/55R16 91 Schrägheck;
215/55R16 93 Frontantrieb;
225/50R16 92 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76U; 77E
Verkaufsbezeichnung: FIAT COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FA e3*92/53*0002*.. 102 205/50R16-86 11A; 21L 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R16-85 11A; 21L; 66D 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R16-89 11A; 21L 721; 725; 73C; 74A;
102 - 140 215/45R16-85 74H; 74P; FES
140 205/50R16 51G
225/40R16-85 66D
225/45R16-89
Verkaufsbezeichnung: FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
154 D972/1 55 - 114 215/45R16-85 Nur bis 1030 kg 10B; 11B; 11G; 11H;
Achslast zul.; 11A; 21B; 12A; 51A; 71C; 71K;
22B; 22G; 52A 721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: FIAT FIORINO, QUBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
225 e3*2001/116*0271*.., 51 - 70 195/50R16 84 11A; 24J; 24M Pkw geschlossen; Lkw
e3*2007/46*0011*.. 195/55R16 87 11A; 24J; 24M geschl.Kasten (Serie);
225L N157 205/45R16 83 11A; 24J; 24M; 5DW Frontantrieb;
205/50R16 87 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R16 89 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 744; 76Q;
77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0254-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49656
ANLAGE: 1 Radtyp: NI47060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 11.02.2016
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Verkaufsbezeichnung: FIAT IDEA, MUSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
350 e3*2001/116*0153*.. 51 - 70 205/45R16 83 10B; 11B; 11G; 11H;
51 - 74 195/50R16 84 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/45R16 87 721; 725; 73C; 74A;
205/50R16 11A; 24M; 51G 74H; 74P
215/45R16 86 11A; 24M
225/45R16 89 11A; 24M
Verkaufsbezeichnung: FIAT LINEA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
323 e3*2001/116*0260*.. 57 - 94 195/50R16 84 11A; 24J; 24M; 5EA Stufenheck;
195/55R16 87 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
205/50R16 87 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R16 86 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R16 89 11A; 24D; 24J 721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: FIAT MAREA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
185 e3*93/81*0003*.., 55 - 83 205/45R16-87 11A; 22B; 24C; 24D Pkw geschlossen;
e3*95/54*0003*.. 215/40R16-86 11A; 22B; 24C; 24D Frontantrieb;
Reinf
215/45R16-86 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 73C; 74A;
24C; 24D; 66D 74H; 74P
185 e3*93/81*0003*.., 91 - 108 215/40R16-86 FGK; 11A; 22B; 24C; Pkw geschlossen;
e3*95/54*0003*.. Reinf 24M Frontantrieb;
225/40R16-85 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 66D 12A; 51A; 71C; 71K;
91 - 113 205/45R16-87 11A; 22B; 24C; 24M 721; 725; 73C; 74A;
215/45R16-86 11A; 21L; 22B; 22F; 74H; 74P
24C; 24D; 367
96 - 113 205/50R16 87 FGJ; 11A; 21L; 22B;
22F; 24C; 24D; 367
Verkaufsbezeichnung: FIAT PALIO WEEKEND
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
178 e3*96/27*0033*.. 51 - 74 215/40R16-82 11A; 22B; 22F; 24C; nur bis
24M; 367 e3*96/27*0033*06;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0254-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49656
ANLAGE: 1 Radtyp: NI47060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 11.02.2016
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Verkaufsbezeichnung: FIAT STILO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
192 e3*98/14*0089*.. 59 - 125 205/55R16 11A; 22B; 22L; 24J; Kombi; Limousine;
24M; 51G Schrägheck 2-türig;
215/55R16 93 11A; 21B; 22B; 22D; Schrägheck 4-türig;
22L; 24J; 24M; 362 10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: FIAT TEMPRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
159 F449 83 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22D; Kombi; Allradantrieb;
22F; 24C 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 22D; 12A; 51A; 71C; 71K;
22F; 24C 721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; FES
159 F449/1 83 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22D; Kombi; Allradantrieb;
22F; 24C 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 22D; 12A; 51A; 71C; 71K;
22F; 24C 721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; FES
Verkaufsbezeichnung: FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
312 e3*2007/46*0064*.. 99 - 118 195/45R16 80 500 Abarth; 2-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76U; 77E
312 e3*2007/46*0064*.. 44 - 77 195/45R16 80 11A; 24D Fiat 500; Fiat 500 C
(Cabrio); Nicht
LANCIA Ypsilon; 2-
türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 77E; 916;
FE0
Verkaufsbezeichnung: FIAT 500 / 500 ABARTH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
312 e3*2001/116*0261*.. 99 - 118 195/45R16 80 500 Abarth; 2-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76U; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0254-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49656
ANLAGE: 1 Radtyp: NI47060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 11.02.2016
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Verkaufsbezeichnung: FIAT 500 / 500 ABARTH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
312 e3*2001/116*0261*.. 44 - 77 195/45R16 80 11A; 24D Fiat 500; Fiat 500 C
(Cabrio); Nicht
LANCIA Ypsilon; 2-
türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 77E; 916;
FE0
Verkaufsbezeichnung: LANCIA DEDRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LANCIA F303/1 57 - 83 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22G; 10B; 11B; 11G; 11H;
835 52A 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 52A 721; 725; 73C; 74A;
119 205/45R16 11A; 21B; 22B; 22G; 74H; 74P; FES
52A; 631
215/40R16 11A; 21B; 22B; 52A;
639
124 205/45R16 11A; 21B; 22B; 22F;
22G; 52A; 631
215/40R16 11A; 21B; 22B; 22F;
52A; 639
LANCIA F303/2 55 - 83 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22G; Pkw geschlossen; bis
835 52A Nachtrag 5;
215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 52A 10B; 11B; 11G; 11H;
119 205/45R16 11A; 21B; 22B; 22G; 12A; 51A; 71C; 71K;
52A; 631 721; 725; 73C; 74A;
215/40R16 11A; 21B; 22B; 52A; 74H; 74P; FES
639
124 205/45R16 11A; 21B; 22B; 22F;
22G; 52A; 631
215/40R16 11A; 21B; 22B; 22F;
52A; 639
Verkaufsbezeichnung: LANCIA DELTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LANCIA e3*96/27*0021*.., 51 - 102 205/45R16-83 Ottomotor; 11A; 21B; nur Ausf. mit Fz-
836 G489 22B; 22G; 24M; 5DK Breite 1703mm;
66 205/45R16 Dieselmotor; FFN; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
21B; 22B; 22G; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
LANCIA e3*96/27*0021*.., 137 - 142 205/45R16 11A; 22B; 22G; 24J; nur Ausf. mit Fz-
836 G489 63H Breite 1759mm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0254-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49656
ANLAGE: 1 Radtyp: NI47060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 11.02.2016
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Verkaufsbezeichnung: LANCIA DELTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LANCIA e3*96/27*0021*.., 51 205/45R16-83 nur Ausf. mit Fz-
836 G489 215/40R16-82 Breite 1759mm;
66 - 96 205/45R16 FFN 10B; 11B; 11G; 11H;
102 205/45R16-83 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R16 631 721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: LANCIA LYBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
839 e3*98/14*0047*.. 76 - 113 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: LANCIA YPSILON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
843 e3*2001/116*0149*.. 44 - 70 195/45R16 80 10B; 11B; 11G; 11H;
44 - 77 195/50R16 84 11A; 22P; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/45R16 83 721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60
Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung: KA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RU8 e3*2001/116*0280*.. 51 - 55 195/45R16 80 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 77E
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60
Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0254-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49656
ANLAGE: 1 Radtyp: NI47060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 11.02.2016
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Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT BIPPER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A e3*2007/46*0012*.. 50 - 55 195/50R16 84 11A; 24J; 24M Pkw geschlossen; Lkw
A***** e3*2001/116*0272*.. 195/55R16 87 11A; 24J; 24M geschl.Kasten (Serie);
225L N127 205/45R16 83 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
205/50R16 87 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R16 89 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 744; 77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0254-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49656
ANLAGE: 1 Radtyp: NI47060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 11.02.2016
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21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0254-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49656
ANLAGE: 1 Radtyp: NI47060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 11.02.2016
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
639) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
63H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66D) Sofern Reifen der Größe 225/40 R 16 auf der Felge 7 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/50R16
Hinterachse: 225/45R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/45R16
Hinterachse: 225/40R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0254-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49656
ANLAGE: 1 Radtyp: NI47060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 11.02.2016
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
(Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
FE0) Die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an
Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 165/65 R14 ausgerüstet sind.
FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem
Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FEZ) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Hinterachse
müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FF0) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Vorderachse
müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FFM) Die serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben dürfen beim Anbau der Sonderräder nicht entfernt
werden oder falls nicht vorhanden müssen die Stahl-Distanzscheiben des Fahrzeugherstellers angebaut
werden.
FFN) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0254-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49656
ANLAGE: 1 Radtyp: NI47060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 11.02.2016
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FGJ) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 195/60R15
serienmäßig verwendet wird.
FGK) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig, wenn die Reifengröße 195/60R15
serienmäßig verwendet wird.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.