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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51163



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          6 J x 15 H2


             Typ:                         IC6050
§ 22 51163




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51163


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51163


             Die ABE-Nr. 51163 erstreckt sich auf die Räder 6 J x 15 H2, Typ IC6050, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0409-16-MURD vom 10.02.2017 beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

             1 - 21

             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,

             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51163




             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.

             Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
             Außendurchmesser zu kennzeichnen.

             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             TÜV SÜD Auto Service GmbH, vom 10.02.2017 festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 03.03.2017
             Im Auftrag
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             Fahrzeughersteller                      : CITROEN, FIAT, FORD, PEUGEOT
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 35
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/4                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
             C 58,1              C                       Ø58,1-A-Ø72                 58,1    Kunststoff     655     2125    11/16
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : CITROEN
             Befestigungsteile                       : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60
                                                       Grad
             Zubehör                                 : A13
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 90 Nm
              Verkaufsbezeichnung:     CITROEN NEMO
§ 22 51163




              Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
              A            e3*2001/116*0273*.., 50 - 55 185/60R15 84         11A; 24J; 24M              Pkw geschlossen; Lkw
                           e3*2007/46*0013*..           185/65R15 88         11A; 24J; 24M              geschl.Kasten (Serie);
              225L         N130                         195/55R15 85         11A; 24J; 24M              Frontantrieb;
                                                        195/60R15 88         11A; 24J; 24M              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        205/50R15 86         11A; 24J; 24M              12A; 51A; 71K; 721;
                                                        205/55R15 88         11A; 24J; 24M              73C; 74A; 74P; 744
                                                        205/60R15 91         11A; 24J; 24M
                                                        225/50R15 91         11A; 24C; 24D; 57I

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FIAT
             Befestigungsteile                       : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60
                                                       Grad
             Zubehör                                 : A13
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 90 Nm für Typ : ALFA ROMEO 167; ALFA ROMEO 930; FA; LANCIA
                                                       836; LANCIA 840; 175; 176; 176 C; 178; 182; 185; 188; 225; 225L;
                                                       839; 840; 843; 930
                                                       100 Nm für Typ : 312; 323; 350; 955
                                                       120 Nm ( Panda 4x4 ) für Typ : 312
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     ALFA MITO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             955          e3*2001/116*0278*.. 51 - 99      185/65R15         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           195/60R15 88                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                           205/55R15 88                               73C; 74A; 74P; 76Q
                                                           205/60R15 91

             Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO 145/146
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
             ALFA         G731              66 - 95 195/50R15-82             11A; 22B; 24D; 24J;      3-türig; 5-türig;
             ROMEO                                                           367                      10B; 11B; 11G; 11H;
             930                                    195/55R15                11A; 22B; 24D; 24J;      12A; 51A; 71K; 721;
             930          e3*96/27*0029*..                                   367; 51G                 73C; 74A; 74P; FF0
                                                    195/55R15-84             11A; 22B; 24D; 24J;
                                                                             367; 54A
                                                           205/50R15-86      11A; 22B; 24D; 24J;
                                                                             367

             Verkaufsbezeichnung:    ALFA ROMEO 155
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
             ALFA         F737/1           66 - 85 195/55R15-84              FEZ; 11A; 21B; 22B;      Frontantrieb; bis
             ROMEO                                                           24C; 24M                 Nachtrag 3;
             167                                   205/50R15-85              FEZ; 11A; 21B; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             24C; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
§ 22 51163




                                                 85 - 121 195/55R15          FEZ; 10N; 11A; 21B;      73C; 74A; 74P
                                                                             22B; 24C; 24M; 51G
                                                           205/50R15         FEZ; 10N; 11A; 21B;
                                                                             22B; 24C; 24M; 51G

             Verkaufsbezeichnung:     FIAT BRAVA, BRAVO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             182          e3*96/27*0019*..,  55 - 83 185/55R15-81            11A; 21B; 22B            10B; 11B; 11G; 11H;
                          G983                       195/50R15-82            11A; 22B                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                     205/50R15-85            11A; 21B; 21L; 22B;      73C; 74A; 74P
                                                                             24M; 367
             182            e3*96/27*0019*..,    108 - 113 195/55R15         11A; 21B; 22B; 51G       nur FIAT BRAVO 2.0
                            G983                           205/50R15         11A; 21B; 21L; 22B;      HGT;
                                                                             24M; 51G                 10B; 11G; 11H; 12A;
                                                 113       195/60R15         11A; 21B; 21L; 22B;      71K; 721; 73C; 74A;
                                                                             51G                      74P

             Verkaufsbezeichnung:     FIAT COUPE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             FA           e3*92/53*0002*..   102           195/55R15         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/50R15         51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                           205/55R15-87                               73C; 74A; 74P; FES
                                                           215/50R15-90
                                                           225/50R15-90      11A; 21L; 57I
             175            G730                 102       205/50R15         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/55R15         51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                           215/50R15-90                               73C; 74A; 74P; FES;
                                                           225/50R15-90      11A; 21L; 57I            SBH
                                                 102 - 140 195/55R15         51G
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     FIAT FIORINO, QUBO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             225          e3*2001/116*0271*.., 51 - 70 185/60R15 84          11A; 24J; 24M            Pkw geschlossen; Lkw
                          e3*2007/46*0011*..           185/65R15 88          11A; 24J; 24M            geschl.Kasten (Serie);
             225L         N157                         195/55R15 85          11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                                       195/60R15 88          11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       205/50R15 86          11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                       205/55R15 88          11A; 24J; 24M            73C; 74A; 74P; 744;
                                                       205/60R15 91          11A; 24J; 24M            76Q
                                                       225/50R15 91          11A; 24C; 24D; 57I

             Verkaufsbezeichnung:     FIAT IDEA, MUSA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             350          e3*2001/116*0153*.. 51 - 74 195/60R15 88                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      205/50R15 86           11A; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                      205/55R15 88           11A; 24M                 73C; 74A; 74P
                                                      215/50R15 88           11A; 24M

             Verkaufsbezeichnung:     FIAT LINEA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
             323          e3*2001/116*0260*.. 57 - 94       185/60R15 84     5EA                      Stufenheck;
                                                            185/65R15 88                              Frontantrieb;
                                                            195/60R15 88                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/55R15 88     11A; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
§ 22 51163




                                                            205/60R15 91     11A; 24M                 73C; 74A; 74P; 76Q
             323            e3*2001/116*0260*..   57 - 94   185/60R15 84     12R; 5EA                 Stufenheck;
                                                            185/65R15 88     12R                      Frontantrieb;
                                                            195/60R15 88     12R                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74A; 74P; 76Q

             Verkaufsbezeichnung:     FIAT MAREA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             185          e3*93/81*0003*..,  91 - 108 195/55R15              11A; 22B; 24J; 24M;      Pkw geschlossen;
                            e3*95/54*0003*..                                 51G                      Frontantrieb;
                                                  91 - 113 205/50R15 86      11A; 22B; 24C; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  96 - 113 195/60R15         11A; 21L; 22B; 24J;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                             24M; 51G                 73C; 74A; 74P
                                                            205/55R15 88     FGJ; 11A; 21L; 22B;
                                                                             24C; 24M
             185            e3*93/81*0003*..,     55 - 83   195/55R15-84                              Pkw geschlossen;
                            e3*95/54*0003*..                205/50R15-85     11A; 22B; 24J; 24M       Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     FIAT PALIO WEEKEND
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             178          e3*96/27*0033*..   51 - 74 195/50R15-82            11A; 22B; 22F; 24J;      nur bis
                                                                             367                      e3*96/27*0033*06;
                                                            205/50R15-85     11A; 22B; 22F; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             24M; 367                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     FIAT PUNTO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             176          e3*96/27*0022*..,  40 - 65       195/45R15-78      11A; 33J                 Pkw geschlossen;
                            G488                                                                      Cabrio;
             176 C          G775                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P
             176            e3*96/27*0022*..,    96 - 98   195/45R15-78                               Pkw geschlossen;
                            G488                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P
             188            e3*98/14*0048*..     44 - 74   195/45R15 78  5CK                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 44 - 96   185/55R15-81                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                           195/45R15 78W 5CK                          73C; 74A; 74P; FES
                                                           195/45R15-82
                                                           Reinf

             Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             312          e3*2007/46*0064*.. 59 - 70 175/65R15 84  12T                                nur Panda Cross;
                                                     175/70R15 86  12A                                Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74A; 74P; 76Q
§ 22 51163




             312            e3*2007/46*0064*..   55 - 63   175/60R15 81      12A                      nicht Panda Cross;
                                                           175/65R15         12T; 51G                 Kombi; Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74A; 74P; 76Q
             312            e3*2007/46*0064*..   44 - 70   165/65R15 81      51J                      Nur Fiat Panda
                                                           175/60R15 81                               (Kombi); nicht Panda
                                                           185/55R15         51G                      Cross; Frontantrieb;
                                                 55 - 70   175/65R15         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 74P
             312            e3*2007/46*0064*..   44 - 74   175/60R15 81      51J                      Fiat 500; Fiat 500 C
                                                           195/45R15 78                               (Cabrio); Nicht
                                                 44 - 77   185/55R15         51G                      LANCIA Ypsilon; 2-
                                                           195/50R15 82      11A; 24D                 türig; Frontantrieb;
                                                 77        195/45R15 78      54A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                                      916; FE0

             Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / 500 ABARTH
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             312          e3*2001/116*0261*.. 44 - 74  175/60R15 81          51J                      Fiat 500; Fiat 500 C
                                                       195/45R15 78                                   (Cabrio); Nicht
                                              44 - 77 185/55R15              51G                      LANCIA Ypsilon; 2-
                                                       195/50R15 82          11A; 24D                 türig; Frontantrieb;
                                              77       195/45R15 78          54A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                                      916; FE0
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 9
             Verkaufsbezeichnung:     LANCIA DELTA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
             LANCIA       e3*96/27*0021*.., 102    195/50R15                 10N; 11A; 21B; 22B;      nur Ausf. mit Fz-
             836          G489                                               22G; 24J; 24M; 51G       Breite 1703mm;
                                                   195/50R15                 11A; 21B; 22B; 22G;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             24J; 24M; 631            12A; 51A; 71K; 721;
                                                             205/50R15-86    11A; 21B; 22B; 22G;      73C; 74A; 74P
                                                                             24J; 24M
             LANCIA         e3*96/27*0021*..,    51 - 83     195/50R15-82    Ottomotor; 11A; 21B;     nur Ausf. mit Fz-
             836            G489                                             22B; 22G; 24J; 24M       Breite 1703mm;
                                                             205/50R15-86    11A; 21B; 22B; 22G;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             24J; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     LANCIA LYBRA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             839          e3*98/14*0047*..  76 - 113 195/65R15               51G                      10B; 11G; 11H; 12A;
                                                     205/60R15               51G                      51A; 71K; 721; 73C;
                                            113      195/60R15               51G                      74A; 74P
                                                     205/55R15               51G

             Verkaufsbezeichnung:     LANCIA Y
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW               Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
             LANCIA       H262              40 - 63          195/45R15-78    11A; 22B; 367            10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 51163




             840                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
             840          e3*95/54*0004*..                                                            73C; 74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     LANCIA YPSILON
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             843          e3*2001/116*0149*.. 44 - 77 195/55R15              51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      205/50R15 86           11A; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                      205/55R15 88           11A; 24M                 73C; 74A; 74P

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FORD
             Befestigungsteile                       : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60
                                                       Grad
             Zubehör                                 : A13
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     KA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW          Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
             RU8          e3*2001/116*0280*..    51 - 55     175/60R15 81                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             185/55R15 82                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                             195/45R15 78                             73C; 74A; 74P
                                                             195/50R15 82    11A; 24M

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PEUGEOT
             Befestigungsteile                       : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60
                                                       Grad
             Zubehör                                 : A13
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 90 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT BIPPER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             A            e3*2007/46*0012*..  50 - 55 185/60R15 84           11A; 24J; 24M            Pkw geschlossen; Lkw
             A*****       e3*2001/116*0272*..         185/65R15 88           11A; 24J; 24M            geschl.Kasten (Serie);
             225L         N127                        195/55R15 85           11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                                      195/60R15 88           11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      205/50R15 86           11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                      205/55R15 88           11A; 24J; 24M            73C; 74A; 74P; 744
                                                      205/60R15 91           11A; 24J; 24M
                                                      225/50R15 91           11A; 24C; 24D; 57I

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
§ 22 51163




                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                  Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Reifenfabrikate verwendet werden.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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                   Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                   aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§ 22 51163




             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
                  eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
                  berücksichtigen.
             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        205/55R15
                                  Hinterachse:                        225/50R15
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51163




             5CK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 850kg.
             5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1000kg.
             631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                  Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                  Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                  entnehmen.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                  Zentrierringe verwendet werden.
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
                  bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
                  zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
                  auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
                  werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
                  (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
             FE0) Die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an
                  Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 165/65 R14 ausgerüstet sind.
             FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem
                  Anbau der Sonderräder entfernt werden.
             FEZ) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Hinterachse
                  müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden.
             FF0) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Vorderachse
                  müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden.
             FGJ) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 195/60R15
                  serienmäßig verwendet wird.
             SBH) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 308 mm
                  (Dicke 25 mm bzw. 28 mm, innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 51163
						
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