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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51163



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          6 J x 15 H2


             Typ:                         IC6050
§ 22 51163




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51163


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51163


             Die ABE-Nr. 51163 erstreckt sich auf die Räder 6 J x 15 H2, Typ IC6050, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0409-16-MURD vom 10.02.2017 beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

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             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,

             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51163




             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.

             Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
             Außendurchmesser zu kennzeichnen.

             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             TÜV SÜD Auto Service GmbH, vom 10.02.2017 festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 03.03.2017
             Im Auftrag
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             Fahrzeughersteller                      : CITROEN, FIAT, FORD, PEUGEOT
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 30
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 98/4                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
             AAX                 AAX                     ohne                        58,1                    655     2125    11/16
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : CITROEN
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : B225L24417
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 90 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     CITROEN NEMO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
§ 22 51163




             A            e3*2001/116*0273*.., 50 - 55 185/60R15 84          11A; 24J; 24M              Pkw geschlossen; Lkw
                          e3*2007/46*0013*..           185/65R15 88          11A; 24J; 24M              geschl.Kasten (Serie);
             225L         N130                         195/55R15 85          11A; 24J; 24M              Frontantrieb;
                                                       195/60R15 88          11A; 24J; 24M              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       205/50R15 86          11A; 24C; 24D              12A; 51A; 71K; 721;
                                                       205/55R15 88          11A; 24C; 24D              73C; 74A; 74H; 74P;
                                                       205/60R15 91          11A; 24C; 24D              744
                                                       225/50R15 91          11A; 24C; 24D; 57I

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FIAT
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 225; 198; 312; 930; 176 C; 182; 323; 350; 840; ALFA
                                                       ROMEO 930; 175; 955; LANCIA 836; 178; 225L; 843; FA; LANCIA
                                                       840; 169; 176; 839; 186; 188
             Zubehör                                 : B225L24417
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 183
             Zubehör                                 : B225L27419
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 90 Nm für Typ : ALFA ROMEO 930; FA; LANCIA 836; LANCIA 840;
                                                       175; 176; 176 C; 178; 182; 186; 188; 225; 225L; 312; 839; 840; 843;
                                                       930
                                                       100 Nm für Typ : 169; 183; 198; 312; 323; 350; 955
                                                       120 Nm ( Panda 4x4 ) für Typ : 312
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     ALFA MITO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             955          e3*2001/116*0278*.. 51 - 99      185/65R15         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           195/60R15 88                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                           205/55R15 88      11A; 24M                 73C; 74A; 74H; 74P;
                                                           205/60R15 91      11A; 24M                 76Q

             Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO 145/146
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
             ALFA         G731              66 - 95 195/50R15-82             11A; 22B; 24D; 24J       3-türig; 5-türig;
             ROMEO                                  195/55R15                11A; 22B; 24D; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
             930                                                             367; 51G                 12A; 51A; 71K; 721;
             930          e3*96/27*0029*..          195/55R15-84             11A; 22B; 24D; 24J;      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                             367; 54A                 FF0
                                                           205/50R15-86      11A; 22B; 22F; 24C;
                                                                             24D; 367

             Verkaufsbezeichnung:     FIAT BARCHETTA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
             183          e3*95/54*0005*..,  96    185/55R15                 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                          G954                     195/50R15-81                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                   195/55R15                 51G                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      FFM
§ 22 51163




             Verkaufsbezeichnung:     FIAT BRAVA, BRAVO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             182          e3*96/27*0019*..,  55 - 83 185/55R15-81            11A; 21B; 22B; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                          G983                       195/50R15-82            11A; 21B; 22B; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                                     205/50R15-85            11A; 21B; 21J; 21L;      73C; 74A; 74H; 74P
                                                                             22B; 22F; 22G; 24D

             Verkaufsbezeichnung:     FIAT BRAVO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             198          e3*2001/116*0248*.. 66 - 110 195/65R15             12T; 51G                 Schrägheck;
                                                       205/60R15 91          12A                      Frontantrieb;
                                                       215/60R15 94          12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/55R15 92          12A                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74A; 74H; 74P; 76Q;
                                                                                                      76T

             Verkaufsbezeichnung:     FIAT COUPE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             FA           e3*92/53*0002*..   102           195/55R15         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/50R15         51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                           205/55R15-87                               73C; 74A; 74H; 74P;
                                                           215/50R15-90                               FES
                                                           225/50R15-90      11A; 21L; 57I
             175            G730                 102       205/50R15         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/55R15         51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                           215/50R15-90                               73C; 74A; 74H; 74P;
                                                           225/50R15-90      11A; 21L; 57I            FES
                                                 102 - 140 195/55R15         51G
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     FIAT FIORINO, QUBO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             225          e3*2001/116*0271*.., 51 - 70 185/60R15 84          11A; 24J; 24M            Pkw geschlossen; Lkw
                          e3*2007/46*0011*..           185/65R15 88          11A; 24J; 24M            geschl.Kasten (Serie);
             225L         N157                         195/55R15 85          11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                                       195/60R15 88          11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       205/50R15 86          11A; 24C; 24D            12A; 51A; 71K; 721;
                                                       205/55R15 88          11A; 24C; 24D            73C; 74A; 74H; 74P;
                                                       205/60R15 91          11A; 24C; 24D            744; 76Q
                                                       225/50R15 91          11A; 24C; 24D; 57I

             Verkaufsbezeichnung:     FIAT IDEA, MUSA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             350          e3*2001/116*0153*.. 51 - 74 195/60R15 88           11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      205/50R15 86           11A; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                      205/55R15 88           11A; 24M                 73C; 74A; 74H; 74P
                                                      215/50R15 88           11A; 24D

             Verkaufsbezeichnung:     FIAT LINEA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             323          e3*2001/116*0260*.. 57 - 94      185/60R15 84      11A; 24M; 5EA            Stufenheck;
                                                           185/65R15 88      11A; 24M                 Frontantrieb;
                                                           195/60R15 88      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/55R15 88      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
§ 22 51163




                                                           205/60R15 91      11A; 24J; 24M            73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      76Q

             Verkaufsbezeichnung:     FIAT MULTIPLA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             186          e3*96/79*0042*..,  68 - 85 185/65R15-88                                     nur bis
                          e3*98/14D0090*..,          195/60R15-88                                     e3*98/14*0042*07;
                            e3*98/14*D050*..,                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                            e3*98/14*0042*..                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      76U
             186            e3*98/14*0042*..     68 - 89   185/65R15 88                               ab e3*98/14*0042*08;
                                                           195/60R15 88                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      76U

             Verkaufsbezeichnung:     FIAT PALIO WEEKEND
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             178          e3*96/27*0033*..   51 - 74 195/50R15-82            11A; 22B; 22F; 24C;      nur bis
                                                                             24M                      e3*96/27*0033*06;
                                                           205/50R15-85      11A; 22B; 22F; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             24D; 367                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     FIAT PANDA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
             169          e3*2001/116*0151*.. 44 - 55       185/55R15 82                              Nicht FIAT Panda 4x4
                                                            185/60R15 84                              Cross; Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P
             169            e3*2001/116*0151*..   38 - 55   195/45R15 78     11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     FIAT PUNTO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
             176          e3*96/27*0022*..,  40 - 44        195/50R15-82     11A; 22B; 24J; 24M;      Pkw geschlossen;
                            G488                                             33J; 367; 54A            Cabrio;
             176 C          G775                  40 - 65   195/45R15-78     11A; 22B; 33J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  46 - 65   195/50R15-82     11A; 22B; 24J; 24M;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                             33J; 367                 73C; 74A; 74H; 74P
             176            e3*96/27*0022*..,     96 - 98   195/45R15-78     11A; 22B                 Pkw geschlossen;
                            G488                            195/50R15-82     11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             367                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P
             188            e3*98/14*0048*..      44 - 74   195/45R15 78  5CK                         10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 51163




                                                  44 - 96   185/55R15-81                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                            195/45R15 78W 5CK                         73C; 74A; 74H; 74P;
                                                            195/45R15-82                              FES
                                                            Reinf

             Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             312          e3*2007/46*0064*.. 51 - 70 175/60R15 81  12A                                Nur LANCIA Ypsilon;
                                                     185/55R15 82  12T                                Schrägheck 4-türig;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74A; 74H; 74P; 76Q
             312            e3*2007/46*0064*..    55 - 63   175/60R15 81     12O                      nicht Panda Cross;
                                                            175/65R15 84     12O                      Kombi; Allradantrieb;
                                                            185/60R15 84     11A; 12A; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74A; 74H; 74P; 76Q
             312            e3*2007/46*0064*..    59 - 70   175/65R15 84     12O                      nur Panda Cross;
                                                            175/70R15 86     12A                      Allradantrieb;
                                                            185/60R15 84     12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            185/65R15 88     12A                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74A; 74H; 74P; 76Q
             312            e3*2007/46*0064*..    44 - 74   175/60R15 81     51J                      Fiat 500; Fiat 500 C
                                                            195/45R15 78     11A; 24D                 (Cabrio); Nicht
                                                  44 - 77   185/55R15 82     11A; 24D                 LANCIA Ypsilon; 2-
                                                            195/50R15 82     11A; 24D                 türig; Frontantrieb;
                                                            205/50R15 86     11A; 24D; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  72 - 77   185/55R15        51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                  77        195/45R15 78     11A; 24D; 54A            73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      76Q; 916; FE0
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             312          e3*2007/46*0064*.. 44 - 70 165/65R15 81  51J                                Nur Fiat Panda
                                                     175/60R15 81                                     (Kombi); nicht Panda
                                                     185/55R15 82  11A; 248; 27I                      Cross; Frontantrieb;
                                                     195/50R15 82  11A; 248; 27I                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     195/55R15 85  11A; 248; 27I                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                      74P

             Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / 500 ABARTH
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             312          e3*2001/116*0261*.. 44 - 74 175/60R15 81           51J                      Fiat 500; Fiat 500 C
                                                       195/45R15 78          11A; 24D                 (Cabrio); Nicht
                                              44 - 77 185/55R15 82           11A; 24D                 LANCIA Ypsilon; 2-
                                                       195/50R15 82          11A; 24D                 türig; Frontantrieb;
                                                       205/50R15 86          11A; 24D; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              72 - 77 185/55R15              51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              77       195/45R15 78          11A; 24D; 54A            73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                      76Q; 916; FE0

             Verkaufsbezeichnung:     LANCIA DELTA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
             LANCIA       e3*96/27*0021*.., 102    195/50R15                 10N; 11A; 21B; 22B;      nur Ausf. mit Fz-
§ 22 51163




             836          G489                                               22G; 24J; 24M; 51G       Breite 1703mm;
                                                   195/50R15                 11A; 21B; 22B; 22G;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             24J; 24M; 631            12A; 51A; 71K; 721;
                                                           205/50R15-86      11A; 21B; 22B; 22G;      73C; 74A; 74H; 74P
                                                                             24J; 24M
             LANCIA         e3*96/27*0021*..,    51 - 83   195/50R15-82      Ottomotor; 11A; 21B;     nur Ausf. mit Fz-
             836            G489                                             22B; 22G; 24J; 24M       Breite 1703mm;
                                                           205/50R15-86      11A; 21B; 22B; 22G;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             24J; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     LANCIA LYBRA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             839          e3*98/14*0047*..  76 - 113 195/65R15               51G                      10B; 11G; 11H; 12A;
                                                     205/60R15               11A; 21B; 22B; 22L;      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                             51G                      74A; 74H; 74P
                                                 113       195/60R15         51G
                                                           205/55R15         11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                             51G

             Verkaufsbezeichnung:     LANCIA Y
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             LANCIA       H262              40 - 63        185/55R15-81      11A; 21B; 22B; 22F       10B; 11B; 11G; 11H;
             840                                           195/45R15-78      11A; 21B; 22B; 24J       12A; 51A; 71K; 721;
             840          e3*95/54*0004*..                                                            73C; 74A; 74H; 74P
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     LANCIA YPSILON
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
             843          e3*2001/116*0149*.. 44 - 77 195/55R15 85           11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      205/50R15 86           11A; 22P; 24M             12A; 51A; 71K; 721;
                                                      205/55R15 88           11A; 22P; 24M             73C; 74A; 74H; 74P
                                                      215/50R15 88           11A; 22P; 24D

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FORD
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : B225L24417
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     KA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
             RU8          e3*2001/116*0280*..    51 - 55   175/60R15 81      11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           185/55R15 82      11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71K; 721;
                                                           195/45R15 78      11A; 24M                  73C; 74A; 74H; 74P
                                                           195/50R15 82      11A; 22I; 24J; 24M
                                                           205/50R15 86      11A; 21P; 22I; 24D; 24J
§ 22 51163




             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PEUGEOT
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : B225L24417
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 90 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT BIPPER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
             A            e3*2007/46*0012*..  50 - 55 185/60R15 84           11A; 24J; 24M             Pkw geschlossen; Lkw
             A*****       e3*2001/116*0272*..         185/65R15 88           11A; 24J; 24M             geschl.Kasten (Serie);
             225L         N127                        195/55R15 85           11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
                                                      195/60R15 88           11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      205/50R15 86           11A; 24C; 24D             12A; 51A; 71K; 721;
                                                      205/55R15 88           11A; 24C; 24D             73C; 74A; 74H; 74P;
                                                      205/60R15 91           11A; 24C; 24D             744
                                                      225/50R15 91           11A; 24C; 24D; 57I

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                  Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Reifenfabrikate verwendet werden.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
§ 22 51163




                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§ 22 51163




                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
                  eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
                  berücksichtigen.
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        205/55R15
                                  Hinterachse:                        225/50R15
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§ 22 51163




                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             5CK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 850kg.
             5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1000kg.
             631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                  Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                  Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                  entnehmen.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                  Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                  Zentrierringe verwendet werden.
             76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
             76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
                  bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
                  zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
                  auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
                  werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
                  (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
             FE0) Die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an
                  Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 165/65 R14 ausgerüstet sind.
             FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem
                  Anbau der Sonderräder entfernt werden.
             FF0) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Vorderachse
§ 22 51163




                  müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden.
             FFM) Die serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben dürfen beim Anbau der Sonderräder nicht entfernt
                  werden oder falls nicht vorhanden müssen die Stahl-Distanzscheiben des Fahrzeugherstellers angebaut
                  werden.
             Gutachten 366-0409-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51163
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: IC6050
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.02.2017
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     FIAT
                    Fahrzeugtyp:    312
                    Genehm.Nr.:     e3*2007/46*0064*..
                    Handelsbez.:    FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA

                    Variante(n):    Frontantrieb, Nur Fiat Panda (Kombi)

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 245             y = 270                   VA
                          26P                      x = 195             y = 220                   VA
                          27B                      x = 270             y = 230                   HA
                          27I                      x = 220             y = 180                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51163




                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 245       y = 270             8                 VA
                          26J                   x = 245       y = 270             8                 VA
                          27H                   x = 270       y = 230             8                 HA
                          27F                   x = 270       y = 230            18                 HA
						
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