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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              49406*01



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             6,5 J x 15 H2


Typ:                         ZH6550



Inhaber der ABE              MAK S.p.A.
und Hersteller:              IT-25013 Carpenedolo (BS)




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
 Nummer der ABE: 49406*01

 Die ABE-Nr. 49406 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6,5 J x 15 H2 , Typ ZH6550,
 in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0155-13-WIRD/N1 vom 10.10.2013
 beschrieben.

 Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 30 des
 Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
 dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.


 Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
 der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
 (FZV) nicht erforderlich.


 Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA
 AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 10.10.2013 festgehaltenen Angaben.


 Flensburg, 13.03.2014
 Im Auftrag




Frederik Maß


 Anlagen:

 Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
 Nachtragsgutachten Nr. 366-0155-13-WIRD/N1, zur Genehmigung vorgelegt am: 26.02.2014
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49406*01


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 17                                                           Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 10.10.2013
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Fahrzeughersteller                         : CITROEN, FIAT, OPEL / VAUXHALL, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 98/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.      gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
98525581            ZH6550/HA PCD98            ohne                        58,1                   690    2020      03/13
98525581            ZH6550/HA PCD98            ohne                        58,1                   700    1990      03/13
98525581            ZH6550/HA PCD98            ohne                        58,1                   705    1975      03/13


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : U6U; U64; E*****; U6; B
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : 22; A
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : E*****
                                             110 Nm für Typ : A; B; U6; U6U; U64; 22
Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
E*****       e2*98/14*0254*..  79 - 116 205/65R15 94                51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                        215/60R15 94                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                        215/65R15                   51G                      725; 73C; 74D; 74H;
                                        225/60R15 96                                         76Q

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN EVASION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
A            e2*93/81*0186*..  66 - 89 195/65R15                    51G                      Frontantrieb;
U6           e2*93/81*0158*..           225/55R15-92                11A; 22B; 24M; 367;      10B; 11B; 11G; 11H;
22           G815                                                   5GM                      12A; 51A; 71K; 721;
                               66 - 108 205/65R15                   FFY; 11A; 51G            725; 73C; 74D; 74H
                                        205/65R15                   FFZ; 51G
                                        215/60R15-94                11A; 22B
                                        225/60R15-95                FFY; 11A; 22B; 24M;
                                                                    367
                                                   225/60R15-95     FFZ; 11A; 22B; 24M;
                                                                    367




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 17                                                           Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 10.10.2013
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Verkaufsbezeichnung:     CITROEN JUMPY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
B            e2*2001/116*0187*.., 51 - 100 195/65R15                51G                      Pkw geschlossen; Lkw
             e2*93/81*0187*..              205/65R15                FFY; 11A; 51G            geschl.Kasten (Serie);
U6U          e2*93/81*0161*..              205/65R15                FFZ; 51G                 Frontantrieb;
U64          H173, H338                    215/60R15 94             11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/55R15 92             11A; 22B; 24M; 367;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                    5GM                      725; 73C; 74D; 74H;
                                                 225/60R15 96       FFY; 11A; 22B; 24M;      744; 75I
                                                                    367
                                                 225/60R15 96       FFZ; 11A; 22B; 24M;
                                                                    367

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 199 (Nur Fiat 500L)
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 932; 263; 937
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 916
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 220P; 220; 179; LANCIA 220; 220L
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 22
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : 263; 932
                                             100 Nm für Typ : 179; 916; 937
                                             110 Nm für Typ : LANCIA 220; 22; 220; 220L; 220P
                                             120 Nm ( Radschrauben M12x1,25 ) für Typ : 199
Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO SPYDER;-COUPE;-GTV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
916          e3*95/54*0006*.., 106 - 114 195/55R15    10N; 51G                               Pkw geschlossen;
             G955                        195/60R15    10N; 51G                               Cabrio; Frontantrieb;
                                         205/50R15-86 11A; 22B                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/55R15-87 11A; 22B                               12A; 51A; 71K; 721;
                                         225/50R15-91 11A; 21B; 22B; 22F;                    725; 73C; 74D; 74H;
                                                      24J; 24M                               FES

Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO 147 / GT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
937          e3*98/14*0070*..  103 - 125 195/60R15 88                                        nur Alfa GT (Coupe);
                                         205/55R15 88               11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/60R15 91               11A; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                         225/50R15 91               11A; 22I; 24D            725; 73C; 74D; 74H;
                                                                                             76Q
937            e3*98/14*0070*..        74 - 110 185/65R15           11A; 24J; 24M; 51G       nur Alfa 147
                                       74 - 125 195/60R15 88        11A; 22B; 24J; 24M       (Schrägheck);
                                                205/55R15 88        11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/60R15 91        11A; 21B; 22B; 22L;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                    24J; 24M                 725; 73C; 74D; 74H;
                                                                                             76Q



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 17                                                        Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.10.2013
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Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO 156
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
932          e3*96/27*0034*.., 77 - 122 185/65R15                11A; 21J; 22B; 22F;      nicht Ausf.m.Fz-
               e3*98/14*0034*..                                  24J; 24M; 51G            Breite 1765mm; nicht
                                              195/60R15 88       11A; 21J; 22B; 22F;      GTA; Kombi; Limousine;
                                                                 24C; 24M; 51J            nicht Allradantrieb;
                                              205/55R15 88       11A; 21J; 22B; 22F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24C; 24D                 12A; 51A; 71K; 721;
                                    77 - 141 205/60R15           11A; 21B; 21J; 22B;      725; 73C; 74D; 74H;
                                                                 22F; 22G; 24C; 24D;      76Q; FGC
                                                                 51G

Verkaufsbezeichnung:     FIAT DOBLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
263          e3*2007/46*0002*.., 66 - 77      185/65R15 92       5GM                      MPV; kurzer Radstand;
               e3*2007/46*0007*..             195/65R15 91       5GG                      Frontantrieb;
                                              195/65R15 95       5HR                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/60R15 91       11A; 248; 5GG            12A; 51A; 71K; 721;
                                              205/60R15 95       11A; 248; 5HR            725; 73C; 74D; 74H;
                                              215/60R15 94       11A; 248; 5HI            75I; 76Q
                                              215/60R15 98       11A; 248; 5JA

Verkaufsbezeichnung:     FIAT PUNTO, PUNTO ABARTH, FIAT 500L
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
199          e3*2001/116*0217*.. 62 - 77 195/65R15 91                                     Nur Fiat 500L;
                                         205/60R15 91 11A; 245; 248                       Schrägheck;
                                         215/60R15 94 11A; 245; 248                       Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74D; 74H;
                                                                                          76Q

Verkaufsbezeichnung:     FIAT SCUDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
220          e2*2001/116*0162*.., 51 - 100 195/65R15             51G                      Pkw geschlossen; Lkw
             e2*93/81*0162*..              205/65R15             FFY; 11A; 51G            geschl.Kasten (Serie);
220L         H105                          205/65R15             FFZ; 51G                 Frontantrieb;
220P         H261                          215/60R15 94          11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/55R15 92          11A; 22B; 24M; 367;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 5GM                      725; 73C; 74D; 74H;
                                              225/60R15 96       FFY; 11A; 22B; 24M;      744; 75I; VE8
                                                                 367
                                              225/60R15 96       FFZ; 11A; 22B; 24M;
                                                                 367




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 17                                                           Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 10.10.2013
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Verkaufsbezeichnung:    FIAT ULYSSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
220          G785              66 - 89 195/65R15                    51G                      Frontantrieb;
                               66 - 108 205/65R15                   FFY; 11A; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                        205/65R15                   FFZ; 51G                 12A; 51A; 71K; 721;
                                        215/60R15-94                11A; 22B                 725; 73C; 74D; 74H
                                        225/55R15-92                11A; 22B; 24M; 367;
                                                                    5GM
                                                 225/60R15-95       FFZ; 11A; 22B; 24M;
                                                                    367
                                                 225/60R15-95       FFY; 11A; 22B; 24M;
                                                                    367

Verkaufsbezeichnung:     FIAT ULYSSE, LANCIA PHEDRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
179          e2*98/14*0255*..   79 - 116 205/65R15 94 51J                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R15 94                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                         215/65R15    51G                                    725; 73C; 74D; 74H;
                                         225/60R15 96                                        76Q

Verkaufsbezeichnung:     FIAT ULYSSE, LANCIA Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
22           e2*93/81*0159*..,  66 - 89 195/65R15                   51G                      Frontantrieb;
             e2*98/14*0159*..   66 - 108 205/65R15                  FFY; 11A; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/65R15                  FFZ; 51G                 12A; 51A; 71K; 721;
                                         215/60R15-94               11A; 22B                 725; 73C; 74D; 74H
                                         225/55R15-92               11A; 22B; 24M; 367;
                                                                    5GM
                                                 225/60R15-95       FFY; 11A; 22B; 24M;
                                                                    367
                                                 225/60R15-95       FFZ; 11A; 22B; 24M;
                                                                    367

Verkaufsbezeichnung:    LANCIA Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
LANCIA       H076             80 - 108 205/65R15                    FFY; 11A; 51G            Frontantrieb;
220                                    205/65R15                    FFZ; 11A; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/60R15-94                 11A; 22B                 12A; 51A; 71K; 721;
                                       225/60R15-95                 FFZ; 11A; 22B; 24M;      725; 73C; 74D; 74H
                                                                    367
                                                 225/60R15-95       FFY; 11A; 22B; 24M;
                                                                    367

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 17                                                           Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 10.10.2013
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Verkaufsbezeichnung:     COMBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
Combo-D      e3*2007/46*0079*.. 66 - 77          185/65R15 92       5GM                      MPV; kurzer Radstand;
                                                 195/65R15 91       5GG                      Frontantrieb;
                                                 195/65R15 95       5HR                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 205/60R15 91       11A; 248; 5GG            12A; 51A; 71K; 721;
                                                 205/60R15 95       11A; 248; 5HR            725; 73C; 74D; 74H;
                                                 215/60R15 94       11A; 248; 5HI            75I; 76Q
                                                 215/60R15 98       11A; 248; 5JA

Verkaufsbezeichnung:     COMBO VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
Combo-D-     e3*2007/46*0076*.. 66 - 77          185/65R15 92       5GM                      MPV; kurzer Radstand;
Van                                              195/65R15 91       5GG                      Frontantrieb;
                                                 195/65R15 95       5HR                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 205/60R15 91       11A; 248; 5GG            12A; 51A; 71K; 721;
                                                 205/60R15 95       11A; 248; 5HR            725; 73C; 74D; 74H;
                                                 215/60R15 94       11A; 248; 5HI            75I; 76Q
                                                 215/60R15 98       11A; 248; 5JA

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : A
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 5 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 221; 224; B*****; B; E; 222; E*****; BH
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : E; E*****
                                             110 Nm für Typ : A; B; B*****; BH; 221; 222; 224
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT EXPERT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
B            e2*2001/116*0185*.., 51 - 100 195/65R15                51G                      Pkw geschlossen; Lkw
             e2*93/81*0185*..              205/65R15                FFZ; 51G                 geschl.Kasten (Serie);
BH           e2*98/14*0270*..              205/65R15                FFY; 11A; 51G            Frontantrieb;
222          H174                          215/60R15 94             11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
224          e2*93/81*0160*..              225/55R15 92             11A; 22B; 24M; 367;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                    5GM                      725; 73C; 74D; 74H;
                                                 225/60R15 96       FFZ; 11A; 22B; 24M;      744; 75I
                                                                    367
                                                 225/60R15 96       FFY; 11A; 22B; 24M;
                                                                    367




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 17                                                        Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.10.2013
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Verkaufsbezeichnung:    PEUGEOT EXPERT KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
224          H342             51 - 100 195/65R15                 51G                      Pkw geschlossen; Lkw
                                       205/65R15                 FFZ; 51G                 geschl.Kasten (Serie);
                                       205/65R15                 FFY; 11A; 51G            Frontantrieb;
                                       215/60R15 94              11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                       225/55R15 92              11A; 22B; 24M; 367;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 5GM                      725; 73C; 74D; 74H;
                                              225/60R15 96       FFZ; 11A; 22B; 24M;      744; 75I
                                                                 367
                                              225/60R15 96       FFY; 11A; 22B; 24M;
                                                                 367

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 806
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
A            e2*93/81*0184*..  66 - 89        195/65R15          51G                      Frontantrieb;
221          e2*93/81*0157*..,                225/55R15-92       11A; 22B; 24M; 367;      10B; 11B; 11G; 11H;
               G784                                              5GM                      12A; 51A; 530; 71K;
                                    66 - 108 205/65R15           FFY; 11A; 51G            721; 725; 73C; 74D;
                                             205/65R15           FFZ; 51G                 74H
                                             215/60R15-94        11A; 22B
                                             225/60R15-95        FFY; 11A; 22B; 24M;
                                                                 367
                                              225/60R15-95       FFZ; 11A; 22B; 24M;
                                                                 367

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 807
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
E            e2*98/14*0253*.. 79 - 116 205/65R15 94              51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/60R15 94                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                       215/65R15                 51G                      725; 73C; 74D; 74H;
                                       225/60R15 96                                       76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 17                                                        Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.10.2013
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 17                                                        Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.10.2013
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      hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1500kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 17                                                        Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.10.2013
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                                                                                                      Seite: 9 von 9
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem
     Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FFY) Durch Verlegen der Tankleitungen im hinteren Radhaus ist eine ausreichende Freigängigkeit
     herzustellen.
FFZ) Um eine ausreichende Freigängigkeit für die Reifen in den hinteren Radhäusern zu den Tankleitungen zu
     gewährleisten, muß der Federweg durch den Einbau des Federwegsbegrenzers (Fiat-Teile-Nr.:
     46280333) reduziert werden - sofern serienmäßig nicht vorhanden.Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige
     Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
     Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt
     4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
     FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog
     zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
     an der Vorderachse nicht zulässig.
VE8) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben
     (Durchmesser 280mm bzw. 281mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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