Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49406*01
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
6,5 J x 15 H2
Typ: ZH6550
Inhaber der ABE MAK S.p.A.
und Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS)
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 49406*01
Die ABE-Nr. 49406 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6,5 J x 15 H2 , Typ ZH6550,
in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0155-13-WIRD/N1 vom 10.10.2013
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 30 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 10.10.2013 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 13.03.2014
Im Auftrag
Frederik Maß
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0155-13-WIRD/N1, zur Genehmigung vorgelegt am: 26.02.2014
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49406*01
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 17 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2013
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Fahrzeughersteller : CITROEN, FIAT, OPEL / VAUXHALL, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 98/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
98525581 ZH6550/HA PCD98 ohne 58,1 690 2020 03/13
98525581 ZH6550/HA PCD98 ohne 58,1 700 1990 03/13
98525581 ZH6550/HA PCD98 ohne 58,1 705 1975 03/13
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : U6U; U64; E*****; U6; B
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 22; A
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : E*****
110 Nm für Typ : A; B; U6; U6U; U64; 22
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E***** e2*98/14*0254*.. 79 - 116 205/65R15 94 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 12A; 51A; 71K; 721;
215/65R15 51G 725; 73C; 74D; 74H;
225/60R15 96 76Q
Verkaufsbezeichnung: CITROEN EVASION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A e2*93/81*0186*.. 66 - 89 195/65R15 51G Frontantrieb;
U6 e2*93/81*0158*.. 225/55R15-92 11A; 22B; 24M; 367; 10B; 11B; 11G; 11H;
22 G815 5GM 12A; 51A; 71K; 721;
66 - 108 205/65R15 FFY; 11A; 51G 725; 73C; 74D; 74H
205/65R15 FFZ; 51G
215/60R15-94 11A; 22B
225/60R15-95 FFY; 11A; 22B; 24M;
367
225/60R15-95 FFZ; 11A; 22B; 24M;
367
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 17 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: CITROEN JUMPY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e2*2001/116*0187*.., 51 - 100 195/65R15 51G Pkw geschlossen; Lkw
e2*93/81*0187*.. 205/65R15 FFY; 11A; 51G geschl.Kasten (Serie);
U6U e2*93/81*0161*.. 205/65R15 FFZ; 51G Frontantrieb;
U64 H173, H338 215/60R15 94 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R15 92 11A; 22B; 24M; 367; 12A; 51A; 71K; 721;
5GM 725; 73C; 74D; 74H;
225/60R15 96 FFY; 11A; 22B; 24M; 744; 75I
367
225/60R15 96 FFZ; 11A; 22B; 24M;
367
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 199 (Nur Fiat 500L)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 932; 263; 937
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 916
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 220P; 220; 179; LANCIA 220; 220L
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 22
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : 263; 932
100 Nm für Typ : 179; 916; 937
110 Nm für Typ : LANCIA 220; 22; 220; 220L; 220P
120 Nm ( Radschrauben M12x1,25 ) für Typ : 199
Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO SPYDER;-COUPE;-GTV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
916 e3*95/54*0006*.., 106 - 114 195/55R15 10N; 51G Pkw geschlossen;
G955 195/60R15 10N; 51G Cabrio; Frontantrieb;
205/50R15-86 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15-87 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R15-91 11A; 21B; 22B; 22F; 725; 73C; 74D; 74H;
24J; 24M FES
Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 147 / GT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
937 e3*98/14*0070*.. 103 - 125 195/60R15 88 nur Alfa GT (Coupe);
205/55R15 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R15 91 11A; 22I; 24D 725; 73C; 74D; 74H;
76Q
937 e3*98/14*0070*.. 74 - 110 185/65R15 11A; 24J; 24M; 51G nur Alfa 147
74 - 125 195/60R15 88 11A; 22B; 24J; 24M (Schrägheck);
205/55R15 88 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 21B; 22B; 22L; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 24M 725; 73C; 74D; 74H;
76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 17 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 156
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
932 e3*96/27*0034*.., 77 - 122 185/65R15 11A; 21J; 22B; 22F; nicht Ausf.m.Fz-
e3*98/14*0034*.. 24J; 24M; 51G Breite 1765mm; nicht
195/60R15 88 11A; 21J; 22B; 22F; GTA; Kombi; Limousine;
24C; 24M; 51J nicht Allradantrieb;
205/55R15 88 11A; 21J; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
77 - 141 205/60R15 11A; 21B; 21J; 22B; 725; 73C; 74D; 74H;
22F; 22G; 24C; 24D; 76Q; FGC
51G
Verkaufsbezeichnung: FIAT DOBLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
263 e3*2007/46*0002*.., 66 - 77 185/65R15 92 5GM MPV; kurzer Radstand;
e3*2007/46*0007*.. 195/65R15 91 5GG Frontantrieb;
195/65R15 95 5HR 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 248; 5GG 12A; 51A; 71K; 721;
205/60R15 95 11A; 248; 5HR 725; 73C; 74D; 74H;
215/60R15 94 11A; 248; 5HI 75I; 76Q
215/60R15 98 11A; 248; 5JA
Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO, PUNTO ABARTH, FIAT 500L
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
199 e3*2001/116*0217*.. 62 - 77 195/65R15 91 Nur Fiat 500L;
205/60R15 91 11A; 245; 248 Schrägheck;
215/60R15 94 11A; 245; 248 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74H;
76Q
Verkaufsbezeichnung: FIAT SCUDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e2*2001/116*0162*.., 51 - 100 195/65R15 51G Pkw geschlossen; Lkw
e2*93/81*0162*.. 205/65R15 FFY; 11A; 51G geschl.Kasten (Serie);
220L H105 205/65R15 FFZ; 51G Frontantrieb;
220P H261 215/60R15 94 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R15 92 11A; 22B; 24M; 367; 12A; 51A; 71K; 721;
5GM 725; 73C; 74D; 74H;
225/60R15 96 FFY; 11A; 22B; 24M; 744; 75I; VE8
367
225/60R15 96 FFZ; 11A; 22B; 24M;
367
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 17 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: FIAT ULYSSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 G785 66 - 89 195/65R15 51G Frontantrieb;
66 - 108 205/65R15 FFY; 11A; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/65R15 FFZ; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
215/60R15-94 11A; 22B 725; 73C; 74D; 74H
225/55R15-92 11A; 22B; 24M; 367;
5GM
225/60R15-95 FFZ; 11A; 22B; 24M;
367
225/60R15-95 FFY; 11A; 22B; 24M;
367
Verkaufsbezeichnung: FIAT ULYSSE, LANCIA PHEDRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
179 e2*98/14*0255*.. 79 - 116 205/65R15 94 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 12A; 51A; 71K; 721;
215/65R15 51G 725; 73C; 74D; 74H;
225/60R15 96 76Q
Verkaufsbezeichnung: FIAT ULYSSE, LANCIA Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
22 e2*93/81*0159*.., 66 - 89 195/65R15 51G Frontantrieb;
e2*98/14*0159*.. 66 - 108 205/65R15 FFY; 11A; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/65R15 FFZ; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
215/60R15-94 11A; 22B 725; 73C; 74D; 74H
225/55R15-92 11A; 22B; 24M; 367;
5GM
225/60R15-95 FFY; 11A; 22B; 24M;
367
225/60R15-95 FFZ; 11A; 22B; 24M;
367
Verkaufsbezeichnung: LANCIA Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LANCIA H076 80 - 108 205/65R15 FFY; 11A; 51G Frontantrieb;
220 205/65R15 FFZ; 11A; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15-94 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
225/60R15-95 FFZ; 11A; 22B; 24M; 725; 73C; 74D; 74H
367
225/60R15-95 FFY; 11A; 22B; 24M;
367
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 17 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: COMBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Combo-D e3*2007/46*0079*.. 66 - 77 185/65R15 92 5GM MPV; kurzer Radstand;
195/65R15 91 5GG Frontantrieb;
195/65R15 95 5HR 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 248; 5GG 12A; 51A; 71K; 721;
205/60R15 95 11A; 248; 5HR 725; 73C; 74D; 74H;
215/60R15 94 11A; 248; 5HI 75I; 76Q
215/60R15 98 11A; 248; 5JA
Verkaufsbezeichnung: COMBO VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Combo-D- e3*2007/46*0076*.. 66 - 77 185/65R15 92 5GM MPV; kurzer Radstand;
Van 195/65R15 91 5GG Frontantrieb;
195/65R15 95 5HR 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 248; 5GG 12A; 51A; 71K; 721;
205/60R15 95 11A; 248; 5HR 725; 73C; 74D; 74H;
215/60R15 94 11A; 248; 5HI 75I; 76Q
215/60R15 98 11A; 248; 5JA
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : A
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 5 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 221; 224; B*****; B; E; 222; E*****; BH
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : E; E*****
110 Nm für Typ : A; B; B*****; BH; 221; 222; 224
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT EXPERT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e2*2001/116*0185*.., 51 - 100 195/65R15 51G Pkw geschlossen; Lkw
e2*93/81*0185*.. 205/65R15 FFZ; 51G geschl.Kasten (Serie);
BH e2*98/14*0270*.. 205/65R15 FFY; 11A; 51G Frontantrieb;
222 H174 215/60R15 94 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
224 e2*93/81*0160*.. 225/55R15 92 11A; 22B; 24M; 367; 12A; 51A; 71K; 721;
5GM 725; 73C; 74D; 74H;
225/60R15 96 FFZ; 11A; 22B; 24M; 744; 75I
367
225/60R15 96 FFY; 11A; 22B; 24M;
367
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 17 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT EXPERT KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
224 H342 51 - 100 195/65R15 51G Pkw geschlossen; Lkw
205/65R15 FFZ; 51G geschl.Kasten (Serie);
205/65R15 FFY; 11A; 51G Frontantrieb;
215/60R15 94 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R15 92 11A; 22B; 24M; 367; 12A; 51A; 71K; 721;
5GM 725; 73C; 74D; 74H;
225/60R15 96 FFZ; 11A; 22B; 24M; 744; 75I
367
225/60R15 96 FFY; 11A; 22B; 24M;
367
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 806
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A e2*93/81*0184*.. 66 - 89 195/65R15 51G Frontantrieb;
221 e2*93/81*0157*.., 225/55R15-92 11A; 22B; 24M; 367; 10B; 11B; 11G; 11H;
G784 5GM 12A; 51A; 530; 71K;
66 - 108 205/65R15 FFY; 11A; 51G 721; 725; 73C; 74D;
205/65R15 FFZ; 51G 74H
215/60R15-94 11A; 22B
225/60R15-95 FFY; 11A; 22B; 24M;
367
225/60R15-95 FFZ; 11A; 22B; 24M;
367
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 807
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E e2*98/14*0253*.. 79 - 116 205/65R15 94 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 12A; 51A; 71K; 721;
215/65R15 51G 725; 73C; 74D; 74H;
225/60R15 96 76Q
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 17 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2013
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 17 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2013
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hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1500kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 17 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2013
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem
Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FFY) Durch Verlegen der Tankleitungen im hinteren Radhaus ist eine ausreichende Freigängigkeit
herzustellen.
FFZ) Um eine ausreichende Freigängigkeit für die Reifen in den hinteren Radhäusern zu den Tankleitungen zu
gewährleisten, muß der Federweg durch den Einbau des Federwegsbegrenzers (Fiat-Teile-Nr.:
46280333) reduziert werden - sofern serienmäßig nicht vorhanden.Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige
Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt
4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog
zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
an der Vorderachse nicht zulässig.
VE8) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben
(Durchmesser 280mm bzw. 281mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.