Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw 6,5 J x 15 H2
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
§ 22 49406*05
special wheels for passenger cars 6,5 J x 15 H2
Nummer der Genehmigung: 49406 Erweiterung Nr.: 05
Approval No. Extension No.:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
MAK S.p.A.
IT-25013 Carpenedolo (BS)
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
entfällt
not applicable
3. Typbezeichnung:
Type:
ZH6550
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der Genehmigung: 49406 Erweiterung Nr.: 05
Approval No. Extension No.:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Felgengröße
Size of the wheel
Typ und die Ausführung
Type and version
Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)
Genehmigungszeichen
Approval identification
§ 22 49406*05
Einpresstiefe
Inset/outset
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
on the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
AT-1230 Wien
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
11.09.2017
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
366-0155-13-WIRD/N5
Kraftfahrt-Bundesamt
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3
Nummer der Genehmigung: 49406 Erweiterung Nr.: 05
Approval No. Extension No.:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
gemäß:
The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
restricted to the application listed:
Anlage/n zum Prüfbericht
Annex/es of the test report
1 - 40
unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
conditions.
§ 22 49406*05
10. Bemerkungen:
Remarks:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for the wheel/tire combinations listed in this ABE.
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
essential systems - are met.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
siehe Prüfbericht
see test report
12. Die Genehmigung wird erweitert
Approval extended
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4
Nummer der Genehmigung: 49406 Erweiterung Nr.: 05
Approval No. Extension No.:
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
Erweiterung des Verwendungsbereiches
Extension of application range
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 12.10.2017
Date:
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
§ 22 49406*05
17. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
erhältlich ist.
Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.
- Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
- Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
- Beschreibungsunterlagen
Information package
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 17 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 11.09.2017
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Fahrzeughersteller : CITROEN, FCA, FIAT, OPEL / VAUXHALL, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 98/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
98525581/HA ZH6550/HA PCD98 ohne 58,1 690 2020 03/13
98525581/HA ZH6550/HA PCD98 ohne 58,1 700 1990 03/13
98525581/HA ZH6550/HA PCD98 ohne 58,1 705 1975 03/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: B450L28519
§ 22 49406*05
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : E*****
110 Nm für Typ : A; B; U6; U6U; U64; 22
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E***** e2*98/14*0254*.. 79 - 116 205/65R15 94 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 12A; 51A; 71C; 71K;
215/65R15 51G 721; 725; 73C; 74A;
225/60R15 96 74H; 76Q
Verkaufsbezeichnung: CITROEN EVASION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A e2*93/81*0186*.. 66 - 89 195/65R15 51G Frontantrieb;
U6 e2*93/81*0158*.. 225/55R15-92 11A; 22B; 24M; 367; 10B; 11B; 11G; 11H;
22 G815 5GM 12A; 51A; 71C; 71K;
66 - 108 205/65R15 FFY; 11A; 51G 721; 725; 73C; 74A;
205/65R15 FFZ; 51G 74H
215/60R15-94 11A; 22B
225/60R15-95 FFY; 11A; 22B; 24M;
367
225/60R15-95 FFZ; 11A; 22B; 24M;
367
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 17 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 11.09.2017
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Verkaufsbezeichnung: CITROEN JUMPY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e2*2001/116*0187*.., 51 - 100 195/65R15 51G Pkw geschlossen; Lkw
e2*93/81*0187*.. 205/65R15 FFY; 11A; 51G geschl.Kasten (Serie);
U6U e2*93/81*0161*.. 205/65R15 FFZ; 51G Frontantrieb;
U64 H173, H338 215/60R15 94 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R15 92 11A; 22B; 24M; 367; 12A; 51A; 71C; 71K;
5GM 721; 725; 73C; 74A;
225/60R15 96 FFY; 11A; 22B; 24M; 74H; 744; 75I
367
225/60R15 96 FFZ; 11A; 22B; 24M;
367
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FCA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: B225L24517
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
§ 22 49406*05
Verkaufsbezeichnung: Tipo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
356 e3*2007/46*0373*.. 70 - 88 195/65R15 91 12O Frontantrieb;
205/60R15 91 11A; 12A; 24J; 248; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
215/55R15 89 11A; 12A; 24J; 248; 725; 73C; 74A; 74H;
27H; 27I 76Q; 77E
215/60R15 94 11A; 12A; 24J; 248;
26N; 26P; 27H; 27I
225/55R15 92 11A; 12A; 24J; 24M;
26P; 27B; 27H
235/55R15 95 11A; 12A; 24C; 244;
247; 26B; 26J; 27B;
27F
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 199 (Fiat 500L Trekking)
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: B225L24517
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 199 (Nur Fiat 500L)
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: B225L24517
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 932; 263; 937
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 17 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 11.09.2017
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Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: B225L24517
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 916
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: B225L27519
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 220L; 179; LANCIA 220; 220; 22; 220P
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: B450L28519
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : 263; 932
100 Nm für Typ : 179; 916; 937
110 Nm für Typ : LANCIA 220; 22; 220; 220L; 220P
120 Nm für Typ : 199
120 Nm ( Radschrauben M12x1,25 ) für Typ : 199
Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO SPYDER;-COUPE;-GTV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
916 e3*95/54*0006*.., 106 - 114 195/55R15 10N; 51G Pkw geschlossen;
G955 195/60R15 10N; 51G Cabrio; Frontantrieb;
205/50R15-86 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15-87 11A; 22B 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R15-91 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 73C; 74A;
24J; 24M 74H; FES
§ 22 49406*05
Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 147 / GT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
937 e3*98/14*0070*.. 103 - 125 195/60R15 88 nur Alfa GT (Coupe);
205/55R15 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R15 91 11A; 22I; 24D 721; 725; 73C; 74A;
74H; 76Q
937 e3*98/14*0070*.. 74 - 110 185/65R15 11A; 24J; 24M; 51G nur Alfa 147
74 - 125 195/60R15 88 11A; 22B; 24J; 24M (Schrägheck);
205/55R15 88 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 21B; 22B; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
74H; 76Q
Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 156
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
932 e3*96/27*0034*.., 77 - 122 185/65R15 11A; 21J; 22B; 22F; nicht Ausf.m.Fz-
e3*98/14*0034*.. 24J; 24M; 51G Breite 1765mm; nicht
195/60R15 88 11A; 21J; 22B; 22F; GTA; Kombi; Limousine;
24C; 24M; 51J nicht Allradantrieb;
205/55R15 88 11A; 21J; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
77 - 141 205/60R15 11A; 21B; 21J; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
22F; 22G; 24C; 24D; 74H; 76Q; FGC
51G
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 17 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 11.09.2017
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Seite: 4 von 12
Verkaufsbezeichnung: FIAT DOBLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
263 e3*2007/46*0002*.., 55 - 77 185/65R15 92 5GM MPV; kurzer Radstand;
e3*2007/46*0007*.. 195/65R15 91 5GG Frontantrieb;
195/65R15 95 5HR 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 248; 5GG 12A; 51A; 71C; 71K;
205/60R15 95 11A; 248; 5HR 721; 725; 73C; 74A;
215/60R15 94 11A; 248; 5HI 74H; 75I; 76Q
215/60R15 98 11A; 248; 5JA
Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO, PUNTO ABARTH, FIAT 500L
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
199 e3*2001/116*0217*.. 62 - 77 195/65R15 91 Fiat 500L Trekking;
205/60R15 91 Schrägheck; MPV;
215/60R15 94 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 76Q
199 e3*2001/116*0217*.. 59 - 77 195/65R15 91 Fiat 500L; Fiat 500L
205/60R15 91 11A; 245; 248 Living; Schrägheck;
215/60R15 94 11A; 245; 248 MPV; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 49406*05
721; 725; 73C; 74A;
74H; 76Q
Verkaufsbezeichnung: FIAT SCUDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e2*2001/116*0162*.., 51 - 100 195/65R15 51G Pkw geschlossen; Lkw
e2*93/81*0162*.. 205/65R15 FFY; 11A; 51G geschl.Kasten (Serie);
220L H105 205/65R15 FFZ; 51G Frontantrieb;
220P H261 215/60R15 94 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R15 92 11A; 22B; 24M; 367; 12A; 51A; 71C; 71K;
5GM 721; 725; 73C; 74A;
225/60R15 96 FFY; 11A; 22B; 24M; 74H; 744; 75I; VE8
367
225/60R15 96 FFZ; 11A; 22B; 24M;
367
Verkaufsbezeichnung: FIAT ULYSSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 G785 66 - 89 195/65R15 51G Frontantrieb;
66 - 108 205/65R15 FFY; 11A; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/65R15 FFZ; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
215/60R15-94 11A; 22B 721; 725; 73C; 74A;
225/55R15-92 11A; 22B; 24M; 367; 74H
5GM
225/60R15-95 FFZ; 11A; 22B; 24M;
367
225/60R15-95 FFY; 11A; 22B; 24M;
367
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 17 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 11.09.2017
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Seite: 5 von 12
Verkaufsbezeichnung: FIAT ULYSSE, LANCIA PHEDRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
179 e2*98/14*0255*.. 79 - 116 205/65R15 94 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 12A; 51A; 71C; 71K;
215/65R15 51G 721; 725; 73C; 74A;
225/60R15 96 74H; 76Q
Verkaufsbezeichnung: FIAT ULYSSE, LANCIA Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
22 e2*93/81*0159*.., 66 - 89 195/65R15 51G Frontantrieb;
e2*98/14*0159*.. 66 - 108 205/65R15 FFY; 11A; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/65R15 FFZ; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
215/60R15-94 11A; 22B 721; 725; 73C; 74A;
225/55R15-92 11A; 22B; 24M; 367; 74H
5GM
225/60R15-95 FFY; 11A; 22B; 24M;
367
225/60R15-95 FFZ; 11A; 22B; 24M;
367
Verkaufsbezeichnung: LANCIA Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LANCIA H076 80 - 108 205/65R15 FFY; 11A; 51G Frontantrieb;
§ 22 49406*05
220 205/65R15 FFZ; 11A; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15-94 11A; 22B 12A; 51A; 71C; 71K;
225/60R15-95 FFZ; 11A; 22B; 24M; 721; 725; 73C; 74A;
367 74H
225/60R15-95 FFY; 11A; 22B; 24M;
367
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: B225L24517
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm
Verkaufsbezeichnung: COMBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Combo-D e3*2007/46*0079*.. 55 - 77 185/65R15 92 5GM MPV; kurzer Radstand;
195/65R15 91 5GG Frontantrieb;
195/65R15 95 5HR 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 248; 5GG 12A; 51A; 71C; 71K;
205/60R15 95 11A; 248; 5HR 721; 725; 73C; 74A;
215/60R15 94 11A; 248; 5HI 74H; 75I; 76Q
215/60R15 98 11A; 248; 5JA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 17 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 11.09.2017
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Verkaufsbezeichnung: COMBO VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Combo-D- e3*2007/46*0076*.. 55 - 77 185/65R15 92 5GM MPV; kurzer Radstand;
Van 195/65R15 91 5GG Frontantrieb;
195/65R15 95 5HR 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 248; 5GG 12A; 51A; 71C; 71K;
205/60R15 95 11A; 248; 5HR 721; 725; 73C; 74A;
215/60R15 94 11A; 248; 5HI 74H; 75I; 76Q
215/60R15 98 11A; 248; 5JA
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: B450L28519
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : E; E*****
110 Nm für Typ : A; B; B*****; BH; 221; 222; 224
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT EXPERT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§ 22 49406*05
B e2*2001/116*0185*.., 51 - 100 195/65R15 51G Pkw geschlossen; Lkw
e2*93/81*0185*.. 205/65R15 FFZ; 51G geschl.Kasten (Serie);
BH e2*98/14*0270*.. 205/65R15 FFY; 11A; 51G Frontantrieb;
222 H174 215/60R15 94 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
224 e2*93/81*0160*.. 225/55R15 92 11A; 22B; 24M; 367; 12A; 51A; 71C; 71K;
5GM 721; 725; 73C; 74A;
225/60R15 96 FFZ; 11A; 22B; 24M; 74H; 744; 75I
367
225/60R15 96 FFY; 11A; 22B; 24M;
367
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT EXPERT KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
224 H342 51 - 100 195/65R15 51G Pkw geschlossen; Lkw
205/65R15 FFZ; 51G geschl.Kasten (Serie);
205/65R15 FFY; 11A; 51G Frontantrieb;
215/60R15 94 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R15 92 11A; 22B; 24M; 367; 12A; 51A; 71C; 71K;
5GM 721; 725; 73C; 74A;
225/60R15 96 FFZ; 11A; 22B; 24M; 74H; 744; 75I
367
225/60R15 96 FFY; 11A; 22B; 24M;
367
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 17 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 11.09.2017
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Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 806
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A e2*93/81*0184*.. 66 - 89 195/65R15 51G Frontantrieb;
221 e2*93/81*0157*.., 225/55R15-92 11A; 22B; 24M; 367; 10B; 11B; 11G; 11H;
G784 5GM 12A; 51A; 530; 71C;
66 - 108 205/65R15 FFY; 11A; 51G 71K; 721; 725; 73C;
205/65R15 FFZ; 51G 74A; 74H
215/60R15-94 11A; 22B
225/60R15-95 FFY; 11A; 22B; 24M;
367
225/60R15-95 FFZ; 11A; 22B; 24M;
367
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 807
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E e2*98/14*0253*.. 79 - 116 205/65R15 94 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
E***** e2*98/14*0253*.. 215/60R15 94 12A; 51A; 71C; 71K;
215/65R15 51G 721; 725; 73C; 74A;
225/60R15 96 74H; 76Q
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
§ 22 49406*05
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
§ 22 49406*05
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
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hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
§ 22 49406*05
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
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367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§ 22 49406*05
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1500kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
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74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem
Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FFY) Durch Verlegen der Tankleitungen im hinteren Radhaus ist eine ausreichende Freigängigkeit
herzustellen.
FFZ) Um eine ausreichende Freigängigkeit für die Reifen in den hinteren Radhäusern zu den Tankleitungen zu
gewährleisten, muß der Federweg durch den Einbau des Federwegsbegrenzers (Fiat-Teile-Nr.:
46280333) reduziert werden - sofern serienmäßig nicht vorhanden.Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige
Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt
4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog
zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
§ 22 49406*05
FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der
Vorderachse nicht zulässig.
VE8) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben
(Durchmesser 280mm bzw. 281mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FCA
Fahrzeugtyp: 356
Genehm.Nr.: e3*2007/46*0373*..
Handelsbez.: Tipo
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 190 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49406*05
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 5 VA
26J x = 250 y = 250 10 VA
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 250 y = 300 19 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.